Wie es dazu kam, dass die EU wegen der Arbeitszeit drohte

 

(Lesezeit 4 Min) 2014 drohte die EU Österreich mit hohen Strafzahlungen wegen Nicht-Umsetzung der EU-Arbeitszeitregelung. Doch ist die EU von selbst aktiv geworden?

NEIN, das tut sie grundsätzlich nicht – jemand muss sich beschweren.

Viele Fraktionen, die jetzt bei der Ärztekammerwahl antreten und so tun, als ob sie es gewesen wären, die die Sitaution der Spitalsärzte verbessert haben, schmücken sich mit fremden Federn! Die meisten der Fraktionen haben trotz Wissen um die illegale Arbeitssituation[i] jahrelang nichts unternommen, mehr noch, bis 2012 wurde das System durch die Ärztekammer OÖ sogar verteidigt und als Erfolg verkauft, wenn das Einkommen v.a. der Jungärzte an Nachtdiensten und Wochenenddienst hängt.

Die Beschwerde kam also nicht von den Institutionen, die eigentlich für Arbeitnehmerschutz und Interessensvertretung zuständig sind, sondern von zwei Privatpersonen:

Dr. Marina Hönigschmid und Dr. Ernest Pichlbauer

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Sind Turnusärzte keine Ärzte?

Aktuell bahnt sich einer jener peinlich-kleinlichen Machtkämpfe an, die unser Gesundheitsystem sattsam hat und deren ich so überdrüssig bin.

Auf der einen Seite, Peter McDonald, Chef des Hauptverbandes, der via Medien gerne mitteilt, wie gut alles ist, weil wir so viele Kassen haben, und dass er stolz ist, dass wir statt einer Credit-Card in Österreich nur die e-Card brauchen, um alles zu kriegen was wir brauchen.

Nun, alleine dieser Kartenvergleich stößt bei mir regelmäßig auf, weil er an Populismus praktisch nicht zu überbieten ist. Weiterlesen „Sind Turnusärzte keine Ärzte?“

Die neue Ärzteausbildung – Kritik nach dem Beschluss

Wenn es so käme wie es klingt, wäre es eine revolutionäre Reform – wegen der vielen Fallstricke und den vielen, gravierenden Veränderungen im Laufe des Gesetzwerdungsprozesses wird es am Ende doch wieder nur Kosmetik

 Am Anfang der postpromotionellen Ärzteausbildung steht eine gemeinsamen Ausbildung aller Jungärzte, ein 9 Monate dauernder „Common Trunk“ im Spital in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin. Eine Approbation wird es danach nicht geben – eine internationale Besonderheit, die garantiert, dass Jungärzte in Abhängigkeit zu den Ausbildungsstätten gehalten werden. Der Verdacht, dass mit den Studenten im KPJ und den Common Trunk -Ärzten ein Ersatz der billigen Turnusärzte (TÄ), die es nach der Reform in bekannter Weise nicht mehr geben wird, angedacht ist, liegt nahe. Umso mehr, als dezidiert vorgesehen ist, dass Jungärzte bis zum Ende der Ausbildung als Pflegeersatzkräfte einteilbar sind. Und da nun auch völlig ungeniert Ärztepooling (also das nächtliche einsetzen aller Ausbildungsärzte als Systemerhalter an mehreren Abteilung, wo es halt gerade passt) erlaubt wird, deutet nichts darauf hin, dass die Politiker verstanden haben, warum immer mehr Uni-Absolventen sich lieber im Ausland ausbilden lassen als hier.

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Die neue Ärzteausbildung – eine unglaubliche Mogelpackung

Die Reform ist seit Jahrzehnten überfällig, wie die scharenweise Emigration der Jungärzte überdeutlich zeigt. Jetzt liegt ein Entwurf im Parlament.

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   Turnusärzte, die Allgemeinmediziner werden wollen, sollen die lange geforderte, verpflichtende Lehrpraxis, die mindestens sechs Monate dauert, machen. Die im internationalen Vergleich zu lange Facharzt-Ausbildung soll, durch Abstellen der Unart, dass vor der Facharzt-Ausbildung eine zum Allgemeinmediziner gemacht werden muss, deutlich verkürzt werden. Und damit Spitalserhalter Qualitätsanforderungen nicht unterlaufen, muss die Ärztekammer jede einzelne Ausbildungsstelle, sowohl für Allgemeinmediziner als auch Fachärzte, anerkennen. So weit, so gut.

   Allerdings liegt der Teufel im Detail. Analysiert man den Entwurf, erkennt man, dass zwar die Ausbildungszeit der Fachärzte wirklich verkürzt werden könnte, dafür werden, offenbar bewusst, Engpässe für Allgemeinmediziner eingebaut, die deren Ausbildungszeit in Spitälern enorm verlängern werden; es sei denn, es kommt zur Schließung von etwa 10.000 (25 Prozent) Spitalsbetten – unrealistisch!

   Hintergrund ist eine Ausnahmeregelung, die vor allem Kleinstspitäler und Kleinstabteilungen, die durch den Entwurf eigentlich aus Qualitätsgründen ihre Ausbildungsbefugnis verlören, schützt: Pro 15 Spitalsbetten muss weiterhin überall ein Turnusarzt angestellt werden, dessen Ausbildungsstelle aber nicht anerkannt, und damit deren Ausbildungsqualität nicht überprüfbar, sein muss.

   Sollte es keinen massiven Bettenabbau geben, werden so mindestens 2700 (90 Prozent) Turnusärzte auf Stellen ausgebildet, die nicht wegen der Ausbildungsqualität anerkannt sind, sondern ausschließlich wegen der Zahl der Betten, und, wie geschrieben steht, „zur Aufrechterhaltung des Systems“ existieren. Die Überwachung der Ausbildungsqualität durch die Ärztekammer ist nichts als Blendwerk.

   Da nach den neuen Regeln pro Jahr nur etwa 500 Jungmediziner die Allgemeinmediziner-Ausbildung beginnen, müssen diese natürlich deutlich länger im Spital bleiben als die avisierten 33 Monate. Rein rechnerisch geht sich die „Reform“ nämlich erst aus, wenn sie 60 Monate im Spital arbeiten. Und um das zu erreichen, werden Wartezeiten eingebaut.

   So werden jährlich nur 60 der nun verpflichtenden Lehrpraxisstellen gefördert, notwendig wären jedoch 500. Wartezeiten sind unvermeidbar. Und um sicher zu sein, dass diese nicht unterlaufen werden (so könnten hausarztsuchende Gemeinden die Finanzierung der Lehrpraxis übernehmen), werden auch Ausbildungsstellen in den sogenannten „kleinen Fächern“ (wie HNO, Neurologie etc.), die Turnusärzte turnusmäßig mehrere Monate im Spital durchlaufen müssen, erheblich reduziert. Damit werden die heute üblichen Wartezeiten von etwa einem Jahr für solche Stellen deutlich ausgedehnt.

   Die „Reform“ stellt sicher, dass Jungärzte weiterhin überall, nun aber länger, als Systemerhalter („Spritzenferdl“) eingesetzt werden können. Eine Verbesserung der Ausbildung wird nicht erreicht, wohl auch nicht angestrebt.

   Was wird passieren? In ein paar Jahren werden Jungärzte begriffen haben, wie sehr sie über den Tisch gezogen wurden. Ein ungeahnter Exodus wird folgen – und Politiker werden gegen den Turnusärztemangel neue MedUnis bauen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 153 vom 07.08.2014

Revolution im KAV: Zusammenarbeit von Pflege und Medizin – „NEU“

U.a. folgender Text, wurde am Fr. 1. Aug. 2014 um 16:40 an alle KAV-Mitarbeiter per E-Mail übermittelt. Der Text stellt die rechtlichen Grundlagen dar, die die Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV künftig auf neue Beine stellt. Wenn das so kommt, ist es nichts weniger als eine Revolution – Gratulor.

Hintergrund ist die Reform der Ausbildung von Turnusärzten, die ab Mitte 2015 nach neuen gesetzlichen Grundlagen erfolgen soll. Davor startet mit 1.1.2015 der Anerkennungsprozess als Ausbildungsstätten durch die Ärztekammer. Nochmals Gratulor – in meiner Analyse der Ausbildungsreform ging ich nicht davon aus, dass sowas passieren wird – wobei das alles bis dato nur Papier ist. Die Erfahrung mit AP7 (schnell lesen, der link wird sicher bald ins leere führen) lehrt, dass der Weg vom Papier zur Umsetzung in Österreich ein sehr langer, bei AP7 ein unendlich langer ist.

Hier nun der Text der Generaldirektion des KAV an alle Mitglieder

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Analyse der neue Ärzteausbildung – ein riesen Bluff

Wenn die entworfene Ärzteausbildung eine Verbesserung bringen soll, müssten parallel 10.000 Spitalsbetten abgebaut werden! Also doch nur ein Bluff!

Zusammenfassung

Blickt man schnell auf den Entwurf, deutet alles darauf hin, dass die Politik ernsthaft eine Verbesserung der Ausbildung der Jungärzte anstrebt. Turnusärzte  (TÄ), die Allgemeinmediziner werden wollen, sollen eine verpflichtende Lehrpraxis machen, die mindestens 6 Monate dauert. Die Facharzt-Ausbildung soll durch das Abstellen der Unart, dass vor der Facharzt-Ausbildung zuerst eine Allgemeinmediziner-Ausbildung gemacht werden muss, deutlich verkürzt werden. Und damit Spitalserhalter, v.a die Länder, diese neuen Regeln nicht umgehen können, wacht die Ärztekammer über jede einzelne Ausbildungsstelle. Soweit so gut!

Allerdings liegt der Teufel im Detail. Analysiert man den Entwurf, erkennt man, dass zwar die Ausbildungszeit der Fachärzte wirklich verkürzt werden könnte, dafür werden aber offenbar bewusst Engpässe eingebaut, die die Ausbildungszeit der Allgemeinmediziner in den Spitälern real enorm verlängern wird – es sei denn, es kommt auch zu einer sehr, sehr großen Spitalsreform, mit dem Schließen von etwa 10.000 (25%) Spitalsbetten – das ist nicht realistisch.

V.a. Kleinstspitäler und Kleinstabteilungen, die eigentlich durch den Entwurf aus Qualitätsgründen ihre Ausbildungsbefugnis verlören, werden durch eine Ausnahmeregelung im selben Entwurf geschützt. Diese Ausnahmeregelung stellt sicher, dass TÄ weiterhin ohne ordentliche Ausbildung als Systemerhalter eingesetzt werden können, weil es niemanden gibt, der ihre Ausbildung einfordern kann – sie bleiben weiterhin verkauft. Die auf den ersten Blick eingeführte Überwachung der Ausbildungsqualität durch die Ärztekammer (Ausbildung nur an anerkannten Ausbildungsstellen) ist nichts als Blendwerk. Real wird die Zahl der notwendigen TÄ weiterhin durch einen Bettenschlüssen bestimmt und nicht durch Ausbildungsinhalte oder gar den Bedarf.

Und weil die Zahl der TÄ derartig bestimmt wird, ist es völlig unrealistisch, dass die 42 Monate Ausbildungsdauer (davon 36 im Spital), wie im Gesetz vorgestellt, halten wird. Rein rechnerisch geht sich das Zahlenspiel dieser „Reform“ nur aus, wenn TÄ 5 Jahre (60 Monate) im Spital arbeiten. Und um TÄ ans Spital zu ketten, werden bewußt Wartezeiten eingebaut. Deswegen wird es, um das Angebot der Lehrpraxis so klein wie möglich zu halten, realistischerweise keine öffentliche Finanzierung der Lehrpraxen geben und das Angebot der „kleinen Fächer“ wird reduziert – erheblich reduziert.

Um Feststellen zu können, ob diese Reform wirklich nur eine Show darstellt, sind v.a. zwei Fragen zu stellen:

  1. Bleibt es dabei, dass pro 15 Betten ein Turnusarzt in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner angestellt werden muss?
  2. Bleibt es bei der Unterfinanzierung der Lehrpraxis (Bundesförderung reicht bei einer 6-monatigen Lehrpraxis für etwa 60 Stellen jährlich, nötig wären jedoch 350-400, Bewerber wird es 500 geben)?

Wenn diese Fragen mit Ja zu beantworten sind, streut die Regierung v.a. den Jungärzten nur Sand in die Augen, um ihnen das Weggehen zu erschweren. Ihre Ausbildung wird jedoch eher schlechter denn besser! Und nach wenigen Jahren wird die Netto-Emmigration wohl über 50% liegen – völlig verständlich.

Es gibt aber noch eine Möglichkeit, das alles aus dem Sumpf zu ziehen. Wenn Jungärzte nach dem Common Trunk eine Approbation erhalten, dann werden die Spitalserhalter es viel schwerer haben, diese Ärzte auf Wartelisten versauern zu lassen. Ob es allerdings gelingt, dieses international total übliche Recht für Jungärzte in Österreich durchzusetzen?

 

Analyse im Detail

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Ärzteausbildung – Stögers Sündenfall

Alle wissen es: Die Ausbildung für Jungärzte – Turnus genannt – ist schlecht. Turnusärzte sind Systemerhalter, mehr nicht. Und das soll sich nicht ändern.

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   Weil der Lohn der Turnusärzte pro Arbeitsstunde unter der einer diplomierten Pflegekraft liegt, kommt kein Spital mehr ohne sie aus. Gleichzeitig sind Turnusärzte aber der Nachwuchs für Hausärzte. Und wie ebenfalls alle wissen, wollen immer weniger nach ihrer „Ausbildungszeit“ im Spital in eine Hausarztordination wechseln. Kein Wunder, ist die Welt dort doch komplett anders: andere Krankheiten, keine teuren, jederzeit bereit stehenden Diagnosegeräte, keine ärztlichen Kollegen, die man fragen kann, und das Ganze als selbständiger Unternehmer!

   Um Schwellenängste zu verringern, ist es international üblich, während des Studiums mehrwöchige Praktika in einer Hausarztordination vorzuschreiben und nach dem Studium einen Großteil seiner Ausbildung dort zu absolvieren. Aber was gelten schon internationale Erkenntnisse.

   Bei uns gilt es nicht, einem Haus ärztemangel zu begegnen, sondern Spitäler zu retten, die wegen zunehmender Emigration der Jungärzte immer schwerer Turnusärzte finden. Daher wird deren Ausbildung reformiert.

   Es beginnt mit einer gemeinsamen Ausbildung aller Jungärzte. Ein neun Monate langer „common trunk“ im Spital in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin – also jenen Fächern, die am dringendsten billige, ärztliche Arbeitskräfte brauchen. Eine Approbation – also das Recht, sich niederzulassen und als Arzt zu arbeiten – wird es danach nicht geben. Auch das ist eine internationale Besonderheit. Aber schließlich brauchen wir die Turnusärzte in den Spitälern!

   Nach dem „common trunk“ folgen verpflichtend 33 Monate in den verschiedenen Fächern, auch hier wieder Chirurgie und Inneren Medizin. Immerhin, bis zu 6 Monate davon darf man in einer Lehrpraxis absolvieren. Darf wohlgemerkt, denn kaum ein Turnusarzt wird eine Lehrpraxis finden – diese gibt es praktisch nicht mehr, seit die Ärztekammer das Mindestgehalt der „Lehrpraktikanten“ kollektiv geregelt hat und niemand für deren Ausbildung bezahlen will.

   Fazit: Die Ausbildung dauert nun mindestens 42 statt 36 Monate, und man kann Hausarzt werden, ohne eine Hausarztordination gesehen zu haben.

   Und um ganz sicher zu gehen, dass genug Turnusärzte zur Verfügung stehen, wird man als Allgemeinmediziner auch kein Facharzt; international ebenfalls ungewöhnlich.

   Die Forderung, Facharzt werden zu können, hat weniger mit Titelgeilheit zu tun als mit der gesetzlichen Lage. Während jedes Spital so viele Allgemeinmediziner „ausbilden“ darf, wie es will/braucht, ist jede einzelne Facharztausbildungsstelle separat zu bewilligen – von der Ärztekammer; das kommt sicher nicht in Frage.

   Und so wird Minister Alois Stöger eine Reform verordnen, die, auch wenn anders verkauft, schlicht Länder befriedigt. Er wird das Hausärztesterben beschleunigen, aber die Spitäler glücklich machen. Da ist es wenig interessant, dass eine Studie errechnet, dass 4000 vorzeitige Todesfälle vermieden werden könnten, wenn die Zahl der Hausärzte um 20 Prozent höher wäre. Tote können nicht wählen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 117 vom 18.06.2013  

Ein politischer Deal auf Kosten der Jungärzte?

„SpitalsärztInnen: Plus 12 Millionen Euro jährlich“ steht dick und fett auf dem Titelbild der „OÖÄrzte“, dem Magazin der OÖ- Ärztekammer  . In seinem Vorwort plaudert der amtierende Kammerpräsident Dr. Niedermoser aus dem Nähkästchen: „Glauben Sie mir die Verhandlungen zwischen LH Dr. Josef Pühringer und der Ärztekammer, vertreten durch Dr. Mayer und mich, waren fair, aber kein Honiglecken.“ Und: „Durch diesen Abschluss sind die oberösterreichischen SpitalsärztInnen nun im österreichischen Konzert der Gehälter wieder an vorderster Front.“ Im zugehörigen Artikel steht: „Nach langwierigen und extrem schwierigen Verhandlungen ist es den Vertretern der Ärztekammer nun gelungen, das beste SpitalsärztInnenpaket seit Jahrzehnten abzuschließen. Das ist – vor allem angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Ausgangssituation – sensationell, war aber auch dringend notwendig.“

In diesem Stil geht es immer weiter! Gut, es ist Wahlkampf und so ist es verständlich, dass die herrschende Fraktion im offiziellen Ärztekammerblatt ein „bisschen“ für sich selbst wirbt.

Aber gibt es einen echten Grund für dieses Eigenlob? Nun, ich hab mir diesen Abschluss angesehen – und erkannt: die besseren Verhandler sind immer noch die Profis, und die sind beim Land! Alternativ könnte es auch sein, dass die verhandelnden, im Wahlkampf stehenden, Kammerfunktionäre bewusst so einen Deal eingegangen sind, um wiedergewählt zu werden! Es also darauf angelegt haben gute Schlagzeilen erzeugen zu können, unabhängig ob diese wirklich gute Nachrichten bringen. Wie dem auch sei, der bejubelte Deal ist für die Spitalsärzte, vor allem für jene, die noch in der Ausbildung stehen schlimm – auch wenn die wohl anderes glauben.

Mal abgesehen, dass die finanziellen Versprechen unglaublich aufgeblasen dargestellt sind, die eigentliche Krux des ganzen Abschlusse liegt in einem kleinen Nebensatz auf Seite 8: Im Gegenzug für diese Gehaltserhöhungen werden die laufenden AZG-Betriebsvereinbarungen um weitere fünf Jahre verlängert.

Nun, dieser Satz macht klar, dass offenbar ein Stillhalte-Abkommen paktiert wurde. Inhalt: das gesetzeswidrige Verhalten bezüglich der Übertretung der Arbeitszeitgesetze wird von der Ärztekammer nicht aufgegriffen. Wenn man so will, die Kammer wurde mit Geld dazu gebracht, die Übertretung jener Gesetze zu ignorieren, die dazu da sind, die eigenen Mitglieder vor Ausbeutung zu schützen –  Interessant!

Nun, diese Gesetzesübertretung ist natürlich keine echte, weil eine Betriebsvereinbarung nach österreichischem Recht durchaus möglich ist, aber das angewandte Recht ist halt nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Arbeitszeit-Direktive (Directive 2003/88/EC) widerspricht nämlich solchen Betriebsvereinbarungen. Das ist nichts neues, ist diese Direktive ja aus dem Jahre 2003. Und auch nicht neu ist, dass die EU von der gemeinschaftrechtswidrigen Umsetzung  weiß und demnächst die rechtskonforme Umsetzung einfordern wird – was die Bundesländer aber überhaupt nicht goutieren. Denn, wird diese Richtlinie Realität, dann können sie sich die Spitäler nicht mehr leisten und auch der Stabilitätspakt mit dem Bund ist passé.

Da kann es nicht schaden, wenn ein großes Bundesland sich gleich einen mächtigen Partner für den sicher eintretenden Konfliktfall – entweder mit der EU oder dem Bund oder beiden – besorgt! Die anderen Bundesländer haben das sicher mit Wohlgefallen beobachtet, ja sogar mitgetragen! Denn mal ehrlich, glaubt die OÖ-Ärztekammer ernsthaft, dass die OÖ-Landesregierung einen solchen Alleingang macht, dass da nicht die Landeshauptleutekonferenz informiert wurde? Die Ansteckungsgefahr „echter“ Gehaltserhöhungen wäre viel zu hoch! Aber wenn ein Bundesland es schafft, die geltende „illegale“ Gesetzeslage mit Hilfe der Ärztekammer zu fixieren, da kann man sich  ruhig ein bisschen großzügig geben (v.a. dann, wenn es eh nur auf dem Papier so aussieht)!

Also warum ging die Ärztekammer auf diesen Deal ein? Schließlich pocht sie ist seit Jahren darauf, dass die Arbeitszeiten zu lange und EU-Rechts-widrig sind. Auch unterstützt sie gegen den Willen der Bundesländer Minister Hundstorfer, der ebenfalls will, dass Dienste nach 25 Stunden enden müssen, wie es die EU-Direktive vorsieht. Ja mehr noch, in der gerne von OÖ herangezogenen Ärztebedarfsstudie, die einen Mangel heraufbeschwört, der die Errichtung der MedUni-Linz nötig macht, wird dieser Mangel u.a. dadurch begründet, dass bei der Umsetzung der EU-Direktive mehr Spitalsärzte nötig werden. Und jetzt ist das plötzlich unwichtig und vom Tisch, für wenigstens fünf Jahre! Jetzt stimmt die Ärztekammer zu, dass die Arbeitzeiten bleiben wie sie sind? Wäre ich ein Kammermitglied, für mich wäre dieser Schwenk eigenartig.

 

Die Verhandler seitens des Landes waren aber noch viel gewiefter! Sie haben sicher geahnt, dass die Ärztekammer, wenn es um die Beibehaltung der Betriebsvereinbarungen geht, alleine zu schwach ist. Dazu braucht man schon auch die Betriebsräte und die Spitalsärzte selbst. Auch deren Loyalität muss man sich sichern.

Jahrelang schon fordert die Ärztekammer vollkommen zu recht, dass die Grundgehälter erhöht werden müssen, damit die finanzielle Abhängigkeit von Nacht- und Wochenend-Diensten geringer wird! Wenn nun dieser Deal wirklich ein Erfolg der Ärztekammer wäre, dann müsste die Gehalterhöhung das Grundgehalt betreffen und nicht die Dienst. Nun, dem ist. Nicht so

Vorweg, etwa 1.600 angestellte Fachärzte erhalten tatsächlich eine Grundgehaltserhöhung von 7% – aber erst 2014 und dann bezogen auf heute! Also entspricht das einer durchschnittlichen Steigerung von 3,5% jährlich. Ich kenn die Details nicht und weiß nicht, wie die Kollektivvertragsverhandlungen aussehen und aussehen werden (immerhin stehen Null-Lohnrunden im Raum), aber wenn die – und das ist zu erwarten – gering ausfallen, vor allem unter dem Hinweis, dass ohnehin durch die neuen Zulagen eine Erhöhung stattgefunden hat, dann bleiben von den 7% real vermutlich nur Marginalitäten übrig. Warum also dieser Jubel? Ein versierter Verhandler müsste doch mehr Sicherheiten verlangen? Oder ging es nur darum eine „hohe“ Gehalterhöhung vor der Kammerwahl präsentieren zu können?

Wie dem auch sei, nur die Hälfte der kolportierten 12 Mio.€ fallen auf eine Grundgehaltserhöhungen. Die andere Hälfte – wie zu befürchten – gehen über die Dienste! Was ja nichts anderes heißt, als dass die Grundgehälter der 1.400 Ärzte in Ausbildung nicht (wesentlich) angehoben werden! Die finanzielle Abhängigkeit von Diensten wird durch diesen Deal also verstärkt, statt wie es der Kammerforderung entspräche, abgeschwächt! Einmal abgesehen, dass damit klar ist, wer im Fokus der Ärztekammer steht, und wen sie der Tagespolitik leicht opfert, wird die finanzielle Abhängigkeit der Jungärzte von der bestehenden Betriebsvereinbarung erhöht. Sollte nun die EU oder der Bund fordern, dass die Arbeitszeit EU-konform geregelt wird, kann sich das Land sicher sein, dass die Jungärzte dagegen sind. Und von allen Arztgruppen im Spital, ist Arbeitszeitüberschreitung bei Jungärzten am häufigsten! Man braucht sie einfach, die billigen Turnusärzte, die den Betrieb am Laufen halten (statt ausgebildet zu werden)

Also, alles in allem, wurde hier die Ärztekammer über den Tisch gezogen. Die Leidtragenden werden vor allem die jungen Spitalsärzte sein, denen man das alles auch noch als Erfolg verkauft. Traurig!

Ich hoffe nur, dass dieser Deal den Ärztekammerfunktionären einfach nur passiert ist, weil sie gegen die professionellen Taktiker der Landespolitik einfach zu schlecht sind. Sollte es jedoch so sein, dass der Deal nur dazu da ist, um vor der Wahl scheinbar gute Schlagzeilen zu generieren, dann allerdings tun mir die OÖ Spitalsärzte leid!

Scheinheiligkeit in der Zwei-Klassen-Medizin

Österreicher leben auf einer Insel der Seligen und mögen keine Veränderungen. Dafür akzeptieren sie auch allerhand Scheinheiligkeit.

HR Dr. P, Beamter i.R. und Bezieher einer stattlichen Pension, hat eine Zusatzversicherung. Jetzt braucht er eine Hüfte und wähnt sich ob seiner Beziehungen und seiner Zusatzversicherung in guter Position, sowohl Spital als auch Zeitpunkt der Operation aussuchen zu können.

Tja – darf er das überhaupt? Dem geschriebenen Gesetz nach natürlich nicht. Aber was sind die hierzulande schon wert?

Rechtlich erlaubt eine Zusatzversicherung gar nichts, außer ein bisschen Luxus und die Möglichkeit, sich den Arzt im Spital auszusuchen.

Wie schaut es aber mit dem ungeschriebenen Gesetz aus? Immerhin gilt ja nicht einmal die Verfassung in ihrer geschriebenen Form, sondern nur die „Realverfassung“. Also gelten vermutlich auch „Realgesetze“.

1,1 Millionen Österreicher haben eine Zusatzversicherung. Von ihren Beiträgen werden an Ärzte in öffentlichen Spitälern jährlich 500 Millionen Euro als Honorare ausbezahlt. Bedeutet, dass jeder Spitalsarzt monatlich etwa 900 Euro netto (bei 14 Gehältern) zusätzliches Einkommen hat. Von seinem eigentlichen Arbeitgeber, meist Ländern, erhält er etwa 2.900 Euro. Zählen wir zusammen, verdient er – wohlgemerkt, vom Turnus- bis zum Primararzt – etwa 3.750 Euro netto – ein Viertel davon aus einer „Zusatzbeschäftigung“.

Aber, die Zusatzgelder werden nicht gleichmäßig verteilt. Der Chef kriegt am meisten, der Turnusarzt am wenigsten.

Nehmen wir eine Abteilung mit 20 Ärzten. Wären die Gelder normal verteilt (was keiner weiß), würden dort etwa 250.000 Euro zusätzlich und netto ausbezahlt. 60 Prozent behält der Primar – macht ein monatliches Zusatzbrot von 10.700 Euro. Das ist fast drei (!) mal mehr, als ihm sein eigentlicher Arbeitgeber bezahlt! 36,5 Prozent werden an die 12 Fach- und Assistenzärzte ausbezahlt – als drei Prozent pro Nase (hier gibt es je nach Alter und Funktion erhebliche Differenzen): sind pro Monat 540 Euro netto und knapp 20 Prozent des Einkommens. Die verbleibenden 3,5 Prozent teilen sich die sieben Turnusärzte; ergibt vielleicht 100 Euro; die machen sich gegenüber den 2.000 Euro Normaleinkommen (inklusiver Überstunden und Nachtdienste) richtig bescheiden aus.

Der Chef bezieht also in einem politisch dominierten System, dass offiziell eine Zwei-Klassen-Medizin weder sieht noch will, analog zum Bonussystem der Bankenwelt, ein „erfolgsabhängiges“ Einkommen. Warum? Ganz einfach, weil man ihm öffentlich nicht mehr zahlen will! Anders ausgedrückt, hat die Politik, nur um sich die vielen Spitäler leisten zu können, über die letzten Jahrzehnte es zugelassen, ja gefördert, dass Primarärzte danach trachten, zusätzliche Gelder zu lukrieren – von denen ja auch die Spitäler etwa 250 Millionen Euro erhalten.

Und jetzt überlegen wir. Wird der Primar an der Idee der „Ein-Klassen-Medizin“ fest- und die Gesetze einhalten und seine Abteilung so führen, dass jeder „gleich“ behandelt wird? Welche Hilfe erhält er dabei von der Politik – oder wird ein idealistischer, gesetzestreuer Primar nicht eher von ihr abgestraft?

Und wenn die Zwei-Klassen-Medizin dann öffentlich diskutiert wird, erzählt uns die Politik irgendetwas über Gesetze und schimpft auf böse neoliberale Versicherungen und geldgierige Ärzte. Aber das wahrlich Schlimme daran ist, dass 80 Prozent der Bevölkerung von dieser Scheinheiligkeit wissen und sich nicht darüber aufregen; denn: „Solange der Österreicher noch Bier und Würstel hat, revoltiert er nicht.“ (Beethoven)

Dieser Artikel wurde im März 2011 in ähnlicher Form in der Wiener Zeitung veröffentlicht.