Die Entscheidungsträger des KH Nord dürften nicht als Rechenkünstler in die Geschichte eingehen, das betrifft auch den geplanten Ärztebedarf.
Weiterlesen: Die Personalbedarfsberechnungen des Krankenhauses NordDer Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) behauptet, von 405 bedarfsnotwendigen Arztstellen im Krankenhaus Nord (KH Nord) seien fast alle besetzt. Die Ärztekammer meint, 405 sind zu wenig, es müssten 506 Stellen sein. Beide beziehen sich auf eigene Berechnungen. Beeindruckend, wie weit da die Schere auseinandergeht. Überträgt man diese Berechnungsweisen auf den gesamten KAV mit seinen mehr als 3100 Ärzten, heißt das nichts anderes, als dass aktuell in den KAV-Spitälern entweder 620 Ärzte zu wenig oder aber 780 zu viel arbeiten – das ist schon verwirrend.
Das KH Nord plant 46.000 stationäre Patienten. Nicht eingerechnet und in Rechnungen irgendwie verschwunden sind tagesklinische Patienten, die künftig überwiegend „spitalsambulant behandelt“ (auch in Sonderklasse-Ambulanzen) werden. Weiters soll es 250.000 „ambulante Besuche“ geben; eine, verglichen mit anderen KAV-Spitälern, absurd niedrige Zahl. Vielleicht sind ja nur Patienten gemeint, die in Terminambulanzen bestellt sind. Geht es mit rechten Dingen zu, werden Selbstzuweiser und überwiesene Patienten diese Zahl real verdoppeln.
Schaut man nun, wie viele Ärzte in Wien für so eine Zahl an Patienten aktuell eingesetzt werden, und überträgt das auf das KH Nord, müsste es dort etwa 500 Stellen geben, womit die von der Ärztekammer genannte Zahl wohl eher stimmt, als die des KAV. 400 Ärzte, wie vom KAV vorgeschlagen, würden eine Produktivitätssteigerung von mehr als einem Viertel bedeuten, oder anders gesprochen, fast ein Viertel weniger Arzt-Zeit pro Patient. Ginge das, müsste es logischerweise möglich sein, im KAV bis zu 780 Ärzte abzubauen, ohne dass die Patientenversorgung verschlechtert wird?
Doch das ist nicht das einzig Merkwürdige. Es kursiert eine Zahl, die der KAV-Rechnung zugrunde liegen soll. Sie geht davon aus, dass ein Vollzeitarzt netto 1997 Arbeitsstunden pro Jahr leistet. Zum Vergleich: Die Netto-Jahresarbeitszeit bei einer 40-Stundenwoche beträgt für „normale“ Arbeitnehmer 1650 (also 350 weniger) Stunden. Ein Vollzeit-Arzt darf, unter Einrechnung der Überstunden, die angeordnet werden dürfen, und im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie, im Jahresschnitt 48 Wochenstunden arbeiten. Rechnet man jetzt korrekt Urlaube und Feiertage sowie Fortbildung und Gutstunden für Nachtdienste ein, geht sich das haarscharf aus – nur krank darf der Arzt dann nie werden. Ist er nur halb so oft krank wie ein durchschnittlicher Angestellter und soll trotzdem 1997 Stunden leisten, steigt die Wochenarbeitszeit auf unerlaubte 50 Stunden.
Eine Planung, die so kalkuliert, kann nicht funktionieren. Sollte sie allen KAV-Spitälern zugrunde liegen (was hoffentlich nicht der Fall ist), ist klar, warum so viele Spitalsärzte jammern.
Die vorgelegte Bedarfsrechnung geht einfach nicht auf und imponiert retrograd kalibriert (rückwirkendes Anpassen einer Berechnung, um ein politisch gewolltes Ergebnis zu „errechnen“): Irgendwann hat wohl irgendwer Dienstposten geschaffen, wohl eher nach Maßgabe von Budgetvorgaben als Leistungszahlen, und dann wohl mehr oder weniger traditionell oder nach politischer Willkür verteilt.
„Wiener Zeitung“ vom 17.01.2019