Das Spiel mit den Milliarden der ÖGK

   Die Österreichische Gesundheitskasse ist seit Anfang 2020 im Amt, der parteipolitische Kampf voll entbrannt.

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   Wie für unser Gesundheitssystem typisch, streiten sich alle nur ums Geld – und hier vor allem um die berühmte Patientenmilliarde. Die war nie klar, schon gar nicht als Umwandlung aus einer Funktionärsmilliarde – es war ein politischer PR-Gag der schwarz-blauen Regierung, den die Politiker nicht mehr los werden. Populismus hat unter Umständen eben auch kurze Beine. Doch was ist jetzt mit den horrenden Defiziten, die angeblich statt dieser Patientenmilliarde eintreten sollen und Beweis dafür sein sollen, dass die Kassenfusion ein Desaster ist? Die sind genauso ein PR-Gag, jetzt halt von der anderen Seite, also der roten, vor allem von der Gewerkschaft.

   Wer sich mit der Gebarungsvorschaurechnung der Krankenkassen (allein das Wort zeigt, aus welcher Epoche das kommt) beschäftigt hat, erkennt, wie „taktisch“ die Rechnungen waren. Sie haben stets einem Verhandlungsziel gegolten, um entweder die Einnahmen (Steuersubventionen) zu erhöhen oder die Ausgaben (Honorare und Medikamentenpreise) zu senken, nie jedoch, um Transparenz herzustellen. Während zwischen 2009 und 2018 von den Kassen kumuliert ein Verlust von 2547 Millionen Euro „vorausgerechnet“ wurde, kam bei der Abrechnung ein kumuliertes Plus von 1674 Millionen Euro heraus – eine Differenz von 4221 Millionen. Besonders krass war das Jahr 2012, da wurde aus einem vorausgerechneten Minus von 737 Millionen in Jahresfrist ein Plus von 181 Millionen!

   Und warum sind all diese Zahlen so herrlich manipulativ einsetzbar? Nun, dass liegt an der Verwendung der absoluten Zahlen; die klingen sehr schnell sehr hoch, auch wenn es nur um wenige Prozent geht. Aktuell macht die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen jährlichen Umsatz von etwa 16.000 Millionen Euro – ein einzelnes Prozent sind also schon 160 Millionen.

   Und wenn man dann noch über ein paar Jahre kumuliert, werden die Zahlen noch höher. Und die skandalösen 1700 Millionen Euro Defizit, die die ÖGK bis 2024 angeblich machen wird, klingen halt viel besser, als wenn man von zwei Prozent sprechen würde. Und wer bedenkt, wie sich die Kassen schon bei einer Jahresprognose verrechnen, weiß, dass Fünf-Jahres-Prognosen schlicht Kaffeesudlesen sind, und ein Defizit von zwei Prozent eine statistische Unschärfe sein muss.

   Doch um das ging es ja nicht– es ging darum, der einen populistischen Milliarde eine andere gegenüberzusetzen, um die eigene Klientel glücklich zu stimmen und zu mobilisieren.   

Politisch betrachtet jedoch, war es wohl eine „rote“ Dummheit, diese „Defizite“ so hoch zu rechnen und medial auszuschlachten, dass nun jeder weiß, die ÖGK steht vor einem Milliardendefizit. Denn auch wenn es nichts mit der Realität zu tun hat, wird es der jetzigen Regierung ein Leichtes sein, die Patientenmilliarde, wenn auch nicht wie versprochen bis 2023, so aber doch bis 2024 darzustellen. Denn bereits jetzt kann vorausgesagt werden, dass das Minus der Kassen völlig ohne Leistungskürzungen bis 2024 unter 700 Millionen Euro liegen wird – damit konnte „eine Milliarde im System gespart“ werden! Und es wird niemanden geben, der diesen Mythos brechen kann

„Wiener Zeitung“ vom 27.02.2020 

Klassenkampf im Kassenkampf

   „Unsere Kasse“ gehört ganz offensichtlich nicht uns, sondern „unseren Kammern“.

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   Eigentlich ist es gut, dass unsere Krankenkasse, die ja jetzt Österreichische Gesundheitskasse heißen wird, sich selbst darstellt. Zu lange hat kaum jemand darüber nachgedacht, was „unsere Kasse“ ist. „Unsere Kasse“ gehört uns, und wir verwalten sie selbst – ohne Einmischung der Politik. Wir wählen aus unseren Reihen einen politikunabhängigen Selbstverwaltungskörper – theoretisch demokratisch! Allerdings weiß das kaum jemand, und noch weniger wissen, wie sie mitstimmen können.

   Seit jeher haben uns paternalistische Politiker die Last der Stimmabgabe abgenommen. Sie nannten das Sozialpartnerschaft. Es sind „unsere Kammern“, die sich wohlwollend um „unsere Kasse“ kümmern: für Unselbständige die Arbeiterkammer, für Selbständige die Wirtschaftskammer. Bei den Kammerwahlen können einige von uns, bei weitem nicht alle, Fraktionen wählen. Kaum jemand wird die FSG oder den Wirtschaftsbund wählen, weil die sich so toll um das Kassensystem kümmern – und doch, es sind die hier siegenden Fraktionen, die dann „ihre“ Vertreter in „unsere Kasse“ entsenden, gerade so, als ob sie Teil des Pflicht-Kammersystems wäre.

   Es ist ganz offensichtlich, dass „unsere Kasse“ nicht uns gehört, sondern „unseren Kammern“, deren Legitimität nicht ohne Grund seit Jahrzehnten hinterfragt wird.

   Und weil eben in „unserer Kasse“ kein Demokratieprinzip besteht und die Kosten zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden, haben sich „unsere Kammern“ die Macht aufgeteilt. Der Streit, ob die Gewichtung der Macht nach der Zahl der Versicherten oder der Kostenaufteilung erfolgen sollte, wurde nur halbherzig geführt – denn würden die Kämmerer über das Demokratieprinzip in „unserer Kasse“ nachdenken, müssten sie Sozialwahlen einführen, also uns erlauben, direkt mitzubestimmen. Doch keiner hat je ernsthaft darüber nachgedacht, Macht und Einfluss der Kammern zu beschränken.

   Die Kassenfusion folgte diesem Prinzip, aber sie bringt neue Abstimmungswege und deutlich verkleinerten Gremien. Und da die Verkleinerung hauptsächlich zu Lasten der AK-Funktionäre ging, sind diese sauer und klagten vor dem VfGH – angeblich, weil sie sich schützend vorn „uns“ stellen wollten, um eine „feindliche Übernahme“ durch „die Wirtschaft“ zu verhindern.

   Der VfGH hat erkannt, dass es keine bedenklichen Machtverschiebungen gibt, sondern die Regierung nur eine neue Organisation durchgeführt hat. Aber weil AK und ÖGB in Ihren Spitzen de facto nicht unparteiisch sind, ist dieser Spruch eine politische Niederlage, nicht nur einfach eine Klarstellung, wie weit Politik sich in „unsere Kasse“ einmischen darf.

   Und so tritt der eigentliche Konflikt offen zu Tage: der Klassenkampf als institutionalisierte Betriebskultur des Kassensystems. Christoph Klein von der AK meinte wörtlich: „In der ÖGK wird eine Minderheit von 160.000 Unternehmern über eine Mehrheit von 7,2 Millionen Versicherte herrschen.“ Und der ÖGB verlangt von der nächsten Regierung, dass den Arbeitnehmern „ihre Kasse“ wieder zurückgegeben wird.

Wir sollten uns unsere Kasse zurückholen – über Sozialwahlen, und ohne kämmerlichen Klassenkampf.

„Wiener Zeitung“ vom 02.01.2020  

Könnte die Kassenfusion doch klappen?

   Erstaunlich, was für Fantasien eine so einzigartige Übergangsregierung hervorrufen kann – sogar die einer echten Kassenfusion.

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   Hintergrund ist ein vor drei Monaten (zwei Monate vor Ende der ÖVP-FPÖ Koalition) publik gewordenes, innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beschlossenes Organigramm. Demnach werden praktisch alle Entscheidungen in der Generaldirektion in Wien zentralisiert, und alle Kasseneinnahmen ohne Bundeslandbezug in einem großen Topf zusammenfließen. Landesstellen werden nur mehr Repräsentanzen, Landespolitiker genauso entmachtet, wie föderalistisch organisierte Ärztekammern. In der Generaldirektion werden Fachbereiche errichtet, die bundesländerübergreifend alle Inhalte abarbeiten – und mit alle meine ich alle.

Es geht also um eine echte Harmonisierung der neuen Gebietskrankenkassen zu einer ÖGK; inklusive der Vereinheitlichung des Leistungs- und des Honorarkatalogs der Kassenärzte. Ohne eine solche Vereinheitlichung kann es keine Reform geben – ein Wissen, das Jahrzehnte alt ist, und Grundlage für die ausgesprochen inhomogene Versorgungslage gebildet hat.

Jede Kasse ist längst eine eigene Klasse geworden, womit wir eben kein Zwei-Klassen-, sondern ein Viel-Klassensystem, mit eingeschränkter Wahl haben. Da aber nur die „Wiener Zeitung“ (18.04.2019 „Nach Kassenfusion Länder entmachtet“) darüber berichtete, und keinerlei politische Reaktionen publik wurden, ging ich fix davon aus, diese völlig unösterreichische Machtverteilung überlebt keinesfalls die nächsten Monate, schon gar nicht die nächste Wahl.

Besonders deswegen, weil nichts darauf hindeutete, dass sich irgendetwas in der Umsetzung der Gesundheitsreform bewegt. Und da das Reform-Gesetz schwammig formuliert ist, und alle möglichen Spielarten zulässt, vor allem jene, wo die alten GKKs als Landesstellen genau so weitermachen können wie bisher – also mit neun eigenen Leistungskatalogen und neun eigenen Honorarkatalogen, ging ich von einer Eintagsfliege aus; es wäre nicht die erste in der Gesundheitspolitik.

Solange die „Zentrale“ eine Filiale der föderalen Machtzentren ist, würde alles gleich bleiben – dachte ich! Und dann kam die Übergangsregierung – und das änderte alles!

Denn, diese Regierung ist angetreten, um zu verwalten. Da das Organigramm innerhalb der ÖGK bereits beschlossen ist, wird es in den nächsten Monaten mit Leben erfüllt werden können und Tatsachen schaffen, die nicht mehr leicht rückgängig zu machen sind.

Rechtlich ist das gedeckt, da die Selbstverwaltung sich selbst organisatorische Regeln geben darf. Diese Regeln könnte nur das Ministerium oder das Parlament verbieten. Vonseiten der Regierung ist nicht mit Querschüssen zu rechnen, und das Parlament hat de facto keine Chance, diesen Weg zu beenden.

Und weil mit Bernhard Wurzer als neuer Generaldirektor der ÖGK jemand sitzt, der genau dieses Organigramm wollte, der die Fragmentierung in GKKs als unfair betrachtet und willens ist, aus den neun GKKs wirklich eine ÖGK zu machen, könnte es tatsächlich passieren, dass eine echte Kassenfusion kommt.

Mit keiner anderen Regierung wäre das gegangen, dafür sind alle Parteien schon viel zu populistische und hätten, wie immer, darauf geachtet, dass die eigene Klientel nicht zu kurz kommt.

„Wiener Zeitung“ vom 06.07.2019   

Kassenfusion – ein absolutes No-Go

Die Kassenreform soll eine Machtverschiebung zu den Arbeitgebern bringen und die Selbstverwaltung aushöhlen.

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    Die Kampfrufe gegen die Kassenreform sind laut, vor allem von denen, die bisher Posten in der Selbstverwaltung der neun Gebietskrankenkassen besetzen konnten und dies als Erbpachten betrachteten. Denn wer genau schaut, erkennt, dass es eben nur um Posten geht und sonst nichts.

   Die Reform bringt neue Abstimmungswege in den neuen deutlich verkleinerten Gremien. Und diese sind in der „Österreichischen Gesundheitskasse“ (ÖGK) so gestaltet, dass weder Wirtschafts- noch Arbeiterkammer Oberhand haben, also im Grunde so wie heute. Die Macht der Kammern bleibt erhalten und damit auch die Macht der dominierenden Fraktionen – also Wirtschaftsbund und sozialistische Gewerkschafter.

   Genau genommen steigt deren Macht sogar, weil das Einzige, was sich ändert, die Zahl der Funktionäre ist, und damit die kleineren Fraktionen keine Funktionäre mehr entsenden werden können. Die ohnehin schon kaum vorhandene Pluralität in der Selbstverwaltung wird noch geringer.

   Selbstverwaltung bedeutet eigentlich, dass wir Versicherte uns – ohne Einmischung der Politik – selbst verwalten. Wir wählen dazu aus unseren Reihen einen Selbstverwaltungskörper. Selbstverwaltung kann es aber nur sein, wenn wir mitbestimmen können, und genau das können wir kaum. Es ist eine lange kritisierte Fehlkonstruktion unserer Selbstverwaltung, dass sie nur eine sehr eingeschränkte Mitsprache erlaubt. Einerseits, weil es keine Möglichkeit gibt, sich eine Versicherung auszusuchen, andererseits, weil die Repräsentanten ausschließlich von Kammern entsendet werden. Jeder Nicht-Erwerbstätige, zum Beispiel ein Pensionist, hat kein Mitspracherecht – gar keines.

   Bis in die 80er wurde dieser aufgrund der Demografie noch gar nicht so große Fehler durch eine Unzahl an Funktionären wettgemacht. Dann kam eine Reform, und aus etwa 8000 Funktionären (inklusive Vertretern) wurden 2000 – der erste Schritt in eine Funktionärselite. Die „Selbstverwaltung“ verlor Augen und Ohren. Informationen über das Funktionieren der Versorgung kamen immer schwerer ins System. Und da es keine Versorgungsforschung gab, begann ein Blindflug der Funktionäre.

   Und jetzt? Jetzt wird deren Zahl weiter auf knapp 500 gesenkt. 370 davon sind für die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), ÖGK, Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zuständig, entsendet aus den Pflichtkammern, denen eine breite demokratische Legitimation fehlt. Sie sind gesetzlich ihren Pflichtmitgliedern, also ihrer Klientel, verpflichtet und sonst niemandem. Nach Abzug der Ausgaben für Fondsspitäler entscheiden diese Funktionäre über die Verteilung von etwa 14 Milliarden Euro. Die öffentliche Hand verwaltet etwa sechs Mal mehr. Die „gerechte“ Verteilung wird dabei von 50.000 „Funktionären“ in Gemeinde- und Stadträten, in Landtagen, Bundesrat und Nationalrat kontrolliert; das sind 135 Mal mehr Funktionäre.

   Es ist menschlich verständlich, wenn die abzubauenden Funktionäre laut jammern und einen Angriff auf die Selbstverwaltung wähnen – durch die Schrumpfung wird wohl der Konkurrenzkampf innerhalb der Funktionärseliten angeheizt; und wer setzt sich dem schon gerne aus. Mit einer Sorge um uns unterworfene Pflichtversicherte hat das wenig zu tun.

„Wiener Zeitung“ Nr. 208 vom 25.10.2018   

Die größte Strukturreform der Zweiten Republik

(Lesezeit 20 Minuten) Eine ausführliche Würdigung einer als Strukturreform getarnten Türschildreform, die einen billig schmeckenden parteipolitischen Nachgeschmack hinterlässt

„Das österreichische Gesundheitswesen zeigt das Bild beachtlicher Verschiedenheit durch unterschiedlichste Träger, wodurch eine überregionale Zusammenarbeit zugunsten von „Eigeninteressen“ behindert wird. […] Die Existenz so vieler Träger ist nicht geeignet, die Entwicklung eines rationellen, aufeinander abgestimmten und reibungslos funktionierenden Systems zu fördern. […] Zwischen intramuralem und extramuralem Bereich besteht eine scharfe Trennlinie. Es existieren Zweigleisigkeiten in der Arbeit von Spitälern und Ärzten in der Praxis.  […] Es gibt die steigende Tendenz der praktizierenden Ärzte, ihre Patienten in ein Spital einzuweisen – diese Tendenz wird unter anderem durch das Honorierungssystem gefördert. […] Die Vorsorge für die ärztliche Betreuung alter Menschen und chronisch Erkrankter ist im Allgemeinen unzulänglich.“

Und:

„Trotz verschiedenster Bemühungen um eine verstärkte Koordinierung und Angleichung der Interessen mussten wir feststellen, dass das österreichische Gesundheitssystem aufgrund seiner vielschichtigen Verwaltungsstruktur und dualen Finanzierung komplex und fragmentiert ist. […] Besonders die Aufteilung der Finanzierung von intra- und extramuralen Leistungen zwischen den Bundesländern und Sozialversicherungen kann die Betreuungskontinuität beeinträchtigen und zu Kostenverschiebungen führen.  Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass zurzeit die Gesundheitsergebnisse innerhalb der Bevölkerung schlechter und die Gesamtkosten höher ausfallen, als dies in einem koordinierten System der Fall wäre.“

Zwischen diesen beiden Aussagen liegen fast 50 Jahre. Die erste stammt vom Regionalbüro für Europa der WHO ( „Besprechung des Spitalswesen in Österreich mit Empfehlung für künftige Entwicklungen“ Oktober 1969), die andere aus der „Effizienzanalyse des österreichischen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems“ der London School of Economics and Political Science (LSE 2017)

Was kritisieren diese beiden Studien? Unser System

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Definitiv nicht die „größte Strukturreform der Zweiten Republik“

  Ein Berg hat gekreißt, eine Maus wurde geboren! Die Kassenreform ist nicht für Patienten gemacht, sondern ein parteipolitisches Hickhack.

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   Dank klientelpolitischer Gesetze ist die ambulante Akutversorgung außerhalb der Spitäler völlig zersplittert. Hier agieren 19 Krankenkassen (KK) und 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA), deren Eigentümer politisch klar zugeordnet werden können, deren Versicherte aber keine Wahl haben. Die Leistungsspektren werden über Leistungs- und Honorarkataloge definiert, die mit anderen Monopolisten verhandelt werden – den zehn Ärztekammern.

   Wie viele Kataloge im Umlauf sind, ist nicht klar, denn KFAs entziehen sich jeglicher Kontrolle, am Ende sind es mehr als 20. Wie inhomogen dieses „Preissystem“ ist, zeigt, dass beispielsweise ein EKG im Rahmen eines Hausbesuches bei einem Versicherten der Gebietskrankenkasse (GKK) in Niederösterreich mit 53 Euro honoriert wird, bei einem GKK-Patienten in der Steiermark aber nur mit 13 Euro.

   Die gleichen Verhandler bestimmen über Kassen-Stellenpläne auch die Kassenarzt-Dichte – ebenfalls inhomogen. So ist die Kassen-Facharztdichte im Westen Wiens doppelt so hoch wie die im Mühlviertel, obwohl es dort nicht an jeder Ecke Spitalsambulanzen gibt. In der Folge werden Patienten nicht dort behandelt, wo es sinnvoll wäre, sondern dort, wo Angebot und Honorarkataloge sie hinlenken. Um das zu reformieren, muss man tief in die Systemarchitektur eingreifen. Und das hat die Regierung versprochen. Nun wurde die Reform vorgestellt, mit der Kassen fusioniert und Leistungen harmonisiert werden – alleine, die Details sprechen eine andere Sprache. Die KFAs, die traditionell die höchsten Honorare (mindestens doppelt so hoch wie die der GKKs) bezahlen, wurden nicht angerührt. Zwar ist die Zahl der Versicherten verhältnismäßig klein und daher könnte man darüber hinwegsehen, doch, da KFA-Versicherte hauptsächlich in Ballungsräumen leben, stellen sie für Ärzte einen Anreiz dar, dort zu ordinieren. Analoges gilt für SVA und BVA, die ebenfalls ihre Kataloge behalten. Damit wurde die Chance verpasst, für Ärzte Anreize zu setzen, sich außerhalb von Ballungsräumen niederzulassen.

   Kernstück der Reform soll aber die Fusion der neun GKKs zu einer ÖGK sein. Versprochen wurde ein einheitlicher Leistungs- und Honorarkatalog. Doch, jedes Bundesland behält eine autonome Landesstelle, die weiter mit den regionalen Ärztekammern eigene Honorarkataloge und Stellenpläne verhandelt und das dafür nötige Budget von der Zentrale kriegen muss. Die Zahl der Kataloge und Stellenpläne ändert sich kaum und damit bleibt alles, wie es ist.    

Doch warum dann der Aufruhr? Das liegt an den eingebauten Boshaftigkeiten. Die Zahl der (meist roten Gewerkschafts-) Funktionäre und hohen Verwaltungsposten wird reduziert. Das alleine ist schon ein Angriff auf das austarierte Gefüge der gewerkschaftlichen „Erbpachten“. Richtig böse wird es, wenn man das neu eingeführte Ausbildungsprofil für Funktionäre betrachtet. Entweder müssen sie ein Studium nachweisen oder SV-interne Fort- und Ausbildungen abgeschlossen haben. Wer das nicht hat, darf kein Funktionär mehr sein – das trifft eine ganze Reihe vor allem roter Obmänner und ihre Stellvertreter. Hier wird’s persönlich

„Wiener Zeitung“ Nr. 188 vom 27.09.2018

Kassenfusion – ein Match zwischen Reformern und Reaktionären

 Vielleicht ist es Zeit, dass nach 50 Jahren eine echte Reform stattfindet – aber die Machtstrukturen sind davon wohl nicht überzeugt.

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   Zu viele Kassen, Doppelgleisigkeiten inner- und außerhalb von Spitälern und keine vernünftige Planung – das ist nicht neu, sondern hat uns die WHO schon 1969 (!) aufgezeigt.

   Wegen fehlender Abstimmung liegen 900.000 Patienten, die ambulant behandelt werden könnten, unnötig in Spitälern. Von diesen stecken sich 50.000 mit Spitalskeimen an (das ist nicht zu verhindern!) und einige Hundert werden sterben – unnötig. Abgesehen davon, dass das ein bis zwei Milliarden Euro unnötiger Kosten erzeugt, sollte es doch Ziel sein, Patienten nicht unnötig zu schaden.

   Wenn also die Rede von der Kassenfusion ist, sollte es nicht um ein paar hundert Versorgungsposten gehen; Thema ist, dass die Abstimmung zwischen Krankenkassen, Ärztekammern und Spitalsträgern seit Jahrzehnten nicht klappt – es gibt einfach viel zu viele und vor allem schlecht definierte Entscheidungsebenen.

   Die Idee, dass wenige, bundesweite Kassen einer bundesweiten Spitalsplanung gegenüberstehen, ist logisch. Umso mehr, als es eben auch bundesweite Regeln für Beiträge und Steuern gibt. Man kann es auch anders machen: neun Länder und neun Kassen, die Steuern und Beiträge selbst einheben und selbst schauen, wie sie die Finanzierung der Patienten, die Bundesländergrenzen überschreiten, hinkriegen (im Spitalsbereich ist dieses „Gastpatienten-Problem“ seit 25 Jahren ein Provisorium). Gänzlich abgeschafft müssten dann die bundesweiten Kassen der Beamten, Bauern, Selbständigen und auch die AUVA werden.

   Aber, das wollen die Länder auch nicht. Mir scheint, denen schwebt Folgendes vor.

   Das SV-System besteht ja aus Kranken-, Unfall-, und Pensions-Versicherungen. Einige Träger bieten alle (etwa VAEB), andere nur zwei (etwa BVA), viele nur eine (GKKs, PVA, AUVA, VA des österr. Notariats) Versicherung an.

   Nimmt man das Regierungsprogramm wörtlich und zieht von „maximal fünf SV“ die PVA ab, bleiben maximal vier für Kranken und Unfallversicherung.

   Selbständige (Bauern, Unternehmer) erhalten eine gemeinsame (schwarze) Krankenkasse – es wird die einzige Fusion bleiben. Denn, die (schwarze) BVA muss bleiben, sagt die Verfassung. Außerdem, wie soll diese mit den (überwiegend roten) KFAs und der (roten) VAEB fusionieren. Womit klar ist, die VAEB bleibt auch. Die KFAs sind ja eigentlich keine SV, also zählen sie nicht. Jetzt haben wir drei SV – bleibt nur noch Platz für eine weitere, nämlich die (farblose?) ÖKK, also die zu einer Kassa fusionierten (teils schwarzen, überwiegend roten) GKKs. Aber wo bleibt die (schwarze) AUVA? Nun, da gibt es eine Lösung.

    Die „maximal fünf SV“ könnten ja, ein bisschen politischer Wille vorausgesetzt, erst nach Abzug der PVA gelten? Dann ist Platz für die AUVA. Und wenn die ÖKK aus neun autonomen Zweigen besteht, haben wir sie: die Kassenfusion, bei der „maximal fünf SV“ übriggeblieben sind, ohne viel zu ändern – außer, dass es ein neues Gremium gibt, dass sich ÖKK nennt. Kommt das, haben Regierung, Bevölkerung und Patienten verloren und die alten Machtstrukturen, die die paar hundert Versorgungsposten nicht aufgeben wollen, gewonnen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 091 vom 11.05.2018 

Die systemrelevante Allgemeine Unfallversicherungsanstalt?

Die Diskussion rund um die AUVA ist absurd überzogen, verunsichert alle und ist doch nur ein Machtkampf.

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   Von Kahlschlag und Kaputtsparen wird gesprochen, mancher fühlt sich gar in den autoritären Ständestaat zurückversetzt. Und was hören Bürger und Patienten heraus? Unfallkrankenhäuser (UKH) werden gesperrt, 370.000 Verletzte werden, wenn sie nicht auf der Straße verbluten wollen, alles selbst bezahlen müssen.

   Ist das so? In Österreich werden 2,8 Millionen Menschen jährlich in Spitäler aufgenommen – 40.000 davon in UKH. In Spitalsambulanzen fallen 8,9 Millionen Fälle an – 330.000 davon in UKH. Selbst in der flächendeckenden Unfallversorgung sind UKH nur von geringer Bedeutung: Denn mit sieben Spitälern in fünf Bundesländern versorgen sie weniger als ein Fünftel aller Unfallopfer.

   Wenn jetzt, wie manche skandieren, alle UKH über Nacht zusperrten, würde die Versorgung der Patienten Probleme bereiten, aber keinesfalls zusammenbrechen – dafür sind es einfach zu wenige.

   Und an das Schließen denkt niemand – es geht auch nicht. Denn, jeder hat ein Recht auf Versorgung, und weil die Unfallkrankenhäuser versorgungswirksam sind, muss deren Leistung, unabhängig, ob es die AUVA in der heutigen Form gibt oder nicht, aufrechterhalten werden.

   Und das ist der Grund für den Polit-Streit. In UKH werden zu 90 Prozent Patienten behandelt, für die diese nicht zuständig sind – nämlich solche nach Freizeitunfällen. Zuständig wären die Krankenkassen. Die jedoch haben die „normale“ Spitalsversorgung den Ländern übertragen und zahlen dafür, pauschal und unabhängig von der Anzahl der Patienten, einen definierten Prozentsatz ihrer Einnahmen. Diese Pauschale deckt jedoch nur die Hälfte der anfallenden Spitalskosten ab – der Rest kommt aus den Landesbudgets.

   UKH sind aber keine „normalen“ Spitäler. Die Kassen, und das ist rechtlich gar nicht anders möglich, bezahlen ihnen in etwa das Gleiche wie „normalen“ Spitälern. Da UKH aber keine Länder haben, um Defizite zu decken, muss die AUVA das aus Beiträgen stemmen. Es handelt sich also um eine Quersubvention der Krankenkassen und Länder durch die AUVA. Der Quell eines Jahrzehnte alten Polit-Streits.

   Dazu kommt, dass die stationäre Unfallversorgung im „normalen“ Spital pro Patient etwa 3400 Euro kostet, im UKH 5700 Euro. Ob diese Differenz gerechtfertigt ist, ist nicht eruierbar. Wenn sie gerechtfertigt ist, dann haben wir es mit einer öffentlich finanzierten Zwei-Klassen-Medizin zu tun; wenn sie es nicht ist, kann man daraus auf die Motivationslage jener schließen, die mit der Verunsicherung der Patienten um den Erhalt des AUVA-Systems (eine selbstverwaltete Institution, die eigene medizinische Einrichtungen betreibt – ein international seltenes Modell) kämpfen.

   Wie es aussieht, schafft es auch diese Regierung nicht, einen transparenten Reformprozess zu starten, der es den relativ wenigen „Systemprofiteuren“ verunmöglicht, Patienten zu verunsichern und vor die eigenen Interessen zu schieben. Wie katastrophal der Prozess läuft, sieht man im Übrigen daran, dass sich die SPÖ ohne Probleme schützend vor jene AUVA stellen kann, die sie vor einem Jahr, im Rahmen einer Reform, noch selbst abschaffen wollte.

„Wiener Zeitung“ Nr. 077 vom 19.04.2018  

Gesundheit im Regierungsprogramm

Das Kapitel Gesundheit umfasst nur fünf Seiten, dazu noch eine Seite Pflege – aber die Inhalte haben es in sich.

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   Im Grunde wird eine Fülle von Schlagworten – oder Schlagsätzen – aneinandergereiht. Ob dahinter detailliertere Gedanken oder operationalisierbare Konzepte stehen, bleibt unklar. Zu vermuten ist es, da sich einiges unter mehreren Überschriften des Regierungsprogramms wiederholt – zumindest hoffen sollte man das.

    Klar ist, dass es in Bezug auf das Gesundheitswesen in den vergangenen 20 Jahren niemals ein mutigeres Regierungsprogramm gab. Üblicherweise wird ein mutiges Vorhaben im Rahmen der Verhandlungen derart entstellt, dass das, was übrig bleibt, eine gut klingende Anleitung zum Waschen ohne Nasswerden ist. Nicht diesmal.

   Da ist einmal die Idee, die 22 Sozialversicherungen (also nicht nur Kassen) zu fünf zu fusionieren – ein echter Tabubruch. Zwar wird festgehalten, dass das alles nur gemeinsam mit den Ländern und unter Wahrung der partizipativen Selbstverwaltung passieren soll – alleine, dass es da steht, ist für einen langjährigen Beobachter aber atemberaubend.

    Betrachtet man zudem, dass dezidiert festgehalten wird, dass es künftig statt föderaler Ärzte-Gesamtverträge nur mehr österreichweite und zudem flexiblere Kassenverträge (die regionale Zu- und Abschläge erlauben) geben soll, will man der Regierung Reformwillen abkaufen. Niemand stellt so etwas vor, wenn er es nicht umsetzen will, ist doch der politische Schaden passiert, sobald man es ankündigt.

   Die Idee der Entlastung des spitalsambulanten Bereichs ist nicht neu. Auch nicht, dass es zu einer Anpassung der Finanzierungsströme (Geld folgt Leistung; ambulante und niedergelassene Finanzierung) kommen muss. Nimmt sich die Regierung ernst, wird sie endlich Gesetze verabschieden, die einen sinnvollen Geldfluss zwischen diesen beiden Welten ermöglichen – 20 Jahre nach dem Erkennen des Problems der dualen Finanzierung der ambulanten ärztlichen Versorgung (steuerfinanzierte Spitalsambulanzen und kassenfinanzierte Vertragsärzte). Beeindruckend.

   Und schließlich findet man noch etwas: Die Finanzierung von Gesundheit, Vorsorge und Pflege muss gesamtheitlich betrachtet werden. Bis dato wurde immer nur bis zur Pflege gedacht und peinlich genau darauf geachtet, dass Pflege im Sozialsystem vom Gesundheitssystem getrennt blieb. Diese Schnitt stelle wird aufgeweicht, indem das Geldleistungsprinzip der Pflege durch Gewährung von Sachleistungen komplementiert werden soll. Die „Bemühungen zur Festigung der Gesundheit und der Prävention für Pflegebedürftige, um eine Stabilisierung beziehungsweise eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen“ – so im Regierungsprogramm – würden erheblich erleichtert.   

Ob das alles kommt oder am Ende doch nur Show ist wie die meisten Regierungsprogramme, werden wir bald erkennen können. Denn so revolutionär das alles klingt, in der Umsetzung wird es wesentlich davon abhängen, wer welche Vetorechte erhält. Wenn, wie in der Vergangenheit üblich, Ländern, Kassen und Kammern großzügige Vetorechte eingeräumt werden oder in Gremien immer nur ein Einstimmigkeitsprinzip eingeführt wird, dann wird alles – wie immer – in der Ankündigung stecken bleiben

„Wiener Zeitung“ Nr. 247 vom 22.12.2017  

Eine Studie, die keine oder alle Schlüsse zulässt

630.000 Euro für 1400 Seiten, davon 930 in gesundheitsökonomischem Fachenglisch, die unübersetzt blieben.

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   Leichte Kost ist die Studie nicht. Die Rede ist von einer Studie der London School of Economics (LSE) im Auftrag des Sozialministeriums, die    eine Handlungsanleitung zur Reform der Sozialversicherung geben sollte.

Nach der Lektüre einiger hundert Seiten stellt sich das Werk als Zusammenfassung bekannter Lehrmeinungen und Theorien ohne eigene Berechnungen dar – also ein Lehrbuch. Eine Studie, die helfen soll Entscheidungen zu treffen, ist es nicht – nicht nur wegen des Umfangs. Selbst dort, wo es Vorschläge gibt, bleibt es eine Aufzählung von dem, was die Lehre der Gesundheitssystemforschung anzubieten hat. Eine Bewertung der Vorschläge fehlt, womit beliebig gewählt werden kann. Und so verwundert es nicht, dass sich alle auf das sogenannte „Modell 4“ stürzen, das alles so beibehält, wie es ist, und nur durch mehr Risikostrukturausgleich und bessere Koordination durch gemeinsame Servicezentren ergänzt.

Nun, in der Studie (Kapitel 4, Seite 131 ff) klingt das anders.

   Da wird klar, wie mächtig diese gemeinsamen „Servicezentren“ sein müssten; sie übernähmen alle wesentlichen Aufgaben aller Krankenkassen, wie etwa die Verhandlungen mit den Ärztekammern. Es wäre daher eine Art virtuelle Kassenfusion. Zudem müssten alle Kassen all ihr Geld (nicht nur zwei Prozent) in einen Topf werfen, von dem dann, je nach Krankheitsrisiko der Versicherten, mehr oder weniger zurückfließt. Und weil es keine weitreichenden Gesetzesänderungen geben darf (so die Prämisse des Modells 4), muss alles freiwillig sein.

Da aber, wie zu lesen, erhebliche Rechtsrisiken blieben, etwa, dass die Beamtenversicherung aus verfassungsrechtlichen Gründen bei so einem Risikostrukturausgleich nicht mitmachen könnte, schlägt man Minischritte vor, an deren Ende die derzeitige Verfassung umgangen werden kann. Damit das funktioniert, soll der Staat mit Steuergeld in den Risikoausgleich einsteigen, freilich ohne mehr Mitspracherecht in der Selbstverwaltung zu erhalten.

Nach Schätzungen würde das etwa 1,2 Milliarden Euro ausmachen, die in höhere Arzthonorare (eine Steigerung um ein Drittel zu heute) fließen müssten. Das ist schwieriger umzusetzen als eine Verfassungsänderung, die in den Modellen 1 bis 3 notwendig wäre. Aber das macht nichts, kaum jemand kann so gut Englisch, dass er gesundheitsökonomische Fachliteratur lesen kann. Und weil dieses Werk so dick und unübersichtlich ist, werden selbst die, die es könnten, nicht monatelang darüber brüten. Die, die es tun, werden es tun, um herauszulesen, was für die eigene Institution passt. Und weil niemand nachlesen kann/will/wird, kommen die damit locker durch.

Und so hören wir, dass „die LSE-Studie der bestehenden Struktur der Sozialversicherungen ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt hat“, auch wenn dort steht, dass „davon ausgegangen werden muss, dass zurzeit die Gesundheitsergebnisse innerhalb der Bevölkerung schlechter und die Gesamtkosten höher ausfallen, als dies in einem koordinierten System der Fall wäre“.

   P.S.: Erschreckend ist die Fehlerquote. Bei einer monatelangen Verzögerung und einem Preis von etwa 500 Euro pro Seite könnte man ein Lektorat erwarten – oder wurde noch ganz schnell umgeschrieben?

„Wiener Zeitung“ Nr. 169 vom 31.08.2017