Ist die Kassenfusion ein gangbarer Weg, die ambulante Versorgung besser zu organisieren?

 

In­halts­ver­zeich­nis

  • Zu­sam­men­fas­sung

 

  • Ein­lei­tung

 

  • Be­hand­lung, Ver­sor­gung und Ge­sund­heits­sys­tem sind un­ter­schied­li­che Dinge
  • a).. Die Ebene der Be­hand­lung
  • b).. Die Ebene der Ver­sor­gung
  • c).. Die Ebene des Ge­sund­heits­sys­tems

 

  • Grund­sätz­li­ches zum ös­ter­rei­chi­schen Ge­sund­heits­sys­tem…

 

  • Die Kas­sen­fu­si­on
  • (1) Ist das ös­ter­rei­chi­sche am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­sys­tem wirk­lich so schlecht?
    • a… Was soll am­bu­lan­te Ver­sor­gung?
    • b.. Was ist PHC?
    • c… Ist un­se­re am­bu­lan­te Ver­sor­gung so schlecht?
    • d.. Wie misst man „am­bu­lan­te Ver­sor­gung“?
    • e.. Warum gibt es bei uns kein PHC?
  • (2) Wel­che Or­ga­ni­sa­ti­ons­for­men gibt es in der am­bu­lan­ten Ver­sor­gung?
    • a.. Kas­sen­ärz­te
    • b.. Wahl­ärz­te
    • c… Spi­tals­am­bu­lan­zen
    • d.. Kas­sen­ei­ge­ne Am­bu­la­to­ri­en
    • e.. Selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en
    • f… Pri­vat­ärz­te
  • (3) Wel­che Fol­gen hat diese Zer­split­te­rung?
    • a.. Wel­che Fol­gen hat das auf die Ver­sor­gung?
    • b.. Wel­che Fol­gen hat das für die Re­gio­nen?
    • c… Warum gibt es kei­nen ein­heit­li­chen Ka­ta­log?
    • d… Warum ist es sinn­voll, ein­heit­li­che Leis­tun­gen ein­heit­lich zu ho­no­rie­ren und dafür über an­de­re Mo­del­le (P4P) Leis­tungs­an­rei­ze zu schaf­fen, die so­wohl re­gio­nal als auch fi­nan­zi­ell fle­xi­bel sind?
  • (4) • Warum gibt es in Ös­ter­reich so viele Kas­sen?
    • a.. Wie viele Kas­sen gibt es?
    • b.. Woher haben die Kran­ken­kas­sen ihr Geld?
    • c… Kos­tet die Ver­wal­tung wirk­lich nur 3%?
    • d… Sind Pflicht­sys­te­me wie in Ös­ter­reich (Pflicht­ver­si­che­rung statt Ver­si­che­rungs­pflicht und Kas­sen­plan­stel­len statt Nie­der­las­sungs-frei­heit) wirk­lich schlecht?
  • (5) Was pas­siert, wenn die Kas­sen fu­sio­nie­ren?
    • e.. Ist eine Kas­sen­fu­si­on ei­gent­lich sinn­voll (Zen­tra­li­sie­rung im Zeit­al­ter der De­zen­tra­li­sie­rung)?
    • f… Was bringt eine Fu­si­on – Ein­spa­run­gen?
    • g.. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen sind nötig, um die Kas­sen zu fu­sio­nie­ren (recht­lich und kul­tu­rell)?
    • h.. Wie geht man bei einer Kas­sen­fu­si­on mit den Spi­tals­am­bu­lan­zen um?
    • i… Wie geht man bei einer Kas­sen­fu­si­on mit den Wahl­ärz­ten um?

 

  • Li­te­ra­tur
  • Ab­kür­zun­gen

Eine Ana­ly­se im Auf­trag der Team Stro­nach Aka­de­mie im ers­ten Halb­jahr 2015

Zu­sam­men­fas­sung
In den Me­di­en wird oft und gerne kol­por­tiert, dass eine Kas­sen­fu­si­on sehr viel Geld in der Ver­wal­tung ein­spa­ren könn­te. Hier wird wohl eher po­le­misch ar­gu­men­tiert. Rich­tig ist, dass die Kas­sen viele Dop­pel­glei­sig­kei­ten ver­wal­ten. Dar­aus kann je­doch noch nicht ab­ge­lei­tet wer­den, dass die Aus­ga­ben hier al­lei­ne durch eine Kas­sen­fu­si­on in re­le­van­ter Höhe sin­ken wer­den.

Die 8.000 Mit­ar­bei­ter in der „Ver­wal­tung und Ver­rech­nung“ der Kas­sen ver­wal­ten im We­sent­li­chen nur die 10.000 Kas­sen­ärz­te. Be­trach­tet man die Zahl der Kas­sen­mit­ar­bei­ter aber aus der Sicht der Ver­si­cher­ten, steht pro 1.000 Ver­si­cher­ten etwa ein Kas­sen­mit­ar­bei­ter zu Ver­fü­gung. Wenn die Kas­sen pri­mär Pa­ti­en­ten-ver­sor­gung (krie­gen die Ver­si­cher­ten zur rich­ti­gen Zeit am rich­ti­gen Ort die rich­ti­ge Leis­tung?) und nicht Ärz­te­ver­wal­tung be­trie­ben, wäre die Zahl der Mit­ar­bei­ter zu recht­fer­ti­gen. Eine Kas­sen­fu­si­on ginge also nicht zwangs­läu­fig mit mas­si­vem Stel­len­ab­bau ein­her.

Schluss­end­lich wür­den di­rekt er­ziel­ba­re Ein­spa­run­gen im zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich, even­tu­ell in nied­ri­gen drei­stel­li­gen blei­ben – das ist im Ver­gleich zu den 10 Mrd. €, die ver­wal­tet wer­den, eine mei­ner Mei­nung nach ver­nach­läs­sig­ba­re Größe. Mehr noch, der po­li­ti­sche Kampf um so eine Fu­si­on ist bei einem sol­chen Be­trag de­fi­ni­tiv zu groß. Und im Grun­de sind 6% bis 8% Ver­wal­tungs­kos­ten (denn an­ders als kol­por­tiert wird, lie­gen die Ver­wal­tungs­kos­ten real eben nicht bei unter 3%) eine to­le­ra­ble Größe, wenn die Er­geb­nis­se pass­ten. Doch genau das ist lei­der nicht der Fall.

 

In Ös­ter­reich fin­den – ge­rech­net auf 365 Tage zu 18 Stun­den – pro Mi­nu­te etwa 330 am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­si­tua­tio­nen statt. Viele die­ser Ver­sor­gungs­si­tua­tio­nen kop­peln auf­ein­an­der und zu­ein­an­der rück – wir haben es also mit einer un­glaub­lich kom­ple­xen Si­tua­ti­on zu tun.

Ähn­lich kom­ple­xe Si­tua­tio­nen wer­den üb­li­cher­wei­se durch Markt­me­cha­nis­men (Wett­be­werb und der „un­sicht­ba­ren Hand des Mark­tes“) ge­steu­ert. In Ge­sund­heits­sys­te­men je­doch wird der Ver­such un­ter­nom­men, diese so wenig wie mög­lich ein­grei­fen zu las­sen.

Wenn je­doch nicht der Markt steu­ern soll, dann kann nur durch Pla­nung ge­steu­ert wer­den. Und genau diese wird durch die Zer­split­te­rung un­mög­lich ge­macht. Daher ist eine Si­tua­ti­on, wie sie in Ös­ter­reich vor­liegt – also meh­re­re Pflicht­ebe­nen, die nicht mit­ein­an­der pla­nen müs­sen und auch nicht im Wett­be­werb ste­hen – tat­säch­lich schlecht.

Der Grund, warum eine Kas­sen­fu­si­on daher sinn­voll ist, ist die Mög­lich­keit, das Ge­sund­heits­we­sen straf­fer zu or­ga­ni­sie­ren, um die Pla­nung, und in wei­te­rer Folge die Ver­sor­gung zu ver­bes­sern.

Wenn also über eine Kas­sen­re­form dis­ku­tiert wird, soll­te dar­über dis­ku­tiert wer­den, wie man aus den Kas­sen mo­der­ne Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men macht, die statt der Ver­wal­tung die Ge­stal­tung der Ver­sor­gung ihrer (v.a. chro­ni­schen) Pa­ti­en­ten als Auf­ga­be sehen; also bei­spiels­wei­se: „Krie­gen die Dia­be­ti­ker ihre jähr­li­che Au­gen­hin­ter­grund­un­ter­su­chung oder nicht?“, „Er­hal­ten alle Herz­schwä­che­pa­ti­en­ten ihre Me­di­ka­men­te, und wenn nein, was ist zu tun, dass das pas­siert?“  etc.

 

Al­ler­dings fehlt dazu be­reits ein sehr wich­ti­ges In­stru­ment. An­ders als in prak­tisch allen an­de­ren Län­dern der Welt, exis­tiert für den Bür­ger weder eine Wahl­frei­heit zwi­schen ver­schie­de­nen Kas­sen (Pflicht­ver­si­che­rung vs. Ver­si­che­rungs­pflicht), noch exis­tiert ein ein­heit­lich de­fi­nier­ter und ver­bind­li­cher Ka­ta­log für die An­bie­ter am­bu­lan­ter Leis­tun­gen. Damit kann also jede Kasse im We­sent­li­chen selbst fest­le­gen, was den Ver­si­cher­ten an­ge­bo­ten wird, und über die Ho­no­rar­ord­nung auch steu­ern, ob es wohn­ort­nah durch Ver­trags­ärz­te an­ge­bo­ten wird, und zudem kann in­ner­halb des be­ste­hen­den Ho­no­rar­ka­ta­logs auch jeder Kas­sen­arzt völ­lig frei ent­schei­den was er sei­nen Pa­ti­en­ten an­bie­ten möch­te, und was er „an­de­ren“ über­lässt, in dem er Pa­ti­en­ten wei­ter­über­weist.

Um je­doch die Pa­ti­en­ten­strö­me zum „Best Point of Ser­vice“ aus ge­sund­heits­öko­no­mi­scher Sicht zu len­ken, ist es drin­gend nötig, Re­geln auf­zu­stel­len, zu mes­sen, ob diese Re­geln funk­tio­nie­ren, und immer wie­der nach­zu­bes­sern. Ohne einen ein­heit­li­chen Ka­ta­log ist aber nicht ein­mal er­kenn­bar, was denn wirk­lich wo er­bracht wird, ge­schwei­ge denn, ob es auch wirk­lich so wohn­ort­nah wie mög­lich er­bracht wurde.

Das wis­send, steht dem­nach seit 1996 re­gel­mä­ßig, und auch 2013 wie­der, in di­ver­sen Re­gie­rungs­pro­gram­men und Ge­set­zen, dass ein ein­heit­li­cher Dia­gno­sen- und Leis­tungs­ka­ta­log für den am­bu­lan­ten Be­reich (Wahl­ärz­te, Kas­sen-ärz­te, Spi­tals­am­bu­lan­zen Am­bu­la­to­ri­en) ein­zu­füh­ren ist. Aber es ist of­fen­bar nicht mög­lich, einen sol­chen Ka­ta­log mit den ak­tu­el­len Ak­teu­ren zu ver­han­deln und zu be­schlie­ßen, womit die Frage zu stel­len ist, ob es nicht leich­ter wäre, die Kas­sen zu fu­sio­nie­ren, um damit einen sol­chen Ka­ta­log zu er­hal­ten?

 

Ge­sund­heits­öko­no­misch, bzw. ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­lich gilt als De­vi­se für den „Best Point of Ser­vice“: „am­bu­lant vor sta­tio­när“ und „so wohn­ort­nah wie mög­lich“.

Wenn die am­bu­lan­te Ver­sor­gung so wohn­ort­nah wie mög­lich sein soll, ist es wich­tig, die ärzt­li­chen Dienst­leis­ter so wohn­ort­nah wie mög­lich zu ver­tei­len, um dort mög­lichst viele ge­sund­heit­li­che Pro­ble­me zu adres­sie­ren.

Das ASVG kennt den Be­griff „wohn­ort­nah“ je­doch nicht, son­dern legt laut § 342. (1) Abs.1 fest, dass in der Regel die Aus­wahl zwi­schen min­des­tens zwei in an­ge­mes­se­ner Zeit er­reich­ba­ren Ver­trags-ärz­ten oder einem Ver­trags­arzt und einer Ver­trags-Grup­pen­pra­xis frei­ge­stellt sein soll.

Sucht man je­doch nach An­ga­ben, die diese „an­ge­mes­se­ne Zeit“ er­läu­tern, dann wird man fest­stel­len, dass es keine gibt. Am Ende wird „an­ge­mes­sen“ völ­lig un­ter­schied­lich und auch will­kür­lich in­ter­pre­tiert, so­dass eine völ­lig in­ho­mo­ge­ne Ver­sor­gungs­dich­te in Ös­ter­reich zu be­ob­ach­ten ist.

Da das ASVG nie als ein ernst­zu­neh­men­des Steue­rungs­ge­setz er­ar­bei­tet wurde, son­dern eher als eine Art Geld­ver­tei­lungs­in­stru­ment, wur­den die Kas­sen nie zu „Ver­sor­gern“, son­dern blie­ben Ver­wal­ter. Mehr noch, sie wur­den immer mehr zu (po­li­tisch durch­drun­ge­nen) Sys­tem­an­bie­tern („Kas­sen­sys­tem“).

Als Sys­tem­an­bie­ter sind Kas­sen je­doch nicht ge­eig­net, weil sie nicht für den gan­zen Be­reich des Ge­sund­heits­we­sens – von der Pri­mär-Prä­ven­ti­on bis zur Hos­piz­ver­sor­gung – zu­stän­dig sind, wie etwa die fran­zö­si­sche So­zi­al­ver­si­che­rung.

An­de­rer­seits sind sie auch als Ver­sor­ger nicht ge­eig­net, weil sie in der ver­pflich­ten­den Ver­hand­lungs­si­tua­ti­on mit den Ärz­te­kam­mern (den Ver­tre­tern der „Be­hand­lungs­ebe­ne“) ste­cken – also dort prak­tisch weder be­darfs­ori­en­tiert pla­nen kön­nen, noch An­reiz­sys­te­me so set­zen kön­nen, dass Ziele er­reicht wer­den könn­ten. Ganz ab­ge­se­hen davon, dass die Kas­sen ja schon keine ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­lich ver­nünf­ti­gen Ziele ent­wi­ckeln oder gar fest­set­zen.

Das Ziel der Ver­sor­gungs­wis­sen­schaft, Wege zu fin­den, die Ver­sor­gung so wohn­ort­nah wie mög­lich zu er­brin­gen, konn­te also nie Teil des Selbst­bil­des der Kas­sen wer­den, denn die Ver­hand­lun­gen mit der Ärz­te­kam­mer (die ja Ver­tre­ter der Be­hand­lungs­ebe­ne sind) funk­tio­nier­ten im Grun­de so, dass die Kas­sen eine Pro­gno­se ab­ga­ben, wie viel Geld im nächs­ten Jahr MEHR zur Ver­fü­gung steht. Die­ser Be­trag wurde dann zu­erst auf die ein­zel­nen Fä­cher auf­ge­teilt und dann an­hand des his­to­ri­schen Ho­no­rar­ka­ta­logs auf­ge­schlüs­selt. Und je nach­dem, wel­che Arzt­grup­pe in der Ärz­te­kam­mer ge­ra­de die „Macht“ hatte, wur­den diese in den Ver­hand­lun­gen bes­ser be­dient. Ein­mal waren es die Haus­ärz­te, dann wie­der ein­zel­ne Fach­ärz­te. Logik fin­det man hier nicht.

Das ge­schah und ge­schieht seit 1955 jähr­lich für mehr als 20 Kran­ken­kas­sen in neun Bun­des­län­dern an­hand von heute „nur mehr“ 14 Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen, die je­weils un­ter­teilt sind in 15 bis 20 Son­der­fä­cher. Es ist also eine sehr kom­pli­zier­te, und wegen der be­grenz­ten Res­sour­cen auch eine kom­ple­xe Si­tua­ti­on, die hier jähr­lich hun­der­te Male statt­fand und statt­fin­det.

Das Feh­len eine ge­samt­haf­ten Stra­te­gie und viele po­li­ti­sche Strei­te­rei­en, die seit 1955 exis­tie­ren haben schließ­lich dazu ge­führt, dass sich meh­re­re am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­schie­nen prak­tisch un­ab­hän­gig von­ein­an­der ent­wi­ckelt haben: Kas­sen­ärz­te, Wahl­ärz­te, Spi­tals­am­bu­lan­zen, kas­sen­ei­ge­ne und selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en.

Kei­ner hat eine Ver­pflich­tung, jene Leis­tun­gen, die er er­brin­gen dürf­te, auch zu er­brin­gen. Ein nie­der­ge­las­se­ner Arzt, ob nun Kas­sen-, oder Wahl­arzt, kann aus dem Ho­no­rar­ka­ta­log jene Leis­tun­gen  an­bie­ten, die er will. Die, die er nicht an­bie­ten will, bie­tet er auch nicht an. Soll­te ein Pa­ti­ent eine Leis­tung brau­chen, die, weil sie etwa fi­nan­zi­el­le Ver­lus­te ver­spricht, oder aber ein hohes Ri­si­ko in sich trägt, nicht durch­ge­führt wird, kann der Pa­ti­ent ein­fach wei­ter­ge­schickt wer­den.

Aber es gibt auch an­de­re Fälle. Da darf ein Arzt eine Leis­tung für die eine Kran­ken­kas­se er­brin­gen, bei der an­de­ren be­steht je­doch ent­we­der ein Fä­cher­vor­be­halt, oder aber die Leis­tung wird nicht ho­no­riert. So kann es dann sein, dass der eine Pa­ti­ent in einer Or­di­na­ti­on eine Leis­tung er­hält, der an­de­re je­doch nicht, oder nur gegen Bar­geld – je nach­dem, wo der Pa­ti­ent ver­si­chert ist.

Eine mög­li­che Er­klä­rung sol­cher „Un­gleich­hei­ten“ ist, dass jede Kran­ken­kas­se, einen an­de­ren „Best Point of Ser­vice“ iden­ti­fi­ziert und dann die An­rei­ze so setzt, dass Pa­ti­en­ten eben an un­ter­schied­li­chen Stel­len ver­sorgt wer­den. Eine an­de­re, wahr­schein­li­che­re Er­klä­rung ist, dass das alles ein rein zu­fäl­li­ges und un­be­wuss­tes Pro­dukt jahr­zehn­te­lan­ger Ver­hand­lun­gen ohne Ziel ist.

Die ein­zi­ge Stel­le üb­ri­gens, an der Pa­ti­en­ten fast si­cher sein kön­nen, alles gleich zu er­hal­ten, sind die Spi­tals­am­bu­lan­zen. Und da immer mehr Pa­ti­en­ten die­ses „Spiel“ ver­ste­hen, be­gin­nen sie von sich aus, diese immer häu­fi­ger di­rekt zu fre­quen­tie­ren.

 

Das par­al­le­le Agie­ren mit un­ter­schied­li­chen, oft di­ver­gie­ren­den An­rei­zen führt dazu, dass in Ös­ter­reich bei gleich­zei­tig hoher In­an­spruch­nah­me am­bu­lan­ter Struk­tu­ren die Zahl der sta­tio­nä­ren Pa­ti­en­ten eben­falls atem­be­rau­bend hoch ist – weil die am­bu­lan­te Ver­sor­gung in­ef­fek­tiv ist.

Um die Ef­fek­ti­vi­tät der am­bu­lan­ten Ver­sor­gung zu mes­sen, wird die Kran­ken­haus­häu­fig­keit vom Pa­ti­en­ten mit „Am­bu­la­to­ry Care Sen­si­ti­ve Con­di­ti­ons (ACSC)“ ge­mes­sen. Als ACSC gel­ten Krank­heits­bil­der, bei denen Kran­ken­haus-auf­ent­hal­te durch eine zeit­ge­rech­te und ef­fek­ti­ve am­bu­lan­te Ver­sor­gung po­ten­zi­ell ver­hin­dert wer­den kön­nen.

Bei min­des­tens 470.000 oder 35% aller Spi­tals­auf­nah­men von Pa­ti­en­ten über 65, mit einer Be­lags­dau­er von weit über vier Mil­lio­nen Spi­tals­ta­gen (das sind mehr als 25% aller Spi­tals­ta­ge) sind die Ent­las­sungs­dia­gno­sen wohl nicht ge­ra­de die, die man bei einer  höchst­spe­zia­li­sier­ten sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung in einem Akut-Spi­tal er­war­tet – Rü­cken- oder Ge­lenks-schmer­zen, De­hy­drie­rung, Kreis­lauf-schwä­che, klei­ne Ver­let­zun­gen etc. Al­le­samt wohl Spi­tals­auf­nah­men, die durch am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­maß­nah­men hät­ten ver­hin­dert wer­den kön­nen. Aber auch chro­ni­sche Krank­hei­ten wie Dia­be­tes oder COPD füh­ren bei uns zu sehr hoher Kran­ken­haus­häu­fig­keit.

 

Um die am­bu­lan­te Ver­sor­gung ef­fek­ti­ver, aber auch ef­fi­zi­en­ter zu ge­stal­ten, müss­te ein, kom­plett neuer, ver­nünf­ti­ger und ein­heit­li­cher Ka­ta­log aller am­bu­lan­ten Leis­tun­gen ein­ge­führt wer­den. Das al­ler­dings stellt sich als po­li­tisch un­lös­ba­re Auf­ga­be dar.

Im Kas­sen­be­reich zwingt das Ver­trags­we­sen jede Kran­ken­kas­se und die da­zu­ge­hö­ri­ge Ärz­te­kam­mer prak­tisch in ein Da­sein (in­ope­ra­bler) sia­me­si­scher Zwil­lin­ge, die sich zwar strei­ten kön­nen, aber nicht tren­nen. Und von die­sen „Zwil­lin­gen“ gibt es sehr viele.

Jedes die­ser Zwil­lings­paa­re hat es über die Jahr­zehn­te ge­lernt, einen Modus Vi­ven­di zu fin­den, der in den Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen sei­nen Nie­der­schlag fin­det. Über diese wird im We­sent­li­chen nur das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Geld auf­ge­teilt. Diese Auf­tei­lung er­folgt weder nach ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­li­chen noch nach ge­sund­heits­öko­no­mi­schen, ja noch nicht ein­mal nach öko­no­mi­schen Grund­sät­zen. Des­we­gen sind die Ho­no­rar­po­si­tio­nen auch nicht ein­heit­lich be­nannt oder über­all gleich viel wert.

Würde ein ein­heit­li­cher Ka­ta­log ein­ge­führt, ent­stün­de eine Trans­pa­renz, die eine Ver­gleich­bar­keit zwi­schen den Kas­sen und Re­gio­nen er­mög­lich­te. Man könn­te also fest­stel­len, wel­che Leis­tun­gen ef­fek­tiv er­bracht wer­den und auch, ob sie zu sel­ten, zu oft oder ver­mut­lich rich­tig oft er­bracht wür­den, da ja mit einem ein­heit­li­chen Ka­ta­log eine epi­de­mio­lo­gi­sche Kon­trol­le mög­lich wäre – al­ler­dings nur, wenn wirk­lich der ge­sam­te Ka­ta­log ver­ein­heit­licht würde und den Po­si­tio­nen auch ein­heit­li­che und be­triebs­wirt­schaft­li­che Kal­ku­la­tio­nen zu Grun­de lägen.

Aber genau an die­sem Punkt be­gin­nen die Wi­der­stän­de vor allem in der Ärz­te­kam­mer mas­siv zu wer­den,

Einer der Grün­de, warum die Ver­hand­ler in den Ärz­te­kam­mern prak­tisch kei­ner­lei Spiel­raum haben, einer Ver­ein­heit­li­chung der Ka­ta­lo­ge zu­zu­stim­men, hängt mit der Ei­gen­art der selbst­op­ti­mie­ren­den Or­ga­ni­sa­ti­on zu­sam­men.

Im We­sent­li­chen, und für das re­sis­ten­te Ver­hal­ten ge­gen­über einem ein­heit­li­chen Ka­ta­log auch we­sent­lich, ver­tritt die Ärz­te­kam­mer Ein­zel­or­di­na­tio­nen. Diese kön­nen wegen ihrer Klein­heit und des feh­len­den ech­ten Markt­drucks als Sys­te­me auf­ge­fasst wer­den. Und wie jedes Sys­tem op­ti­mie­ren sie sich selbst.

Für eine Or­di­na­ti­on be­deu­tet das, dass sich jeder ein­zel­ne Arzt in sei­ner ein­zig­ar­ti­gen Si­tua­ti­on so an­passt, dass er das Ma­xi­mum von dem er­zielt, was er er­zie­len will. Die feh­len­den De­fi­ni­tio­nen in den Ka­ta­lo­gen er­lau­ben einen hö­he­ren Frei­heits­grad. Die feh­len­de Ab­stim­mung zwi­schen den 14 Ka­ta­lo­gen der Kran­ken­kas­sen und vor allem mit den Spi­tal­am­bu­lan­zen er­höht den Frei­heits­grad zu­sätz­lich. Nor­ma­ler­wei­se be­deu­tet Frei­heit Un­si­cher­heit – nicht so je­doch im Kas­sen­be­reich, denn der Kas­sen­ver­trag ist gleich­zei­tig ein re­gio­na­ler Kon­kur­renz­schutz. Es ent­steht daher eine Si­tua­ti­on, in der Si­cher­heit und Frei­heit gleich­zei­tig vor­kom­men. Eine sol­che Po­si­ti­on gibt man nicht kampf­los auf.

Dazu kommt, dass ja auch die Spi­tä­ler ge­lernt haben, sich die­ser Si­tua­ti­on an­zu­pas­sen.

Wenn es über einen ein­heit­li­chen Ka­ta­log dazu käme, dass stär­ker wohn­ort­nah und am­bu­lant ver­sorgt wird, sinkt zwangs­läu­fig die Zahl der sta­tio­nä­ren Pa­ti­en­ten. Dann kön­nen die Spi­tä­ler nicht an­ders re­agie­ren, als ihre Ka­pa­zi­tä­ten zu re­di­men­sio­nie­ren – also zu schlie­ßen.

Diese Er­kennt­nis­se sind auch auf po­li­ti­scher Ebene nicht un­be­kannt, wes­we­gen auch dort der Wi­der­stand gegen sol­che Ent­wick­lun­gen be­steht. Und so ist neben der Ärz­te­kam­mer vor allem die Lan­des­po­li­tik gegen die Ent­wick­lung eines ein­heit­li­chen Leis­tungs­ka­ta­logs. Und es ist bei­nah zy­nisch, dass es nach 1996, 2005, 2008 nun auch wie­der po­li­ti­sche Wil­lens­be­kun­dun­gen gibt, einen sol­chen Ka­ta­log am­bu­lan­ter Leis­tun­gen ein­zu­füh­ren

Auch wenn seit 2004 eine stän­di­ge Ar­beits­grup­pe im Mi­nis­te­ri­um sich mit der Ent­wick­lung eines Ka­ta­logs am­bu­lan­ter Leis­tun­gen be­schäf­tigt, und daher ei­gent­lich genug Know-How für die Um­set­zung da wäre – wol­len (wie die Lan­des­ziel­steue­rungs­ver­trä­ge zei­gen) Wien, Tirol, Salz­burg, Ober­ös­ter­reich, Nie­der­ös­ter­reich und das Bur­gen­land in nächs­ter Zeit nichts, Vor­arl­berg will es in einer Spi­tals­am­bu­lanz, die Stei­er­mark in sechs Spi­tals­am­bu­lan­zen und Kärn­ten gar in gan­zen vier Spi­tä­lern (alle Am­bu-lan­zen?) pi­lo­tie­ren. Wie die Ab­stim­mung die­ser Pi­lot­pro­jek­te mit den Kas­sen­ärz­ten statt­fin­den, oder ob es eine sol­che Ab­stim­mung über­haupt geben soll, wird nir­gends er­wähnt.

 

In Summe stellt eine Kas­sen­fu­si­on eine Be­dro­hung der heu­ti­gen Macht-kon­stel­la­ti­on dar – das ist mei­ner Mei­nung nach der ein­zi­ge Grund, warum die­ses Thema seit Jahr­zehn­ten schwelt und trotz schlech­ter Out­co­me-Er­geb­nis­se für die Ver­si­cher­ten un­ge­löst bleibt.

Statt­des­sen blei­ben wir bei einem Ne­ben­ein­an­der un­ter­schied­lichs­ter Ver­sor­ger, deren ei­ge­ne Pla­nung ent­we­der völ­lig in­suf­fi­zi­ent ist (Kran­ken­kas­sen) oder von po­li­ti­schen Mo­ti­ven ir­ri­tiert wird (Län­der).

In genau die­sem Kon­text ist die Frage der Kas­sen­fu­si­on zu sehen. Es geht also fak­tisch aus­schließ­lich um eine Re­duk­ti­on der Kom­ple­xi­tät. Zwar ga­ran­tiert eine Kas­sen­fu­si­on nicht, dass dann die Ab­stim­mung mit den Län­dern klappt, aber es er­höht deut­lich die Wahr­schein­lich­keit. Eine Kas­sen­fu­si­on ist also nicht eine zwin­gen­de Maß­nah­me, son­dern eher eine Ver­zweif­lungs­tat, weil eben die Ge­schich­te zeigt, dass die der­zei­ti­gen, skle­ro­sier­ten Ent­schei­dungs­we­ge jeg­li­ches Re­form­vor­ha­ben un­ter­bin­den.

Recht­lich und ver­fas­sungs­recht­lich ist eine Kas­sen­fu­si­on aller Kas­sen der Un­selb­stän­di­gen, bzw. der Selb­stän­di­gen (SVA und SVB) mög­li­cher­wei­se sogar durch eine Wei­sung, je­den­falls durch eine ein­fach­ge­setz­li­che Re­ge­lung mög­lich. Nach so einer Fu­si­on könn­te dann in­ner­halb we­ni­ger Jahre ein ein­heit­li­cher Ka­ta­log ein­ge­führt wer­den, der dann eine Um­len­kung der Pa­ti­en­ten zum „Best Point of Ser­vice“ er­mög­lich­te. Rea­lis­tisch be­trach­tet ist die Um­len­kung der Pa­ti­en­ten­strö­me eine lang­fris­ti­ge An­ge­le­gen­heit. Mit einer Über­gangs­zeit von zehn Jah­ren NACH ver­pflich­ten­dem Ein­füh­ren des Ka­ta­logs ist zu rech­nen.

 

Ein­lei­tung
Be­hand­lung, Ver­sor­gung und Ge­sund­heits­sys­tem sind un­ter­schied­li­che Dinge

In der ge­sund­heits­po­li­ti­schen Dis­kus­si­on, ge­nau­er ge­sagt in der rea­len Si­tua­ti­on, be­steht ein er­heb­li­ches Sprach­ge­wirr. So wird bei­spiels­wei­se gerne be­haup­tet, wir hät­ten das beste Ge­sund­heits­sys­tem der Welt und ar­gu­men­tiert mit den Er­fol­gen der on­ko­lo­gi­schen Me­di­zin oder den an­ge-blich ge­rin­gen War­te­zei­ten auf ein­zel­ne The­ra­pi­en etc.. Ab­ge­se­hen davon, dass die meis­ten die­ser Aus­sa­gen ar­bi­trä­rer Natur, oder ma­xi­mal als Ein­zel­erfah­rung (An­ek­do­te) zu wer­ten sind, wer­den hier Be­hand­lung, Ver­sor­gung und Ge­sund­heits­sys­tem in der Regel will­kür­lich ver-mischt.

Grund­sätz­lich gilt aber, dass die Be­hand­lung eines Pa­ti­en­ten nicht au­to­ma­tisch etwas mit sei­ner Ver­sor­gung zu tun haben muss, und noch viel we­ni­ger mit dem Ge­sund­heits­sys­tem. Daher kön­nen Be-hand­lungs­er­fol­ge auch nicht un­mit­tel­bar der Ver­sor­gung und schon gar nicht dem Ge­sund­heits­sys­tem zu­ge­spro­chen wer-den. Ge­sund­heits­sys­tem, Ver­sor­gung und Be­hand­lung sind ver­schie­de­ne Ebe­nen, die, wie­wohl sys­te­misch mit­ein­an­der ver-knüpft, ei­ge­nen Re­gel­mä­ßig­kei­ten un­ter-lie­gen.

In­ter­es­sant, po­li­tisch be­trach­tet aber lo­gisch, sind die Gren­zen die­ser Ebe­nen dann kla­rer, wenn es um ne­ga­ti­ve Nach­rich­ten geht. Wenn im Rah­men einer Be­hand­lung etwas schief läuft, also ein Miss­er­folg vor­liegt, hal­ten sich meist be­reits die Ver­ant­wort­li­chen auf der Ver­sor­gungs­ebe­ne (z.B. Spi­tals­trä­ger), ganz klar aber jene auf der Sys­te­me­be­ne (Ge­sund­heits­po­li­ti­ker) für schuld­los. Üb­li­cher­wei­se ist ein Spi­tals­arzt selbst schuld (auch wenn es ju­ris­tisch an­ders aus­sieht) und nicht das Spi­tal und schon gar nicht das Bun­des­land. Ana­log im nie­der­ge­las­se­nen Be­reich. Dort wird es nie zur Schuld­haf­tig­keit der Kas­sen oder in wei­te­rer Folge des Ge­sund­heits-mi­nis­te­ri­ums als Auf­sichts­be­hör­de kom-men, wenn eine Be­hand­lung er­folg­los blieb.

 

a)                           Die Ebene der Be­hand­lung

„Gut be­han­delt heißt, die rich­ti­ge Leis­tung (Dia­gno­se, In­ter­ven­ti­on, …) vor­zu­neh­men.“

 

Die Ebene der Be­hand­lung ist die kleinst­glied­ri­ge und die quan­ti­ta­tiv be­deu-tends­te. Sie stellt die Ebene dar, in der die Kern­pro­zes­se des Ge­sund­heits­we­sens ab­lau­fen – wobei hier si­cher die Dia­gno­se, also das fest­stel­len, ob je­mand krank oder ge­sund ist, von be­son­de­rer Be­deu­tung ist.

Immer dort, wo eine Be­zie­hung zwi­schen einem Pa­ti­en­ten (der manch­mal auch Kli­ent heißt) und sei­nem Hel­fer, der aus jedem pa­ti­en­ten­na­hen (Ge­sund-heits)Beruf stam­men kann, ent­steht, fin­det Be­hand­lung statt. Als Pro­fes­sio­nis­ten kom­men hier Arzt, Apo­the­ker, The­ra­peut, Pfle­ge­kraft etc. (der Ein­fach­heit hal­ber nennt man diese Pa­ti­en­ten­na­hen Ge­sund­heits­be­ru­fe Ge­sund­heits­diens­te-an­bie­ter – GDA) in Frage.

Je nach­dem, wie das Ge­sund­heits­sys­tem die Res­sour­cen de­fi­niert, dür­fen diese GDAs auch dia­gnos­ti­zie­ren – also zwi­schen „krank“ und „ge­sund“ un­ter-schei­den. Da die Dia­gno­se ein sehr we­sent­li­cher Teil der Be­hand­lungs­ebe­ne ist, und in Ös­ter­reich, an­ders als in vie­len an­de­ren Län­dern, die Dia­gno­se unter Arzt­vor­be­halt steht, ist die wich­tigs­te Be­zie­hung in Ös­ter­reich die „Arzt-Pa­ti­en­ten-Be­zie­hung“, aber sie ist nicht die Ein­zi­ge, da die „Selbst­dia­gno­se“ zu­läs­sig ist und dem­nach im Be­reich der Selbst­me­di­ka­ti­on an­de­re, nicht-ärzt­li­che Be­rufs­grup­pen, allen voran der Apo­the­ker, be­ra­tend zur Seite steht, auch wenn eben die Dia­gno­se selbst nicht ge­macht wer­den darf.

Auf der Be­hand­lungs­ebe­ne, wenn diese (GDA) Arzt-Pa­ti­en­ten-Be­zie­hung ein­mal ein­ge­tre­ten ist, gibt es keine Fra­gen (mehr), woher der Pa­ti­ent kommt, oder wie er ge­kom­men ist. Auch sind (GDA) Ärzte, ein­mal in die Be­zie­hung ein­ge­tre­ten, quasi vor­aus­set­zungs­los vor­han­den. Beide sind auf der Eben der Be­hand­lung ein­fach da.

Al­lei­ne bei den Kas­sen­ärz­ten kommt es zu etwa 100 Mil­lio­nen e-Card-Kon­tak­ten, hin­ter denen meist eine GDA-Pa­ti­en­ten-In­ter­ak­ti­on steht. Dazu kom­men noch die vie­len Mil­lio­nen Kon­tak­te in Spi­tä­lern, Pfle­ge­hei­men, Apo­the­ken und na­tür­lich den ei­ge­nen vier Wän­den der Pa­ti­en­ten.

Be­forscht wird diese Be­zie­hung durch die me­di­zi­ni­schen Wis­sen­schaf­ten, wobei hier Dia­gno­se und The­ra­pie im Vor­der­grund ste­hen. Al­ler­dings sind diese Be­grif­fe durch­aus wei­ter zu sehen, da hier Maß­nah­men der Prä­ven­ti­on oder Ge­sund­heits­för­de­rung ge­nau­so un­ter­sucht wer­den, wie auch The­men aus der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wis­sen­schaft, die für die Me­di­zin re­le­vant schei­nen. Ty­pi­sche und für ein Ge­sund­heits­sys­tem wich­ti­ge Er­geb­nis­se die­ser For­schung sind die Be­hand­lungs­leit­li­ni­en.

 

b)                           Die Ebene der Ver­sor­gung

„Gut ver­sor­gen heißt, der rich­ti­ge Pa­ti­ent ist zur rich­ti­gen Zeit beim rich­ti­gen Arzt/GDA (Ver­sor­gung er­mög­licht die Be­hand­lung)“

Die bei­den Be­zie­hungs­part­ner tref­fen sich nicht zu­fäl­lig und auch nicht grund­los. Prak­tisch be­trach­tet steht hin­ter bei­den Part­nern ein kom­ple­xes Mo­dell aus Mo­ti­va­ti­on, Res­sour­cen und Lo­gis­tik, das es erst er­mög­licht, dass ein Zu­sam­men­tref­fen er­fol­gen kann. Sei es, dass etwas Tri­via­les wie ein Treff­punkt (Or­di­na­ti­on, Spi­tal etc.) vor­han­den und er­reich­bar ist, oder Fi­nan­zie­rungs­we­ge ge­klärt sind – wor­un­ter im Falle eines so­li­da­ri­schen Sys­tems im Grun­de auch Pri­vat­ver­si­che­rungs­sys­te­me fal­len. Da­ne-ben sind aber auch so kom­ple­xe Um­stän­de wie die Mo­ti­va­ti­on der bei­den, sich in die­ser Be­zie­hung tref­fen zu wol­len, zu klä­ren.

Beim Pa­ti­en­ten ist diese Mo­ti­va­ti­on schein­bar noch ein­fach zu er­ken­nen, schließ­lich ist er ein lei­den­der Hil­fe-su­chen­der. Aber auch hier sind Fra­gen vor­han­den, die nicht tri­vi­al zu be­ant­wor­ten sind. Wel­che Mühe (Schmer­zen, Wege, War­te­zei­ten etc.) ist der Pa­ti­ent be­reit, auf sich zu neh­men, um zum Treff­punkt zu ge­lan­gen und wel­chem „Krank­heits- oder Lei­den­s­äqui­va­lent“ ent­spricht das? Wel­ches Ri­si­ko (Ver­lust der Selbst-be­stim­mung, fi­nan­zi­el­le oder zeit­li­che Be­las­tung etc.) be­steht für den Pa­ti­en­ten, wenn er sich in diese Be­zie­hung, die ja oft von einer er­heb­li­chen In­for­ma­ti­ons-asym­me­trie ge­prägt ist, ein­lässt und wel­che Ri­si­ko­be­reit­schaft kann man vor­aus­set­zen? Gibt es Ein­tritts­schwel­len, die einer Ge­ne­sung ent­ge­gen­ste­hen, und wenn ja, wie hoch sind sie? Etc. etc. Be­den­ken wir, dass die Ein­tritts­hür­de für Pa­ti­en­ten in Spi­tals­am­bu­lan­zen ganz of­fen­sicht­lich nied­ri­ger ist als im Kas­sen­ver­sor­gungs­sys­tem, ob­wohl die An­ony­mi­tät in Spi­tä­lern grö­ßer ist und damit die Ver­trau­ens­ba­sis ei­gent­lich nie-dri­ger sein soll­te.

Hier muss er­wähnt wer­den, dass es genau jene Fra­gen sind, deren Ant­wor­ten dazu ge­führt haben, dass ein Pa­ti­ent eben kein „Käu­fer“ ist, und daher ein Markt­ver­sa­gen aus­löst, es im Ge­sund­heits­we­sen eben nicht oder we­nigs­tens nicht leicht ist, auf markt­wirt­schaft­li­che Steue­rungs­sys­te­me zu bauen.

Beim GDA ist es noch schwie­ri­ger, die Mo­ti­va­ti­on in die­ser Be­zie­hung zu ana­ly­sie­ren. Liegt bei­spiels­wei­se das wirt­schaft­li­che Ri­si­ko, eine Or­di­na­ti­on zu be­trei­ben, beim GDA, wird das die Mo­ti­va­ti­on, in eine Be­zie­hung mit dem Pa­ti­en­ten ein­zu­tre­ten, er­heb­lich be­ein-flus­sen. Ist ein Min­dest­um­satz nötig, um eine Or­di­na­ti­on zu be­trei­ben, wird die­ses Wis­sen enor­men Druck auf die Be­hand­lungs­ebe­ne aus­üben und es so nicht si­cher ma­chen, dass die rich­ti­ge Maß­nah­me vor­ge­nom­men wird (also gut be­han­delt wird) – v.a. dann, wenn damit kein Um­satz zu ma­chen ist. Wenn ein Arzt bei­spiels­wei­se meint, dass Zu­war­ten die beste Maß­nah­me wäre, aber durch das Ho­no­rar­sys­tem so eine Maß­nah­me nicht ho­no­riert wird, wird der Arzt mög­li­cher-wei­se auf die „zweit­bes­te“ Maß­nah­me zu­rück­grei­fen, wenn er damit Um­satz er­zeu­gen kann (Stich­wort: Über­dia­gno­se und Über­the­ra­pie statt ärzt­li­chem Ge-spräch).

Aber auch um­ge­kehrt liegt das Ri­si­ko eines Or­di­na­ti­ons­be­triebs bei der Ge­sell­schaft, hat auch das seine Aus­wir­kun­gen, da der Arzt ge­gen­über Über­i­n­an­spruch­nah­me durch „for­dern­de Pa-ti­en­ten“ zu früh nach­gibt (z.B. die An­fer­ti­gung eines MRT, ob­wohl dafür ei­gent­lich keine me­di­zi­ni­sche In­di­ka­ti­on be­steht).

Wird ein Pri­mar daran ge­mes­sen, wel­che Aus­las­tung seine Sta­ti­on hat, hat das seine Aus­wir­kun­gen; oder, wenn der Arzt einen Le­bens­stil (ein Ein­kom­men) er­rei­chen will, von dem er aus­geht, es stehe ihm zu, hat das seine Aus­wir­kun­gen; oder, wenn der Arzt eine Fa­mi­lie hat, die wegen lan­ger Spi­tals-diens­te „lei­det“, hat das seine Aus­wir­kun­gen etc. etc. Die Mo­ti­va­ti­on des GDA, sich in eine Be­zie­hung mit dem Pa­ti­en­ten ein­zu­las­sen, ist also alles an­de­re als leicht er­klärt.

Be­trach­tet man beide Sei­ten ge­mein­sam, dann tre­ten oft chao­tisch an­mu­ten­de Zu­stän­de auf.

Das alles ist be­reits im Vor­feld einer GDA-Pa­ti­en­ten-Be­zie­hung auf der Ver­sor­gungs-ebe­ne zu be­den­ken, ins­be­son­de­re dann, wenn man der un­sicht­ba­ren Hand des Mark­tes keine re­geln­de Rolle zu­bil­li­gen will. Prak­tisch be­deu­tet es, an Struk­tu­ren (Or­di­na­tio­nen, Spi­tä­ler, Pfle­ge­hei­me) in­klu­si­ve deren Aus­stat­tung (per­so­nell und sach­lich) und Er­reich­bar­keit ge­nau­so zu den­ken, wie an Fi­nan­zie­rungs­we­ge – aber vor allem muss man sich hier ge­nau­es­te Ge­dan­ken über An­reiz­sys­te­me ma­chen, die teils be­wusst, teils un­be­wusst be­ste­hen.

 

Die Ver­sor­gungs­ebe­ne kennt viele Ver­sor­gungs­kon­zep­te, die un­ter­schied­lich de­fi­niert wer­den kön­nen.

Die kom­ple­xes­te Form sind die Di­sea­se Ma­nage­ment-Pro­gram­me (DMP), die den Ver­such un­ter­neh­men, die Ver­sor­gung mit Be­hand­lungs­maß­nah­men sinn­voll ent­lang einer de­fi­nier­ten Pa­ti­en­ten­kar­rie­re (also krank­heits­ori­en­tiert) zu or­ga­ni­sie­ren.

We­ni­ger spe­zi­fisch, dafür sehr er­folg­reich, wer­den jene Kon­zep­te um­ge­setzt, die die Ver­sor­gung in drei Ebe­nen auf­tei­len: Pri­mär-, Se­kun­där- und Ter­ti­är-Ebe­ne; wobei gilt, je näher am Wohn­ort (also in der Pri­mär­ver­sor­gung) und je mehr am­bu­lant, desto bes­ser (pa­ti­en­ten-ori­en­tiert). Man ach­tet daher dar­auf, die Kom­pe­tenz der Pri­mä­re­be­ne (Haus­ärz­te!) so weit aus­zu­bau­en, dass dort mög­lichst alles be­han­delt wer­den kann und ein Wei­ter­lei­ten in wohn­ort­fer­ne­re und spe­zia­li­sier­te Ein­rich­tun­gen (Fach­arzt-or­di­na­tio­nen, Spi­tals­am­bu­lan­zen etc.) so sel­ten wie nötig vor­kommt.

Wenig er­folg­reich sind jene kaum gra­nu­la­ren Kon­zep­te, die nur struk­tur­be­zo­gen und nicht pa­ti­en­ten- oder krank­heits­ori­en­tiert sind: ein ty­pi­sches Bei­spiel ist die „sta­tio­nä­re Ver­sor­gung“ ohne Zu­gangs­re­ge­lun­gen. Sol­che pri­mi­ti­ven Kon­zep­te exis­tie­ren auch fast nir­gends mehr in der mo­der­nen Welt, al­ler­dings sind sie in Ös­ter­reich noch gang und gäbe.

 

Grund­sätz­lich kann man auf Ver­sor-gungs­ebe­ne fol­gen­de Über­schrif­ten fin­den, die die fünf Säu­len der Ver­sor­gung dar­stel­len: Prä­ven­ti­on, Ku­ra­ti­on, Re­ha­bi-li­ta­ti­on, Pfle­ge und Pal­lia­ti­on. Jede die­ser Über­schrif­ten wird, wenn es or­ga­ni-sa­to­risch oder wis­sen­schaft­lich sinn­voll ist, zu­sätz­lich un­ter­teilt. So kann man Prä-ven­ti­on in pri­mä­re, se­kun­dä­re und ter­tiä­re auf­tei­len, bei der pri­mä­ren dann noch in un­spe­zi­fisch und spe­zi­fisch. Die Ku­ra­ti­on kennt, wie die Pfle­ge, mo­bi­le, am­bu­lan­te und sta­tio­nä­re Ver­sor­gungs­kon­zep­te, bei der Re­ha­bi­li­ta­ti­on fin­det man üb­li­cher-wei­se auch Mor­bi­di­täts­an­ga­ben, wie z.B. „neu­ro­lo­gi­sche“ Re­ha­bi­li­ta­ti­on, oder aber auch abs­trak­te Pha­sen­ein­tei­lun­gen. Wie auch immer diese Kon­zep­te be­nannt oder be­schrie­ben wer­den, hin­ter ihnen steht oder soll­te aus­schließ­lich ein lo­gis­ti­scher Ge­dan­ke ste­hen.

Be­steht zwi­schen der Ver­sor­gungs- und der Be­hand­lungs­ebe­ne keine ein­deu­ti­ge Kom­pe­tenz­gren­ze, dann wer­den Ver­sor-gungs­ein­rich­tun­gen (z.B. Spi­tä­ler) zu Be­hand­lungs­ein­rich­tun­gen und ein Be­hand­lungs­er­folg wird ein Ver­sor­gungs-er­folg – auch wenn das nicht stimmt, weil eben ein Spi­tal nicht be­han­delt, das tut nur der GDA. Und auf Grund der Kom­ple­xi­tät der Ver­sor­gungs­ebe­ne und dem Wunsch der Po­li­tik, alles ver­ein­facht dar­zu­stel­len, kommt es schnell dazu, dass die ei­gent­li­che Auf­ga­be der Ver­sor­gung, näm­lich eine er­folg­rei­che Be­hand­lung zu er­mög­li­chen, aus den Augen ver­lo­ren wird, und die Ver­sor­gungs­struk­tu­ren ein Ei­gen­le­ben ent­wi­ckeln – theo­re­tisch auch (fast) ohne Be­hand­lung. Ei­gent­lich soll­ten Ver­sor­ger (also Ent­schei­dungs­trä­ger auf Ver­sor­gungs­ebe­ne, die an­de­re sind als die auf der Be­hand­lungs­ebe­ne) fol­gen­de, we­sent­li­che Auf­ga­ben wahr­neh­men:

·           Be­reit­stel­lung der an die Ver­sor­gungs­not­wen­dig­keit an­ge­pass­ten Res­sour­cen samt Ver­sor­gungs­lo­gis­tik

·           Auf­bau eines An­reiz­sys­tems, das die Mo­ti­va­ti­ons­la­ge der Be­zie­hungs­part­ner steu­ern soll

·           Re­gel­mä­ßi­ge Eva­lu­ie­rung, ob die An­rei­ze und die Res­sour­cen so auf­ein­an­der ab­ge­stimmt sind, dass gute Be­hand­lung mög­lich ist

Da je­doch die Ver­sor­gungs­ebe­ne in Ös­ter­reich po­li­tisch durch­wirkt und so ihrer ei­gent­li­chen Funk­ti­on be­raubt ist, Be­hand-lung zu er­mög­li­chen, er­le­ben wir, dass die Struk­tu­ren der Ver­sor­gungs­ebe­ne ein struk­tur­kon­ser­vie­ren­des Ei­gen­le­ben ent-wi­ckeln. Dabei be­steht das Pro­blem, dass Po­li­tik ei­gent­lich die Do­mä­ne der Sys­tem-ebe­ne, nicht der Ver­sor­gungs­ebe­ne sein soll­te.

Den­ken wir an die Spi­tä­ler, die nicht ihrer Ver­sor­gungs­not­wen­dig­keit ent­spre­chend exis­tie­ren; etwa die vie­len Chir­ur­gi­en, die die Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on nicht ver­bes­sern, aber trotz­dem neu ge­baut wer­den – z.B. Bad Aus­see, mit einem Ein­zugs­ge­biet von 15.000 Ein­woh­nern und zwei Chir­ur­gi­en in max. 30 Mi­nu­ten Fahr­zeit (In­di­vi­du­al- nicht Blau­licht­ver­kehr!). Oder als bei­spiels­wei­se das KH Mit­ter­sill 2005 über­schwemmt wurde, und prak­tisch alle Pa­ti­en­ten akut ent­las­sen wer­den konn­ten. Das Spi­tal war zwei Mo­na­te ge­schlos­sen, die Ver­sor­gung hin­ge­gen wurde nicht schlech­ter. Die mil­lio­nen­schwe­re Re­no­vie­rung und Wie­der­er­öff­nung hatte kei­ner­lei ver­sor-gungs­wis­sen­schaft­li­che, son­dern aus-schließ­lich re­gio­nal­po­li­ti­sche Grün­de.

Aber auch im Kas­sen­sys­tem fin­det man sol­che struk­tur­kon­ser­vie­ren­den Phä­no-me­ne: etwa der Stel­len­plan für Kas­sen­ärz­te, der nicht dem Be­darf folgt, son­dern po­li­ti­schen Ver­hand­lun­gen, mit der Folge, dass Stel­len in über­ver­sorg­ten Re­gio­nen nicht zu Guns­ten von un­ter-ver­sorg­ten ab­ge­baut wer­den kön­nen, selbst wenn man um die Dumm­heit die­ser Si­tua­ti­on weiß. Es kommt also dazu, dass die Ver­sor­gungs­ebe­ne Struk­tu­ren selbst dann er­hält, wenn sie ei­gent­lich keine Be­hand­lung er­mög­li­chen müss­ten – die Ge­fahr dabei ist, dass na­tür­lich dann in die­sen Struk­tu­ren nicht gut be­han­delt wird, also nicht die rich­ti­ge Maß­nah­me er­bracht wird, son­dern die, die der Struk­tur-er­hal­tung dient, die po­li­tisch ge­wollt ist.

Ein an­de­res Bei­spiel der Durch­drin­gung der Ver­sor­gungs­ebe­ne durch die Po­li­tik ist das Fi­nan­zie­rungs­sys­tem, des­sen An­reiz-wir­kung aus rein po­li­ti­schen Grün­den meist nicht un­ter­sucht wird. Sei es das LKF-Sys­tem, das bei wei­tem nicht seine selbst­ge­steck­ten Ziele er­reicht, son­dern, im Ge­gen­teil, zu einer immer wei­ter stei­gen­den Spi­tals­las­tig­keit ge­führt hat (der Eva­lu­ie­rungs­be­richt wurde drei Jahre lang po­li­tisch ver­zö­gert und auch ge­färbt). Oder das Ho­no­rar­sys­tem der Kas­sen­ärz­te, das so in­ho­mo­gen und un­durch­schau­bar ist, dass es si­cher nicht dazu bei­trägt, Pa­ti­en­ten zur rich­ti­gen Zeit am rich­ti­gen Ort zu be­han­deln.

Und dann sind da die Kom­pe­tenz­pro­ble­me be­züg­lich Prä­ven­ti­on, Re­ha­bi­li­ta­ti­on und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung. Wer wo und wie zu­stän­dig ist, er­gibt sich meist durch Zu­fall im Rah­men ir­gend­wel­cher Ver­hand­lun­gen oder gar Ge­richts­ur­tei­le. Ein Bei­spiel: Ös­ter­reich liegt bei der An­zahl von Kin­der­the­ra­pi­en (etwa Phy­sio­the­ra­pie) weit unter dem in­ter­na­tio­na­len Durch-schnitt. Der Grund: Die Kran­ken­kas­sen stei­gen erst ein, wenn ein Krank­heits­wert vor­liegt (was sie selbst fest­stel­len dür­fen) und ver­tre­ten, voll­kom­men zu Recht, die Mei­nung, dass alles an­de­re eine Frage der Jun­gend­wohl­fahrt ist. Soll­te diese, eben­falls voll­kom­men zu Recht, den ent­spre­chen­den Fall nicht in ihrem Auf­ga­ben­be­reich sehen, oder aber (un­ge­straft) nicht aktiv wer­den, dann blei­ben die Kin­der auf der Stre­cke. Eine strin­gen­te Zu­ord­nung der Be­hand­lung zu einem Ver­sor­gungs­kon­zept – idea­ler­wei­se eines für alle Kin­der durch einen Ver­sor­ger – fehlt aus po­li­ti­schen Grün­den.

 

Wis­sen­schaft­lich ist die Ver­sor­gungs-ebe­ne Ge­gen­stand der Ver­sor­gungs-for­schung. Sie ist eine mul­ti­dis­zi­pli­nä­re Wis­sen­schaft, deren Auf­ga­be es ist, so­zia­le Fak­to­ren, Fi­nan­zie­rungs­sys­te­me, Or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren und -pro­zes­se, Ge­sund­heits­tech­no­lo­gi­en und in­di­vi­du­el­le Ver­hal­tens­wei­sen, den Zu­gang zum Ge­sund­heits­sys­tem sowie Qua­li­tät und Kos­ten der Ge­sund­heits­ver­sor­gung zu er­for­schen und zu be­ein­flus­sen. Ver­sor­gungs­for­schung un­ter­sucht auch die letz­te Stufe des In­no­va­ti­ons­pro­zes­ses, näm­lich jenen in die Pra­xis der Pa­ti­en­ten­ver­sor­gung. Ein ty­pi­sches Er­geb­nis sol­cher For­schung sind Ver­sor­gungs­leit­li­ni­en, die im Ge­gen­satz zu den Be­hand­lungs­leit­li­ni­en, wegen der Kom­ple­xi­tät auch nicht mehr aus­schließ­lich For­schungs­er­geb­nis­se her­an­zie­hen kön­nen, son­dern auch Er­fah­rungs­wer­te (Kon­sens­be­schlüs­se) be­rück­sich­ti­gen müs­sen.

Ver­sor­gungs­for­schung ist hier­zu­lan­de kaum – und schon gar nicht ein­fluss­reich –  vor­han­den, daher gibt es auch diese heil­lo­se Sprach­ver­wir­rung (Be­hand­lung-Ver­sor­gung-Sys­tem) und die immer skur­ri­ler wer­den­den Ab­gren­zungs-pro­ble­me.

 

 

c)                           Die Ebene des Ge­sund­heits­sys­tems
Das Sys­tem re­gelt (bes­ten­falls steu­ert) die Ver­sor­gung – weder ver­sorgt es, noch be­han­delt es

Voll­kom­men abs­trakt und mit der Be­hand­lung ei­gent­lich kaum mehr in Kon­takt, ist das Ge­sund­heits­sys­tem. Denn, so wie die Vor­aus­set­zung einer GDA-Pa­ti­en­ten-Be­zie­hung die Ver­sor-gungs­lo­gis­tik ist (auf wel­chem Ni­veau und Or­ga­ni­sa­ti­ons­grad auch immer), ist das Ge­sund­heits­sys­tem die Rah­men­be­din-gung für die Ver­sor­gung.

Es gibt kein Land ohne Ge­sund­heits-sys­tem, weil es keine Ver­sor­gung im luft­lee­ren Raum geben kann. An­ders aus­ge­drückt: Egal wie stark oder schwach, egal wie struk­tu­riert oder lose, egal wie zen­tral oder de­zen­tral, über der Ver-sor­gungs­ebe­ne wird immer eine Sys­tem-ebe­ne ste­hen müs­sen; selbst in einem Land, das die Ver­sor­gung voll­kom­men li­be­ra­li­siert hat! Prak­tisch gibt es al­ler­dings in der ent­wi­ckel­ten Welt keine voll­kom­men li­be­ra­li­sier­te Ver­sor­gung, so­dass heute ei­gent­lich immer nur so­li­da­ri­sche Ge­sund­heits­sys­te­me (in un­ter­schied­lich-ster Aus­prä­gung) vor­lie­gen.

 

Auch wenn eine ein­deu­ti­ge De­fi­ni­ti­on fehlt, kann man ein Ge­sund­heits­sys­tem als Ge­samt­heit und Zu­sam­men­wir­ken aller öf­fent­li­chen und pri­va­ten Or­ga­ni­sa­tio­nen, Ein­rich­tun­gen und Res­sour­cen in einer Re­gi­on ver­ste­hen, deren Auf­trag darin be­steht, unter den dor­ti­gen po­li­ti­schen und in­sti­tu­tio­nel­len Rah­men­be­din­gun­gen auf die Ver­bes­se­rung, Er­hal­tung oder Wie­der­her­stel­lung von Ge­sund­heit hin­zu­ar­bei­ten, indem sie  prä­ven­ti­ve, dia­gnos­ti­sche, the­ra­peu­ti­sche, re­ha­bi­li­ta-ti­ve, ge­sund­heits­er­hal­ten­de, pfle­gen­de oder pal­lia­ti­ve Dienst­leis­tun­gen, Ak­ti­vi­tä­ten oder Be­ra­tun­gen er­brin­gen, die sich mit Krank­hei­ten, Sym­pto­men oder Ver­hal­tens­stö­run­gen aus­ein­an­der­set­zen, die ein In­di­vi­du­um auf­weist, seien sie kör­per­lich oder see­lisch, in­klu­si­ve der zel­lu­lä­ren und ge­ne­ti­schen In­for­ma­ti­on, den Struk­tu­ren oder Funk­tio­nen des Kör­pers oder eines Teils des Kör­pers. Ge­sund­heits­sys­te­me um­fas­sen so­wohl die in­di­vi­du­el­le als auch die be­völ­ke­rungs-be­zo­ge­ne Ge­sund­heits­ver­sor­gung, aber auch Maß­nah­men, mit denen an­de­re Po­li­tik­be­rei­che dazu ver­an­lasst wer­den sol­len, in ihrer Ar­beit an den so­zia­len wie auch den um­welt­be­ding­ten und öko­no-mi­schen De­ter­mi­nan­ten von Ge­sund­heit an­zu­set­zen. Das klingt sehr abs­trakt und ist es auch.

In so­li­da­ri­schen Ge­sund­heits­sys­te­men ist es gang und gäbe, dass durch die Po­li­tik ord­nungs­po­li­ti­sche Maß­nah­men be­schlos­sen wer­den, die den Rah­men für die Ver­sor­gung und damit mit­tel­bar auch für die Be­hand­lung fest­le­gen. Den­ken wir dabei an die Vor­schrif­ten be­züg­lich der Ver­sor­gungs­struk­tu­ren oder der Aus­bil-dung zu Ge­sund­heits­be­ru­fen – also, wel­che struk­tu­rel­len und recht­li­chen Be­din­gun­gen muss man er­fül­len, wenn man eine Kran­ken­an­stalt be­trei­ben will, wel­che Ver­fah­ren muss man durch­lau­fen, um ein Me­di­ka­ment ver­kau­fen zu kön­nen, wel­che Prü­fun­gen muss man ab­le­gen, um als Arzt zu­ge­las­sen zu wer­den etc..

His­to­risch be­trach­tet sind so­li­da­ri­sche Ge­sund­heits­sys­te­me (im Ge­gen­satz zu Ge­sund­heits­sys­te­men im all­ge­mei­nen Sinn, die ver­mut­lich be­reits in der Vor­zeit be­stan­den) eine junge Ent­wick­lung, die aus der Idee ent­stan­den sind, dass die so­li­da­risch (sei es über pri­va­te bzw. so­zia­le Ver­si­che­run­gen oder die öf­fent­li­che Hand) or­ga­ni­sier­te Ver­sor­gung einen hö­he­ren Nut­zen er­zeu­gen kann, als die in­di­vi­du­el­le Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on. Diese Idee kommt erst mit der In­dus­tri­el­len Re­vo­lu­ti­on im 19. Jahr­hun­dert auf und wird erst nach dem Zwei­ten Welt­krieg in wei­ten Tei­len der Welt flä­chen­de­ckend um­ge­setzt.

So­li­da­ri­sche Ge­sund­heits­sys­te­me ver-las­sen sich rich­ti­ger­wei­se nicht auf Markt­me­cha­nis­men (un­sicht­ba­re Hand) um „ihre“ Auf­ga­ben zu lösen, und müs­sen diese daher di­rekt und aktiv adres­sie­ren. Und da es sich bei die­ser Adres­sie­rung um einen Staats­ein­griff han­delt, der die Frei­heit des ein­zel­nen zu­guns­ten der All­ge­mein­heit ein­grenzt, sind die Sys­tem­auf­ga­ben po­li­ti­sche.

Es kön­nen zwei The­men­blö­cke iden­ti­fi­ziert wer­den: Ziele und Res­sour­cen.

 

Ziele:

Auf Sys­te­me­be­ne müs­sen Ziele de­fi­niert wer­den, deren Er­rei­chung mo­to­ri­siert wer­den muss. Nimmt sich ein so­li­da­ri­sches Ge­sund­heits­sys­tem ernst, dann wird es über die Ziel-Er­rei­chung oder Ver­feh­lung Aus­kunft geben – in der so-ge­nann­ten Ge­sund­heits­be­richt­er­stat­tung.

Die Ziele eines Ge­sund­heits­sys­tems sind, ent­spre­chend dem po­li­ti­schen Cha­rak­ter der Sys­te­me­be­ne, dabei je­doch nicht Ver­sor­gungs­zie­le (z.B. alle Dia­be­ti­ker sol­len in einem DMP be­treut wer­den) oder Be­hand­lungs­zie­le (z.B. Dia­be­ti­ker sol­len me­di­ka­men­tös so ein­ge­stellt sein, dass ihr Hb1c Wert zwi­schen 6,5 bis 7,5 Pro­zent liegt), son­dern Sys­tem­zie­le wie

  1. Zu­gangs­ge­rech­tig­keit
  2. Zu­gangs­si­cher­heit
  3. Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit
  4. Ge­si­cher­te Ver­sor­gungs­qua­li­tät
  5. Pa­ti­en­ten­si­cher­heit
  6. Pa­ti­en­ten­zu­frie­den­heit
  7. Wirt­schaft­lich­keit

 

Neh­men wir als Bei­spiel die „ge­si­cher­te Ver­sor­gungs­qua­li­tät“. In die­sem Ziel steckt das Pro­blem, ei­ner­seits die Ver­sor­gung so wohn­ort­na­he wie mög­lich an­zu­bie­ten, an­de­rer­seits aber eben eine ge­si­cher­te Qua­li­tät. Eine ge­si­cher­te Qua­li­tät ver­langt meist eine be­stimm­te Grö­ßen­ord­nung der Ein­rich­tung, um den me­di­zi­ni­schen Fort­schritt, aber auch die „Übung“ der GDA si­chern zu kön­nen.

Nach in­ter­na­tio­na­len Vor­stel­lun­gen muss etwa eine Ein­rich­tung, die qua­li­ta­tiv ge­si­chert Herz­ka­the­ter-Ein­grif­fe durch­füh­ren will, min­des­tens 400 pro Jahr durch­füh­ren. Dem­nach be­trägt das Ein­zugs­ge­biet der Ein­rich­tung (ein „Tisch“) mind. 300.000 Ein­woh­ner. Es gilt nun ab­zu­wä­gen, ob man zu­guns­ten der Wohn­ort­nä­he die Be­hand­lungs­qua­li­tät re­du­zie­ren will, oder um­ge­kehrt. Bei­des („Alle krie­gen alles über­all und auf al­ler­höchs­tem Ni­veau“) gleich­zei­tig geht eben nicht, da die Res­sour­cen dazu feh­len – in die­sem Fall die Übung der Ärzte.

In Ös­ter­reich gibt es sol­che Sys­tem­zie­le nicht und in der Folge wer­den Pa­ti­en­ten re­gio­nal wohl über­ver­sorgt, dafür an­de­re Re­gio­nen un­ter­ver­sorgt – je nach­dem, wo die Herz­ka­the­ter-Ti­sche er­rich­tet sind und daher „Fälle“ nötig, um die ge­for­der­ten Min­dest­fre­quen­zen zu er­rei­chen.

Abb. 1

Abb.1

Womit wir zu einem an­de­ren Bei­spiel kom­men, der Zu­gangs­ge­rech­tig­keit: Men­schen, die neben einem voll­aus-ge­stat­te­ten Zen­tral­spi­tal leben, haben einen sehr nied­rig­schwel­li­gen Zu­gang zu Spit­zen­me­di­zin. Men­schen, die in rura­len Re­gio­nen leben, haben die­sen nicht. Damit ist also die Zu­gangs­ge­rech­tig­keit nicht ge­ge­ben. Wenn nun das Sys­tem Re­geln auf­stellt, muss es eine Prio­ri­tä­ten-lis­te geben, um diese „Un­ge­rech­tig­keit“ zu mil­dern. Ste­hen dem Sys­tem 100.000€ zur Ver­fü­gung und kann man damit ent­we­der dem Spi­tal ein neues, noch bes­se­res Dia­gno­se­ge­rät kau­fen, oder aber ein neues Ret­tungs­au­to für die rura­le Re­gi­on, dann wird die Ent­schei­dung gros­so modo immer für das Ret­tungs­au­to aus­fal­len müs­sen, so­fern man eben Zu­gangs-ge­rech­tig­keit ernst nimmt. In Ös­ter­reich ist dies nicht der Fall, womit die Ver­sor­gung äu­ßerst in­ho­mo­gen ist – ein Um­stand, der seit vie­len Jah­ren be­kannt ist und in so man­chem Re­form­vor­ha­ben adres­siert wurde, al­ler­dings eben nur schrift­lich und nicht fak­tisch. Es waren also stets „pa­pie­re­ne Re­for­men“.

Ein schö­nes Bei­spiel dafür ist die Spi­tals­ver­sor­gung in den Bun­des­län­dern;

 

Abb. 2

Abb.2

jede Re­form hatte das Ziel, die In­ho­mo­ge­ni­tät der Ver­sor­gung, die vor 1997 be­stand, ein­zu­fan­gen. Wie man an der Gra­fik er­ken­nen kann, ist prak­tisch jede Re­form an die­sem Vor­ha­ben ge­schei­tert – nicht, weil sie nicht ge­eig­net ge­we­sen wäre, ihr Ziel zu er­rei­chen, son­dern weil das „Sys­tem“ (also die Bun­des­po­li­tik) prak­tisch kei­ner­lei Mög­lich-keit hatte, die Um­set­zer der Re­form auf Ver­sor­gungs­ebe­ne dazu zu zwin­gen, die Re­form wirk­lich um­zu­set­zen. Die re­gio­na­len Ent­schei­dungs­trä­ger der Spi­tä­ler wer­den also gleich­zei­tig sys­tem- und ver­sor­gungs­ver­ant­wort­lich. Eine Kom­bi­na­ti­on, die, wie man sieht, völ­lig un­mög­lich ist. Und so ist die Ver­sor­gung noch in­ho­mo­ge­ner ge­wor­den.

Abb. 3

Abb. 3: Die klein­räu­mi­ge Ver­sor­gungs­for­schung in Ös­ter­reich am Bei­spiel der Ent­wick­lung einer Stadt/Land-Klas­si­fi­zie­rung und der Ist-Stand-Ana­ly­se der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung  in Ös­ter­reich; Ba­che­lor-Ar­beit II von Eve­lyn An­ge­rer Steyr, am 02.06.2014

 

Aber nicht nur bei den Spi­tä­lern er­kennt man, dass Zu­gangs­ge­rech­tig­keit kein Sys­tem­ziel ist, auch der Kas­sen­be­reich agiert prak­tisch völ­lig für sich, wie man an der Ver­tei­lung der Kas­sen­fach­ärz­te er­kennt. Ohne dass es die Mög­lich­keit gibt, sei­tens des Sys­tems ein­zu­grei­fen, wer­den ur­ba­ne Re­gio­nen stark be­vor­zugt, wäh­rend rura­le Re­gio­nen be­nach­tei­ligt sind. Die damit ver­bun­de­nen „Un­ge­rech­tig­kei­ten“ sind je­doch ganz of­fen­bar kein po­li­ti­sches Pro­blem, wobei nicht klar ist, ob die ex­trem hohe An­zahl an fach­ärzt­li­chen Kon­sul­ta­tio­nen ein me­di­zi­ni­scher Vor­teil ist – si­cher aber ist ein ur­ba­ner Pa­ti­ent deut­lich teu­rer als ein rura­ler. Damit kom­men wir zur Frage der Res­sour­cen.

 

Res­sour­cen

Ei­ner­seits müs­sen diese be­schafft wer­den, wobei eben hier nicht nur an Fi­nanz­mit­tel, son­dern auch an Know-How und Per­so­nal ge­dacht wer­den muss, an­de­rer­seits müs­sen Re­geln be­ste­hen, wie diese Res­sour­cen (ziel­ge­rich­tet) ver­teilt wer­den.

Im We­sent­li­chen gibt es hier drei Mo­del­le, wie in so­li­da­ri­schen Ge­sund­heits­sys­te­men die Mit­tel auf­ge­bracht wer­den:

 

  1. Fi­nan­zie­rung durch Steu­ern (Be­ve­ridge-Mo­dell)
  2. Fi­nan­zie­rung durch So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge (Bis­marck-Mo­dell)
  3. (die sehr sel­te­nen) Misch­sys­te­me, zu denen lei­der auch Ös­ter­reich ge­hört.

 

Abb. 4a Abb. 4b

Abb. 4a und Abb. 4b

 

Die bei­den ers­ten Mo­del­le prak­ti­zie­ren die Fi­nan­zie­rung aus einer Hand, Misch-sys­te­me fi­nan­zie­ren das Ge­sund­heits-sys­tem ge­mein­sam und wer­den daher gerne auch als „dual fi­nan­ziert“ be­zeich­net, wobei es nur in Ös­ter­reich vor­kommt, dass par­al­lel ein Bis­marck- und ein Be­ve­ridge-Mo­dell be­steht, also das Kas­sen­sys­tem von der So­zi­al­ver­si­che­rung mit Bei­trä­gen, das Spi­tals­sys­tem von der öf­fent­li­chen Ver­wal­tung mit Steu­ern be­zahlt und be­trie­ben wird.

 

Ge­mein­sam ist allen drei Sys­te­men, dass sie über ein Um­la­ge­sys­tem fi­nan­ziert wer­den, also nicht ka­pi­tal­ge­deckt sind.

Das Prin­zip der Um­la­ge­fi­nan­zie­rung ist vom An­satz her leicht ver­ständ­lich. Per Ge­setz wird die Steu­er- oder Bei­trags-be­las­tung in Form von Pro­zent­sät­zen fest­ge­legt. Be­mes­sungs­grund­la­ge für diese Pro­zent­sät­ze ist in So­zi­al-ver­si­che­rungs­sys­te­men meist das in­di­vi-du­el­le Ein­kom­men, in steu­er­fi­nan­zier­ten Sys­te­men ein An­teil am Steu­er-auf­kom­men.

Die Ein­nah­men, die in wei­te­rer Folge die Aus­ga­ben für die Ge­sund­heits­ver­sor­gung dar­stel­len, sind also nicht auf dem Markt ent­stan­den, son­dern durch „ver­pflich­ten­de“ Ge­set­ze. Das be­nö­tig­te Geld ist im Um­la­ge­sys­tem „fri­sches“ und nicht wie in ka­pi­tal­ge­deck­ten Sys­te­men „ge­spar­tes“ Geld. Das Geld, das von einer Per­son ein­ge­zahlt wird, wird für je­mand an­de­ren aus­ge­ge­ben. Es wird keine An­spa­rung vor­ge­nom­men, son­dern nur „um­ver­teilt“ – von denen, die ein­zah­len, an die, die im Auf­trag des Sys­tems und zu deren Ziel­er­rei­chung (mit­tels der Ver­sor­gungs-ver­ant­wort­li­chen) Leis­tun­gen an jenen er­brin­gen, die ent­spre­chend den Vor­ga­ben des Sys­tems diese Leis­tun­gen emp­fan­gen sol­len.

Die Be­schaf­fung der fi­nan­zi­el­len Res­sour­cen in einem so­li­da­risch fi­n­an-zier­ten Sys­tem ist ein kom­ple­xer Weg. Ei­ner­seits muss man dar­auf ach­ten, dass die Geld­ge­ber be­reit sind, die Mit­tel zur Ver­fü­gung zu stel­len, an­de­rer­seits müs­sen aus­rei­chend Mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, um die Ziele, die sich das Sys­tem ge­setzt hat, zu er­rei­chen. Dafür gibt es in­ter­na­tio­nal ver­schie­de­ne Wege, der wohl üb­lichs­te ist, dass durch die Po­li­tik ein be­stimm­ter Pro­zent­satz der öf­fent­li­chen Ein­nah­men dem Ge­sund­heits­we­sen (ei­gent­lich der Ver­sor­gungs­ebe­ne) zur Ver­fü­gung ge­stellt wird.

We­sent­lichs­ter Cha­rak­ter­zug so­li­da­ri­scher Fi­nan­zie­rungs­mo­del­le ist, dass es keine ver­si­che­rungs­ma­the­ma­tisch be­grün­de­ten Ein­zah­lun­gen gibt, son­dern die Bei­trä­ge und Steu­ern un­ab­hän­gig vom Er­kran­kungs­ri­si­ko fest­ge­setzt wer­den. Ge­sund­heits­ver­sor­gung ist eine So­zi­al­leis­tung, die jedem zur Ver­fü­gung steht. Rau­cher, Fett­lei­bi­ge oder Mo­tor­rad­fah­rer zah­len also den glei­chen An­teil ein wie Nicht-Rau­cher, Schlan­ke und Nicht-Mo­tor­rad-fah­rer. Im Ge­gen­satz dazu zah­len in steu­er­fi­nan­zier­ten Sys­te­men Bes­ser-ver­die­ner mehr als Nied­rig­ver­die­ner, im Falle von So­zi­al­ver­si­che­rungs­sys­te­men Lohn­emp­fän­ger mehr als So­zial­emp­fän­ger (wor­un­ter neben den Ar­beits­lo­sen die we­sent­lich wich­ti­ge­re Grup­pe der Pen­sio­nis­ten fal­len).

In Misch­sys­te­men fällt bei­des zu­sam­men, wo­durch es er­heb­li­che Pro­ble­me gibt, da „So­zi­al­po­li­tik“ ei­gent­lich nicht mehr an einer Stel­le, son­dern an we­nigs­tens zwei statt­fin­det. Damit ist eine ge­mein­sa­me Ziel­fin­dung er­heb­lich er­schwert, was dazu führt, dass Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­sor­gungs­ebe­ne der­ar­tig ir­ri­tiert sind, dass An­reiz­sys­te­me zu Fehl­ver­sor­gung füh­ren.

Das wohl kras­ses­te Bei­spiel dafür fin­det man in Ös­ter­reich. Wäh­rend über­all ver­sucht wird, die Spi­tals­auf­nah­men zu sen­ken, hat eine Re­form im Jahre 1997 dazu ge­führt, dass die Kran­ken­kas­sen völ­lig von der Spi­tals­ver­sor­gung ab­ge­kop­pelt wur­den. Die Folge davon war, dass die Zahl der Spi­tal­s­pa­ti­en­ten na­he­zu ex­plo­diert ist. In­ter­es­san­ter­wei­se, aber auch völ­lig klar, kön­nen wir in Deutsch­land seit 2006 Ähn­li­ches be­ob­ach­ten. Auch hier der Hin­ter­grund einer Zer­split­te­rung der Fi­nan­zie­rungs­we­ge: War bis dahin die Fi­nan­zie­rung des Be­triebs der Spi­tä­ler Sache der Kran­ken­kas­sen (mit der Ein­füh­rung eines DRG-Sys­tems gin­gen dort ei­ni­ge Spi­tä­ler in Kon­kurs), haben die Kom­mu­nen – in Ana­lo­gie zu Ös­ter­reich – dann be­gon­nen, De­fi­zi­te aus dem Be­trieb durch Steu­er­gel­der zu de­cken (zw. 2003 und 2007 war die Rechts­la­ge dafür nicht klar, da die Pri­vat­kli­ni­ken beim EuGH Klage er­ho­ben, da eine Be­triebs­de­fi­zit­de­ckung eine un­er­laub­te Sub­ven­ti­on sei. Diese Klage wurde im Juli 2007 ab­ge­wie­sen (EuG, 11.07.2007 – T-167/04). In der Folge ex­plo­die­ren nun die Auf­nah­men und damit auch die Kos­ten für das Sys­tem, ohne je­doch die Pa­ti­en­ten bes­ser zu ver­sor­gen. Die Kla­gen über eine un­nö­ti­ge Leis­tungs­aus­wei­tung wer­den seit­her immer lau­ter.

Abb. 5

Abb. 5

Neben den fi­nan­zi­el­len Mit­teln ist aber vor allem dar­auf zu ach­ten, dass auch genug Know-How zur Ver­fü­gung steht – hier sind es v.a. re­gu­la­ti­ve Ein­grif­fe, die ei­ner­seits fest­le­gen, wel­che Aus­bil­dung UND Fort­bil­dung nötig ist, um einen Ge­sund­heits­be­ruf aus­zu­üben, und an­de­rer­seits dar­auf ach­ten, dass aus­rei­chend Bil­dungs-mög­lich­kei­ten (Uni­ver­si­tä­ten, Kran­ken-pfle­ge­schu­len, Fort­bil­dun­gen, Kon­gres­se etc.) zur Ver­fü­gung ste­hen und auch ge­nutzt wer­den.

Um zu wis­sen, wel­ches und wie viel Know-How wo be­nö­tigt wird, ist es nötig, den Er­rei­chungs­grad der de­fi­nier­ten Ziele re­gel­mä­ßig zu über­prü­fen und dar­über öf­fent­lich Be­richt zu er­stat­ten (Ge­sund­heits­be­richt­er­stat­tung). Wenn die Frage der „nicht-fi­nan­zi­el­len“ Res­sour­cen un­zu­rei­chend ge­löst wird, dann ist in der Regel mit Ver­knap­pung trotz Über­fluss zu rech­nen, wie an der Dis­kus­si­on über den Ärz­te­man­gel er­kenn­bar ist. Trotz der höchs­ten Zahl an Ab­sol­ven­ten, der höchs­ten Zahl an prak­ti­zie­ren­den Ärz­ten und einer sehr jun­gen Ärz­te­schaft, sieht es aus, als ob ein Man­gel be­stün­de oder durch die Pen­sio­nie­rungs­wel­le un­ver­meid­bar wäre. Rea­li­ter sind es die feh­len­den Sys­tem­zie­le, die es der Ver­sor­gungs-ebe­ne un­mög­lich ma­chen, die Res­sour­ce „Arzt“ ziel­ge­rich­tet ei­zu­set­zen, womit der­ma­ßen viele Rei­bungs­ver­lus­te ent­ste­hen, dass ein Man­gel trotz Über­fluss be­merkt wer­den kann.

Abb. 6a Abb. 6b Abb. 6c Abb. 6d

Abb.6a; Abb. 6b; Abb. 6c; Abb. 6d

 

Res­sour­cen­al­lo­ka­ti­on

Damit kom­men wir zur Res­sour­cen­ver­tei­lung (Al­lo­ka­ti­on) und damit zum Ver­tei­lungs­pro­blem. In einem frei­en Markt wird das Ver­tei­lungs­pro­blem (Al­lo­ka­ti­ons­pro­blem) mit einer un­sicht­ba­ren Hand ge­löst. In einem so­li­da­ri­schen Sys­tem muss diese Auf­ga­be durch die Ent­schei­dungs­trä­ger der Sys­te­me­be­ne, also die Po­li­tik über­nom­men wer­den.

Unter Al­lo­ka­ti­on im Ge­sund­heits­sys­tem wird die Auf- bzw. Zu­tei­lung von be­ses­se­nen Res­sour­cen (im Falle eines so­li­da­ri­schen Sys­tems jene, die man der Be­völ­ke­rung zu ihrem ei­ge­nen Nut­zen weg­ge­nom­men hat, oder deren Nut­zung der Kon­trol­le der So­li­dar­ge­mein­schaft un­ter­steht) auf vor­her de­fi­nier­te Be­rei­che (z.B. Prä­ven­ti­on, Ku­ra­ti­on, Re­ha­bi­li­ta­ti­on, Pfle­ge, Pal­lia­ti­on, oder am­bu­lan­te/ sta­tio­nä­re Ver­sor­gung oder au­to­no­me Ver­sor­gungs­re­gio­nen – je nach­dem, wie eben die Ver­sor­gung or­ga­ni­siert ist) unter vor­her de­fi­nier­ten Re­geln ver­stan­den.

So­lan­ge Res­sour­cen un­end­lich sind, ist die Frage der Al­lo­ka­ti­on im We­sent­li­chen nur eine der Or­ga­ni­sa­ti­on. Unter der An­nah­me der knap­pen Res­sour­cen ist die Frage der Al­lo­ka­ti­on zu­sätz­lich von ethi­schen As­pek­ten be­trof­fen. Ins­be­son­de­re in so­li­da­risch or­ga­ni­sier­ten Sys­te­men ist die Frage der Auf- bzw. Zu­tei­lung von Res­sour­cen, die öf­fent­lich auf­ge­bracht wer­den, mit dem Thema der „ge­rech­ten“ Ver­tei­lung kon­fron­tiert. Da es sich um knap­pe Res­sour­cen han­delt, wird immer je­mand be­nach­tei­ligt oder be­vor­teilt wer­den müs­sen. Die Ab­wä­gung, wer oder was „mehr“ wert ist, ist nicht tri­vi­al zu be­ant­wor­ten. In Ge­sund­heits­sys­te­men ist diese Frage wegen der ei­ge­nen The­ma­tik be­reits hoch bri­sant. Wel­ches Leben ist mehr wert? Wer ist schwe­rer krank? … – und vor allem, wer darf dar­über wie ent­schei­den.

Die Al­lo­ka­ti­on von Ge­sund­heits­leis­tun­gen ist daher eine po­li­ti­sche Her­aus­for­de­rung, Ent­schei­dungs­grund­la­gen kön­nen nicht rein lo­gisch ab­ge­lei­tet wer­den, son­dern er­for­dern einen mög­lichst brei­ten und öf­fent­lich aus­ge­tra­ge­nen Dis­kurs zwi­schen Me­di­zin und Pfle­ge, Öko­no­mie, Recht und Ethik. Die für eine Ver­tei­lung not­wen­di­ge Er­rich­tung eines Wer­te- und Ziel­ge­rüsts, auf des­sen Basis Prio­ri­tä­ten fest­ge­legt wer­den kön­nen, nach denen dann die Al­lo­ka­ti­on er­folgt, ist un­ab­ding­bar. Drückt sich die Po­li­tik, die diese Auf­ga­be über­neh­men muss, vor Ent­schei­dun­gen, wird so ge­han­delt, als ob es keine Res­sour­cen­knapp­heit gebe (alle krie­gen alles!). Ge­sund­heit wäre damit un­end­lich viel Wert, was zur Folge haben muss, dass die Ver­sor­gung über kurz oder lang un­end­lich viel kos­tet. Da das aber nicht der Fall ist, kommt es in der Folge zu den heute leicht be­ob­acht­ba­ren Kämp­fen um Ku­chen­an­tei­le, die je­doch die Ver­sor­gungs­auf­ga­ben, und in wei­te­rer Folge die Be­hand­lungs­auf­ga­ben nicht güns­tig be­ein­flus­sen, ja sogar be­hin­dern kön­nen. Es kommt zur Ra­tio­nie­rung, ohne davor die Po­ten­tia­le der Ra­tio­na­li­sie­rung aus­ge­schöpft zu haben.

Ist das ein­ge­tre­ten, be­schäf­tigt sich die Ge­sund­heits­po­li­tik haupt­säch­lich mit macht­po­li­ti­schen Fra­gen, die Sach­po­li­tik ist zu­rück­ge­drängt. Die Frage, wo ein Kran­ken­haus (als Schlüs­sel zu Macht und Res­sour­cen) ste­hen soll wird wich­ti­ger, als die, ob die­ses auch zur Er­rei­chung der Ziele (so sie denn vor­han­den sind) des Ge­sund­heits­sys­tems nötig wäre. Ins­be­son­de­re jene The­men, wo es auf Grund der Kom­ple­xi­tät der In­hal­te oder ge­rin­ger Ver­dienst­mög­lich­kei­ten kaum durch­set­zungs­fä­hi­ge In­ter­es­sens­grup­pen au­ßer­halb der Po­li­tik gibt, wer­den damit aber zu Rand­the­men. Den­ken wir nur an die un­spe­zi­fi­sche Pri­mär­prä­ven­ti­on oder die Ge­sund­heits­för­de­rung, also im wei­tes­ten Sinne Maß­nah­men des Pa­ti­en­ten- bzw. Be­völ­ke­rungs-Em­power­ments, an dem „nichts“ zu ver­die­nen ist, aber die auch keine po­li­ti­schen Er­fol­ge ver­spre­chen. Auch Kin­der ge­hö­ren zu die­sen an den Rand ge­dräng­ten The­men; ver­die­nen kann man an ihnen (wenn es nicht ge­ra­de um Krebs geht) wenig und wäh­len dür­fen sie auch nicht! Nicht um­sonst sind sol­che The­men und Pa­ti­en­ten­grup­pen im ös­ter­rei­chi­schen Ge­sund­heits­sys­tem „un­be­deu­tend“.

Auf einer sehr abs­trak­ten Ebene ge­spro­chen be­steht die Auf­ga­be eines Ge­sund­heits­sys­tems darin, zu­erst zu sagen, was es will, dann den Rah­men so her­zu­stel­len, dass Ver­sor­ger und GDA ziel­ori­en­tiert ar­bei­ten kön­nen, und dann zu über­prü­fen, ob das, was er­reicht wer­den woll­te er­reicht wurde. Wer­den al­ler­dings Ge­sund­heits­sys­tem­an­bie­ter auch zu Ver­sor­gern, wenn es also zu einer Kom­pe­tenz­ver­mi­schung zwi­schen Sys­tem- und Ver­sor­gungs­ver­ant­wort­li­chen kommt, dann ist pro­gnos­ti­ziert, dass die Ziele nicht mehr un­ab­hän­gig der Ver­sor­gungs-struk­tu­ren er­stellt wer­den und auch die Er­geb­nis­se nicht ob­jek­tiv sind, son­dern dem ent­spre­chen, was der Ver­sor­ger er­rei­chen kann. Ein Klas­si­ker dafür sind all die Ju­bel­mel­dun­gen über die hohe und wei­ter stei­gen­de Zahl an Spi­tal­s­pa­ti­en­ten, die re­gel­mä­ßig von den po­li­ti­schen Spi­tals­trä­gern ver­öf­fent­licht wer­den (oder wur­den, hier ist ge­ra­de ein Pa­ra­dig­men-wech­sel zu sehen) – ge­ra­de so, als ob es das Ziel ist, immer mehr Pa­ti­en­ten dort zu be­han­deln und dem­entspre­chend auch ein Er­folg, wenn man diese Zahl er­reicht, oder sogar über­schrit­ten hat – und das, ob­wohl die Ver­sor­gungs­ebe­ne nor­ma­ler­wei­se nach den Prin­zi­pi­en

(1) „so wohn­ort­nah wie mög­lich“ und

(2) „am­bu­lant vor sta­tio­när“

han­deln müss­te.

Wis­sen­schaft­lich ist die Ge­sund­heits­sys­tem-Ebe­ne Ge­gen­stand der Ge­sund­heits­sys­tem­for­schung. Sie ist im We­sent­li­chen eine ver­glei­chen­de Wis­sen­schaft, da es hier kaum Mög­lich­kei­ten zu Ex­pe­ri­men­ten gibt. Man kann stark ver­kürzt be­haup­ten, es wer­den die Er­geb­nis­se meh­re­rer Sys­te­me an­hand von In­di­ka­to­ren be­trach­tet und ver­sucht über Ana­lo­gi­en her­aus­zu­fin­den, wel­che Maß­nah­men auf Sys­te­me­be­ne (z.B. Pla­nungs- und Fi­nan­zie­rungs­maß­nah­men) zu wel­chen Re­ak­tio­nen füh­ren könn­ten. Die be­rühm­tes­ten In­di­ka­to­ren dazu wer­den durch die OECD „Health at a Glan­ce“ re­gel­mä­ßig pu­bli­ziert, auf der Basis meh­re­rer Über­ein­künf­te auf WHO-Ebe­ne, mit denen Staa­ten sich ver­pflich­ten, Daten zu lie­fern, damit man ge­gen­sei­tig ler­nen kann (z.B. „Ge­sund­heit für Alle“-Da­ten­bank).

Leit­li­ni­en für Ge­sund­heits­po­li­tik gibt es noch nicht – aber es gibt sehr weit fort­ge­schrit­te­ne An­sät­ze so­ge­nann­ter evi­denz­ge­lei­te­ter Po­li­tik­ge­stal­tung, die er­kannt hat, dass ta­ges­po­li­ti­sche In­ter­es­sen mög­lichst weit von der Ver­sor­gungs- und Be­hand­lungs­ebe­ne ent­fernt sein müs­sen. Damit ver­bun­den ist ein Rück­zug auf rein stra­te­gi­sche Fra­gen, wie: „Was darf ein qua­li­täts­be­rei­nig­tes, ge­won­ne­nes Le­bens­jahr kos­ten?“, „Woher nehme ich das Geld?“, „Nach wel­chen Re­geln ver­tei­le ich es?“, „Wie ent­wick­le ich Ziele, die auf Ver­sor­gungs­ebe­ne ope­ra­tio­na­li­siert wer­den kön­nen?“, „Wie kon­trol­lie­re ich meine Ziel­er­rei­chung?“ etc.. Stand­ort­dis­kus­sio­nen oder gar Be­hand­lungs­fra­gen ge­hö­ren dann ge­nau­so wenig zu Sys­tem­fra­gen, wie auch dort nie­mand auf die Idee käme, sich in die Ent­wick­lung von Be­hand­lungs­leit­li­ni­en oder kon­kre­ten Ver­sor­gungs­leit­li­ni­en ein­zu­mi­schen – so­lan­ge die Er­geb­nis­se pas­sen. Mehr noch, weil Po­li­tik an Ne­ga­tiv­mel­dun­gen nicht in­ter­es­siert ist, haben sich viele Staa­ten so weit zu­rück­ge­zo­gen, dass sie sogar Ziel­de­fi­ni­tio­nen und Ziel­er­rei­chung an un­ab­hän­gi­ge In­sti­tu­te (Pu­blic Health-In­sti­tu­te) aus­ge­la­gert haben; denn auch diese las­sen sich wis­sen­schaft­lich er­ar­bei­ten und kön­nen – vor­aus­ge­setzt, das Sys­tem hat ent­spre­chen­de Ent­schei­dun­gen ge­trof­fen – an die Ver­sor­gungs­ebe­ne de­le­giert wer­den.

 

Grund­sätz­li­ches zum ös­ter­rei­chi­schen Ge­sund­heits­sys­tem

Alles be­gann mit dem Schmie­den des ASVG. Da­mals, kurz nach dem Krieg und dann über zehn Jahre lang, muss­ten sich zwei Grup­pen, die we­ni­ge Jahre zuvor noch in ver­fein­de­ten La­gern einen Bür­ger­krieg aus­foch­ten, auf einen ge­mein-sa­men So­zi­al­staat ei­ni­gen. Ver­mut­lich ist seit dem der Wurm drin­nen. Denn be­reits die da­ma­li­gen Kom­pro­mis­se wei­sen etwas sehr ty­pisch Ös­ter­rei­chi­sches auf – di­plo­ma­ti­sche Noten statt kla­rer Aus-sa­gen! Und so war be­reits 1955 klar, dass die­ses ös­ter­rei­chi­sche Ge­sund­heits­we­sen aus einem heil­lo­sen Kom­pe­tenz­dschun­gel be­steht, der weder klare Ab­gren­zun­gen bei den Ent­schei­dungs­trä­gern, noch bei den Ver­sor­gungs­sek­to­ren (Prä­ven­ti­on, Ku­ra­ti­on, Re­ha­bi­li­ta­ti­on, Pfle­ge) kennt – und dafür viel will­kür­li­chen In­ter­pre­ta­ti­ons-spiel­raum offen lässt.

1969 – und kei­ner weiß warum die­ser Be­richt über­haupt ge­macht wurde – kam die WHO und hat sich unser Ge­sund­heits-we­sen an­ge­schaut und fol­gen­de, bis heute gül­ti­gen Be­ob­ach­tun­gen ge­macht:

•   Das ös­ter­rei­chi­sche Ge­sund­heits­we­sen zeigt das Bild be­acht­li­cher Ver­schie­den­heit durch un­ter­schied­lichs­te Trä­ger (Lan­des­re­gie­run­gen, Ge­mein­den, Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten, Kas­sen, Ver­si­che­run­gen, etc.), wo­durch eine über­re­gio­na­le Zu­sam­men­ar­beit zu­guns­ten von „Ei­gen­in­ter­es­sen“ be­hin­dert wird.

•   Die Exis­tenz so vie­ler Trä­ger ist nicht ge­eig­net, die Ent­wick­lung eines ra­tio­nel­len, auf­ein­an­der ab­ge­stimm­ten und rei­bungs­los funk­tio­nie­ren­den Sys­tems zu för­dern. Die Trä­ger sind oft klein und von be­schränk­ter Fi­nanz­kraft. Es be­steht ein Man­gel an Zu­sam­men­ar­beit ver­schie­de­ner Spi­tä­ler.

•   Die Bun­des­re­gie­rung hat keine Kom­pe­ten­zen, den Trä­gern ver­bind­li­che Wei­sun­gen zu er­tei­len.

•   Es gibt keine Vor­keh­rung für eine sys­te­ma­ti­sche Be­wer­tung der Qua­li­tät der Ar­beit der ein­zel­nen Spi­tä­ler.

•   Spi­tals­pla­nung ist nicht Teil eines um­fas­sen­den Pla­nes der Ge­sund­heits­pfle­ge. Es be­steht keine Vor­keh­rung für eine Be­hand­lung in Ta­ges- oder Nacht­kli­ni­ken, daher wer­den im All­ge­mei­nen nur „voll­sta­tio­nä­re“ Pa­ti­en­ten im Spi­tal be­han­delt.

•   Spi­tä­ler er­hal­ten statt kon­kre­ter Zu­schüs­se für spe­zi­fi­sche Pro­gram­me glo­ba­le De­fi­zit­de­ckun­gen, wo­durch weder Kos­ten­wahr­heit ent­steht, noch An­rei­ze ge­schaf­fen wer­den, die Ef­fi­zi­enz zu er­hö­hen.

•   Zwi­schen in­tra­mu­ra­lem und ex­tra­mu­ra­lem Be­reich be­steht eine schar­fe Trenn­li­nie. Es exis­tie­ren Zwei­glei­sig­kei­ten in der Ar­beit von Spi­tä­lern und Ärz­ten in der Pra­xis.

•   Es gibt die stei­gen­de Ten­denz der prak­ti­zie­ren­den Ärzte, ihre Pa­ti­en­ten in ein Spi­tal ein­zu­wei­sen – diese Ten­denz wird unter an­de­rem durch das Ho­no­rie­rungs­sys­tem ge­för­dert.

•   Die Vor­sor­ge für die ärzt­li­che Be­treu­ung alter Men­schen und chro­nisch Er­krank­ter ist im All­ge­mei­nen un­zu­läng­lich.

 

Die zu die­sem Zeit­punkt ge­ra­de ein­mal 15 Jahre alten Kom­pro­mis­se hat­ten schon ihre Wir­kun­gen ge­zeigt. Au­ßen­ste­hen­de konn­ten be­reits spä­te­re Ent­wick­lun­gen er­ah­nen und davor war­nen. Al­ler­dings hat das hier­zu­lan­de nie­man­den in­ter­es­siert! Denn, statt eine Re­form der Zu­stän­dig­kei­ten durch­zu­füh­ren und so die Steu­er­bar­keit her­zu­stel­len, wurde ent­spre­chend der po­li­ti­schen Logik wei­ter zer­split­tert – Teile wur­den den Ge­mein­den über­tra­gen, an­de­re den Län­dern, ei­ni­ge dem Bund. Un­ter­des­sen sank die Zahl der Kas­sen kaum, und die Zahl der „rea­len“ Ent­schei­dungs­trä­ger (aus Par­tei­en der un­ter­schied­lichs­ten Ver­wal­tungs­ebe­nen und Cou­leur, den Ge­werk­schaf­ten und den Kam­mern) stieg ge­nau­so wie die Kom­pe­tenz­strei­te­rei. Und so­lan­ge es genug Geld gab, schien nie­mand, es sei denn Kri­ti­ker und Ex­per­ten, ir­gend­et­was von Re­for­men wis­sen zu wol­len.

 

Diese Re­for­mun­wil­lig­keit hielt bis in die spä­ten 1980er an, al­ler­dings wur­den die Geld­strö­me für jene seich­ter, die nicht das Glück hat­ten, De­fi­zi­te glo­bal durch Steu­ern ein­fach zu de­cken, näm­lich die Kran­ken­kas­sen.

Trotz vie­ler Tricks woll­te deren Geld nicht mehr rei­chen, um die immer teu­re­ren Spi­tä­ler, die von re­gio­na­len Po­li­ti­kern als idea­le Spiel­wie­se ent­deckt wur­den, zu fi­nan­zie­ren. 1995 haben die Kas­sen sich dann des Spi­tals­sek­tors end­gül­tig ent­le­digt, indem sie nur mehr einen de­fi­nier­ten Pro­zent­satz ihrer Ein­nah­men pau­schal ab­lie­fer­ten. Alles an­de­re war nun Län­der­sa­che. Die Welt war so end­gül­tig in ex­tra­mu­ral und in­tra­mu­ral ge­teilt.

Ab nun be­steht die Ge­sund­heits­po­li­tik nur mehr aus dem Kas­sen­arzt­be­reich und dem Spi­tals­be­reich. Pfle­ge, Re­ha­bi­li­ta­ti­on und Prä­ven­ti­on waren zu die­sem Zeit­punkt be­reits Stief­kin­der und wur­den es ab nun immer mehr. Nie­mand in­ter­es­sier­te sich – trotz wach­sen­den Be­darfs – wirk­lich dafür. Die Po­li­tik lieb­te die Spi­tä­ler, und die Kas­sen hiel­ten sich an das ASVG, das für die­sen Be­reich kaum Platz hatte – lo­gi­scher­wei­se, sind sie doch Aus­druck einer al­tern­den Ge­sell­schaft und des me­di­zi­nisch-tech­ni­schen Fort­schritts. Bei­des war 1955, dem Jahre des AS­VG-Be­schlus­ses, un­be­kannt.

 

Die Re­duk­ti­on des Leis­tungs­spek­trums war das Thema für alle, deren Geld immer knap­per wurde; Leis­tungs­aus­wei­tung das Thema der steu­er­fi­nan­zier­ten Teile – und so stieg die Spi­tals­las­tig­keit in schwin­deln­de Höhen, wäh­rend der Kas­sen­be­reich im Ver­hält­nis zum Be­darf immer dün­ner wurde. Als deut­li­ches Zei­chen dafür sieht man, dass seit Jah­ren die Zahl der Kas­sen­ärz­te sta­gniert, ja sogar leicht sinkt, wäh­rend sie im Spi­tal ste­tig und steil steigt – so wie über­haupt außer den Kas­sen­ärz­ten alle Be­rufs-grup­pen mehr wur­den.

 

Abb. 7

Abb. 7

 

Als 1997 durch den Bund der Ver­such un­ter­nom­men wurde, durch die Ein­füh­rung eines neuen LEIS­TUNGS­ORI­EN­TIER­TEN Fi­nan­zie­rungs­sys­tems (LKF) die stei­gen­den Spi­tals­kos­ten und die stei­gen­den Pa­ti­en­ten­zah­len unter Kon­trol­le zu brin­gen, war jedem Ex­per­ten klar, dass so etwas dumm ist. Nur eine krank­heits­ori­en­tier­te Fi­nan­zie­rung, die eine epi­de­mio­lo­gi­sche Kon­trol­le er­laubt, kann zur Steue­rung ein­ge­setzt wer­den. Nicht um­sonst gibt es ein leis­tungs­ori­en­tier­tes Fi­nan­zie­rungs­mo­dell nur in Ös­ter­reich, wäh­rend an­de­re Län­der dia­gno­se-be­zo­ge­ne Fall­grup­pen (DRG: Dia­gno­sis Re­la­ted Groups) ein­ge­führt haben und so un­nö­ti­ge Spi­tals­auf­ent­hal­te wirk­lich ver­mei­den kön­nen. In Ös­ter­reich hin­ge­gen wurde mit dem LKF dem Moral Ha­zard quasi Tür und Tor ge­öff­net und wur­den sogar jene be­straft, die nicht mit­spie­len woll­ten.

An­de­rer­seits konn­ten wir wohl gar nicht an­ders, weil eben der Spi­tals­sek­tor keine Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz im Kas­sen­sek­tor hat, und um­ge­kehrt. Damit wuss­te auch nie­mand, wel­ches Spi­tal not­wen­di­ger­wei­se Auf­ga­ben für den Kas­sen­be­reich über­neh­men muss­te, wel­ches nicht. Eine ri­gi­de Kür­zung der Spi­tals­ver­sor­gung hätte mög­li­cher­wei­se un­ge­ahn­te Pro­ble­me ver­ur­sacht. Und so­lan­ge Län­der genug Geld hat­ten und man den mitt­ler­wei­le exis­tie­ren­den Par­al­lel­staat der So­zi­al­part­ner nicht durch fri­sches Geld ver­grö­ßern woll­te, woll­te auch nie­mand so ein Ri­si­ko ein­ge­hen.

Und um si­cher zu sein, dass nie­mand nach­schaut, wie das alles läuft, wurde an­ders als an­ders­wo die Ein­füh­rung des LKF-Sys­tems auch nicht wis­sen­schaft­lich be­glei­tet. Ein Eva­lu­ie­rungs­be­richt, der an­läss­lich des zehn­jäh­ri­gen Ju­bi­lä­ums des LKF-Sys­tems 2007 be­schlos­sen wurde, wurde erst nach po­li­ti­schen Ab­stim­mun­gen 2012 pu­bli­ziert. Und er zeigt trotz­dem noch das kom­plet­te Ver­sa­gen des Sys­tems. Weder Kos­ten noch Pa­ti­en­ten­zah­len wur­den ge­senkt – ganz im Ge­gen­teil! An eine Ab­schaf­fung, oder we­nigs­tens große Re­form war je­doch nicht zu den­ken, denn nach zehn Jah­ren hat sich das Sys­tem na­tür­lich ver­fes­tigt.

2005 wurde dann ein Ver­such ge­star­tet, die Wel­ten wie­der zu­sam­men­zu­brin­gen. Jedem war mitt­ler­wei­le klar, dass die Schnitt­stel­len unser Sys­tem zer­pflü­cken, viel Geld kos­ten, Pa­ti­en­ten­leid ver­grö­ßern und eine qua­li­ta­ti­ve Ent­wick­lung un­mög­lich ma­chen. Aber auch die­ser Ver­such ist kom­plett da­ne­ben­ge­gan­gen, wie sogar der Rech­nungs­hof 2010 fest­hielt. Die Hoff­nung, an der Re­al­ver­fas­sung vor­bei, zum Wohle der Be­völ­ke­rung mehr Sach­lich­keit statt Macht­wil­le in die Ge­sund­heits­po­li­tik zu brin­gen, wurde wegen des da­ma­li­gen schein­ba­ren Reich­tums der öf­fent­li­chen Hand – ei­gent­lich nur der Lan­des­fürs­ten – ver­nich­tet. Wie der Rech­nungs­hof tref­fend be­merkt, ist von die­ser Re­form nichts ge­blie­ben.

Was den am­bu­lan­ten Be­reich be­trifft, fin­det sich fol­gen­de Emp­feh­lung, die sich auf Be­schlüs­se aus dem Jahr 2005 be­zieht und deren Um­set­zung ei­gent­lich 2008 er­fol­gen soll­te (siehe Ab­bil­dung unten).

Was die Ge­sund­heits­re­form 2012 be­trifft, so ist diese wohl eben­falls be­reits Ge­schich­te – wir wer­den je­doch noch etwas war­ten müs­sen, bis die of­fi­zi­el­len Stel­len das auch zu­ge­ben.

 

Abb. 8

Abb. 8: Rech­nungs­hof Bund 2010/5: Teil­be­rei­che der Ge­sund­heits­re­form 2005 mit  Län­de­ras­pek­ten in Tirol und Wien

 

 

Die Kas­sen­fu­si­on

Das Thema „Zu­sam­men­le­gung der Kas­sen“ ist sehr alt und trotz­dem ge­ra­de sehr ak­tu­ell. Der li­nea­ren Logik un­se­rer Ge­sund­heits­po­li­tik ent­spre­chend, geht es dabei je­doch nur um Ein­spa­rungs­phan­ta­si­en durch Abbau von Ver­wal­tungs­pos­ten.

Die Kas­sen mit ihren etwa 8.000 Mit­ar­bei­tern in der „Ver­wal­tung und Ver­rech­nung“ stel­len si­cher einen sehr gro­ßen Ver­wal­tungs­pos­ten dar, be­son­ders wenn man be­denkt, dass sie im We­sent­li­chen nur für die Ver­wal­tung von 10.000 Kas­sen­ärz­ten da sind. Und eben­so si­cher ist, dass es in den Kas­sen viele hun­der­te „reine“ Ver­sor­gungs­pos­ten gibt, die nicht wirk­lich nötig sind – aber in Summe würde die Ab­schaf­fung all die­ser Pos­ten und eine Straf­fung der Ver­wal­tung im Ver­gleich zu den Um­sät­zen kaum ins Ge­wicht fal­len. Eine sub­stan­zi­el­le Ein­spa­rung ist nicht zu er­war­ten.

Die Dis­kus­si­on ist wohl nur vor­ge­scho­ben. Dass die FPÖ bei­spiels­wei­se einer Kas­sen­fu­si­on das Wort redet, hat we­ni­ger mit der Tat­sa­che zu tun, dass dies aus an­de­ren Grün­den sinn­voll wäre, son­dern damit, dass die dor­ti­gen SPÖ-ÖVP- Ein­fluss­sphä­ren an­ge­grif­fen wer­den sol­len.

Be­trach­tet man die Zahl der Kas­sen­mit­ar­bei­ter aus der Sicht der Ver­si­cher­ten, steht pro 1.000 Ver­si­cher­te etwa ein Kas­sen­mit­ar­bei­ter zu Ver­fü­gung. Wenn die Kas­sen pri­mär Pa­ti­en­ten­ver­sor­gung (krie­gen die Ver­si­cher­ten zur rich­ti­gen Zeit am rich­ti­gen Ort die rich­ti­ge Leis­tung?) und nicht Ärz­te­ver­wal­tung be­trie­ben, wäre die Zahl der Mit­ar­bei­ter zu recht­fer­ti­gen.

Wenn also über eine Kas­sen­re­form dis­ku­tiert wird, soll­te statt einer Fu­si­ons­de­bat­te eher dar­über dis­ku­tiert wer­den, wie man aus den Kas­sen mo­der­ne Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men macht, die statt der Ver­wal­tung die Ge­stal­tung der Ver­sor­gung ihrer (v.a. chro­ni­schen) Pa­ti­en­ten als Auf­ga­be sehen; also bei­spiels­wei­se: „Krie­gen die Dia­be­ti­ker ihre jähr­li­che Au­gen­hin­ter­grund­un­ter­su­chung oder nicht?“, „Er­hal­ten alle Herz­schwä­che-pa­ti­en­ten ihre Me­di­ka­men­te, und wenn nein, was ist zu tun, dass das pas­siert?“  etc.

In die­sem Zu­sam­men­hang ist na­tür­lich die Frage zu stel­len, wel­cher Pa­ti­ent bes­ser im Spi­tal als bei einem Kas­sen­arzt ver­sorgt wird. Dafür wäre es we­sent­lich, dass Spi­tä­ler quasi „Lie­fe­ran­ten“ der Kas­sen sind. Durch die seit 1997 fi­xier­te pau­scha­le Ab­gel­tung der Spi­tals-ver­sor­gung (am­bu­lant UND sta­tio­när) be­steht je­doch der An­reiz, Pa­ti­en­ten in die Spi­tä­ler zu ver­drän­gen – ob es nun gut für sie ist oder nicht. Und die­sem An­reiz fol­gend, liegt heute die höchs­te Kran­ken­haus­häu­fig­keit der Welt vor. Zudem haben sich die Kas­sen mit die­ser Pau­scha­le ihren Ge­stal­tungs­spiel­raum mas­siv ein­ge­grenzt, wo­durch die ge­sund­heits­öko­no­misch sinn­vol­le Steue­rung der Pa­ti­en­ten­strö­me prak­tisch un­mög­lich wurde.

Das an­ti­zi­pie­rend, wurde daher be­reits 1996 fest­ge­legt, dass der ge­sam­te am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­be­reich (Kas­sen-ärz­te, Wahl­ärz­te und Spi­tals­am­bu­lan­zen) ab 2001 nach einem ein­heit­li­chen Dia­gno­sen- und Leis­tungs­ka­ta­log ar­bei­ten soll – ein Vor­ha­ben, das nie um­ge­setzt wurde.

Und da es eben kei­nen ein­heit­li­chen Ka­ta­log für am­bu­lan­te Leis­tun­gen gab, und zudem die gleich­zei­ti­ge Ein­füh­rung des LKF-Sys­tems zur Spi­tals­fi­nan­zie­rung der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung (es gibt wei­ter­hin kein struk­tu­rier­tes Fi­nan­zie­rungs­in­stru­ment für die Spi­tals­am­bu­lan­zen) einen An­reiz bot, die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung aus­zu­bau­en, wurde durch ein sich selbst ver­stär­ken­des Sys­tem die vor­han­de­ne in­ho­mo­ge­ne Ver­sor­gungs-si­tua­ti­on immer in­ho­mo­ge­ner – eine Folge, die ei­gent­lich keine recht­li­che Grund­la­ge hat, da die Ver­fas­sung und das ASVG kei­ner­lei Un­ter­schei­dung der Ver­sor­gung nach Ver­si­che­rung oder Bun­des­land er­laub­ten.

 

In Ös­ter­reich be­steht ein sehr ri­gi­des Pflicht­sys­tem: weder Ver­si­cher­te kön­nen ihre Ver­si­che­rung frei wäh­len, noch be­sit­zen Kas­sen­ärz­te eine Nie­der­las­sungs­frei­heit. An­ders als in prak­tisch allen an­de­ren Län­dern der Welt, exis­tiert weder ein ein­heit­lich de­fi­nier­ter Ka­ta­log, noch eine Wahl­frei­heit zwi­schen ver­schie­de­nen An­bie­tern mit ver­schie­de­nen Ka­ta­lo­gen. Damit kann also jede Kasse (aber in­ner­halb des be­ste­hen­den Ho­no­rar-ka­ta­logs auch jeder Kas­sen­arzt) im We­sent­li­chen selbst fest­le­gen, was an­ge­bo­ten wird, und über die Ho­no­rar-ord­nung auch steu­ern, ob es wohn­ort­nah durch Ver­trags­ärz­te an­ge­bo­ten wird, oder nicht.

Um je­doch die Pa­ti­en­ten­strö­me zum „Best Point of Ser­vice“ aus ge­sund­heits-öko­no­mi­scher, und nicht aus po­li­tisch-öko­no­mi­scher Sicht zu len­ken, ist es drin­gend nötig, Re­geln auf­zu­stel­len, zu mes­sen, ob diese Re­geln funk­tio­nie­ren, und immer wie­der nach­zu­bes­sern. Ohne einen ein­heit­li­chen Ka­ta­log ist nicht ein­mal er­kenn­bar, was denn wirk­lich wo er­bracht wird, ge­schwei­ge denn, ob es auch wirk­lich so wohn­ort­nah wie mög­lich er­bracht wurde.

 

Ge­sund­heits­öko­no­misch gilt als De­vi­se für den „Best Point of Ser­vice“:

„am­bu­lant vor sta­tio­när“ und „so wohn­ort­nah wie mög­lich“

 

Das wis­send, steht dem­nach seit 1996 re­gel­mä­ßig, und auch 2013 wie­der, in di­ver­sen Re­gie­rungs­pro­gram­men und Ge­set­zen, dass ein ein­heit­li­cher Dia­gno­sen- und Leis­tungs­ka­ta­log ein­zu­füh­ren ist. Aber es ist of­fen­bar nicht mög­lich, einen sol­chen Ka­ta­log mit den ak­tu­el­len Ak­teu­ren zu ver­han­deln und zu be­schlie­ßen, womit die Frage zu stel­len ist, ob es nicht leich­ter wäre, die Kas­sen zu fu­sio­nie­ren, um damit einen sol­chen Ka­ta­log zu er­hal­ten?

 

Die Frage, die also zu be­ant­wor­ten wäre ist:

 

 

Ist die Kas­sen­fu­si­on ein gang­ba­rer Weg, die am­bu­lan­te Ver­sor­gung bes­ser zu or­ga­ni­sie­ren?

 

Davon ab­ge­lei­tet, las­sen sich meh­re­re Fra­gen for­mu­lie­ren, u.a.:

 

(1)        Ist das ös­ter­rei­chi­sche am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­sys­tem wirk­lich so schlecht?

a.            Was soll am­bu­lan­te Ver­sor­gung?
Pa­ti­en­ten soll­ten so wohn­ort­nah wie mög­lich ver­sorgt wer­den – Wohn­ort­nä­he be­ginnt dabei im Wohn­be­reich des Pa­ti­en­ten (Haus­be­su­che) und kann, wenn es nötig ist, sogar meh­re­re hun­dert Ki­lo­me­ter be­tra­gen (z.B. gibt es für Schwerst­brand­ver­letz­te in ganz Eu­ro­pa nur we­ni­ge Zen­tren). Zudem gilt seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten die Prä­mis­se „am­bu­lant vor sta­tio­när“. Dar­aus folgt, dass eben die Ver­sor­gung dar­auf zie­len soll alles, was am­bu­lant er­bracht wer­den kann, auch am­bu­lant zu er­brin­gen, und eine wohn­ort­fer­ne Be­hand­lung so sel­ten wie mög­lich nötig sein soll (dazu zählt jeg­li­che Spi­tals­be­hand­lung, egal ob am­bu­lant oder sta­tio­när – und auch egal, ob es viele Spi­tä­ler gibt oder we­ni­ge). Hin­ter­grund die­ser „Spi­tals­ver­mei­dungs-stra­te­gie“ ist we­ni­ger der fi­nan­zi­el­le, denn der pa­ti­en­ten­ori­en­tier­te As­pekt. Spi­tä­ler sind nicht nur sehr teuer, son­dern auch po­ten­ti­ell ge­fähr­lich.

Abb. 9

Abb.9

Etwa 6% der Spi­tal­s­pa­ti­en­ten haben eine no­so­ko­mia­le In­fek­ti­on – und etwa 1% von ihnen stirbt daran. In einem Ver­gleich mit Dä­ne­mark, das eine lang­fris­ti­ge Re­form um­setzt, wird das sehr pla­ka­tiv.

Wenn also die am­bu­lan­te Ver­sor­gung so wohn­ort­nah wie mög­lich sein soll, ist es wich­tig, die ärzt­li­chen Dienst­leis­ter so wohn­ort­nah wie mög­lich zu ver­tei­len, um dort mög­lichst viele ge­sund­heit­li­che Pro­ble­me zu adres­sie­ren. Denn ein Pa­ti­ent, der me­di­zi­ni­sche Hilfe sucht, und dafür weit fah­ren muss, wird, soll­te er frei wäh­len dür­fen, von sich aus oft eine Spi­tals­am­bu­lanz auf­su­chen.

Das ASVG kennt den Be­griff „wohn­ort­nah“ je­doch nicht, son­dern legt laut § 342. (1) Abs.1 fest, dass in der Regel die Aus­wahl zwi­schen min­des­tens zwei in an­ge­mes­se­ner Zeit er­reich­ba­ren Ver­trags-ärz­ten oder einem Ver­trags­arzt und einer Ver­trags-Grup­pen­pra­xis frei­ge­stellt sein soll.

Ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­lich be­deu­tet das, dass – je nach Er­kran­kung un­ter-schied­lich weit ent­fernt – min­des­tens zwei Ärzte er­reich­bar sein müss­ten. Sucht man je­doch nach An­ga­ben, die diese „an­ge­mes­se­ne Zeit“ er­läu­tern, dann wird man fest­stel­len, dass es keine gibt. Es gibt auch kei­ner­lei An­ga­ben dazu, wel­cher Arzt für wel­che Er­kran­kung in Frage käme. Es ist also nicht so, dass sei­tens der Kas­sen dar­auf ge­ach­tet wird, dass für be­stimm­te, v.a. chro­ni­sche Er­kran­kun­gen Netz­wer­ke ge­bil­det wer­den, und der Pa­ti­ent sich daran ori­en­tie­ren kann. Am Ende wird „an­ge­mes­sen“ völ­lig un­ter­schied­lich und auch will­kür­lich in­ter­pre­tiert, so­dass eine völ­lig in­ho­mo­ge­ne Ver­sor­gungs­dich­te in Ös­ter­reich zu be­ob­ach­ten ist.

Ein­mal ab­ge­se­hen davon, dass in Städ­ten mehr Kas­sen­fach­ärz­te zur Ver­fü­gung ste­hen als im länd­li­chen Raum, ob­wohl es in nicht we­ni­gen Städ­ten zu­sätz­li­che Spi­tä­ler gibt, zei­gen die nach­fol­gen­den Ta­bel­len die In­ho­mo­ge­ni­tät auch zwi­schen  den Bun­des­län­dern und Ver­sor­gungs-re­gio­nen sehr gut. Manch­mal hat man den Ein­druck, es be­ste­he we­nigs­tens auf Bun­des­län­der­ebe­ne eine be­stimm­te Stra-te­gie – in OÖ bei­spiels­wei­se sind fast über­all sehr we­ni­ge Fach­ärz­te vor­han­den (Wahl­ärz­te wer­den NICHT mit­ge­zählt) – , doch dann gibt es im glei­chen Bun­des­land Re­gio­nen, die nicht dazu pas­sen, wie Linz. Warum Linz, das die höchs­te Spi­tals­dich­te der Welt auf­weist, zudem über­durch-schnitt­lich viele Kas­sen-Fach­ärz­te hat, ist schwer ver­ständ­lich – passt aber eben sehr gut zur all­ge­mei­nen Ten­denz in Ös­ter­reich.

 

Abb. 10Abb. 10: Die klein­räu­mi­ge Ver­sor­gungs­for­schung in Ös­ter­reich am Bei­spiel der Ent­wick­lung einer Stadt/Land-Klas­si­fi­zie­rung und der Ist-Stand-Ana­ly­se der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung  in Ös­ter­reich; Ba­che­lor-Ar­beit II von Eve­lyn An­ge­rer

 

Abb. 11Abb. 11

 

Abb. 12

Abb. 12

 

 

Die völ­lig in­ho­mo­ge­ne (kas­sen)am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­land­schaft setzt sich dann in einer in­ho­mo­ge­nen Kran­ken­haus-häu­fig­keit fort. Be­denkt man, dass 1997, mit der Re­form der Spi­tals­fi­nan­zie­rung (LKF) der Ver­such un­ter­nom­men wurde, die Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on zu har­mo­ni-sie­ren, und die Ein­füh­rung des ver­pflich-ten­den ÖKAP (Ös­ter­rei­chi­scher Kran­ken­an­stal­ten Plan) und auch die Ein­füh­rung des ÖSG (Ös­ter­rei­chi­scher Struk­tur­plan Ge­sund­heit) dem glei­chen Ziel dien­te, kann man er­ah­nen, wie ein­fluss­los ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­li­che Ar­bei­ten sind.

Abb. 13Abb. 13

 

 

 

 

b.           Was ist PHC?
Wie oben be­reits be­schrie­ben, agie­ren mo­der­ne Ge­sund­heits­sys­te­me an­ders als das ös­ter­rei­chi­sche. Dort gibt es eine „ab­ge­stuf­te“ Ver­sor­gung in Pri­mär­ver­sor­gung (Haus­arzt­ver­sor­gung), Se­kun­där-ver­sor­gung (am­bu­lan­te Fach­arzt­ver­sor­gung) und Ter­tiärver­sor­gung (sta­tio­nä­re Fach­arzt­ver­sor­gung). Pri­ma­ry Health Care (PHC) wird dabei als Schlüs­se­le­be­ne iden­ti­fi­ziert.

„Pri­ma­ry Health Care be­han­delt die we­sent­li­chen Ge­sund­heits­pro­ble­me der Be­völ­ke­rung, indem es ent­spre­chen­de Leis­tun­gen der Ge­sund­heits­för­de­rung, Krank­heits­prä­ven­ti­on, Hei­lung und Re­ha­bi­li­ta­ti­on zu den Men­schen bringt.“ (WHO 1978) Die Idee ist es also, über das PHC alles, was wohn­ort­nah, am­bu­lant und/oder mobil an­ge­bo­ten wer­den kann auch dort an­zu­bie­ten – egal, ob es Maß­nah­men der Pri­mär-, Se­kun­där-, Ter­ti­är-Prä­ven­ti­on, der Ku­ra­ti­on, der Pfle­ge, der Re­ha­bi­li­ta­ti­on oder auch der Pal­lia­ti­on sind. – PHC bringt Ver­sor­gung des ge­sam­ten Ge­sund­heits­we­sens zum Pa­ti­en­ten.

Diese Idee geht zu­rück auf die An­fän­ge des 20. Jhdts., als die Spe­zia­li­sie­rung der ärzt­li­chen Me­di­zin und der me­di­zin­na­hen Be­rei­che (v.a. Pfle­ge und phy­si­ka­li­sche The­ra­pie) deut­lich zu­nahm, und es immer schwe­rer wurde, den me­di­zi­ni­schen Fort­schritt in die Flä­che zu brin­gen. Es kam zu einer Zer­split­te­rung der Kom­pe­ten­zen und zu einer Ver­teue­rung der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung, die immer grö­ße­re Be­völ­ke­rungs­grup­pen aus-schloss. Be­reits 1920 wurde in UK er­kannt, dass man die­ser Ent­wick­lung nur durch eine ab­ge­stuf­te Ver­sor­gung be­geg­nen kann. Die erste Stufe wurde da­mals als die Pri­mär-Ver­sor­gungs­stu­fe de­fi­niert, die von „Ge­ne­ral Prac­ti­tio­ners“ (also Haus­ärz­ten) ge­tra­gen wer­den muss. Auf die­ser Stufe muss man den all­täg­li­chen ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­men be­geg­nen.

Eben­falls wurde klar fest­ge­hal­ten, dass Ge­sund­heits­för­de­rung, Prä­ven­ti­on und Ku­ra­ti­on (die Be­hand­lung von Krank­hei­ten, also Dia­gno­se und The­ra­pie) nach ver­nünf­ti­gen Grund­sät­zen nicht von­ein­an­der zu tren­nen sind und im Wir­kungs­be­reich des Haus­arz­tes zu­sam­men­ge­führt wer­den müs­sen, wobei der Haus­arzt sich nicht nur um die Ge­sund­heit des Ein­zel­nen küm­mern soll, son­dern auch um die Volks­ge­sund­heit (Pu­blic Health).

Eben­falls 1920 wurde be­reits fest­ge­stellt, dass, um die Auf­ga­ben ef­fek­tiv zu er­fül­len, der ent­spre­chend und spe­zi­ell aus­ge­bil­de­te Haus­arzt (ein „Fach­arzt für All­ge­mein­me­di­zin“!) Hilfe durch die Mit­ar­beit von Apo­the­kern, Pfle­ge­kräf­ten und Heb­am­men braucht, die eben­falls ein spe­zi­el­les Trai­ning brau­chen, um im Team ar­bei­ten zu kön­nen. Unter der Füh­rung des Haus­arz­tes (oder – wenn es der Be­darf ist – meh­re­rer Haus­ärz­te in einer Grup­pen­pra­xis), der in ent­spre­chend aus­ge­stat­te­ten, und idea­ler­wei­se sei­tens des Ge­sund­heits­sys­tems be­reit­ge­stell­ten Räum­lich­kei­ten (Pri­ma­ry Care Cen­ter) or­di­niert, sol­len diese zu­sam­men­ar­bei­ten. Die Leis­tun­gen die­ses Teams sind so wohn­ort­nah wie mög­lich zu er­brin­gen. Pa­ti­en­ten, die nicht in die Or­di­na­ti­on kom­men kön­nen, wer­den zu Hause be­sucht. Pa­ti­en­ten sol­len haupt­säch­lich durch „ihren“ Arzt be­treut wer­den, wenn der Haus­arzt einen Fach­arzt (Se­kun­där-, Ter­ti­är-Ver­sor­gungs­stu­fe) bei­zie­hen will, wer­den durch ihn die Ter­mi­ne und der Trans­port or­ga­ni­siert. Als wich­ti­ges Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tool ist eine stan­dar­di­sier­te Pa­ti­en­ten­ak­te zu füh­ren. Die Haus­arz­t­or­di­na­tio­nen sol­len je nach re­gio­na­lem Be­darf di­men­sio­niert sein, wobei zwi­schen rura­len und ur­ba­nen Re­gio­nen zu un­ter­schei­den ist.

Die Grund­zü­ge des PHC wur­den also vor etwa 100 Jah­ren fest­ge­legt und haben bis heute Gül­tig­keit. 1978 nahm die WHO das Thema auf und hielt fest, dass PHC der ein­zi­ge Weg ist, eine ge­rech­te und fi­nan­zier­ba­re Ge­sund­heits­ver­sor­gung auf­recht zu er­hal­ten („Um eine gute, ge­rech­te, für alle zu­gäng­li­che und nach­hal­tig leist­ba­re Ver­sor­gung zu er­rei­chen, müs­sen die we­sent­li­chen Ge­sund­heits­pro­ble­me der Be­völ­ke­rung vor Ort adres­siert wer­den.“). Seit­dem gibt es eine Fülle von Ent­wick­lun­gen und For­schun­gen. Prak­tisch jedes Land Eu­ro­pas hat seit­her ei­ge­ne Or­ga­ni­sa­ti­ons­for­men des PHC ent­wi­ckelt – Ös­ter­reich ge­hört je­doch nicht dazu. Und so darf es nicht ver­wun­dern, wenn wir im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich eines der schlech­tes­ten PHC-Sys­te­me haben. Das Feh­len eines ver­nünf­ti­gen PHC führt dazu, dass v.a. die chro­nisch Kran­ken immer schlech­ter ver­sorgt wer­den und wir, trotz enor­mer Aus­ga­ben, nur durch­schnitt­li­che Qua­li­tät lie­fern kön­nen.

 

c.            Ist un­se­re am­bu­lan­te Ver­sor­gung so schlecht?

Wenn man an eine ab­ge­stuf­te Ver­sor­gung denkt, be­ginnt diese in der Regel mit der Pri­mär­ver­sor­gung. Das ist je­doch nicht der Fall. Die Ver­sor­gung be­ginnt auf der Stufe der Selbst­ver­sor­gung. Die quan­ti­ta­tiv häu­figs­ten, qua­li­ta­tiv „ein­fachs­ten“ ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­me wer­den in der Regel durch die Men­schen selbst be­wäl­tigt. Auf die­ser Ebene wird Selbst-dia­gno­se und Selbst­me­di­ka­ti­on be­trie­ben. Auf die­ser Ebene kom­men auch die so­ge­nann­ten „Haus­mit­tel“ zur An­wen­dung.

 

Abb. 14

Abb. 14

 

Erst, wenn Rat­lo­sig­keit ein­tritt, wird eine me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­ebe­ne, die Pri­mär­ver­sor­gung, in An­spruch ge­nom­men.

Der Zeit­punkt, wann Rat­lo­sig­keit ein­tritt, also der Pa­ti­ent nicht fähig ist, selbst zu er­ken­nen, ob sein ge­sund­heit­li­ches Pro­blem einer ärzt­li­chen Un­ter­su­chung be­darf, hängt davon ab, wel­che Ge­sund­heits­kom­pe­tenz (Health Li­ter­a­cy) er be­sitzt. Dar­un­ter ver­steht man die Fä­hig­keit, Ge­sund­heits­in­for­ma­tio­nen zu lesen, zu fil­tern und zu ver­ste­hen, um eine ver­nünf­ti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen. Ist die Ge­sund­heits­kom­pe­tenz hoch, wird ein Pa­ti­ent spä­ter und dann auch mit kon­kre­te­ren Pro­ble­men einen Arzt kon­sul­tie­ren, als wenn die Kom­pe­tenz nied­ri­ger ist.

In jenen Län­dern, in denen ein funk­tio­nie­ren­des PHC eta­bliert ist, ist die Ge­sund­heits­kom­pe­tenz der Be­völ­ke­rung höher; dort, wo es kein funk­tio­nie­ren­des PHC gibt nied­ri­ger. Mit nied­ri­ge­rer Ge­sund­heits­kom­pe­tenz sind eine schlech­te­re Ge­sund­heit, mehr chro­ni­sche Krank­hei­ten und eine häu­fi­ge­re In­an­spruch­nah­me von Ge­sund­heits-dienst­leis­tun­gen as­so­zi­iert. In Ös­ter­reich, das be­kannt­lich kein funk­tio­nie­ren­des PHC hat, liegt die Ge­sund­heits­kom­pe­tenz eines Aka­de­mi­kers nied­ri­ger als jene eines nie­der­län­di­schen Schul­ab­bre­chers. In den Nie­der­lan­den gibt es seit Jahr­zehn­ten ein gut aus­ge­bau­tes und auf PHC aus­ge­leg­tes Haus­arzt­sys­tem.

Abb. 15

Abb. 15

Durch die Po­si­tio­nie­rung des PHC zwi­schen der spe­zia­li­sier­ten Ver­sor­gung und der Lai­en­ver­sor­gung, sowie die Cha­rak­te­ris­ti­ka der Haus­arzt­ver­sor­gung, v.a. das auf lang­fris­ti­gen Arzt-Pa­ti­en­ten-Be­zie­hun­gen ba­sie­ren­de Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen dem Pa­ti­en­ten und „sei­nem“ Haus­arzt, ge­lingt es, Ge­sund­heits­kom­pe­tenz zu ver­mit­teln. Vor allem die The­men­be­rei­che Ge­sund­heits-för­de­rung, Pri­mär­prä­ven­ti­on und The­ra­pie-treue (Com­p­li­an­ce/Ad­he­rence) wer­den da­durch – und ganz of­fen­bar er­folg­reich – ver­mit­telt.

Die quan­ti­ta­tiv über­wie­gen­de Zahl ge­sund­heit­li­cher Pro­ble­me, die einer me­di­zi­ni­schen „Erst-Be­treu­ung“ be­dür­fen, sind all­ge­mei­ner Natur, die durch einen All­ge­mein­me­di­zi­ner ab­ge­ar­bei­tet wer­den kön­nen. Mehr noch, auf Grund der Aus­bil­dung eines All­ge­mein­me­di­zi­ners (in an­de­ren Län­dern wohl­ge­merkt), ist die­ser bes­ser ge­eig­net, diese all­ge­mei­nen ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­men, die nicht durch Selbst­ver­sor­gung ge­löst wer­den kön­nen, zu be­han­deln.

Der Grund dafür ist, dass es in der Pri­mär­ver­sor­gungs­stu­fe um ein Bio-Psy­cho-So­zia­les Krank­heits­mo­dell geht. Krank­hei­ten wer­den also nicht in einem bio­lo­gis­ti­schen Ur­sa­che-Wir­kungs-Prin­zip ge­dacht, son­dern im Rah­men eines ganz­heit­li­chen Bil­des. Den­ken wir an eine 75-jäh­ri­ge Witwe, die mit ihren ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­men mehr­mals pro Monat den Arzt auf­sucht. Si­cher sind diese Pro­ble­me auch me­di­zi­nisch zu er­klä­ren, die Be­deu­tung der Krank­heit im Leben der Witwe liegt je­doch eher in der mög­li­cher­wei­se vor­lie­gen­den so­zia­len Ver­ein­sa­mung und den damit ver­bun­de­nen psy­chi­schen Re­ak­tio­nen. Wird nur die Krank­heit be­han­delt, wird trotz­dem keine Hei­lung er­fol­gen. Die All­ge­mein­me­di­zin re­agiert auf diese Si­tua­ti­on wegen des lang­fris­ti­gen Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses bes­ser als ein Spe­zia­list. Zudem wird in einem funk­tio­nie­ren­den PHC die Schnitt­stel­le zur Pfle­ge und So­zi­al­ar­beit bes­ser mo­de­riert – zwei Be­rei­che, die für den dar­ge­stell­ten Fall viel we­sent­li­cher sein dürf­ten, als die Ver­schrei­bung von Me­di­ka­men­ten.

Wer­den Spe­zia­lis­ten als „Erst-Be­treu­er“ an­ge­spro­chen, kann in der Regel die­ses lang­fris­ti­ge Ver­hält­nis nicht vor­aus­ge­setzt wer­den. Zudem wer­den Spe­zia­lis­ten – und das ist auch ihre Auf­ga­be – ihrem Tun ein bio­lo­gi­sches Krank­heits­mo­dell zu Grun­de legen. Die Folge ist eine de­tail­lier­te und teure Dia­gnos­tik und The­ra­pie, ohne je­doch die psy­cho­lo­gi­schen und so­zia­len As­pek­te der Krank­heit zu be­rück­sich­ti­gen. Nicht sel­ten lan­den in Ös­ter­reich sol­che Pa­ti­en­ten dann in Spi­tals­am­bu­lan­zen und in der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung – in­ter-na­tio­nal wird von ver­meid­ba­ren Auf-nah­men von Pa­ti­en­ten mit Krank­heits-bil­dern, die bei einem funk­tio­nie­ren­den PHC am­bu­lant zu ver­sor­gen wären, ge­spro­chen (avo­i­da­ble hop­si­ta­li­sa­ti­on of am­bu­la­to­ry care sen­si­ti­ve con­di­ti­ons ACSC). Diese Auf­nah­men gel­ten als Maß­zah­len für das Funk­tio­nie­ren des PHC. Wie das bei un­se­rer Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te, die drei Mal so hoch liegt wie in den Nie­der­lan­den, ist, muss wohl nicht er­klärt wer­den.

 

 

d.           Wie misst man „am­bu­lan­te Ver­sor­gung“?

Um PHC zu mes­sen, wurde ein As­sess­ment ent­wi­ckelt, das welt­weit ein­ge­setzt wird. Als Ös­ter­reich 2011 das erste Mal damit ge­mes­sen wurde, war das Er­geb­nis mit sie­ben von 30 er­reich­ba­ren Punk­ten sehr schlecht. Damit wurde die ab­so­lu­te „Stär­ke“ der ös­ter­rei­chi­schen Pri­mär­ver­sor­gung als „low“ ein­ge­stuft, ge­nau­so wie das bel­gi­sche, fran­zö­si­sche und deut­sche (und US-ame­ri­ka­ni­sche).

Abb. 16

Abb. 16: „As­ses­sing pri­ma­ry care in Aus­tria: room for im­pro­ve­ment“ Flo­ri­an L .Stig­ler et al: 2012; Fa­mi­ly Prac­tice doi:10.1093/fam­pra/cm­s067

Das Er­geb­nis wurde 2015 durch die WHO  („Buil­ding pri­ma­ry care in a chan­ging Eu­ro­pe“) be­stä­tigt. Wäh­rend wir wei­ter­hin „low“ sind, konn­ten an­de­re je­doch auf­ho­len.

 

Abb. 17

Abb. 17

Um die Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit der am­bu­lan­ten Ver­sor­gung zu mes­sen, wird die Kran­ken­haus­häu­fig­keit vom Pa­ti­en­ten mit „Am­bu­la­to­ry Care Sen­si­ti­ve Con­di­ti­ons (ACSC)“ ge­mes­sen. Als ACSC gel­ten Krank­heits­bil­der, bei denen Kran­ken­haus-auf­ent­hal­te durch eine zeit­ge­rech­te und ef­fek­ti­ve am­bu­lan­te Ver­sor­gung po­ten­zi­ell ver­hin­dert wer­den kön­nen.

(1) Impf­prä­ven­ti­ve ACSC:  durch  Prä­ven­tiv-maß­nah­men  ver­meid­ba­re  Krank­hei­ten  (z.  B.  In­flu­en­za und Pneu­mo­nie), wobei die Krank­heit selbst und nicht die Kran­ken­haus­auf­nah­me als ver­meid­bar gilt

(2) Akute ACSC: akute Krank­heits­zu­stän­de, bei denen durch ad­äqua­te und recht-zei­ti­ge am­bu­lan­te Ver­sor­gung eine Hos­pi­ta­li­sie­rung hätte ver­mie­den wer­den kön­nen

(3) Chro­ni­sche ACSC: chro­ni­sche Krank­heits­zu­stän­de, wel­che mit kon­ti-nu­ier­li­cher am­bu­lan­ter Ver­sor­gung zu we­ni­ger sta­tio­nä­ren Ein­wei­sun­gen füh­ren wür­den

In Ös­ter­reich ist diese Mes­sung – wie wenn auch seit etwa 20 Jah­ren Stan­dard und In­halt der Ver­sor­gungs­for­schung – nicht üb­lich. Ak­tu­ell lie­gen ei­ni­ge we­ni­ge Pu­bli­ka­tio­nen vor, die die­ses Thema be­ar­bei­ten, zu­letzt durch das IHS. Hin­ter­grund war die Ge­sund­heits­re­form 2013. Dort fin­det man (auf­bau­end auf dem Art. 6 Abs. 2 Z 6 der Ver­ein­ba­rung gemäß Art. 15a B-VG Ziel­steue­rung im  Bun­des­ziel­steue­rungs­ver­trag) das stra­te­gi­sche Ziel: „Akut­sta­tio­nä­ren Be­reich ent­las­ten durch Si­cher­stel­lung ent­spre­chen­der Ver­sor­gung in Bezug auf aus­ge­wähl­te me­di­zi­nisch be­grün­de­te ver­meid­ba­re Auf­ent­hal­te“.

Ein Blick in die Sta­tis­tik zeigt, warum end­lich auch Ös­ter­reich be­ginnt, sich die­sem Thema zu wid­men (Bun­des­ziel-steue­rungs­ver­trag: Ope­ra­ti­ves Ziel 6.2.6.: Akut­sta­tio­nä­ren Be­reich ent­las­ten durch Si­cher­stel­lung ent­spre­chen­der Ver­sor­gung in Bezug auf aus­ge­wähl­te me­di­zi­nisch be­grün­de­te ver­meid­ba­re Auf­ent­hal­te). Bei min­des­tens 470.000 oder 35% aller Spi­tals­auf­nah­men von Pa­ti­en­ten über 65, mit einer Be­lags­dau­er von weit über vier Mil­lio­nen Spi­tals­ta­gen (das sind mehr als 25% aller Spi­tals­ta­ge) sind die Ent­las­sungs­dia­gno­sen wohl nicht ge­ra­de die, die man bei einer  höchst­spe­zia­li­sier­ten sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung in einem Akut-Spi­tal er­war­tet – Rü­cken- oder Ge­lenks-schmer­zen, De­hy­drie­rung, Kreis­lauf-schwä­che, klei­ne Ver­let­zun­gen etc. Al­le­samt wohl Spi­tals­auf­nah­men, die sehr leicht durch am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­maß­nah­men hät­ten ver­hin­dert wer­den kön­nen.

Aber auch chro­ni­sche Krank­hei­ten  füh­ren bei uns zu sehr hoher Kran­ken­hau-häu­fig­keit (KHH). Als Bei­spiel sei hier Dia­be­tes ge­nannt.

Abb. 18

Abb. 18: Health at a Glan­ce; Eu­ro­pe 2012; OECD: S. 96ff; 4.2. Avo­i­da­ble ad­mis­si­ons un­con­trol­led dia­be­tes; Werte aus 2009  oder letz­tes ver­füg­ba­res Jahr; ei­ge­ne Dar­stel­lung

 

 

Abb. 9Abb. 19

Be­trach­tet man die Si­tua­ti­on von einer Me­ta­ebe­ne aus und ver­gleicht mit Dä­ne­mark, das seit den 1990ern eine lang­fris­tig an­ge­leg­te und große Re­form durch­führt, so er­kennt man, wie wenig ver­sor­gungs­wirk­sam der am­bu­lan­te Be­reich ist, und wie viel ver­meid­ba­rer Scha­den ab­ge­wen­det wer­den könn­te, wenn er bes­ser funk­tio­nier­te.

 

 

 

e.            Warum gibt es bei uns kein PHC?

Ob­jek­tiv und aus Pa­ti­en­ten­sicht ist es un­ver­ständ­lich, warum es bei uns kein PHC gibt – das hat aber wohl his­to­ri­sche Grün­de. We­sent­lich dabei dürf­te ge­we­sen sein, dass PHC als In­stru­ment ge­dacht war, um die Ef­fi­zi­enz der Ge­samt-ver­sor­gung zu er­hö­hen. Bis heute wer­den Stu­di­en durch­ge­führt, die zei­gen wol­len, mit wel­chem Mo­dell man In­an­spruch-nah­men der Se­kun­där­ver­sor­gung (SHC; am­bu­lan­te fach­ärzt­li­che Ver­sor­gung) und der Ter­tiärver­sor­gung (THC; sta­tio­nä­re fach­ärzt­li­che Ver­sor­gung) ver­mei­den kann. Womit alles be­reits klar ist: An­ders als in an­de­ren Län­der kämp­fen wegen feh­len­der Ge­samt­steue­rung die An­bie­ter des SHC (v.a. Kas­sen­fach­ärz­te) bzw. THC (Spi­tä­ler) um ihre Exis­tenz – und das sehr er­folg­reich.

Da das ASVG nie als ein ernst­zu­neh­men­des Steue­rungs­ge­setz er­ar­bei­tet wurde, son­dern eher als eine Art Geld­ver­tei­lungs­in­stru­ment, wur­den die Kas­sen nie zu „Ver­sor­gern“, son­dern blie­ben Ver­wal­ter. An­de­rer­seits wur­den sie immer mehr zu (po­li­tisch durch­drun­ge­nen) Sys­tem­an­bie­tern („Kas­sen­sys­tem“).

Als Sys­tem­an­bie­ter sind Kas­sen je­doch nicht ge­eig­net, weil sie nicht für den gan­zen Be­reich des Ge­sund­heits­we­sens – von der Pri­mär-Prä­ven­ti­on bis zur Hos­piz­ver­sor­gung – zu­stän­dig sind, wie etwa die fran­zö­si­sche So­zi­al­ver­si­che­rung. An­de­rer­seits sind sie eben als Ver­sor­ger nicht ge­eig­net, weil sie in der ver­pflich­ten­den Ver­hand­lungs­si­tua­ti­on mit den Ärz­te­kam­mern (den Ver­tre­tern der „Be­hand­lungs­ebe­ne“) ste­cken – also dort prak­tisch weder be­darfs­ori­en­tiert pla­nen kön­nen, noch An­reiz­sys­te­me so set­zen kön­nen, dass Ziele er­reicht wer­den könn­ten. Ganz ab­ge­se­hen davon, dass die Kas­sen ja keine ver­sor­gungs-wis­sen­schaft­lich ver­nünf­ti­gen Ziele ent­wi­ckeln oder gar fest­set­zen kön­nen.

Das Ziel der Ver­sor­gungs­for­schung, Wege zu fin­den, die Ver­sor­gung so wohn­ort­nah wie mög­lich zu er­brin­gen, konn­te also nie Teil des Selbst­bil­des der Kas­sen wer­den, denn die Ver­hand­lun­gen mit der Ärz­te­kam­mer funk­tio­nier­ten im Grun­de so, dass die Kas­sen eine Pro­gno­se ab­ga­ben, wie viel Geld im nächs­ten Jahr MEHR zur Ver­fü­gung steht. Die­ser Be­trag wurde dann zu­erst auf die ein­zel­nen Fä­cher auf­ge­teilt und dann an­hand des his­to­ri­schen Ho­no­rar­ka­ta­logs auf­ge­schlüs­selt. Und je nach­dem, wel­che Arzt­grup­pe in der Ärz­te­kam­mer ge­ra­de die „Macht“ hatte, wur­den diese in den Ver­hand­lun­gen bes­ser be­dient. Ein­mal waren es die Haus­ärz­te, dann wie­der ein­zel­ne Fach­ärz­te. Logik fin­det man hier nicht.

Das ge­schah und ge­schieht seit 1955 jähr­lich für mehr als 20 Kran­ken­kas­sen in neun Bun­des­län­dern an­hand von heute „nur mehr“ 14 Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen, die je­weils un­ter­teilt sind in 15 bis 20 Son­der-fä­cher. Es ist also eine sehr kom­pli­zier­te, und wegen der be­grenz­ten Res­sour­cen auch eine kom­ple­xe Si­tua­ti­on, die hier jähr­lich hun­der­te Male statt­fand und statt­fin­det. Eine Be­darfs­ori­en­tie­rung hat nie statt­ge­fun­den – und dem­nach konn­te die Idee eines PHC, das ja ver­sucht, Pa­ti­en­ten­pfa­de zu ko­or­di­nie­ren, nie Fuß fas­sen.

Zudem ist die „freie Arzt-Wahl“, die hier nur vor­ge­scho­ben wurde, immer stär­ker als gol­de­nes Kalb der Ge­sund­heits­po­li­tik sti­li­siert wor­den – etwas, dass gar nicht in das das Kon­zept der pri­mä­ren (PHC), se­kun­dä­ren (SHC) und ter­tiä­ren (THC) Ver­sor­gung passt. Der freie und un­kon­trol­lier­te Zu­gang auf allen Ver­sor­gungs­ebe­nen gilt nir­gends als er­stre­bens­wert – da ein Pa­ti­ent kein Stu­di­um hat, kann er nicht rich­tig ent-schei­den, wel­chen Spe­zia­lis­ten er braucht. Je mehr Pa­ti­en­ten mit Pro­ble­men, die ei­gent­lich durch ein PHC ge­löst wer­den soll­ten, zu einem Spe­zia­lis­ten des SHC kom­men, desto mehr wird diese Ebene auch Leis­tun­gen des PHC er­brin­gen müs­sen – wofür sie aber ei­gent­lich nicht ge­eig­net ist. Ein Pa­ti­ent mit Brust-schmer­zen, der zu einem Neu­ro­lo­gen geht, wird ten­den­zi­ell ein neu­ro­lo­gi­sches Pro­blem haben, ginge der­sel­be Pa­ti­ent je­doch zum Or­tho­pä­den, wäre das Pro­blem or­tho­pä­disch, beim In­ter­nis­ten in­ter­nis­tisch und so wei­ter. Und in Wirk­lich­keit war es ein Schluck­auf, den der Haus­arzt schon seit Jah­ren kennt und mit kal­tem Was­ser be­han­delt. Pa­ti­en­ten wer­den im SHC durch den be­han­deln­den Arzt auf eine fach­ärzt­li­che Schie­ne ge­setzt, die ob­jek­tiv nicht stim­men muss. Und sehr viele, vor allem psy­cho­so­ma­ti­sche Ge­sund­heits­pro­ble­me, wer­den wegen des stark bio­lo­gisch ori­en­tier­ten Krank­heits­mo­dells (PHC ver­wen­det ein Bio-Psy­cho-So­zia­les Krank­heits­mo­dell) oft sehr lange „falsch“ be­han­delt. Durch die feh­len­de klare Ab­gren­zung des PHC vom SHC und den völ­lig un­ge­steu­er­ten Zu­gang kommt es also sehr oft dazu, dass Pa­ti­en­ten nicht zu rich­ti­gen Zeit beim rich­ti­gen Arzt lan­den, wo­durch na­tür­lich auch keine gute Be­hand­lung statt­fin­den kann. Ein Ne­ben­ein­an­der von Über- und Un­ter-the­ra­pie ist die Folge – von der je­doch sehr viele pro­fi­tie­ren.

End­gül­tig be­gra­ben war die Idee des PHC in Ös­ter­reich spä­tes­tens 1997. Seit­dem zah­len Kas­sen nur mehr eine  leis­tungs-un­ab­hän­gi­ge Pau­scha­le an die Spi­tä­ler,  so­wohl für die Am­bu­lan­zen als auch die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung (gros­so modo einen Pro­zent­satz der Kas­sen­ein­nah­men – was Re­for­men sehr schwie­rig macht). Vor 1997 zahl­ten die Kas­sen für jeden am­bu­lan­ten Fall eine Am­bu­lanz­ge­bühr, und für jeden Spi­tals­tag einen Tag­satz. Diese Sätze waren zwar da­mals be­reits nicht mehr kos­ten­de­ckend, aber sie stell­ten ein An­reiz­sys­tem dar, um zu über­le­gen, wie Pa­ti­en­ten mög­lichst am­bu­lant vor sta­tio­när, wohn­ort­nah (durch Ver­trags-ärz­te) statt wohn­ort­fern (Spi­tals­am­bu­lan­zen) ver­sorgt wer­den kön­nen – das fiel da­nach weg, mit der Folge, dass so­wohl die Zahl der Am­bu­lanz­fäl­le als auch der sta­tio­nä­ren Fälle mas­siv an­stieg. Die kurz­zei­tig 2001 ein­ge­führ­te Am­bu­lanz-ge­bühr hat daran nichts än­dern kön­nen. Ver­schlim­mert wurde das Pro­blem 2005 durch die e-card, die den Zu­gang zu Fach­ärz­ten wei­ter er­leich­ter­te: War die Kran­ken­schein­ge­bühr bis dahin nur im Falle einer Über­wei­sung durch den Haus­arzt weg­ge­fal­len, so muss nun­mehr ein Fach­arzt-Kran­ken­schein gar nicht mehr aus­ge­stellt wer­den – womit also auch die Kran­ken­schein­ge­bühr von vorn­her­ein weg­fällt.

 

Damit wur­den der­ma­ßen viele und kaum be­herrsch­ba­re An­reiz­sys­te­me ge­schaf­fen, dass die Len­kung der Pa­ti­en­ten prak­tisch nicht mehr mög­lich ist. Die Folge die­ser feh­len­den Stra­te­gie, Pa­ti­en­ten zur rich­ti­gen Zeit zum rich­ti­gen Arzt zu len­ken, führt zu einer Fülle von ei­gen­in­ter­es­sen-ge­steu­er­ten Sub­sys­te­men. Es kommt zu einer Art Kon­kur­renz um Pa­ti­en­ten – al­ler­dings eben nicht um diese zu hei­len, son­dern durch die „ei­ge­ne“ In­sti­tu­ti­on zu schleu­sen, und an der Wei­ter­lei­tung zu ver­die­nen. Da­hin­ter steht keine böse Ab­sicht der GDA, son­dern dies stellt schlicht die lo­gi­sche Re­ak­ti­on auf die vor­han­de­nen An­reiz­sys­te­me dar.

Ver­gli­chen mit den USA, die ja eben­falls über kein gut funk­tio­nie­ren­des PHC ver­fü­gen, aber durch Markt­druck eine Über­i­n­an­spruch­nah­me be­hin­dern, kommt es dann zu er­staun­li­chen Phä­no­me­nen: Ös­ter­rei­cher gehen 60% häu­fi­ger zu einem Arzt und er­hal­ten dabei dop­pelt so viele Be­hand­lun­gen. Dabei fre­quen­tie­ren sie drei­mal häu­fi­ger einen Haus­arzt, zwei­mal häu­fi­ger einen nie­der­ge­las­se­nen Fach­arzt, 2,3-mal häu­fi­ger eine Spi­tal­am­bu­lanz und wer­den gleich 4,4-mal häu­fi­ger sta­tio­när be­han­delt.

Das ist umso er­staun­li­cher, weil eben un­se­re fi­nan­zi­el­len Res­sour­cen deut­lich ge­rin­ger sind, wir damit aber deut­lich mehr Leis­tun­gen fi­nan­zie­ren – womit ei­gent­lich fest­ge­hal­ten wer­den kann, dass Ös­ter­reich sich in einem de­sas­trö­sen „Preis-Kampf“ be­fin­det, den es ei­gent­lich nicht geben soll­te. Un­se­re Ärzte ver­die­nen also eher durch Masse denn durch Qua­li­tät. Durch die Frag­men­tie­rung ist es je­doch kaum mehr mög­lich, über die In­ter­es­sen-grup­pen hin­weg eine Struk­tu­rie­rung der Ver­sor­gung (wie sie ein star­kes PHC er­mög­li­chen würde) zu er­zeu­gen, die ei­gent­lich eine Win-Win-Si­tua­ti­on her­stel­len könn­te.

PHC ist daher bei uns schlicht nicht ge­wollt. So hat der Ku­ri­en­ob­mann Dr. Jo­han­nes Stein­hart in einem In­ter­view mit der kam­mer­ei­ge­nen Ös­ter­rei­chi­schen Ärz­te­zei­tung (ÖÄZ 11 – 10.06.2014) be­zwei­felt, dass ein Mo­dell aus den 1970ern, ge­macht für die „Fin­ni­sche Tun­dra“ über­haupt noch un­se­rer Zeit ent­spricht.

 

Abb. 20Abb. 20

 

(2)        Wel­che Or­ga­ni­sa­ti­ons­for­men gibt es in der am­bu­lan­ten Ver­sor­gung?
Das Feh­len eine ge­samt­haf­ten Stra­te­gie und viele po­li­ti­sche Strei­te­rei­en, die seit 1955 exis­tie­ren (etwa die Am­bu­la­to­ri­ums-fra­ge) haben dazu ge­führt, dass sich meh­re­re am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­schie­nen prak­tisch un­ab­hän­gig von­ein­an­der ent-wi­ckelt haben.

Kas­sen­ärz­te – Wahl­ärz­te – Spi­tals­am­bu­lan­zen – Kas­sen­ei­ge­ne Am­bu­la­to­ri­en – Selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en – Pri­vat­ärz­te

Jede die­ser Schie­nen wird an­ders re­gu­liert (kaum ge­steu­ert).

a.                            Kas­sen­ärz­te:
Wo wel­cher Arzt eine Kas­sen­or­di­na­ti­on er­öff­nen darf, ist Sache der Ver­hand­lun­gen zwi­schen einer Kran­ken­kas­se und der zu­stän­di­gen Ärz­te­kam­mer: Dabei sind die Ge­biets­kran­ken­kas­sen je­den­falls Sache der Lan­des­ärz­te­kam­mern, eben­so die Kran­ken­für­sor­gean­stal­ten in den je­wei­li­gen Städ­ten. Bei den Be­triebs-kran­ken­kas­sen ist das nicht so und auch nicht leicht nach­zu­voll­zie­hen, ver­mut­lich wird ein Teil durch die Ös­ter­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer, ein Teil durch Lan­des­ärz­te-kam­mern ver­han­delt. Bei den bun­des­weit agie­ren­den Kran­ken­kas­sen, wie etwa der SVA, ver­han­delt die Ös­ter­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer. Das Ver­hand­lungs­er­geb­nis wird in An­hän­gen zum Ge­samt­ver­trag  samt Stel­len­plan jedes Jahr ver­öf­fent­licht.

An­ders aus­ge­drückt, es ist in Ös­ter­reich nicht mög­lich, sich ein­fach als Kas­sen­arzt nie­der­zu­las­sen und eine Nach­fra­ge zu be­die­nen. Wer was ar­bei­tet ist viel­mehr ab­hän­gig davon, dass eine Kam­mer (Pflicht­mit­glied­schaft für Ärzte) mit einer Kasse (Pflicht­mit­glied­schaft für Bür­ger) eine Plan­stel­le vor­sieht. In Deutsch­land, das ja auch sehr viele Kran­ken­kas­sen hat, war es im Ge­gen­satz dazu jedem Arzt mög­lich, sich über­all nie­der­zu­las­sen, weil die Kas­sen einen Kon­tra­hie­rungs­zwang hat­ten, also jedem Arzt einen Kas­sen-ver­trag geben muss­ten.

Die Kas­sen­plan­stel­len wer­den seit der Ein­füh­rung ta­xa­tiv im Stel­len­plan auf­ge­zählt. Und da Dinge, die ver­han­delt wur­den nur sehr schwer weg­ver­han­delt wer­den kön­nen, hat es seit­her keine gro­ßen Än­de­run­gen ge­ge­ben. Dass bis heute Bal­lungs­zen­tren bes­ser ver­sorgt sind als pe­ri­phe­re Re­gio­nen hängt damit zu­sam­men, dass 1956 ein­fach die vor­han­de­nen Kas­sen­or­di­na­tio­nen im Stel­len­plan (Teil des Ge­samt­ver­tra­ges zwi­schen Ärz­te­kam­mern und Kran­ken-kas­sen) ein­ge­tra­gen wur­den – und weil sich Ärzte nach dem Krieg haupt­säch­lich in Bal­lungs­zen­tren nie­der­ge­las­sen haben, be­steht bis heute ein Un­gleich­ge­wicht.

 

Abb. 21

Abb. 21

Zwar sieht das ASVG laut § 342. (1) Abs. 1 vor, dass in der Regel die Aus­wahl zwi­schen min­des­tens zwei in an­ge­mes­se­ner Zeit er­reich­ba­ren Ver­trags­ärz­ten oder einem Ver­trags­arzt und einer Ver­trags-Grup­pen­pra­xis den Ver­si­cher­ten zur Ver­fü­gung ste­hen soll – al­lei­ne, das Ge­setz wurde nie um­ge­setzt. Und so ver­wun­dert es nicht, dass die Ver­tei­lung der Ärzte sehr in­ho­mo­gen ist. Eine ernst­zu­neh­men­de, ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­lich ge­stütz­te Be­darfs­ori­en­tie­rung hat nie statt­ge­fun­den.

 

In­ter­es­san­ter­wei­se ge­nie­ßen die Kas­sen­ärz­te durch die­sen Kas­sen­stel­len­plan einen Kon­kur­renz­schutz. Weder darf gegen ihren Wil­len im zu­ge­ord­ne­ten Ein­zugs­ge­biet eine wei­te­re Kas­sen­stel­le er­öff­net, noch ein Am­bu­la­to­ri­um er­rich­tet wer­den. Die­ser Kon­kur­renz­schutz endet al­ler­dings dort, wo Kas­sen quasi ex ca­the­dra fest­le­gen, dass sie ein ei­ge­nes Am­bu­la­to­ri­um brau­chen, oder Län­der mei­nen, eine Spi­tals­am­bu­lanz ver­bes­se­re die Ver­sor­gung. Der Kas­sen­stel­len­plan ist heut­zu­ta­ge also nur ein sehr ein­ge­schränk­ter Kon­kur­renz­schutz.

Ho­no­riert wer­den die Ärzte nach Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen, die eben­falls der Ver­hand­lung der ent­spre­chen­den Kran­ken­kas­se und der zu­ge­hö­ri­gen Ärz­te­kam­mer un­ter­lie­gen. Das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Geld wird an­hand von heute „nur mehr“ 14 Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen ver­teilt, die je­weils un­ter­teilt sind in 15 – 20 Son­der­fä­cher. Die Ho­no­rar­po­si­tio­nen sind prak­tisch al­le­samt nicht so de­fi­niert, dass da­hin­ter eine be­triebs­wirt­schaft­li­che Kal­ku­la­ti­on mög­lich wäre, also bei­spiels­wei­se, wie hoch der An­teil an wel­chen Sach­kos­ten ist, wie hoch die Per­so­nal­kos­ten, von der Ad­mi­nis­tra­ti­on bis zur Be­fun­dung. Ja, in den Ka­ta­lo­gen wird noch nicht ein­mal eine ein­heit­li­che Ter­mi­no­lo­gie ver­wen­det. Es geht bei die­sen Po­si­tio­nen nur darum, das vor­han­de­ne Geld durch die Mo­no­pol­ver­hand­lungs­part­ner auf die ver­schie­de­nen Arzt­grup­pen (Fach­ärz­te und All­ge­mein-me­di­zi­ner) auf­zu­tei­len. Eine Be­darfs-ori­en­tie­rung oder eine Steue­rung von Pa­ti­en­ten­strö­men ist nicht an­ge­dacht. Die Folge davon sind völ­lig un­ein­heit­li­che Ta­ri­fe (KEINE Prei­se) für die „glei­che“ Leis­tung, die na­tür­lich ihre An­reiz­wir­kun­gen er­zie­len:

 

Neh­men wir das EKG mit 12 Ab­lei­tun­gen (I, II, III, aVR, aVL, aVF, V1-V6) als Bei­spiel. Mehr als diese Über­schrift fin­det man meist nicht, oft feh­len sogar die in der Klam­mer dar­ge­stell­ten Spe­zi­fi­zie­run­gen, die je­doch jedem Arzt klar sind.

Für die Kal­ku­la­ti­on wich­ti­ge An­ga­ben feh­len gänz­lich: vom Raum­be­darf, über die Un­ter­su­chungs­lie­ge zum EKG-Ge­rät und die Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en, wie Gel, Ein­weg­ra­sie­rer und Pa­pier­auf­la­gen für die Un­ter­su­chungs­lie­ge, bis hin zum Zeit­be­darf für Ad­mi­nis­tra­ti­on und Be­hand­lung. An­ge­ge­ben wird eben nur ein Geld­be­trag für eine Über­schrift.

Al­ler­dings fin­det man dafür bei ei­ni­gen Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen Fest­le­gun­gen über die Qua­li­fi­ka­ti­on des Arz­tes und die Form der Do­ku­men­ta­ti­on und Ar­chi­vie­rung, al­ler-dings ohne zu ver­ra­ten, was das kos­tet. Hier ein Bei­spiel der StGKK.

 

Abb. 22

Abb. 22

Ob sol­che extra aus­ge­wie­se­nen For­de­run­gen dar­auf hin­deu­ten, dass sie über­all gel­ten oder wirk­lich nur bei der StGKK, ist un­be­kannt. Span­nend in dem Zu­sam­men­hang je­doch, dass es ge­ra­de die StGKK ist, die sol­che Be­stim­mung er­lässt, da sie die Kasse ist, die das ge­rings­te Ho­no­rar für diese Leis­tung aus­be­zahlt, wie man an den Ta­ri­fen sieht

 

Abb. 23

Abb. 23

Be­den­ken wir also, dass ein Haus­arzt ein EKG am Kran­ken­bett, also bei einem Haus­be­such v.a. bei alten Men­schen schrei­ben soll­te, dann stel­len wir fest, dass dies bei einem NÖG­KK-Ver­si­cher­ten zu einem Um­satz von etwa 53€, bei einem StG­KK-Pa­ti­en­ten zu 13,44€ führt. Das heißt jetzt nicht, dass der Haus­arzt in der Stei­er­mark we­ni­ger Um­satz macht, weil eben an­de­re Ho­no­rar­po­si­tio­nen durch­aus deut­lich höher aus­fal­len kön­nen. Es zeigt aber, dass eben die Leis­tung „EKG mit 12 Ab­lei­tun­gen ( I, II, III, aVR, aVL, aVF, V1-V6)“ un­ter­schied­lich de­fi­niert sein muss – ob­wohl diese De­fi­ni­ti­on nir­gends zu fin­den ist, weil sie über Jahr­zehn­te münd­lich wäh­rend der Ver­hand­lun­gen tra­diert wurde.

Die Dar­stel­lung bis zur teil­wei­se vier­ten Kom­ma­stel­le ist üb­ri­gens die Folge der sehr kom­pli­zier­ten Ver­hand­lun­gen, in denen man­che Leis­tun­gen be­punk­tet sind und die Ver­hand­lun­gen nur über den Punk­te­wert ge­führt wer­den, der eben dann auf bis zu vier Kom­ma­stel­len aus­ge-wie­sen wird.

 

Wie wenig der Be­darf in den Ho­no­rar-ka­ta­lo­gen mit­ge­dacht wird, zeigt das Bei­spiel Lang­zeit(24h)-EKG:

Ein Lang­zeit(24h)-EKG dient dazu, Herz-rhyth­mus­stö­run­gen bei Pa­ti­en­ten mit einer be­kann­ten Herz­er­kran­kung oder mit Sym­pto­men, die durch Rhyth­mus-stö­run­gen ver­ur­sacht sein könn­ten, zu dia­gnos­ti­zie­ren. Es soll­te also so etwas wie eine epi­de­mio­lo­gisch her­ge­lei­te­te Zahl an wahr­schein­lich nö­ti­gen Un­ter­su­chun-gen pro Ein­woh­ner geben.

Die Leis­tung ist Fach­ärz­ten der in­ne­ren Me­di­zin vor­be­hal­ten. Die StGKK be­zahlt dafür 43,18€, aber nur in 20% der Be­hand­lungs­fäl­le – daher meint die StGKK, dass pro 100 Ein­woh­ner nicht mehr 20 Lang­zeit-EKGs nötig sind, um si­cher­zu­stel­len, dass jedem, der es braucht, eine ent­spre­chen­de Dia­gnos­tik zu­kom­men kann. Rein sta­tis­tisch kom­men auf einen Ver­trags-In­ter­nis­ten in der Stei­er­mark etwa 15.000 Ein­woh­ner.

Die NÖGKK be­zahlt hin­ge­gen 87,1572€, al­ler­dings nur in ma­xi­mal 5% der Fälle – daher meint die NÖGKK, dass pro 100 Ein­woh­ner nicht mehr fünf Lang­zeit-EKGs aus­rei­chen, um si­cher­zu­stel­len, dass jedem, der es braucht, eine ent-spre­chen­de Dia­gnos­tik zu­kom­men kann. In NÖ kom­men sta­tis­tisch auf einen Ver­trags-In­ter­nis­ten etwa 26.500 Ein­woh­ner.

Die Ho­no­ra­re lie­gen also über 100% aus­ein­an­der, was als sol­ches schon völ­lig un­ter­schied­li­che Ver­sor­gungs­si­tua­tio­nen an­rei­zen würde. Die hoch­kom­ple­xe Si­tua­ti­on wird wei­ter ir­ri­tiert, indem die Po­si­tio­nen un­ter­schied­li­chen De­cke­lun­gen un­ter­wor­fen wer­den, die kei­nes­falls am Be­darf ori­en­tiert sind, son­dern wohl einer ei­gen­ar­ti­gen Zah­len­mys­tik der „run­den“ Zah­len (5 – 10 – 15 – 20 etc.) fol­gen.

In einer sehr gro­ben Rech­nung wer­den daher in NÖ die In­ter­nis­ten, weil sie ein grö­ße­res Ein­zugs­ge­biet haben, und weil das Dop­pel­te be­zahlt wird, aber eben nur in 5% ver­rech­net wer­den darf, in etwa gleich viel mit dem 24 Stun­den-EKG um­set­zen kön­nen, wie die stei­ri­schen Kol­le­gen, auch wenn in NÖ we­ni­ger als die Hälf­te der Pa­ti­en­ten un­ter­sucht wer­den muss als in der Stei­er­mark, also auch deut­lich we­ni­ger für den Um­satz ge­ar-bei­tet wer­den muss.

Aber was ver­lei­tet die stei­ri­schen Ver-sor­gungs­ver­ant­wort­li­chen dazu, An­rei­ze zu set­zen, das Lang­zeit-EKG häu­fi­ger an­zu­wen­den, oder wel­che An­nah­men füh­ren die nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Ver­sor­gungs­ver­ant­wort­li­chen dazu, die Zahl der un­ter­such­ten Pa­ti­en­ten ge­ring zu hal­ten? Es ist nicht un­be­grün­det an­zu­neh­men, dass es genau diese Um­satz­ge­dan­ken sind, die zu die­sen völ­lig un­ter­schied­li­chen Ho­no­ra­ren und De­cke­lun­gen ge­führt haben, an­statt pa­ti­en­ten­ori­en­tier­ter, ver­sor­gungs-wis­sen­schaft­li­cher Über­le­gun­gen.

Lie­gen der­ma­ßen merk­wür­di­ge Si­tua-tio­nen vor, die in den 14 Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen bei­nah sys­te­ma­tisch sind, stellt sich ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­lich na­tür­lich die Frage: Führt die­ses Ho­no­rar­sys­tem (in­klu­si­ve der De­cke­lung) in einem Bun­des­land zur Un­ter­ver­sor­gung, oder im an­de­ren zur Über­ver­sor­gung? – Klar ist, dass die am­bu­lan­te Ver­sor­gung­si­tua­ti­on in den Bun­des­län­dern völ­lig un­ter­schied­lich sein wird, da es neben den un­ter­schied­li­chen Um­sät­zen pro Leis­tung auch un­ter­schied­li­che De­cke­lun­gen und De­gres­si­ons­mo­del­le gibt. Al­le­samt haben sie Aus­wir­kung auf die Ver­sor­gungs-si­tua­ti­on, auch wenn diese nicht eva­lu­iert wurde.

Aber – und das ist ja der Schluss aus dem Ka­ta­log­wahn­sinn – viel­leicht sind beide ge­ra­de dar­ge­stell­ten Bun­des­län­der rich­tig ver­sorgt und wir wis­sen es ein­fach nicht. Und sie sind des­we­gen rich­tig ver­sorgt, weil eben die Ein­kom­mens­si­tua­ti­on der Kas­sen­ärz­te si­tua­ti­ons­elas­tisch ge­löst, also aus­ge­mau­schelt wird. Und so­lan­ge nie­mand genau schaut oder sogar weg­schaut, funk­tio­niert alles bes­tens.

Wenn je­doch dann In­for­ma­tio­nen ent­stün­den, die zei­gen, dass etwa die Ver­sor­gung ge­ra­de chro­nisch Kran­ker schlecht funk­tio­niert, dann ist es prak­tisch nicht mög­lich her­aus­zu­fin­den, woran das liegt, oder wie man es ver­bes­sern könn­te, da eben die An­rei­ze völ­lig ziel­los ge­setzt wer­den. Lösen könn­te man das nur, wenn die Ka­ta­lo­ge ein­heit­lich wären – doch die Ein­füh­rung eines sol­chen Ka­ta­logs würde genau die Ver­sor­gungs­schwä­chen trans-par­ent ge­stal­ten, die ak­tu­ell nicht be­kannt sind. Und weil nie­mand an ir­gend­et­was schuld sein will, ist es po­li­tisch bes­ser, alles so zu be­las­sen wie es ist, und in eventu ein­zel­ne Ärzte zu dis­ke­di­tie­ren.

 

Neben die­sen völ­lig un­kla­ren Steue­rungs­me­cha­nis­men kommt es je­doch zu einer wei­te­ren kom­ple­xi­täts­trei­ben­den Si­tua­ti­on, der Quer­sub­ven­tio­nie­rung zwi­schen den Kas­sen:

Na­tür­lich er­hal­ten Pa­ti­en­ten im über­wie­gen­den Fall auch dann ein EKG, wenn es für den Kas­sen­arzt ein Ver­lust­ge­schäft ist. Dass die Or­di­na­ti­on dabei nicht Kon­kurs geht, hängt maß­geb­lich damit zu­sam­men, dass es Pa­ti­en­ten gibt, die auf Grund ihrer Kran­ken­kas­sen einen sehr hohen De­ckungs­bei­trag lie­fern (etwa die BVA, die nicht nur sehr hohe Ho­no­ra­re aus­zahlt, son­dern deren Pa­ti­en­ten auf Grund der durch­schnitt­lich viel hö­he­ren Bil­dung schnel­ler be­han­delt wer­den kön­nen). Die­ser wird dazu ver­wen­det, „de­fi­zi­tä­re“ Pa­ti­en­ten mit­zu­fi­nan­zie­ren. Diese Quer-sub­ven­tio­nie­rung von Pa­ti­en­ten der einen durch Pa­ti­en­ten der an­de­ren Kasse führ­te in die­ser un­über­sicht­li­chen Si­tua­ti­on dazu, dass sich jeder ein­zel­ne Kas­sen­arzt an „sei­nen“ Kas­sen-Mix an­ge­passt hat. Jeder wird da­nach trach­ten, Pa­ti­en­ten der „klei­nen Kas­sen“ (das sind in der Regel eben jene, die gut be­zah­len) stär­ker an sich zu zie­hen und ten­den­zi­ell GKK-Pa­ti­en­ten so rasch wie mög­lich durch­zu­schleu­sen. Dort, wo es mög­lich ist wer­den diese Pa­ti­en­ten zu­neh­mend in die Am­bu­lan­zen ver­drängt.

Und damit der Kom­ple­xi­tät nicht we­ni­ger wird, wer­den immer mehr „gute“ Pa­ti­en­ten von Wahl­ärz­ten ab­ge­wor­ben und ir­ri­tie­ren da­durch das oh­ne­hin schlecht funk­tio­nie­ren­de fi­nan­zi­el­le An­reiz­sys­tem der Kran­ken­kas­sen noch mehr. Und nach­dem jeder Kas­sen­arzt selbst ent­schei­den darf, wel­che Leis­tun­gen er aus dem Ka­ta­log er­bringt (es gibt also keine Ver­pflich­tung), weiß prak­tisch nie­mand mehr, was wo wie pas­siert.

b.                            Wahl­ärz­te:
Wahl­ärz­te sind Ärzte, die bis zu zwei Or­di­na­tio­nen völ­lig un­ab­hän­gig vom Stel­len­plan der Kran­ken­kas­sen er­öff­nen, dort jene Leis­tun­gen an­bie­ten, die sie wol­len, dafür frei Prei­se fest­le­gen kön­nen, je­doch ver­pflich­tet sind, den Pa­ti­en­ten eine Rech­nung aus­zu­stel­len, die sich an die Ter­mi­no­lo­gie des Leis­tungs­ka­ta­lo­ges jener Pflicht­ver­si­che­rung hält, der der Pa­ti­ent an­ge­hört. Diese Rech­nung muss der Pa­ti­ent bar be­glei­chen, kann diese aber dann bei sei­ner Pflicht­ver­si­che­rung ein­rei­chen. Er er­hält dann bis zu 80% (wegen der De­cke­lungs- und Re­gres­si­ons-re­geln kann der Pro­zent­satz nied­ri­ger aus­fal­len) jenes Be­tra­ges er­stat­tet, den ein Kas­sen­arzt für die glei­che Leis­tung er­hiel­te.

Neh­men wir an, ein Wahl­arzt ver­langt für ein EKG 50€ (wie oben be­schrie­ben), dann er­hält ein BVA-Pa­ti­ent etwa 31€, ein StG­KK-Pa­ti­ent 11€ zu­rück. Wie be­reits oben er­wähnt, zie­hen also die Wahl­ärz­te v.a. Pa­ti­en­ten der „klei­nen Kas­sen“ stär­ker an, weil ihre Er­sät­ze höher sind.

Da es kei­ner­lei Pla­nungs­vor­schrif­ten gibt, ste­hen Wahl­ärz­te in Kon­kur­renz zu allen An­bie­tern und ge­nie­ßen den ge­rings­ten recht­li­chen und po­li­ti­schen Schutz – sie sind also prak­tisch echte Un­ter­neh­mer auf einem re­gu­lier­ten Markt und kön­nen, an­ders als etwa kas­sen­ei­ge­ne Am­bu­la­to­ri­en oder Spi­tä­ler, nicht mit einer De­fi­zit­de­ckung durch die öf­fent­li­che Hand rech­nen.

Wahl­ärz­te gibt es NUR in Ös­ter­reich, und das hat kei­nen ra­tio­na­len Grund, son­dern einen hand­fes­ten macht­po­li­ti­schen.

Im Rah­men der EU-Bei­tritts­ver­hand­lun­gen wurde sei­tens der EU fest­ge­stellt, dass wir zu viele Pflicht-Kran­ken­kas­sen haben, die das Mo­no­pol­recht be­sit­zen fest­zu­le­gen, was eine aus­rei­chen­de me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung für ihre Pflicht-Ver­si­cher­ten ist, und zur De­ckung die­ses fest­ge­leg­ten Be­darfs ex­klu­siv mit der Ärz­te­kam­mer ver­han­deln, wie denn die­ser zu de­cken sei. Das Ver­hand­lungs­er­geb­nis wird in An­hän­gen zum Ge­samt­ver­trag  samt Stel­len­plan jedes Jahr ver­öf­fent­licht.

An­ders aus­ge­drückt, es ist in Ös­ter­reich nicht mög­lich, sich ein­fach als Kas­sen­arzt nie­der­zu­las­sen und eine Nach­fra­ge zu be­die­nen, son­dern wer was ar­bei­tet ist ab­hän­gig davon, dass die Kam­mer (Pflicht­mit­glied­schaft für Ärzte) mit den Kas­sen (Pflicht­mit­glied­schaft für Bür­ger) eine Plan­stel­le vor­sieht. In Deutsch­land, das ja auch sehr viele Kran­ken­kas­sen hat, und zum Zeit­punkt un­se­res EU-Bei­tritts eben­falls noch ein Pflicht­ver­si­che­rungs-sys­tem hatte, war es im Ge­gen­satz dazu jedem Arzt mög­lich, sich über­all nie­der­zu-las­sen, weil die Kas­sen einen Kon­tra-hie­rungs­zwang hat­ten, also jedem Arzt einen Kas­sen­ver­trag geben muss­ten. Der fiel erst, als vom Pficht­ver­si­che­rungs-sys­tem ins Ver­si­che­rungs­pflicht-Sys­tem ge­wech­selt wurde, seit­her wird dar­auf ge­ach­tet, dass Stel­len in über­ver­sorg­ten Re­gio­nen ab- und in un­ter­ver­sorg­ten auf­ge­baut wer­den.

Unser Sys­tem, das weder Pa­ti­en­ten noch Ärz­ten „(Wahl-)Frei­heit“ gibt (auch wenn das immer wie­der be­haup­tet wird, denn in den meis­ten Re­gio­nen Ös­ter­reichs ist die Frei­heit ein­fach durch das An­ge­bot ein­ge­schränkt) pass­te nicht ins li­be­ra­le EU-Bild, daher soll­ten wir ent­we­der die 21 Kas­sen zu­sam­men­le­gen (max. neun, also pro Bun­des­land eine), oder aber die Wahl­frei­heit bei den Kas­sen zu­las­sen (also die Pflicht­ver­si­che­rung ab­schaf­fen), oder aber das Kas­sen­plan­stel­len­we­sen li­be­ra­li­sie­ren.

Die­ses An­sin­nen hat Chaos aus­ge­löst, schließ­lich darf sich in die­sem Be­reich nichts än­dern. Am ös­ter­rei­chi­schen Pflicht-Pflicht-Sys­tem, das allen Bü­ro­kra­ten ein kon­kur­renz­lo­ses Leben er­mög­licht zu rüt­teln, kam nicht in Frage – eine Lö­sung muss­te ge­fun­den wer­den.

In der Folge hat man dann die EU über­zeugt, dass unser Sys­tem ja gar nicht so ver­mo­no­po­li­siert und ver­pflich­tend ist, weil ja die Wahl­frei­heit durch Wahl­ärz­te ga­ran­tiert sei.

Dank des Wahl­arzt­sys­tems kön­nen Pa­ti­en­ten sich die Ärzte un­ab­hän­gig des Stel­len­plans aus­su­chen, und Ärzte ohne Kas­sen­ver­trag über­all nie­der­las­sen. Wahl­ärz­te gab es zwar schon seit Ein­füh­rung des ASVG 1956, al­ler­dings eben immer nur als Rand­phä­no­men (ihre Rolle war auf Leis­tun­gen au­ßer­halb des öf­fent­li­chen Sys­tems aus­ge­legt – an­fangs durch­aus mit Schul­me­di­zin, da die Kas­sen sehr re­strik­tiv mit der Er­stat­tung mo­der­ner Me­di­ka­men­te waren, spä­ter dann zu­neh-mend für kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­sche Leis­tun­gen, die nicht er­stat­tet wur­den). Auf sie wurde nun zu­rück­ge­grif­fen. Damit gab sich die EU vor­erst zu­frie­den.

Das Pro­blem mit den Wahl­ärz­ten war je­doch, dass sie, soll­ten die Kas­sen ihre ge­setz­li­che Ver­pflich­tung wahr­neh­men, kaum einen Markt ge­habt hät­ten. Das Ge­setz sieht ja vor, dass jedem Ver­si­cher­ten we­nigs­ten zwei Kas­sen­ärz­te (und zwar für jede der 21 Kran­ken­kas­sen und für jede Fach­arztrich­tung) in ak­zep-ta­bler Ent­fer­nung zur Ver­fü­gung ste­hen muss. Gäbe es tat­säch­lich so viele nie­der­ge­las­se­ne Kas­sen­ärz­te, hät­ten Wahl­ärz­te keine Chan­ce ge­habt, und die EU wäre wohl frü­her oder spä­ter der Mei­nung ge­we­sen, die Pflicht­sys­te­me müss­ten re­for­miert wer­den.

Wie also schafft man den für die EU drin­gend nö­ti­gen „Markt“ für Wahl­ärz­te? Nun, die Folge war, dass die Kas­sen-stel­len kon­se­quent ver­rin­gert wur­den (d.h. statt mit dem de­mo­gra­phi­schen Be­darf mit­zu­wach­sen, blieb die Zahl der Kas­sen­stel­len gleich), ohne je­doch zu­zu­ge­ben, dass es dabei zu einer Un­ter­ver­sor­gung ge­kom­men ist – ein­mal ganz ab­ge­se­hen davon, dass dem ge­setz­li­chen Auf­trag von zwei Kas­sen­ärz­ten in der Nähe oh­ne­hin nie ent­spro­chen wurde.

 

Abb. 24

Abb. 24

Damit waren die ein­zi­gen be­rufs­aus­üben­den Ärzte, die seit dem EU-Bei­tritt nicht mehr wur­den, die Ver­trags­ärz­te. Und es ist ganz klar, dass in der Folge Wahl­ärz­te immer häu­fi­ger neben den zu­ge­dach­ten Auf­ga­ben, näm­lich die Nach­fra­ge für nicht durch das Sys­tem ge­deck­te Leis­tun­gen zu de­cken, auch für die öf­fent­li­che Ver­sor­gung wich­tig wur­den. Und dass sie das taten, kann man auch daran er­ken­nen, dass sich die Zahl der Wahl­ärz­te seit Mitte der 1990er mehr als ver­drei­facht hat und heute deut­lich über 10.000 (inkl. Zahn­ärz­ten und ne­ben-be­ruf­li­cher Or­di­na­tio­nen spi­tal­s­an­ge­stell­ter Ärzte) lie­gen dürf­te (öf­fent­li­che Sta­tis­ti­ken wer­den dazu nicht ge­führt – die Zah­len wer­den mit Jah­ren Ver­spä­tung in Ärz­te­be­darfs­stu­di­en der GÖG/OBIG auf­tau­chen). Au­ßer­dem gab 2012 etwa ein Drit­tel der Ös­ter­rei­cher an, im ver­gan­ge­nen Jahr einen Wahl­arzt auf­ge­sucht zu haben – be­denkt man, dass nur etwa drei Vier­tel der Ös­ter­rei­cher min­des­tens ein­mal pro Jahr zum Arzt gehen, und wei­ter, dass viele diese Be­su­che der Krank­schrei­bung oder Re­zept­ver­län­ge­rung die­nen, ist davon aus­zu­ge­hen, dass ein Groß­teil der Pa­ti­en­ten be­reits re­gel­mä­ßig einen Wahl­arzt auf­sucht – und meist aus dem Grund, rasch einen Ter­min zu krie­gen.

Eine Un­ter­ver­sor­gung, die durch Wahl­ärz­te ge­deckt wird, ist aber ge­setz­lich nicht vor­ge­se­hen. Mehr noch, soll­ten diese tat­säch­lich und öf­fent­lich an­er­kannt einen we­sent­li­chen Teil der Ver­sor­gung über­neh­men, würde das klar be­deu­ten, dass es zu we­ni­ge Ver­trags­ärz­te gäbe.

Um diese Fest­stel­lung zu ver­hin­dern, wurde daher dar­auf ge­ach­tet, die Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit der Wahl­ärz­te nicht zu er­he­ben. Mehr noch, in den of­fi­zi­el­len Be­darfs­prü­fun­gen wur­den Wahl­ärz­te, um deren Be­deu­tungs­lo­sig­keit für das öf­fent­li­che Ver­sor­gungs­sys­tem „be­wei­sen“ zu kön­nen, will­kür­lich mit etwa 5% der Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit an­ge-setzt, die ein Kas­sen­arzt für das öf­fent­li­che Sys­tem er­bringt. Das be­deu­tet, dass es 20 Wahl­ärz­te bräuch­te, um die Ar­beit eines Kas­sen­arz­tes zu er­brin­gen. Spä­ter (2012) wurde die­ser Wert dann auf 8%, und für ei­ni­ge Fach­ärz­te sogar auf 17% er­höht – will­kür­lich, denn va­li­de Zah­len über die reale Ver­sor­gungs-wirk­sam­keit gibt es nicht und darf es na­tür­lich auch nicht geben! Of­fi­zi­ell ver­sorg­ten die 7.000 bis 8.000 nie­der­ge­las­se­nen Ärzte (ohne Zahn­ärz­te), die 2010 kei­nen Kas­sen­ver­tag hat­ten nur so viele Pa­ti­en­ten, wie dies durch ganze 411,6 Kas­sen­ärz­te hätte ab­ge­ar­bei­tet wer­den kön­nen (bei den Zahn­ärz­ten wäre das Ver­hält­nis ca. 1.000 zu 176,8).

Es ist an­zu­neh­men, dass dies in der Rea­li­tät an­ders war und ist, da die Zahl der Kas­sen­ärz­te ab­so­lut und re­la­tiv sinkt und die Ar­beits­be­las­tung der Kas­sen­ärz­te wegen der de­mo­gra­phi­schen Ent­wick­lung (Al­te­rung und damit hö­he­re Mor­bi­di­tät) zudem stei­gen muss. Eine Ver­drän­gung in den deut­lich pa­ti­en­ten­ori­en­tier­te­ren Wahl-arzt­sek­tor ist also lo­gisch. Un­lo­gisch wäre es an­zu­neh­men, dass tau­sen­de Wahl­ärz­te ar­beits­los und un­tä­tig in der Ärz­te­lis­te als be­rufs­aus­üben­de Ärzte ge­führt wer­den und diese Zahl immer wei­ter steigt, ohne dass dies be­kannt würde.

Nichts­des­to­trotz rech­net das of­fi­zi­el­le Ös­ter­reich 2010 mit 411,6 ver­sor­gungs­re­le­van­ten Wahl­ärz­ten und 176,8 Wahl­zahn­ärz­ten ös­ter­reich­weit. Be­denkt man, dass in OÖ al­lei­ne etwa 700 haupt-be­ruf­li­che Wahl­ärz­te ge­mel­det sind, stellt sich schon die Frage, was die Rech­nung aus­sa­gen soll.

 

Abb. 25

Abb. 25

 

c.                            Spi­tals­am­bu­lan­zen:

Bis ins Jahr 2012 waren Spi­tals­am­bu­lan­zen ei­gent­lich nicht dazu da, re­gu­lä­re am­bu­lan­te Ver­sor­gung an­zu­bie­ten. Ge­setz­lich (KAKuG § 26. (1)) galt (im We­sent­li­chen seit den frü­hen 1970ern, wie meine Re­cher­che ergab), dass Akut-spi­tä­ler für Pa­ti­en­ten, die einer Auf­nah­me in An­stalts­pfle­ge nicht be­dür­fen, not­wen­di­ge Vor­hal­tun­gen für die am­bu­lan­te Ver­sor­gung tref­fen müs­sen:

 

Abb. 26Abb. 26

Die Am­bu­lan­zen waren also nicht dazu ge­dacht, eine fach­ärzt­li­che, oder gar all­ge­mein­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gungs-schie­ne dar­zu­stel­len.

Nichts­des­to­trotz ist die Zahl an am­bu­lan­ten Pa­ti­en­ten seit 2000 von 2,9 Mio. auf 5,7 Mio. ge­stie­gen (geht man davon aus, dass jeder sta­tio­nä­re Pa­ti­ent „im In­ter­es­se des Be­han­del­ten“ in der­sel­ben Kran­ken­an­stalt am­bu­lant wei­ter­ver­sorgt wurde und zie­hen daher von der Zahl der am­bu­lan­ten Pa­ti­en­ten die Zahl der sta­tio­nä­ren ab – ein etwas ar­bi­trä­rer Weg, aber man­gels bes­se­rer Auf­zeich­nun­gen ist diese Zahl nicht an­ders ab­zu­schät­zen). Jeder Pa­ti­ent wird etwa zwei­mal ge­se­hen, womit knapp 13 Mio. am­bu­lan­te (Fach)Arzt-Pa­ti­en­ten-Kon­tak­te statt­ge­fun­den haben. Zum Ver­gleich wer­den ak­tu­ell durch Kas­sen-fach­ärz­te etwa 28 Mio. e-Card-Kon­tak­te (inkl. et­wai­ger Re­zept­ver­län­ge­run­gen etc.) ge­zählt, womit die fach­ärzt­li­che Ver­sor-gung etwa zu einem Drit­tel durch Spi­tals-am­bu­lan­zen, und zu zwei Drit­teln durch Kas­sen­fach­ärz­te er­folgt.

Die Ho­no­ra­re der Kas­sen­fach­ärz­te be­tra­gen in etwa 1,4 Mrd. €, die Kos­ten der Spi­tals­am­bu­lan­zen etwa 1,9 Mrd. € (Basis 2013) – die fach­ärzt­li­che am­bu­lan­te Ver­sor­gung kos­tet daher über 3 Mrd. €. Man kann aus den Kos­ten­ver­hält­nis­sen her­lei­ten, dass Spi­tals­am­bu­lan­zen teuer sind, oder aber, dass im nie­der­ge­las­se­nen Be­reich durch das Kas­sen­sys­tem mitt­ler­wei­le viele Kas­sen-Fach­ärz­te an In­fra­struk­tur und Aus­stat­tung spa­ren und diese den Spi­tä­lern über­las­sen – der­ar­ti­ge Rück­schlüs­se sind man­gels Daten nicht ge­si­chert zu zie­hen, wohl aber zu ver­mu­ten.

Al­ler­dings müs­sen eben bei wei­tem nicht alle der in Spi­tals­am­bu­lan­zen be­han­del­ten 5,7 Mio. Pa­ti­en­ten durch einen Fach­arzt be­han­delt wer­den, je­doch stel­len Spi­tä­ler theo­re­tisch eine rein fach­ärzt­li­che Ver­sor-gungs­struk­tur dar. Und da All­ge­mein-me­di­zin (AM) kein ei­ge­nes Fach ist, und so auch keine Ab­tei­lun­gen für AM be­ste­hen kön­nen, wur­den dem Be­darf ent­spre­chend zu­neh­mend in­ter­dis­zi­pli­nä­re Not­fall­am­bu-lan­zen ein­ge­rich­tet, die auch AM be­schäf­ti­gen. Diese or­ga­ni­sa­to­risch sinn-vol­len Maß­nah­men waren je­doch recht­lich nicht klar ab­ge­si­chert. Das führ­te dazu, dass 2012 im §6 (4) und (5) des KAKuG, der die An­stalts­ord­nung re­gelt, eine „Zen­tra­le Auf­nah­me- und Erst­ver­sor­gungs-ein­heit“ und eine „Am­bu­lan­te Erst­ver-sor­gungs­ein­heit als in­ter­dis­zi­pli­nä­re Struk­tur“ zu­ge­las­sen wur­den. Damit war je­doch eine völ­lig neue, und auch all­ge­mein­me­di­zi­nisch ver­sor­gungs­wirk-sa­me Ein­rich­tung zu­ge­las­sen. Damit ent­stand in den oh­ne­hin schon un­über­sicht­li­chen Struk­tu­ren eine wei­te­re Ver­sor­gungs­schie­ne.

Fi­nan­ziert wer­den die Spi­tals­am­bu­lan­zen aus zwei Töp­fen: dem Pau­schalbei­trag der Kas­sen und der De­fi­zit­de­ckung durch die Spi­tals­trä­ger.

Auf Basis der Aus­ga­ben für die Am­bu­lanz­ver­sor­gung aus dem Jahr 1995 (für jeden am­bu­lant be­han­del­ten Pa­ti­en­ten muss­te bis dahin durch die Kran­ken­kas­sen eine Am­bu­lanz­ge­bühr be­zahlt wer­den, was einer Pa­ti­en­ten­zahl-Aus­wei­tung ent­ge­gen-stand, da diese Zah­lun­gen ja von der Ho­no­rar­sum­me der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte ab­ge­zo­gen wur­den) wurde für jedes ein­zel­ne Spi­tal eine Pau­scha­le er­rech­net, die das Spi­tal zu­künf­tig für die Spi­tals­am­bu­lanz er­hal­ten soll. Diese Pau­scha­le wurde als Pro­zent­satz der Ein­nah­men der Kas­sen fi­xiert, wo­durch sich die­ser Be­trag auch nur durch Ver­än­de­rung der Ein­nah­men der Kas­sen ver­än­dern konn­te. Diese Pau­scha­le kann­te also keine Leis­tungs­kom­po­nen­te. Die Län­der wie­der­um konn­ten diese Ein­nah­men so ver­wal­ten, wie es ihnen be­lieb­te. Ei­ni­ge zahl­ten die Pau­scha­le di­rekt an die Spi­tä­ler, an­de­re leg­ten Ka­ta­lo­ge fest und ho­no­rier­ten Leis­tun­gen, an­de­re schlu­gen die Pau­scha­le der LKF-Fi­nan­zie­rung zu. Am Ende ist es je­doch un­er­heb­lich, wie diese Am­bu­lanz­gel­der ver­teilt wur­den, da rasch die Zahl der Pa­ti­en­ten in den Am­bu­lan­zen an­stieg und auch die Ver­sor­gung, wegen des me­di­zi­nisch-tech­ni­schen Fort­schritts, der zu­neh­mend nur mehr in den Spi­tä­lern statt­fand, teu­rer wurde, und so die Pau­scha­le einen immer klei­ne­ren Teil der wirk­lich ent­stan­de­nen Kos­ten deck­te. Wegen der feh­len­den Kos­ten­trä­ger-rech­nung der Spi­tä­ler ist es nicht klar zu be­le­gen, wie hoch die De­fi­zi­te der Am­bu­lan­zen sind, der Wert dürf­te je­doch bei 60% bis 80% lie­gen, je­doch zwi­schen den Spi­tä­lern er­heb­lich schwan­ken (von unter 20% bis zu über 80%). Warum nicht ganz klar ist, wie hoch die Aus­ga­ben sind, hängt damit zu­sam­men, dass es keine zen­tra­le Zu­sam­men­füh­rung der Über­wei-sun­gen der 21 Kran­ken­kas­sen an die Spi­tä­ler gibt und auf der Ebene des Haupt­ver­bands die Aus­ga­ben für die Spi­tals­am­bu­lan­zen in der Glo­bal­zahl „Ärzt­li­che Hilfe und gleich­ge­stell­te Leis­tun­gen“ un­auf­schlüs­sel­bar ent­hal­ten sind.

Je­den­falls ist klar, dass in un­ter­schied­li­chem Aus­maß, aber doch in jedem Spi­tal die Am­bu­lan­zen durch den sta­tio­nä­ren Be­reich quer­sub­ven­tio­niert wer­den müs­sen – womit klar der An­reiz ge­setzt wurde, Pa­ti­en­ten sta­tio­när statt am­bu­lant zu ver­sor­gen, auch wenn das nun seit Jah­ren NICHT als Ziel der Re­for­men de­fi­niert wurde, gegen das Prin­zip „am­bu­lant vor sta­tio­när“ ver­stößt und ins­ge­samt be­trach­tet viel teu­rer kommt.

 

Abb. 27

Abb. 27

 

d.                            Kas­sen­ei­ge­ne Am­bu­la­to­ri­en
Seit 1955 gibt es einen Streit dar­über, wel­chen Ver­sor­gungs­auf­trag kas­sen-ei­ge­ne Ein­rich­tun­gen haben und be­reits da­mals haben die Ärzte gegen diese pro­tes­tiert. Es be­stand, nicht zu Un­recht, der Ver­dacht, dass diese Am­bu­la­to­ri­en dazu die­nen soll­ten, eine di­rek­te Kon­kur­renz zu den Kas­sen­ärz­ten dar­zu-stel­len.

Das An­sin­nen, sol­che Am­bu­la­to­ri­en ein­zu­rich­ten, die bis heute kei­ner wirk­li­chen Be­darfs­prü­fung un­ter­wor­fen sind, son­dern will­kür­lich durch die Kran­ken­kas­sen er­rich­tet wer­den kön­nen, hat dazu ge­führt, dass der Stel­len­plan eben der­ma­ßen ri­gi­de ein­ge­führt wurde.

Ei­gent­lich dür­fen kas­sen­ei­ge­ne Am­bu­la­to­ri­en nur das an­bie­ten, was im Ho­no­rar­ka­ta­log auch durch Kas­sen­ärz­te an­ge­bo­ten wer­den darf. Zu­sätz­li­che Leis­tun­gen wären aus­ge­schlos­sen, al­ler­dings wurde eine AS­VG-Än­de­rung ein­ge­bracht, die es kas­sen­ei­ge­nen Zahn­am­bu­la­to­ri­en ab 2013 er­laubt, auch Leis­tun­gen au­ßer­halb des Ka­ta­logs an­zu­bie­ten, und zwar zum kos­ten­de­cken­den Satz (also OHNE Un­ter­neh­mer­ge­winn). Hier ging es um den Zahn­er­satz, also die Zahn­kro­nen-Ver­sor­gung, die bis dato eine Pri­vat-leis­tung war und nur durch Zahn­ärz­te er­bracht wer­den konn­te. Mit dem Ein­tritt der Am­bu­la­to­ri­en in die­sen Markt wurde eine neue Kon­kur­renz ge­schaf­fen, die die Markt­prei­se drü­cken soll­te.

Al­lein die Tat­sa­che, dass Pflicht-Kas­sen sol­che Leis­tung zu Selbst­kos­ten er­brin­gen dür­fen ist be­reits eine sehr be­denk­li­che Markt­re­gu­lie­rung, dass aber diese Selbst-kos­ten prak­tisch nir­gends er­re­chen­bar sind, führt zu In­trans­pa­renz und Will­kür.

Be­denkt man, dass die Ren­ta­bi­li­tät der Am­bu­la­to­ri­en of­fen­bar sehr schlecht ist – al­ler­dings er­fährt man das nur, wenn öf­fent­li­che Prü­fun­gen statt­fin­den, da diese Ein­rich­tun­gen keine Aus­kunft über ihre De­fi­zi­te geben müs­sen – ist davon aus­zu­ge­hen, dass es zu einer er­heb­li­chen Quer­sub­ven­tio­nie­rung kom­men wird. In der letz­ten öf­fent­lich ge­wor­de­nen Über­prü­fung der kas­sen­ei­ge­nen Am­bu­la­to­ri­en kön­nen nur 28% der Zahn­am­bu­la­to­ri­en und gar nur 7% der Fach­am­bu­la­to­ri­en ihre Ge­samt­kos­ten durch ihre Ein­nah­men de­cken. Selbst wenn man die In­fra­struk­tur, die jeder Kas­sen­arzt na­tür­lich eben­falls durch seine Ein­nah­men de­cken muss außer Acht lässt, also im We­sent­li­chen nur die Per­so­nal- und Sach­kos­ten der Ver­brauchs­gü­ter be­rück­sich­tigt, kön­nen sich diese nur 50% der Am­bu­la­to­ri­en und nur 84% der Zahn­am­bu­la­to­ri­en durch ihre Ein­nah­men leis­ten. An­ders aus­ge­drückt: Wür­den Am­bu­la­to­ri­en unter den glei­chen Be­din­gun­gen ar­bei­ten wie Kas­sen­ärz­te, wären sie im über­wie­gen­den Fall plei­te.

 

Abb. 28

Abb. 28: Health Sys­tem Watch II/2010 : Die Über­prü­fung der Ren­ta­bi­li­tät von 28 Fach­am­bu­la­to­ri­en sowie 81 Zahn­am­bu­la­to­ri­en der Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ge­sund­heit (BMG) zeig­te für die Jahre 2006 bis 2008 er­heb­li­che De­fi­zi­te in der Ren­ta­bi­li­tät der Ein­rich­tun­gen. Im Jahre 2008 konn­ten nur etwa 50 Pro­zent der Fach­am­bu­la­to­ri­en ihre Per­so­nal-, Sach- und Ver­pfle­gungs­kos­ten sowie me­di­zi­ni­schen Kos­ten durch Er­lö­se (Leis­tungs­wer­te sowie Kos­ten­bei­trä­ge und -er­sät­ze) de­cken (Ren­ta­bi­li­täts­stu­fe 1), vgl. Ab­bil­dung 8. Eine po­si­ti­ve Ren­ta­bi­li­tät der Stufe 4, also nach Abzug der kal­ku­la­to­ri­schen Ab­schrei­bun­gen (Ren­ta­bi­li­tät 2), der Kos­ten für die zen­tra­le Ver­wal­tung (Ren­ta­bi­li­tät 3) und der au­ßer­or­dent­li­chen Kos­ten 34 wie­sen 2008 sogar nur noch zwei Fach­am­bu­la­to­ri­en auf. Wäh­rend sich der An­teil der Ein­rich­tun­gen mit po­si­ti­ver Ren­ta­bi­li­tät 1 ge­gen­über 2006 leicht ver­bes­ser­te (plus sie­ben Pro­zent­punk­te), muss­te in Stufe 4 ein Rück­gang der po­si­ti­ven Ren­ta­bi­li­tät fest­ge­stellt wer­den.

 

 

Die Ein­nah­men der kas­sen­ei­ge­nen Er­lö­se er­rech­nen sich wie jene der Kas­sen­ärz­te auf Basis der Ho­no­rar­ka­ta­lo­ge, wobei nicht klar ist, ob es hier zu den glei­chen De­cke­lun­gen kommt. Re­chen­schaft müs­sen die Am­bu­la­to­ri­en nur ge­gen­über dem Mi­nis­te­ri­um, und dann auch nur auf Ver­lan­gen, geben. An­sons­ten be­schränkt sich die Trans­pa­renz auf die Auf­lis­tung der Leis­tun­gen in den Jah­res­be­rich­ten.

Der ÖSG 2012 weist die Ver­sor­gungs-wirk­sam­keit der in den Am­bu­la­to­ri­en tä­ti­gen Ärzte im Jahr 2010 aus, al­ler­dings ohne Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­me­di­zi­ner und Ärzte der tech­ni­schen Fä­cher wie Ra­dio­lo­gen (2008 waren das in Ös­ter­reich ge­samt 29 ärzt­li­che  am­bu­lan­te  Ver­sor­gungs­ein­hei­ten ÄAVE). Und auch hier zeigt sich wie­der, wie in­ho­mo­gen die Si­tua­ti­on in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern ist; vom Bur­gen­land, wo prak­tisch keine Am­bu-la­to­ri­en exis­tie­ren, bis zu Wien, das nicht nur in der zahn­ärzt­li­chen Ver­sor­gung, son­dern auch durch an­de­re Fach-am­bu­la­to­ri­en er­heb­li­che „Markt­an­tei­le“ ver­sorgt.

Die Zahl der „ver­sor­gungs­wirk­sa­men Ärzte“ (ärzt­li­che  am­bu­lan­te  Ver­sor­gungs-ein­hei­ten ÄAVE) wurde im Üb­ri­gen durch die Zahl der Leis­tun­gen ge­wich­tet. Wie viele Köpfe hin­ter den Zah­len ste­hen, ist un­be­kannt.

Abb. 29

Abb. 29

 

e.                            Selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en
Selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en sind Kran­ken­an­stal­ten („Kran­ken­an­stalt in der Be­triebs-form eines selbst­stän­di­gen Am­bu­la­to­ri­ums“) und damit keine Or­di­na­tio­nen. Der Un­ter­schied zur Or­di­na­ti­on be­steht in der Mög­lich­keit, durch an­ge­stell­te Ärzte meh­re­re Pa­ti­en­ten gleich­zei­tig zu be­han­deln. Vor der Ein­füh­rung der Grup­pen­pra­xen war die­ses par­al­le­le Be­han­deln der wich­tigs­te Un­ter­schied zwi­schen Kran­ken­an­stal­ten und Or­di­na­tio­nen, wes­we­gen auch nie Grup­pen­pra­xen ent­stan­den sind und auch immer durch die Ärz­te­kam­mer ver­hin­dert wur­den.

Recht­lich fal­len näm­lich Am­bu­la­to­ri­en in das Kran­ken­an­stal­ten­recht und un­ter­lie­gen einem gänz­lich an­de­ren Re­gel­werk als Or­di­na­tio­nen. Zudem, und das führt seit Jahr­zehn­ten zu Strei­te­rei­en, wer­den selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en nicht durch die Ärz­te­kam­mer, son­dern durch die Wirt­schafts­kam­mer ver­tre­ten. Daher bil­den diese eine Par­al­lel­welt, die stets als (Macht)Kon­kur­renz zum Ge­samt­ver­trag und dem Stel­len­plan ge­se­hen wurde; was auch stimmt, da bei­spiels­wei­se die Leis­tun­gen und auch die Ho­no­ra­re nicht durch die Ärz­te­kam­mer ver­han­delt wer­den, son­dern durch die Wirt­schafts­kam­mer. Selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en un­ter­lie­gen nicht der Bin­dung an den Ho­no­rar­ka­ta­log, wie es die kas­sen­ei­ge­nen Am­bu­la­to­ri­en tun.

An­ders als die kas­sen­ei­ge­nen Am­bu­la-to­ri­en oder auch die Spi­tals­am­bu­lan­zen kön­nen selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en nicht ein­fach er­rich­tet wer­den, wenn die öf­fent­li­che Hand das will, son­dern müs­sen einem Be­darfs­prü­fungs­ver­fah­ren un­ter-zo­gen wer­den, in dem be­ur­teilt wird, ob durch die Ein­rich­tung eine we­sent­li­che Ver­bes­se­rung des Ver­sor­gungs­an­ge­bots im avi­sier­ten Ein­zugs­ge­biet er­reicht wer­den kann.

 

Be­ur­teilt wird nach fol­gen­den Kri­te­ri­en:

1. ört­li­che Ver­hält­nis­se (re­gio­na­le, rura­le oder ur­ba­ne Be­völ­ke­rungs­struk­tur, Be­sied­lungs­dich­te),

2.         für die Ver­sor­gung be­deut­sa­me Ver­kehrs­ver­bin­dun­gen,

3. das In­an­spruch­nah­me­ver­hal­ten und die Aus­las­tung von be­ste­hen­den Leis­tungs-an­bie­tern, die so­zi­al­ver­si­che­rungs-recht­lich er­stat­tungs­fä­hi­ge Leis­tun­gen er­brin­gen, durch Pa­ti­en­ten,

4. die durch­schnitt­li­che Be­las­tung be­ste­hen­der Leis­tungs­an­bie­ter gemäß Z 3 und

5. die Ent­wick­lungs­ten­den­zen in der Me­di­zin bzw. Zahn­me­di­zin,

 

 

Eine Be­darfs­prü­fung soll u.a. ver­hin­dern, dass neue An­bie­ter in Kon­kur­renz zu be­ste­hen­den öf­fent­li­chen An­bie­tern tre­ten, wobei eben alle An­bie­ter, also auch Kas­sen-Ärz­te und -Am­bu­la­to­ri­en ge­meint sind. Die­ser, den frei­en Markt re­gu­lie­ren­de Kon­kur­renz­schutz, ist unter be­stimm­ten Um­stän­den EU-recht­lich mög­lich, näm­lich dann, wenn es darum geht, die öf­fent­li­che Ver­sor­gung in einer staat­lich ge­wünsch­ten Qua­li­tät und Quan­ti­tät zu be­stimm­ten Kos­ten auf­recht zu er­hal­ten. Ab­ge­se­hen davon, dass Wett­be­werb in der Ge­sund­heits­sys­tem­for­schung mitt­ler­wei­le als Steue­rungs­in­stru­ment ak­zep­tiert ist, wenn es darum geht, die Qua­li­tät zu ver­bes­sern und die Kos­ten zu sen­ken, und die Idee, eine mög­li­che an­ge­bots­in­du­zier­te Nach­fra­ge durch Kon­kur­renz­schutz-be­stim­mun­gen hint­an zu hal­ten, als über­holt gilt, darf nach ös­ter­rei­chi­schem Recht durch eine neue Ein­rich­tung keine be­ste­hen­de öf­fent­lich (mit)fi­nan­zier­te Ein­rich­tung in ihrer Exis­tenz be­droht wer­den, da pos­tu­liert wird, dass so die Ver­sor­gung ge­fähr­det wäre.

Ei­gent­lich müss­ten für alle, aber we­nigs­tens für die Be­hör­den aus­rei­chend In­for­ma­tio­nen vor­lie­gen, wie das In­an­spruch­nah­me­ver­hal­ten und die Aus­las-tung von be­ste­hen­den Leis­tungs­an­bie­tern, die so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich er­s­tat-tungs­fä­hi­ge Leis­tun­gen er­brin­gen, aber auch über deren durch­schnitt­li­che Be­las­tung, durch Pa­ti­en­ten ist. Es soll­ten also aus­rei­chend In­for­ma­tio­nen über die Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on in jedem be­lie­bi­gen Ein­zugs­ge­biet vor­lie­gen, um schnell ab­schät­zen zu kön­nen, ob durch die Ein­rich­tung eine we­sent­li­che Ver­bes­se­rung der Ver­sor­gung ein­tre­ten würde.

Weil aber diese In­for­ma­tio­nen weder den Be­hör­den vor­lie­gen, noch öf­fent­lich zu­gäng­lich sind, muss ein, für den An­trag­stel­ler kos­ten­pflich­ti­ges Gut­ach­ten bei der Ge­sund­heit Ös­ter­reich GmbH (GÖG) oder einem ver­gleich­ba­ren Pla­nungs­in­sti­tut ein­ge­holt wer­den. Die GÖG ist in die­sem Zu­sam­men­hang ein Mo­no­po­list, da nur sie Zu­gang zu den Daten hat, die zen­tral im BMG ge­hor­tet wer­den. Es kann daher kein ver­gleich­ba­res In­sti­tut geben. Doch selbst die GÖG ver­fügt über kei­ner­lei Daten zu den Punk­ten (3) und (4), da diese nicht wirk­lich exis­tie­ren. Jede ein­zel­ne Kran­ken­kas­se – und in dem Zu­sam­men­hang zu­sätz­lich auch wich­tig: die PVA – hat Ab­rech­nungs-da­ten, die Rück­schlüs­se er­laub­ten, aber es gibt dazu eben kei­ner­lei zen­tra­le Da­ten­bank, die eine ak­tu­ell Zu­sam­men-schau er­laub­te. Es weiß daher nie­mand, wie das In­an­spruch­nah­me­ver­hal­ten, die Aus­las­tung oder die Be­las­tung ist – und trotz­dem wer­den diese In­for­ma­tio­nen ge­for­dert. Aus­schließ­lich im ÖSG wer­den dazu Aus­sa­gen ge­trof­fen, die je­doch de­fi­ni­tiv immer ver­al­tet sind, da der ÖSG auf zwei Jahre alte Daten zu­rück­grei­fen muss (ak­tu­el­le­re Daten stel­len die SV nicht zur Ver­fü­gung) und nur höchs­ten alle zwei Jahre über­haupt er­stellt wird (der ak­tu­el­le wurde etwa nicht er­stellt, weil man die Ge­sund­heits­re­form ein­bau­en will, womit wir wohl min­des­tens bis 2016 war­ten müs­sen). Nichts­des­to­trotz ist das GÖG-Gut­ach­ten ver­bind­lich.

Dass die GÖG diese Mo­no­pol­stel­lung hat, hängt mit der EU zu­sam­men. 1999 woll­te die Fo­to­ket­te Hart­lau­er Zahn­am­bu­la­to­ri­en ein­rich­ten, schei­ter­te aber an der da­ma­li­gen Be­darfs­prü­fung. Dar­auf­hin wurde ein Recht­streit aus­ge­löst, der am 10. März 2009 in einer Ver­ur­tei­lung Ös­ter­reichs durch den EuGH en­de­te. Ös­ter­reich wurde ver­ur­teilt, die Be­darfs­prü­fung will­kür­lich zu ge­stal­ten und An­trag­stel­lern nicht jene In­for­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, die es ihm er­mög­li­chen, im Vor­hin­ein ab­zu­schät­zen, ob es einen Be­darf gibt oder nicht.

Dar­auf­hin wurde eben das Ge­setz um­ge­schrie­ben und in der ak­tu­el­len Form fi­xiert. In wie fern diese neue Form der Be­darfs­prü­fung, unter dem Ein­druck des „Hart­lau­er-Ur­teils“ bei nicht öf­fent­li­chem Vor­lie­gen ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­lich re­le­van­ter, aber ge­setz­lich ge­for­der­ter Daten über das In­an­spruch­nah­me-ver­hal­ten, die Aus­las­tung und die durch­schnitt­li­che Be­las­tung von be­ste­hen-den Leis­tungs­an­bie­tern, mit EU-Recht im Ein­klang steht, ist sehr frag­lich, da der Aus­gang einer Prü­fung für einen An­trag­tel­ler wie­der nicht im Vor­hin­ein ab­seh­bar, in­trans­pa­rent und so ten­den­zi­ell will­kür­lich ist. Al­ler­dings be­nö­tigt es erst Recht wie­der ein EuGH-Ur­teil, um das fest­zu­stel­len, und nur we­ni­ge kön­nen es sich leis­ten, einen der­ma­ßen lan­gen Rechts­streit durch­zu­ste­hen.

In die­ser in­trans­pa­ren­ten und will­kür­li­chen Si­tua­ti­on hat sich seit­her ein Di­ckicht an po­li­tisch gut ver­net­zen Struk­tu­ren ge­bil­det und der Markt für Am­bu­la­to­ri­en wurde unter gro­ßen An­bie­tern wie der VAMED, der Hu­ma­no­ca­re bzw. Hu­ma­no­med, der Health­Ca­re­Com­pa­ny und an­de­ren, die Ket­ten bil­de­ten, auf­ge­teilt.

In­ter­es­sant und ver­mut­lich eine Folge des EuGH-Ur­teils vom 10. März 2009 ist, dass der ÖSG v.a. bei jenen Fä­chern, in denen oft selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en exis­tie­ren keine Daten mehr pu­bli­ziert. Damit sind die ak­tu­ells­ten Zah­len, die Aus­kunft über die Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit der Am­bu­la­to­ri­en geben aus dem Jahr 2008 – und damit de­fi­ni­tiv ver­al­tet.

 

Abb. 30

Abb. 30

 

Damit ist völ­lig un­klar, wel­che Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit diese Am­bu­la­to­ri­en heute haben – und da zudem hier ein ge­wich­ti­ger Part­ner nicht, oder we­nigs­tens nicht klar nach­voll­zieh­bar be­rück­sich­tigt wird (die PVA ist in der Re­ha­bi­li­ta­ti­on und damit in den Am­bu­la­to­ri­en für phy­si­ka­li­sche Me­di­zin und Re­ha­bi­li­ta­ti­on (PMR) ein we­sent­li­cher Auf­trag­ge­ber), ist noch nicht ein­mal klar, ob hier nicht eine mas­si­ve Un­ter­schät­zung vor­liegt.

An­de­rer­seits könn­te es auch sein, dass des­we­gen kei­ner­lei Daten mehr an­ge­ge­ben wer­den, weil diese gar nicht vor­lie­gen. Be­denkt man, dass 2015 etwa 900 selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en be­ste­hen (wie viele es 2008 gab, lässt sich nicht leicht eru­ie­ren) scheint es doch selt­sam, dass 2008 ge­samt nur etwa 215 Voll­zeit-äqui­va­len­te ge­ar­bei­tet haben sol­len. Ent­we­der ist die Zahl der Am­bu­la­to­ri­en, in denen ja min­des­tens zwei Ärzte ar­bei­ten soll­ten (sonst wäre ja eine Or­di­na­ti­on ein­fa­cher um­zu­set­zen) ex­plo­diert, oder aber es ist schlicht nicht be­kannt, wie viele Ärzte dort ar­bei­ten.

 

f.                             Pri­vat­ärz­te

Für die Ver­sor­gung sind diese Ärzte prak­tisch ir­re­le­vant, wie wenn es durch sie immer wie­der er­heb­li­che Ir­ri­ta­ti­on gibt, da sehr viele die­ser Pri­vat­ärz­te auch lei­ten­de Funk­tio­nen in öf­fent­li­chen Spi­tä­lern ein-neh­men und dort mög­li­cher­wei­se nicht jene Ma­nage­ment-Ka­pa­zi­tät ent­fal­ten, die nötig wäre.

 

(3)                 Wel­che Fol­gen hat diese Zer­split­te­rung?

 

a.                            Wel­che Fol­gen hat das auf die Ver­sor­gung?
Es gibt also meh­re­re, völ­lig un­ab­hän­gig von­ein­an­der agie­ren­de am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­schie­nen. Be­denkt man, wie viele „Play­er“ re­gio­nal zu­sam­men­spie­len, wird das eine sehr kom­ple­xe An­ge­le­gen­heit.

Neh­men wir OÖ (im Grun­de könn­te aber jedes Bun­des­land ge­nom­men wer­den) und be­gin­nen mit dem ex­tra­mu­ra­len Be­reich:

Sei­tens der Kas­sen gibt es hier neben der OÖGKK die BVA, die SVA, die SVB, die KFA der Lan­des­be­diens­te­ten, die KFA der Ge­mein­de­be­diens­te­ten, die BKK der VÖST und ver­mut­lich auch die BKK der Aus­tria Tabak. Sie ver­fü­gen über min­des­tens vier, wahr­schein­lich je­doch eher über fünf un­ter­schied­li­che Ho­no­rar-ka­ta­lo­ge, die ih­rer­seits ge­glie­dert sind in sol­che für die ver­schie­de­nen Fach­ärz­te und die für Haus­ärz­te, mit denen sie 413 all­ge­mei­ne Kas­sen­fach­ärz­te und 685 Kas­sen­haus­ärz­te (222 davon mit Haus­apo­the­ke) und 392 Kas­sen­zahn­ärz­te „steu­ern“ soll­ten. Dazu kom­men min­des­tens 23 kas­sen­ei­ge­ne Am­bu­la-to­ri­en (dar­un­ter 15 Zahn­am­bu­la­to­ri­en, sechs phy­si­ka­lisch, ein psy­cho­lo­gi­sche und eine Am­bu­la­to­ri­um für Prä­ven­ti­on), die dem je­wei­li­gen Ho­no­rar-ka­ta­log fol­gen, und 67 selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en (dar­un­ter 28 PMR, 14 Ra­dio­lo­gie), die we­nigs­tens teil­wei­se ei­ge­ne Ver­trä­ge haben. Zudem kom­men 1.440 nie­der­ge­las­se­ne Ärzte, die kei­nen Kas­sen­ver­trag haben. Ei­ni­ge wer­den so­ge­nann­te Wohn­sitz­ärz­te sein, die meis­ten davon Ver­tre­tungs-, Schul- oder Be­triebs­ärz­te. Dazu kom­men „Ne­ben-er­werbs-Wahl­ärz­te“, die eine Or­di­na­ti­on eher als Hobby denn als Brot­be­ruf be­trei­ben. Aber etwa 700 die­ser Ärzte sind haupt­be­ruf­li­che Wahl­ärz­te (alle Rech­nun­gen ex­klu­si­ve Zahn­ärz­te).

Und schließ­lich ver­sor­gen in den Am­bu­lan­zen der 18 Spi­tä­ler, die zehn ver­schie­de­nen Trä­gern ge­hö­ren und völ­lig un­ter­schied­lich fi­nan­ziert sind, weil jeder Trä­ger die Am­bu­lanz­ge­büh­ren­er­sät­ze glo­bal er­hält und in sei­nen Am­bu­lan­zen un­ter­schied­lich hohe De­fi­zi­te ein­fährt, etwa 450 Fach­ärz­te Pa­ti­en­ten an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Abb. 31

 

Abb. 31

Kei­ner der An­bie­ter hat eine Ver­pflich­tung, jene Leis­tun­gen, die er er­brin­gen dürf­te, auch zu er­brin­gen. Ein nie­der­ge­las­se­ner Arzt, ob nun Kas­sen-, oder Wahl­arzt, kann aus dem Ho­no­rar­ka­ta­log jene Leis­tun­gen  an­bie­ten, die er will. Die, die er nicht an­bie­ten will, bie­tet er auch nicht an. Soll­te ein Pa­ti­ent eine Leis­tung brau­chen, die er, weil sie etwa fi­nan­zi­el­le Ver­lus­te ver­spre­chen, oder aber ein hohes Ri­si­ko in sich tra­gen, nicht durch­füh­ren will, kann er den Pa­ti­en­ten ein­fach wei­ter­schi­cken. Han­delt es sich um einen Haus­arzt, dann etwa zu einem Fach­arzt. Soll­te die­ser eben­falls die Leis­tung nicht er­brin­gen wol­len, schickt er ihn in die Am­bu­lanz wei­ter. Lan­det der Pa­ti­ent in der Spi­tals­am­bu­lanz, kann diese ent­we­der die Leis­tung er­brin­gen, den Pa­ti­en­ten ein wei­te­res Mal in die Runde schi­cken oder sta­tio­när auf­neh­men.

Aber es gibt auch an­de­re Fälle. Da darf ein Arzt eine Leis­tung für die eine Kran­ken­kas­se er­brin­gen, bei der an­de­ren be­steht je­doch ent­we­der ein Fä­cher­vor­be­halt, oder aber die Leis­tung wird nicht ho­no­riert. So kann es dann sein, dass der eine Pa­ti­ent in einer Or­di­na­ti­on un­ter­sucht wer­den kann, der an­de­re je­doch nicht, oder nur gegen Bar­geld.

Der Klas­si­ker die­ser Dis­kri­mi­nie­rung ist die Ul­tra­schall­un­ter­su­chung durch den Gy­nä­ko­lo­gen in Wien. Wäh­rend (we­nigs­tens) BVA, SVA und KFA der Ge­emein­de­be­diens­te­ten die Un­ter-su­chung ho­no­rie­ren, ist sie bei der WGKK nur durch den Ra­dio­lo­gen er­laubt – der Pa­ti­ent muss also wo­an­ders hin oder selbst be­zah­len.

Oder das Lang­zeit-EKG, das von prak­tisch alle Kas­sen (wenn auch un­ter­schied­lich) ho­no­riert wird, nur bei der SVA und der SVB han­delt es sich um eine Pri­vat­leis­tung.

La­bor­leis­tun­gen wer­den bei ei­ni­gen Kas­sen auch beim Haus­arzt ho­no­riert (der kann also ein klei­nes Labor un­ter­hal­ten), bei an­de­ren nicht, womit eine Über­wei­sung zu einem La­bor­me­di­zi­ner nötig wird.

Diese un­ter­schied­li­chen Ka­ta­lo­ge mit ihren un­ter­schied­li­chen fi­nan­zi­el­len An­rei­zen füh­ren also dazu, dass Pa­ti­en­ten an un­ter­schied­li­chen Stel­len ver­sorgt wer­den. Die ein­zi­ge Stel­le, an der Pa­ti­en­ten fast si­cher sein kön­nen, alles gleich zu er­hal­ten sind die Spi­tals­am­bu­lan­zen. Und da immer mehr Pa­ti­en­ten die­ses „Spiel“ ver­ste­hen, be­gin­nen sie von sich aus, diese immer häu­fi­ger di­rekt zu fre­quen­tie­ren. Das par­al­le­le Agie­ren mit un­ter­schied­li­chen, oft di­ver­gie­ren­den An­rei­zen führt dazu, dass in Ös­ter­reich bei gleich­zei­tig hoher In­an­spruch­nah­me am­bu­lan­ter Struk­tu­ren die Zahl der sta­tio­nä­ren Pa­ti­en­ten eben­falls atem­be­rau­bend hoch ist. Al­ler­dings eben ohne damit mehr „Ge­sund­heit“ zu er­zie­len.

 

 

 

b.                            Wel­che Fol­gen hat das für die Re­gio­nen?
Zu den Zie­len eines so­li­da­risch fi­nan­zier­ten Ge­sund­heits­sys­tems zäh­len u.a.

  • Zu­gangs­ge­rech­tig­keit
  • Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit

 

In die­sen bei­den Zie­len steckt, dass sei­tens der Po­li­tik (der Sys­te­me­be­ne) dar­auf ge­ach­tet wer­den soll, dass es in­ner­halb der de­fi­nier­ten So­li­dar­ge­mein-schaft nicht zu Un­ge­rech­tig­kei­ten kommt. Der Zu­gang soll für alle gleich leicht oder schwer sein und die Res­sour­cen sol­len so ver­teilt sein, dass alle den glei­chen Be­ne­fit (in dem Fall also das glei­che Out­co­me) haben. Dazu müs­sen aber mög­lichst alle zum „Best Point of Ser­vice“ ge­lenkt wer­den.

Am Ende soll­te es also zu einer mög­lichst ho­mo­ge­nen Ver­sor­gung kom­men – auf dem Ni­veau, das durch die Sys­te­me­be­ne de­fi­niert ist. In Ös­ter­reich gibt es keine ziel­de­fi­nie­ren­de Sys­te­me­be­ne, dafür je­doch eine Un­men­ge un­ter­schied­lichs­ter An­reiz­sys­te­me. Wie ir­ri­tiert das alles wegen der vie­len un­ter­schied­li­chen An­reiz­sys­te­me ist, lässt sich an den Spi­tals­auf­nah­men der ein­zel­nen Ver­si­cher­ten zei­gen.

 

Abb. 33

Abb. 33

Ei­gent­lich soll­te das Durch­schnitts­al­ter di­rekt mit der Auf­nah­mera­te in den Spi­tä­lern kor­re­lie­ren. Je höher der An­teil der über 65-jäh­ri­gen Ver­si­cher­ten ist, desto höher soll­te auch die Spi­tals­häu­fig­keit sein. Auch die Kas­sen-Aus­ga­ben pro Ver­si­cher­tem soll­ten mit dem Alter stei­gen. Zudem soll­ten die Aus­ga­ben der Kas­sen in Re­la­ti­on zur Zahl der Spi­tals­auf­nah­men ste­hen, da ja ei­gent­lich hohe Aus­ga­ben – we­nigs­tens theo­re­tisch – auch mit einer hö­he­ren Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit der am­bu­lan­ten Ver­sor­gung kor­re­lie­ren, die dann zu einer ge­rin­ge­ren Spi­tals­häu­fig­keit füh­ren müss­te.

Aber das ist alles nicht zu be­ob­ach­ten. Wie man er­ken­nen kann, ist die Zahl der Spi­tals­auf­nah­men und der Aus­ga­ben pro Ver­si­cher­tem eher will­kür­lich ver­teilt. Eben­so fin­det man keine Kor­re­la­ti­on zwi­schen den Aus­ga­ben und der Spi­tals­häu­fig­keit. Ganz of­fen­bar liegt der „Best Point of Ser­vice“ für jede Ver­si­che­rung wo­an­ders – völ­lig un­ver­ständ­lich und wohl auch un­ge­recht.

Sor­tiert man die Spi­tals­auf­nah­men und Aus­ga­ben nach der Dif­fe­renz und schränkt die Ver­si­che­run­gen auf die GKK ein, wird ein Trend er­kenn­bar: je höher die Aus­ga­ben pro Ver­si­cher­tem, desto ge­rin­ger die Spi­tals­häu­fig­keit. Zwar wird der Trend stark von Wien be­ein­flusst, das als rein ur­ba­ne Re­gi­on si­cher nicht ein­fach zu ver­glei­chen ist. Rech­net man Wien raus, sinkt die Kor­re­la­ti­on, trotz­dem würde die­ses Er­geb­nis theo­re­tisch auch er­klär­bar sein.

 

Abb. 34

Abb. 34

Al­ler­dings sind kei­ner­lei Kor­re­la­tio­nen mit dem Alter zu fin­den und das müss­te – we­nigs­tens theo­re­tisch – je­den­falls zu be­ob­ach­ten sein. Al­ter­na­tiv ist wie­der­um nur die Er­klä­rung mög­lich, dass jede Ver­si­che­rung, völ­lig un­ab­hän­gig von der Mor­bi­di­tät der eig­nen Ver­si­cher­ten, einen an­de­ren „Best Point of Ser­vice“ iden­ti­fi­ziert und dann die An­rei­ze so setzt, dass Pa­ti­en­ten an un­ter­schied­li­chen Stel­len ver­sorgt wer­den. Oder aber das alles ist eben ein rein zu­fäl­li­ges und un­be­wuss­tes Pro­dukt jahr­zehn­te­lan­ger Ver­hand­lun­gen ohne Ziel.

 

Auch ei­ni­ge an­de­re In­di­ka­to­ren zei­gen die In­ho­mo­ge­ni­tät der Ver­sor­gung auf.

Be­zieht man die Zahl der Kas­sen­ärz­te, ge­trennt nach Fä­ch­ärz­ten (ohne Zahn) und Haus­ärz­ten, und die ge­sam­ten Spi­tals­auf­nah­men auf die Zahl der alten Be­völ­ke­rung (75+), um die de­mo­gra-phi­schen Un­ter­schie­de der Ver­sor­gungs­re­gio­nen zu be­rück­sich­ti­gen, er­kennt man, wie un­ge­steu­ert alles ab­läuft.

Die ne­ben­ste­hen­de Gra­fik kann man sor­tie­ren nach wel­chem Pa­ra­me­ter auch immer, es fin­det sich kein Trend. Die Zahl der Kas­sen­ärz­te wirkt eben­so will­kür­lich wie die Zahl der Spi­tals­auf­nah­men. Kaum ein Bun­des­land, das we­nigs­tens in­ner­halb der ei­ge­nen Gren­zen eine Ho­mo­ge­ni­tät auf­wei­sen könn­te. Was eben nicht ver­wun­dert, da weder der Stel­len­plan der Kran­ken­kas­sen, noch die re­gio­na­len Struk­tur­plä­ne der Län­der (prak­tisch ausch­ließ­lich der Spi­tä­ler) etwas mit EINEM ge­mein­sa­men Plan zu tun haben, noch diese bei­den Wel­ten in der am­bu­lan­ten Ver­sor­gung auf­ein­an­der abg­stimmt sind, ja noch nicht ein­mal eine ge­mein­sa­me Ter­mi­no­lo­gie ver­wen­det wird (v.a. auch, weil viele Spi­tä­ler ja noch nicht ein­mal einen Leis­tungs­ka­ta­log an­wen­den).

Abb. 35

Abb. 35

 

c.                            Warum gibt es kei­nen ein­heit­li­chen Ka­ta­log?
Die we­sent­li­chen, aber nicht zu­sam­men­ar­bei­ten­den am­bu­lan­ten Ver­sor­gungs­schie­nen (Kas­sen­ärz­te, Wahl­ärz­te, Spi­tals­am­bu­lan­zen, kas­sen­ei­ge­ne und selb­stän­di­ge Am­bu­la­to­ri­en) un­ter­ste­hen un­ter­schied­li­chen po­li­ti­schen Ein­fluss­sphä­ren. Rein quan­ti­ta­tiv sind v.a. das Kas­sen­sys­tem und die Spi­tals-am­bu­lan­zen we­sent­lich.

14 Ho­no­rar­kat­lo­ge wer­den durch 21 Kran­ken­kas­sen in Ver­hand­lun­gen mit zehn Ärz­te­kam­mern fest­ge­legt. Die Kran­ken­kas­sen sind in­tern we­nigs­tens so zer­strit­ten wie die Ärz­te­kam­mern, auch wenn es  nach außen hin und wie­der nicht da­nach aus­sieht.

Die meis­ten Kran­ken­kas­sen „ge­hö­ren“ in­for­mell einer Teil­ge­werk­schaft und die be­setzt so­wohl die po­li­ti­schen, als auch die hö­he­ren Ver­wal­tungs-Pos­ten mit ei­ge­nen Leu­ten. Die OÖGKK ist bei­spiels­wei­se tra­di­tio­nell in der Hand der Me­tal­ler­ge­werk­schaft – was der VÖST in Linz ge­schul­det ist. Ei­ni­ge der Kas­sen waren und wer­den immer durch die FSG ge­führt wer­den, an­de­re (wie die VGKK) wohl immer vom AAB-FCG. Die „klei­nen Kas­sen“ be­sit­zen eben­falls ver­schie­de­ne Far­ben, die auch schon lange tra­diert sind. Der Wirt­schafts­bund wird wohl immer den Ob­mann der SVA stel­len, und in der SVB ist es schwer vor­stell­bar, einen so­zia­lis­ti­schen Bau­ern als Ob­mann zu fin­den; im Ge­gen­satz dazu wird die Ei­sen­bah­ner­kas­se (VAEB) wohl nie­mals einen schwar­zen Ob­mann sehen. Hin­ter­grund ist eben, dass der Ob­mann von der Frak­ti­on be­stimmt wer­den darf, die in den ver­schie­de­nen Kam­mer­wah­len siegt.

Die­ser in­for­mel­len Auf­tei­lung des Kas­sen­sys­tems steht im Grun­de ein ähn­lich un­ter­schied­lich ko­lo­rier­tes Ärz­te­kam­mer­sys­tem ge­gen­über. Dort gibt es zwar in der Regel einen schwar­zen Prä­si­den­ten, aber die „Par­tei-Loya­li­tät“ bei Ärz­ten ist nicht stark ent­wi­ckelt. Die po­li­ti­sche Kam­mer­füh­rung un­ter­liegt einem Flick­werk un­ter­schied­lichs­ter Frak­tio­nen, von denen keine ein­zi­ge ös­ter­reich­weit unter dem glei­chen Namen an­tritt. Die ös­ter­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer wird des­we­gen auch gerne als die Fi­lia­le der neun Zen­tra­len ti­tu­liert. Die Ei­gen­in­ter­es­sen bzw. die In­ter­es­sen der Kam­mern un­ter­ein­an­der füh­ren we­nigs­tens zu einer ähn­lich ei­fer­süch­ti­gen Si­tua­ti­on wie in den Kas­sen.

Das Ver­trags­we­sen, also der Ge­samt-ver­trag samt Stel­len­plan und Ho­no­rar-ord­nung, zwingt jede Kran­ken­kas­se und die da­zu­ge­hö­ri­ge Ärz­te­kam­mer prak­tisch in ein Da­sein (in­ope­ra­bler) sia­me­si­scher Zwil­lin­ge, die sich zwar strei­ten kön­nen, aber nicht tren­nen. Und von die­sen „Zwil­lin­gen“ gibt es eben sehr viele.

Jedes die­ser Zwil­lings­paa­re hat es über die Jahr­zehn­te ge­lernt, einen Modus Vi­ven­di zu fin­den, der in den Ho­no­rar­ka­ta­lo­gen sei­nen Nie­der­schlag fin­det. Über diese wird im We­sent­li­chen nur das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Geld auf­ge­teilt. Diese Auf­tei­lung er­folgt weder nach ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­li­chen noch nach ge­sund­heits­öko­no­mi­schen, ja noch nicht ein­mal nach öko­no­mi­schen Grund­sät­zen. Des­we­gen sind die Ho­no­rar­po­si­tio­nen auch nicht ein­heit­lich be­nannt oder über­all gleich viel wert. In­ner­halb eines Ho­no­rar­ka­ta­logs und noch viel mehr zwi­schen den Ka­ta­lo­gen be­ste­hen viele Quer­sub­ven­tio­nie­rungs-me­cha­nis­men, die nie klar fest­ge­hal­ten wur­den, son­dern das mehr oder we­ni­ger be­wuss­te Er­geb­nis jahr­zehn­te­lan­ger Ver­hand­lun­gen hin­ter ver­schlos­se­nen Türen sind.

Ver­han­delt wird in der Regel nur über jenes zu­sätz­li­che Geld, das durch hö­he­re, also über der In­fla­ti­ons­ra­te lie­gen­de Bei­trä­ge zu er­war­ten ist, bei­spiels­wei­se durch die kalte Pro­gres­si­on, oder aber au­ßer­tour­li­che An­he­bun­gen der Höchst-be­mes­sungs­grund­la­ge. Woll­te man in einer Ver­hand­lung bei­spiels­wei­se den Haus­ärz­ten einen grö­ße­ren An­teil des neu zu ver­tei­len­den Ku­chens geben, nahm man eine Ho­no­rar­po­si­ti­on, die nur, oder haupt­säch­lich durch den Haus­arzt ver­rech­net wurde, und ließ das Ho­no­rar für diese Po­si­ti­on au­ßer­tour­lich stark stei­gen. Ob diese Po­si­ti­on ver­sor­gungs-wis­sen­schaft­lich oder ge­sund­heits-öko­no­misch sinn­voll ist, wurde, wenn über­haupt, nur am Rande be­dacht.

 

Würde ein ein­heit­li­cher Ka­ta­log ein­ge­führt, ent­stün­de eine Trans­pa­renz, die eine Ver­gleich­bar­keit zwi­schen den Kas­sen er­mög­lich­te. Man könn­te also fest­stel­len, wel­che Leis­tun­gen wirk­lich er­bracht wer­den und auch, ob sie zu sel­ten, zu oft oder ver­mut­lich rich­tig oft er­bracht wür­den, da ja mit einem ein­heit­li­chen Ka­ta­log eine epi­de­mio­lo­gi­sche Kon­trol­le mög­lich wäre – al­ler­dings nur, wenn wirk­lich der ge­sam­te Ka­ta­log ver­ein­heit­licht würde und den Po­si­tio­nen auch ein­heit­li­che und be­triebs­wirt­schaft­li­che Kal­ku­la­tio­nen zu Grun­de lägen.

Wenn nur ein­zel­ne Leis­tun­gen ver­ein­heit­licht wer­den, wird die Trans­pa­renz nicht ver­bes­sert, wie man am Bei­spiel Lang­zeit(24h)-EKG sehen kann, das ei­gent­lich über­all gleich­lau­tend in den Ka­ta­lo­gen exis­tiert.

Ein Lang­zeit(24h)-EKG dient dazu, Herz­rhyth­mus­stö­run­gen bei Pa­ti­en­ten mit einer be­kann­ten Herz­er­kran­kung oder mit Sym­pto­men, die durch Rhyth­mus-stö­run­gen ver­ur­sacht sein könn­ten, zu dia­gnos­ti­zie­ren. Es soll­te also so etwas wie eine epi­de­mio­lo­gisch her­ge­lei­te­te Zahl an wahr­schein­lich nö­ti­gen Un­ter­su-chun­gen pro Ein­woh­ner geben, da ja be­kannt ist, wie oft und in wel­chem Alter diese Krank­hei­ten auf­tre­ten.

Die Leis­tung ist Fach­ärz­ten der in­ne­ren Me­di­zin vor­be­hal­ten. Die StGKK be­zahlt dafür 43,18€ aber nur in 20% der Be­hand­lungs­fäl­le – daher meint die StGKK, dass pro 100 Ein­woh­ner nicht mehr 20 Lang­zeit-EKGs aus­rei­chen, um si­cher­zu­stel­len, dass jedem, der es braucht, eine ent­spre­chen­de Dia­gnos­tik zu­kom­men kann. Rein sta­tis­tisch kom­men auf einen Ver­trags-In­ter­nis­ten etwa 15.000 Ein­woh­ner.

NÖGKK be­zahlt hin­ge­gen 87,1572€, al­ler­dings nur in ma­xi­mal 5% der Fälle – daher meint die NÖGKK, dass pro 100 Ein­woh­ner nicht mehr fünf Lang­zeit-EKGs aus­rei­chen, um si­cher­zu­stel­len, dass jedem, der es braucht, eine ent-spre­chen­de Dia­gnos­tik zu­kom­men kann. In NÖ kom­men sta­tis­tisch auf einen Ver­trags-In­ter­nis­ten (al­ler­ding alle Kas­sen zu­sam­men­ge­fasst) etwa 26.500 Ein­woh­ner.

Die Ho­no­ra­re lie­gen also über 100% aus­ein­an­der, was als sol­ches schon völ­lig un­ter­schied­li­che Ver­sor­gungs­si­tua­tio­nen an­rei­zen würde. Die hoch­kom­ple­xe Si­tua­ti­on wird wei­ter ir­ri­tiert, indem die Po­si­tio­nen un­ter­schied­li­chen De­cke­lun­gen un­ter­wor­fen wer­den, die kei­nes­falls am Be­darf ori­en­tiert sind, son­dern einer ei­gen­ar­ti­gen Zah­len­mys­tik der „run­den“ Zah­len (5 – 10 – 15 – 20 etc.) fol­gen.

In einer sehr gro­ben Rech­nung wer­den daher in NÖ die In­ter­nis­ten, weil sie ein grö­ße­res Ein­zugs­ge­biet haben, und weil das Dop­pel­te be­zahlt wird, aber eben nur in 5% ver­rech­net wer­den darf, in etwa gleich viel mit dem 24 Stun­den-EKG um­set­zen kön­nen, wie die stei­ri­schen Kol­le­gen, auch wenn in NÖ we­ni­ger als die Hälf­te der Pa­ti­en­ten un­ter­sucht wer­den, also auch deut­lich we­ni­ger für den glei­chen Um­satz ge­ar­bei­tet wer­den muss.

Es ist also zu ver­mu­ten, dass ak­tu­ell das Lang­zeit(24h)-EKG eine jener Po­si­tio­nen ist, die an­de­re Po­si­tio­nen quer­sub­ven­tio­nie­ren. Um das her­aus­zu­fin­den, müss­ten eben alle Leis­tun­gen gleich sein, dann könn­te man jene Leis­tun­gen in NÖ höher be­wer­ten, die ak­tu­ell ent­we­der gar noch nicht im Ka­ta­log ste­hen, oder aber un­ter­be­wer­tet sind.

Aber genau an die­sem Punkt be­gin­nen die Wi­der­stän­de (zu­recht) mas­siv zu wer­den, da die Ver­gan­gen­heit ge­zeigt hat, dass es bei den Ho­no­ra­ren in der Regel nur nach unten geht (in OÖ hat die SVB sich nun an den Ho­no­rar­ka­ta­log der GKK an­ge­sch­los-sen, je­doch ihre „alten De­cke­lun­gen“ bei­be­hal­ten, womit dort Pa­ti­en­ten sehr oft prak­tisch un­ent­gelt­lich be­han­delt wer­den).

Wäh­rend Kas­sen wegen des feh­len­den Ple­bis­zits und ihrer so­zi­al­part­ner­schaft-li­chen Be­zie­hun­gen in die Re­gie­run­gen hin­ein von einem ein­heit­li­chen Ka­ta­log durch­aus (po­li­tisch und be­triebs­wirt­schaft­lich) pro­fi­tie­ren könn­ten, sind die we­sent­li­chen Op­po­nen­ten der Ein­füh­rung eines sol­chen Ka­ta­logs die Ärz­te­kam­mern. Einer der Grün­de, warum die Ver­hand­ler in den Ärz­te­kam­mern prak­tisch kei­ner­lei Spiel­raum haben, einer Ver­ein­heit­li­chung der Ka­ta­lo­ge zu­zu­stim­men hängt mit der Ei­gen­art der selbst­op­ti­mie­ren­den Or­ga­ni­sa­ti­on zu­sam­men.

Im We­sent­li­chen, und für das re­sis­ten­te Ver­hal­ten ge­gen­über einem ein­heit­li­chen Ka­ta­log auch we­sent­lich, ver­tritt die Ärz­te­kam­mer Ein­zel­or­di­na­tio­nen. Diese kön­nen wegen ihrer Klein­heit und des feh­len­den ech­ten Markt­drucks als Sys­te­me auf­ge­fasst wer­den. Und wie jedes Sys­tem op­ti­mie­ren sie sich selbst.

Für eine Or­di­na­ti­on be­deu­tet das, dass sich jeder ein­zel­ne Arzt in sei­ner ein­zig­ar­ti­gen Si­tua­ti­on so an­passt, dass er das Ma­xi­mum von dem er­zielt, was er er­zie­len will. Die feh­len­den De­fi­ni­tio­nen in den Ka­ta­lo­gen er­lau­ben einen hö­he­ren Frei­heits­grad. Die feh­len­de Ab­stim­mung zwi­schen den Ka­ta­lo­gen und vor allem mit den Spi­tal­am­bu­lan­zen er­höht den Frei­heits­grad zu­sätz­lich. Nor­ma­ler­wei­se be­deu­tet Frei­heit Un­si­cher­heit – nicht so je­doch im Kas­sen­be­reich, denn der Kas­sen­ver­trag ist gleich­zei­tig ein Kon­kur­renz­schutz. Es ent­steht daher eine Si­tua­ti­on, in der Si­cher­heit und Frei­heit gleich­zei­tig vor­kom­men. Vor allem jene Kas­sen­or­di­na­tio­nen, die be­son­ders gut op­ti­miert sind, er­lau­ben es im Wei­te­ren den Or­di­na­ti­ons­be­sit­zern, sich po­li­tisch zu be­tä­ti­gen – was dazu führt, dass das Sys­tem per­pe­tu­iert wird.

Die Lö­sung könn­te ein kom­plett neuer und ver­nünf­ti­ger Ka­ta­log sein. Dazu aber müss­ten sich die dut­zen­den, wenn nicht hun­der­ten „sia­me­si­schen Zwil­lings­paa­re“ ei­ni­gen, sich ope­ra­tiv tren­nen zu las­sen – und das, ob­wohl sie unter den be­ste­hen­den Rah­men­be­din­gun­gen in­ope­ra­bel sein dürf­ten. Und weil eben exis­tenz­be­droh­li­che Re­for­men eher sel­ten von denen durch­ge­führt wer­den, deren Exis­tenz be­droht ist, gibt es wei­ter­hin kei­nen ein­heit­li­chen Ka­ta­log.

d.     Warum ist es sinn­voll, ein­heit­li­che Leis­tun­gen ein­heit­lich zu ho­no­rie­ren und dafür über an­de­re Mo­del­le (P4P) Leis­tungs­an­rei­ze zu schaf­fen, die so­wohl re­gio­nal als auch fi­nan­zi­ell fle­xi­bel sind?

Über Ho­no­rie­rungs­mo­del­le lie­gen seit vie­len Jah­ren und Jahr­zehn­ten Stu­di­en vor. Allen Stu­di­en liegt zu Grun­de, dass die Art der Ho­no­rie­rung ein wich­ti­ger An­reiz ist, der, falsch ein­ge­setzt, zu Fehl­ver­sor­gung oder Fehl­be­hand­lung führt, also der rich­ti­ge Pa­ti­ent nicht beim rich­ti­gen Arzt lan­det, oder der rich­ti­ge Arzt nicht die rich­ti­ge Maß­nah­me setzt. Es geht also darum, die Mo­ti­va­ti­on der Ärzte zu be­trach­ten, dass diese zur rich­ti­gen Zeit am rich­ti­gen Ort sind, und dort das Rich­ti­ge tun.

Wir­kung auf der Be­hand­lungs­ebe­ne

Wird bei­spiels­wei­se nur die Ein­zel­leis­tung ho­no­riert, dann wird da­durch der An­reiz ge­setzt, dass diese zu oft, oder aber auch zu sel­ten durch­ge­führt wird.

Den­ken wir etwa an das EKG durch einen Haus­arzt. Ist diese Leis­tung un­ter­fi­nan­ziert, wird sie zu sel­ten durch­ge­führt, da der Arzt damit Ver­lus­te er­zeugt; ist sie über­fi­nan­ziert, wird der Arzt EKGs schrei­ben, die nicht nötig sind. Die exakt rich­ti­ge Fi­nan­zie­rung ist je­doch sehr kom­plex, denn ein EKG bei einem jun­gen Men­schen, bei dem ein Herz­feh­ler ver­mu­tet wird ist etwas an­de­res als ein EKG bei einem alten Men­schen, bei dem man fest­stel­len will, ob oder wie weit sich das Herz wegen einer be­kann­ten Ko­ro­na­ren Herz­krank­heit (KHK) ver­än­dert hat. Soll­te das eine EKG nur durch einen Spe­zia­lis­ten durch­ge­führt wer­den, so ist das an­de­re Rou­ti­ne. Und selbst das Rou­ti­ne-EKG hat nur in einer be­stimm­ten Häu­fig­keit, die wie­der­um vom Pa­ti­en­ten ab­hängt, einen dia­gnos­ti­schen Nut­zen. Am Ende be­deu­tet es, ein so nied­ri­ges Ein­zel­leis­tungs­ho­no­rar zu fin­den, das einen Haus­arzt davon ab­hält, ein EKG bei dem jun­gen durch­zu­füh­ren, aber gleich­zei­tig nicht zu nied­rig, um das EKG bei dem KHK-Pa­ti­en­ten in der rich­ti­gen Fre­quenz durch­zu­füh­ren. Es soll aber auch nicht so hoch sein, dass so­wohl der junge Pa­ti­en­ten (vor sei­ner da­nach si­cher fol­gen­den Über­wei­sung zum Spe­zia­lis­ten) noch ein un­nö­ti­ges EKG, und der KHK-Pa­ti­ent 12 EKGs pro Jahr er­hält.

Weil es aber prak­tisch kaum einen sol­chen Be­trag gibt, ist es eben nötig, diese Ein­zel­leis­tung ent­we­der in einer Pau­scha­le un­ter­ge­hen zu las­sen, oder aber mit einer Zu­satz­pau­scha­le bei be­stimm­ten Pa­ti­en­ten be­son­ders auf­zu­wer­ten.

Wenn an­de­rer­seits, um eine Men­genaus­wei­tung zu un­ter­bin­den, das Ho­no­rar­sys­tem zu sehr auf Pau­scha­len auf­baut, kann der Ef­fekt ent­ste­hen, dass ge­ne­rell  zu wenig ge­macht wird. Zwar würde klar der junge Pa­ti­ent pro­fi­tie­ren, weil er ohne un­nö­ti­ges EKG wei­ter­über­wie­sen würde, aber der KHK-Pa­ti­ent würde wohl eben­falls mehr­fach pro Jahr über­wie­sen wer­den, damit der be­han­deln­de Haus­arzt sich kos­ten­güns­tig ab­si­chert. Also auch Pau­scha­len haben Tü­cken.

Aus die­sem Grund hat sich ein Ho­no­rie­rungs­sys­tem durch­ge­setzt, dass auf einem Mix un­ter­schied­li­cher Kon­zep­te auf­baut.

Im We­sent­li­chen geht es darum, dass ein nie­der­ge­las­se­ner Arzt einen Teil sei­nes Ho­no­rars als Pau­scha­le (kon­takt­un­ab­hän­gig, kon­takt­ab­hän­gig, „Per­for­mance“-Ab­hän­gig etc.), einen an­de­ren Teil über ab­ge­rech­ne­te Ein­zel­leis­tun­gen er­hält. Ei­ni­ge Be­rühmt­heit in Ös­ter­reich hat das Haus­arzt­mo­dell aus Ba­den-Würt­tem­berg er­langt, das durch die Ärz­te­kam­mer auch gerne als Bei­spiel ge­bracht wird, und des­sen „Ho­no­rar­ord­nung“ auf einen Bier­de­ckel passt (aus dem Jahr 2008):

 

Abb. 36

Abb. 36

 

In wel­chem Ver­hält­nis das Ein­kom­men des Arz­tes sich aus Pau­scha­len und Ein­zel­leis­tungs­ho­no­ra­ren zu­sam­men-setzt, ist wohl der Hebel, den fi­nan­zi­el­len An­reiz so zu set­zen, dass die Mo­ti­va­ti­on des Arz­tes, das Rich­ti­ge zu tun, am größ­ten ist – wobei der fi­nan­zi­el­le An­reiz nur ein Teil der Mo­ti­va­ti­on des Arz­tes ist! Der Ein­fluss auf die Be­hand­lungs­ebe­ne über das Ein­kom­men soll­te je­doch nicht un­ter­schätzt wer­den, da jeder Arzt ein „Ziel­ein­kom­men“ de­fi­niert und die­ses je­den­falls er­rei­chen wird.

Die Idee, Ein­zel­leis­tun­gen so nied­rig zu fi­nan­zie­ren, dass dem Arzt prak­tisch keine Zeit mehr bleibt, um mehr Leis­tun­gen als nötig zu er­brin­gen, funk­tio­niert nicht, da es nie einen Ka­ta­log geben wird, der so ho­mo­gen de­fi­niert ist, dass es zu kei­ner­lei Op­por­tu­ni­täts­kos­ten kom­men wird, also der Arzt man­che Leis­tun­gen zu oft, an­de­re zu sel­ten oder gar nicht er­bringt. Man er­reicht mit die­sem An­sin­nen im Grun­de nur ein ein­ge­schränk­tes Leis­tungs­spek­trum und eine Ver­drän­gung der Pa­ti­en­ten zu an­de­ren Leis­tungs­er­brin­gern – un­ab­hän­gig davon, ob damit der Pa­ti­ent vom „Best Point of Ser­vice“ weg­ge­lenkt wird – oder in den pri­vat zu fi­nan­zie­ren­den Be­reich.

Neh­men wir etwa die i.m In­jek­ti­on: Sie wird als Ein­zel­leis­tung ge­führt, und muss daher auch ad­mi­nis­triert wer­den. Die SVA ho­no­riert das mit 70 Cent, die BVA mit 90 Cent, die StGKK mit 1,74€, die NÖGKK mit 2,70€. Da eine Imp­fung eben­falls eine i.m. In­jek­ti­on ist, hat das zur Folge, dass Ärzte dafür ein pri­va­tes Ho­no­rar ver­lan­gen müs­sen (emp­foh­len sind 14€), da die Ta­ri­fe de­fi­ni­tiv nicht kos­ten­de­ckend sind. Der Hin­ter­grund liegt klar darin, dass Imp­fun­gen eben nicht durch das Kas­sen­sys­tem ho­no­riert wer­den sol­len, son­dern durch das Schul­sys­tem, wobei eben nie­mand sich dar­über Ge­dan­ken macht, wo denn sinn­vol­ler­wei­se ge­impft wer­den soll – es geht nur darum, die Impf­kos­ten nicht im Kas­sen­sys­tem zu haben. Sinkt in der Schu­le  je­doch die Impf­ra­te (wie eben im Rah­men der Dis­kus­si­on über die Haf­tung der Schul­ärz­te zu be­ob­ach­ten war – ein Schul­arzt wurde wegen einer Kom­pli­ka­ti­on, über die nicht aus­rei­chend auf­ge­klärt wurde, ver­ur­teilt), impft prak­tisch nie­mand mehr, da 14€ für sehr viele El­tern, die oh­ne­hin sehr oft Impfskep­ti­ker sind, eine Ein­tritts­hür­de dar­stel­len, die sie nicht neh­men wol­len.

 

 

Wir­kung auf der Ver­sor­gungs­ebe­ne

Ein Ho­no­rar­sys­tem hat neben sei­ner mo­ti­vie­ren­den Rolle auf der Be­hand­lungs­ebe­ne auch eine Funk­ti­on auf der Ver­sor­gungs­ebe­ne. Soll der Ver­such un­ter­nom­men wer­den, über das Ho­no­rar­sys­tem Ein­fluss auf die Ver­sor­gungs-wirk­sam­keit der am­bu­lan­ten Dienst­leis­ter zu neh­men – es also darum geht, die vor­han­de­nen Res­sour­cen sinn­voll auf­ein­an­der ab­zu­stim­men, damit der rich­ti­ge Pa­ti­ent zur rich­ti­gen Zeit beim rich­ti­gen Arzt ist –, dann ist es nötig fest­zu­stel­len, was wer wo ma­chen soll. Die Basis einer sol­chen Ab­stim­mung ist ein ein­heit­li­cher Ka­ta­log am­bu­lan­ter Leis­tun­gen aller am­bu­lan­ten Ver­sor­gungs­struk­tu­ren in einer de­fi­nier­ten Ver­sor­gungs­re­gi­on. Und damit wirk­lich alle die glei­chen Vor­aus­set­zun­gen auf der Be­hand­lungs­ebe­ne haben, müs­sen die Ta­ri­fe für eine Ein­zel­leis­tung nach einem ein­heit­li­chen Kal­ku-la­ti­ons­mo­dell be­rech­net wer­den. Der Tarif selbst darf also keine re­gio­na­len Be­din­gun­gen, wie etwa die un­ter­schied­li­chen Le­bens­hal­tungs­kos­ten, be­rück­sich­ti­gen. Diese re­gio­na­len Be­din­gun­gen soll­ten durch Pau­scha­len ab­ge­gol­ten wer­den, die je­den­falls re­gio­nal un­ter­schied­lich ge­stal­tet wer­den müs­sen, um si­cher zu stel­len, dass die Be­hand­lungs­ebe­ne nicht zu sehr von re­gio­na­len Be­din­gun­gen ir­ri­tiert wird – Stich­wort Ver­tei­lungs-ge­rech­tig­keit, Zu­gangs­ge­rech­tig­keit.

Ein sol­cher Ka­ta­log hat meh­re­re Vor­tei­le:

Einer ist, dass viele (v.a. spe­zia­li­sier­te, je­doch bei wei­tem nicht alle) Leis­tun­gen epi­de­mio­lo­gisch ab­ge­si­chert wer­den kön­nen. Es kann daher be­ob­ach­tet wer­den, ob in einer de­fi­nier­ten Ver­sor­gungs­re­gi­on, über die so­zio­de­mo-gra­phi­sche In­for­ma­tio­nen vor­lie­gen müs­sen, zu oft, zu sel­ten oder genau rich­tig oft eine Leis­tung er­bracht wird, von der man an­nimmt, dass sie nötig ist. Wobei es hier de­fi­ni­tiv nicht um schar­fe Schwel­len­wer­te gehen wird, son­dern immer um Ori­en­tie­rungs­wer­te, die es mög­lich ma­chen, die Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on zu be­ob­ach­ten. Es geht also darum, eine Leis­tungs­an­ge­bots­pla­nung durch­zu­füh­ren.

Um etwa si­cher­zu­stel­len, dass Pro­sta­takar­zi­no­me bei Pa­ti­en­ten recht­zei­tig ent­deckt wer­den kön­nen, kann man ab­schät­zen, wie viele Pro­statabi­op­si­en in einer Ver­sor­gungs­re­gi­on nötig sind. Wer­den zu we­ni­ge Bi­op­si­en durch­ge­führt, muss man an­neh­men Pro­sta­takar­zi­no­me bei Pa­ti­en­ten zu über­se­hen, wer­den zu viele Bi­op­si­en durch­ge­führt, wer­den Pa­ti­en­ten un­nö­tig einer Pro­ze­dur un­ter­zo­gen. Im ein­fachs­ten Fall stellt man fest, dass des­we­gen zu we­ni­ge Bi­op­si­en durch­ge­führt wer­den, weil es zu we­ni­ge An­bie­ter die­ser Leis­tung gibt – oder eben um­ge­kehrt, dass es zu viele An­bie­ter gibt, die zu einer an­ge­bots-in­du­zier­ten Nach­fra­ge füh­ren. Im ers­ten Fall kann man dann re­gio­nal über die Pau­schal­kom­po­nen­te des Ho­no­rie­rungs­mo­dells An­rei­ze set­zen, so­dass sich mehr An­bie­ter nie­der­las­sen. Im zwei­ten Fall kann man – eben­falls über Pau­schal­sät­ze – ver­su­chen, die An­bie­ter zur Ab­wan­de­rung zu be­we­gen. In Deutsch­land gibt es bei­spiels­wei­se einen ei­ge­nen Fonds, der dazu dient, Or­di­na­tio­nen zu kau­fen, um in über­ver­sorg­ten Re­gio­nen die Zahl der An­bie­ter zu re­du­zie­ren.

Eine an­de­re Mög­lich­keit eines ein­heit­li­chen Ka­ta­logs ist, Leis­tung-en an be­stimm­ten Pa­ti­en­ten­grup­pen fest­zu­ma­chen, von denen man im Rah­men von Ver­sor­gungs­kon­zep­ten fest­ge­legt hat, dass diese be­stimm­te Leis­tun­gen in be­stimm­ten Ab­stän­den er­hal­ten sol­len. Kom­bi­niert man die Leis­tun­gen mit der re­gio­na­len Ver­tei­lung, kann man fest­stel­len, wie die Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on der Pa­ti­en­ten ist. In UK gibt es dazu den so­ge­nann­ten „Atlas of Va­ria­ti­ons“, der diese In­for­ma­tio­nen geo­gra­phisch dar­stellt.

Dia­be­ti­ker etwa sol­len jähr­lich neun Un­ter­su­chun­gen er­hal­ten (z.B. HbA1c-Be­stim­mung, Au­gen­un­ter­su-chung, Fu­ß­un­ter­su­chung etc.). Gra­fisch wird dann dar­ge­stellt, in wel­cher Ver­sor­gungs­re­gi­on wie viele der be­kann­ten Dia­be­ti­ker alle Un­ter­su­chun­gen er­hal­ten haben. Diese Gra­fik sagt zwar nichts dar­über aus, wie es den Dia­be­ti­kern wirk­lich geht, aber sie kann als Ori­en­tie­rungs­punkt die­nen, wo etwa die Ver­sor­gung bes­ser, wo schlech­ter klappt und die Re­gio­nen kön­nen von­ein­an­der ler­nen. Um die­sen Lern­pro­zess zu för­dern, sind dann eben wie­der Pau­scha­len ein­setz­bar.

 

Abb. 37

Abb. 37: The nine key care pro­ces­ses: HbA1c mea­su­re­ment; Cho­le­ste­rol mea­su­re­ment; Crea­ti­ni­ne mea­su­re­ment; Mi­cro-al­bu­min­u­ria mea­su­re­ment; Blood-pres­su­re mea­su­re­ment; Body mass index (BMI) mea­su­red; Smo­king sta­tus re­cor­ded; Eye ex­ami­na­ti­on; Foot ex­ami­na­ti­on.

 

 

Die Pau­scha­len (P4P)

Bei die­sen Pau­scha­len, die ziel­ge­rich­tet ein­ge­setzt wer­den (also im wei­ten Sinne eben ein „Pay for Per­for­mance“ P4P dar­stel­len), um Leis­tungs­an­rei­ze zu set­zen, OHNE je­doch eine un­nö­ti­ge Leis­tungs­aus­wei­tung zu er­zie­len, ist es nötig genau fest­zu­le­gen, was man er­rei­chen will. In sehr vie­len Pro­gram­men, die in den letz­ten Jah­ren in­ter­na­tio­nal ge­tes­tet wur­den, wurde der Fokus stark auf die Be­hand­lungs­ebe­ne ge­legt. Viele die­ser Pro­gram­me haben je­doch nicht zu einer Ver­bes­se­rung der Ge­sund­heit ge­führt, wenn sich auch die Ver­sor­gungs-si­tua­ti­on ver­bes­sert hat. Der Grund dafür, dass die Er­fol­ge nicht wie er­hofft waren, liegt in der kom­ple­xen Si­tua­ti­on, die nie­mals nur durch einen Hebel be­ein­flusst wer­den kann.

Wenn man also ver­sucht, über P4P-Pro­gram­me zu steu­ern, dann braucht man eine Ent­schei­dungs­ebe­ne, die re­form-be­reit und fähig ist, Pro­gram­me zügig zu ent­wi­ckeln, zügig zu im­ple­men­tie­ren und auch, wenn das Ziel nicht er­reicht wird, diese zügig wie­der ein­stellt. Nicht zu ver­ges­sen ist, dass es bei P4P-Pro­gram­men immer auch um eine Al­lo­ka­ti­ons­fra­ge geht, die ja die Auf­ga­be der Sys­te­me­be­ne ist. Das be­deu­tet, dass P4P-Mo­del­le einen stra­te­gi­schen Rah­men brau­chen, um nicht zu po­pu­lis­ti­schen re­gio­na­len Pro­gram­men zu mu­tie­ren, und nicht durch po­li­ti­sche In­ter­es­sen un­kon-trol­lier­ba­re An­reiz­sys­te­me set­zen.

 

 

 

(4)  •        Warum gibt es in Ös­ter­reich so viele Kas­sen?

Im Grun­de gibt es heute gar nicht mehr so viele Kas­sen. Vor hun­dert Jah­ren gab es noch viel mehr. Das hängt damit zu­sam­men, dass die Kas­sen gros­so modo die Er­run­gen­schaf­ten der Ge­werk­schaf­ten waren, die an­fangs auf be­trieb­li­cher Ebene or­ga­ni­siert waren. Zwar er­kann­te man bald, dass die Ver­si­cher­ten­zahl für klei­ne­re Be­trie­be zu klein war, um das ge­sund­heit­li­che Ri­si­ko der Mit­glie­der ab­zu­de­cken, wes­we­gen auch die Leis­tungs­kraft vie­ler Kas­sen bis in die Nach­kriegs­zeit schwach war (die Basis für die „wahl­ärzt­li­che Ver­sor­gung“ im kas­sen­frei­en Raum), aber oft war das ein nicht aus­rei­chen­der Ver­nunft­grund, die Er­run­gen­schaft einer Ge­werk­schaft auf­zu­ge­ben.

 

Abb. 38

Abb. 38

Im Laufe der Zeit wur­den je­doch sehr viele klei­ne Kas­sen fu­sio­niert, v.a. mit den ge­biets­be­zo­ge­nen Kas­sen. Ei­ni­ge große Un­ter­neh­men je­doch hiel­ten und hal­ten bis heute ihre Be­triebs­kas­sen. So be­trach­tet sind die heute be­ste­hen­den etwa 36 So­zi­al­ver­si­che­run­gen, die im Ge­sund­heits­we­sen tätig sind, sogar we­ni­ge.

 

a.            Wie viele Kas­sen gibt es?
Neun Ge­biets­kran­ken­kas­sen

  1. BGKK
  2. KGKK
  3. NÖGKK
  4. OÖGKK
  5. SGKK
  6. StGKK
  7. TGKK
  8. VGKK
  9. WGKK

Vier „klei­ne Kas­sen“

  1. So­zi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der ge­werb­li­chen Wirt­schaft (SVA d. gew. W.)
  2. So­zi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt der Bau­ern (SVB)
  3. Ver­si­che­rungs­an­stalt für Ei­sen­bah­nen und Berg­bau (VAEB)
  4. Ver­si­che­rungs­an­stalt öf­fent­li­cher Be­diens­te­ter (BVA)

Sechs Be­triebs­kran­ken­kas­sen

  1. Be­triebs­kran­ken­kas­se Aus­tria Tabak
  2. Be­triebs­kran­ken­kas­se der Wie­ner Ver­kehrs­be­trie­be
  3. Be­triebs­kran­ken­kas­se Mondi
  4. Be­triebs­kran­ken­kas­se voe­st­al­pi­ne Bahn­sys­te­me
  5. Be­triebs­kran­ken­kas­se Zelt­weg
  6. Be­triebs­kran­ken­kas­se Kap­fen­berg

15 Kran­ken­für­sor­gean­stal­ten

Sie gel­ten nicht ein­mal als SV und un­ter­lie­gen damit auch kei­ner­lei Regel. In­ter­es­sant ist, dass die KFA der Be­diens­te­ten der Stadt Wien sogar ein ei­ge­nes Kran­ken­haus (Sa­na­to­ri­um Hera) be­sitzt, das als Pri­vat­kran­ken­haus funk­tio­niert.

Kran­ken­für­sor­gean­stalt der Be­diens­te­ten der Stadt Wien
Kran­ken­für­sor­ge der Be­am­ten der Stadt­ge­mein­de Baden
Kran­ken­für­sor­ge für die Be­am­ten der Lan­des­haupt­stadt Linz
Kran­ken­für­sor­ge für ober­ös­ter­rei­chi­sche Ge­mein­de­be­am­te
Kran­ken­für­sor­ge für ober­ös­ter­rei­chi­sche Lan­des­be­am­te
Ober­ös­ter­rei­chi­sche Leh­rer-, Kran­ken- und Un­fall­für­sor­ge
Kran­ken­für­sor­gean­stalt für Be­am­te des Ma­gis­tra­tes Steyr
Kran­ken­für­sor­ge für die Be­am­ten der Stadt Wels
Kran­ken­für­sor­gean­stalt für die Be­am­ten der Lan­des­haupt­stadt Graz
Kran­ken­für­sor­gean­stalt der Be­am­ten der Stadt Vil­lach
Kran­ken­für­sor­gean­stalt der Ma­gis­trats­be­am­ten der Lan­des­haupt­stadt Salz­burg
Kran­ken- und Un­fall­für­sor­ge der Ti­ro­ler Lan­des­leh­rer
Kran­ken- und Un­fall­für­sor­ge der Ti­ro­ler Lan­des­be­am­ten
Kran­ken- und Un­fall­für­sor­ge der Ti­ro­ler Ge­mein­de­be­am­ten
Kran­ken­für­sor­ge­ein­rich­tung der Be­am­ten der Stadt­ge­mein­de Hal­lein
Eben­falls für die Kran­ken­ver­sor­gung zu­stän­dig, aber KEINE Kran­ken­kas­sen sind dann noch die AUVA und die PVA:

Die AUVA be­treibt meh­re­re Spi­tä­ler samt Am­bu­lan­zen, die nicht wie alle an­de­ren Spi­tä­ler über das LKF-Mo­dell fi­nan­ziert sind. Dazu kom­men Am­bu­la­to­ri­en und Re­ha­zen­tren.

Die PVA ist der wohl wich­tigs­te Fi­nan­zier aller Re­ha-Ein­rich­tun­gen bis hin zu den Phy­si­ka­li­schen-Am­bu­la­to­ri­en. Und da im Re­gie­rungs­über­ein­kom­men fest­ge­hal­ten wird, dass hin­künf­tig auch Pen­sio­nis­ten ihre Reha via PVA er­hal­ten sol­len, wird deren Rolle an Be­deu­tung zu­neh­men.

 

b.           Woher haben die Kran­ken­kas­sen ihr Geld?

Die Fi­nan­zie­rung der Kran­ken­kas­sen er­folgt theo­re­tisch über Bei­trä­ge von den Ver­si­cher­ten bzw. deren Ar­beit­ge­bern. Bei den Un­selb­stän­di­gen be­trägt der Dienst­neh­mer­an­teil bei Ar­bei­tern 3,95%, bei An­ge­stell­ten 3,82% des Brut­to-Lohns. Der Dienst­neh­mer­an­teil be­trägt 3,7% bzw. 3,83%. Die Selb­stän­di­gen zah­len 7,65% der Be­mes­sungs­grund­la­ge. Pen­sio­nis­ten zah­len 5,1% des Brut­to­be­zugs. Al­ler­dings de­cken die Ein­nah­men aus Bei­trä­gen (2013 in Summe etwa 11 Mrd. €) längst nicht die Aus­ga­ben von knapp 16 Mrd. €.

 

Die wich­tigs­te zu­sätz­li­che Ein­nah­me­quel­le der Kran­ken­kas­sen sind längst Steu­er-gel­der ge­wor­den. In einem sehr un­durch­dring­li­chen und kaum zu durch­schau­en­den Sys­tem wer­den die Kran­ken­kas­sen jähr­lich etwa mit 4 bis 5 Mrd. € sub­ven­tio­niert.

Bei­spiels­wei­se über den He­be­satz für Pen­sio­nis­ten. Da diese ja kei­nen Ar­beit­ge­ber mehr haben, fällt die Kasse um den Dienst­ge­ber-An­teil um. Um diese Zah­lun­gen zu kom­pen­sie­ren, wird via PVA ein fik­ti­ver Dienst­ge­ber-An­teil an die Kas­sen be­zahlt. Der be­trägt al­ler­dings nicht, wie zu ver­mu­ten wäre, etwa 2,55% (Pen­sio­nis­ten zah­len 5,1% KK-Bei­trä­ge, wäh­rend alle an­de­ren, Dienst­ge­ber und Dienst­neh­mer zu­sam­men­ge­rech­net, 7,65% be­zah­len), son­dern für den nor­ma­len Pen­sio­nis­ten 5,1% – der Staat ver­dop­pelt also die Zah­lun­gen. Aus die­sem Titel wer­den etwa 2 Mrd. € Steu­er­geld zu­ge­schos­sen.

Der Haupt­ver­band er­hält die Mehr­wert­steu­er bei den Me­di­ka­men­ten rück­erstat­tet, und zwar als Pau­scha­le, die bis 2008 etwa 70% der ab­ge­führ­ten Steu­er aus­mach­te. Dann wurde  2009 die Mehr­wert­steu­er auf Me­di­ka­men­te von 20 auf 10% ge­senkt, um die Kas­sen zu ent­las­ten. Und das hat man der­art ge­macht, dass die Pau­scha­le in alter Höhe wei­ter be­zahlt wurde. Der damit ent­stan­de­ne „Über­schuss“ ist damit eine bei­trags­un­ab­hän­gi­ge, steu­er­fi­nan­zier­te Ein­nah­me­quel­le, die jähr­lich etwa 300 Mio. € bringt.

Unter „Er­sät­ze für Leis­tungs-auf­wen­dun­gen“ er­hal­ten die Kas­sen Be­trä­ge von jenen Or­ga­ni­sa­tio­nen „rück­erstat­tet“, für die sie Auf­ga­ben über­neh­men; etwa das Wo­chen­geld, das sie für den Fa­mi­li­en­las­ten­aus­gleichs­fonds, oder das Kran­ken­geld, dass sie für das AMS ver­wal­ten. Auch die Er­sät­ze aus der Mehr­wert­steu­er, die wirk­lich der Höhe der ab­ge­führ­ten Steu­er ent­spricht, fal­len hier her­ein (der Über­schuss wie oben be­schrie­ben fällt in „Sons­ti­ge Ein­nah­men“). Eben­falls in die­ser Summe ent­hal­ten sind der Pau­schal­be­trag der AUVA, den die Kas­sen für Leis­tun­gen er­hal­ten, die ei­gent­lich die AUVA be­zah­len müss­te, also etwa die Ver­sor­gung von klei­nen Ar­beits­un­fäl­len durch Kas­sen­ärz­te. Von der PVA er­hält sie Geld dafür, dass ihre Ver­trags­part­ner Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß-nah­men er­brin­gen, die ei­gent­lich die PVA zah­len müss­te. Eine Auf­glie­de­rung des Pos­tens fin­det man nur in den Jah­res­be­rich­ten der ein­zel­nen Kas­sen. Eine Zu­sam­men­schau gibt es nicht.

Hier ein Bei­spiel aus der KGKK im Jah­res­be­richt 2012:

Abb. 39

Abb. 39

Die Pos­ten in die­ser Sam­mel­be­zeich­nung „Er­sät­ze für Leis­tungs­auf­wen­dun­gen“ sind aus­ge­spro­chen in­trans­pa­rent, aber ent­hal­ten sind je­den­falls 300 Mio. €, die die Kran­ken­kas­sen dafür er­hal­ten, diese Auf­ga­ben zu ver­wal­ten. Die Kas­sen spre­chen hier von Brut­to- und Net­to-Ver­wal­tungs­aus­ga­ben, die Dif­fe­renz da­zwi­schen wird zu 100% durch Er­sät­ze kom­pen­siert – so zu­min­dest stellt sich die Si­tua­ti­on dar. Eben­so könn­te es sein, dass hier re­tro­gra­de Ka­li­brie­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, und die Er­sät­ze nicht für Leis­tun­gen be­zahlt, son­dern aus­ver­han­delt wer­den – wirk­lich über­prü­fen lässt sich hier nichts.

Im­mer­hin soll, will man den Kas­sen glau­ben, 2013 die Ver­wal­tung der über­nom­me­nen Auf­ga­ben 300 Mio. € ge­kos­tet haben. Für die be­schrie­be­nen Auf­ga­ben fal­len also 41% der ge­sam­ten Ver­wal­tungs­kos­ten an, womit diese Auf­ga­ben of­fen­bar mitt­ler­wei­le fast so auf­wen­dig sind wie die Kern­auf­ga­ben der Kas­sen – das ist die Ver­wal­tung von etwa 10.000 Kas­sen­ärz­ten und etwa 8 Mio. Pa­ti­en­ten, die etwa 100 Mio. Mal diese Kas­sen­ärz­te fre­quen­tie­ren. Es ist schon schwer vor­stell­bar, dass die Kas­sen für die an­de­ren Auf­ga­ben der­ma­ßen viele Res­sour­cen be­nö­ti­gen, umso mehr, als die Auf­ga­ben ja des­we­gen den Kas­sen über­tra­gen wur­den, weil damit Syn­er­gie-ef­fek­te er­zielt wer­den soll­ten, die die Ver­wal­tung ef­fi­zi­en­ter ma­chen.

Die durch­schnitt­li­chen Per­so­nal­kos­ten (Per­so­nal­auf­wand pro Per­so­nal in der KV) des Ver­wal­tungs- und Ver­rech­nungs-per­so­nals be­tru­gen 63.721€ im Jahre 2008. In­di­ziert man die­sen Wert mit den Lohn­in­di­zes der Sta­tis­tik Aus­tria, müss­te das 2013 72.132€ aus­ge­macht haben. 2013 waren 7.382 Mit­ar­bei­ter für die Ver­wal­tung und Ver­rech­nung zu­stän­dig. Mul­ti­pli­ziert man diese mit dem Durch­schnitt­lohn, so sind al­lei­ne für die Per­so­nal­kos­ten 565 Mio. € an­ge­fal­len. Geht man davon aus, dass die Brut­to-Ver­wal­tungs­kos­ten (also in­klu­si­ve der 300 Mio. €, die für die Ver­wal­tung der Auf­ga­ben an­de­rer an­ge­fal­len sein sol­len) wirk­lich 740 Mio. € be­tra­gen haben, würde das einen Per­so­nal­kos­ten­an­teil von 76% be­deu­ten. Das ist in­so­fern sehr hoch, als im Dienst­leis­tungs­sek­tor die­ser An­teil nor­ma­ler­wei­se zwi­schen 50% bis 70% liegt.

Abb. 40

Abb. 40

 

Wie man er­kennt, sind die Er­sät­ze für die Ver­wal­tung „frem­der“ Auf­ga­ben in den letz­ten Jah­ren ra­sant an­ge­stie­gen. Wäre die Rech­nung der Kas­sen kor­rekt, so hät­ten sie v.a. zwi­schen 2005 und 2006 enorm per­so­nal­in­ten­si­ve Auf­ga­ben über­nom­men, also müss­te auch der Per­so­nal­stand der Ver­si­che­run­gen in die­ser Zeit stark an­ge­stie­gen sein. Nun, für die Ver­wal­tung und Ver­rech­nung der Kran­ken-, Pen­si­ons- und Un­fall­ver-si­che­rung ge­mein­sam haben 2003 etwa 15.700 Per­so­nen ge­ar­bei­tet (eine Auf­schlüs­se­lung liegt für da­mals nicht vor), 2013 waren es nur mehr 14.442. Wie es also dazu kam, dass trotz Per­so­nal-re­duk­ti­on eine der­ma­ßen per­so­nal-in­ten­si­ve Ver­wal­tung zu­sätz­lich über-nom­men wer­den konn­te, ist hier­orts nicht zu klä­ren. Ver­mu­tet muss je­doch eine Ver­wal­tungs­quer­sub­ven­tio­nie­rung wer­den. Es wur­den also Auf­ga­ben über­tra­gen, deren Ver­wal­tungs­kos­ten deut­lich über-kom­pen­siert wer­den, wohl um den in den Kas­sen be­ste­hen­den Ver­wal­tungs-kos­ten­de­ckel nicht „spren­gen“ zu müs­sen. Wie viele Mil­lio­nen damit einer Di­rekt-Sub­ven­ti­on ent­spre­chen und wie viel davon in­di­rekt aus Steu­er­gel­dern kommt, könn­te aber nur ge­mut­maßt wer­den.

 

c.            Kos­tet die Ver­wal­tung wirk­lich nur 3%?

Immer wie­der wird be­haup­tet, die Ver­wal-tung der Kas­sen sei enorm ef­fi­zi­ent. An­geb­lich be­tra­gen die Ver­wal­tungs­kos­ten 2013 2,8%. Die­ser Wert er­rech­net sich auf Basis der Ge­samt­aus­ga­ben, die etwa 16 Mrd. € aus­ma­chen. 440 Mio. €, oder eben 2,8% wer­den als „Ver­wal­tungs- und Ver­rech­nungs­auf­wand“ an­ge­ge­ben.

Nun, diese 2,8% sind mehr­fach zu be­zwei­feln:

Be­gin­nen wir damit, zu fra­gen, warum als Basis 16 Mrd. € an­ge­nom­men wer­den. In die­sen 16 Mrd. € ent­hal­ten sind auch 4,1 Mrd. € für die sta­tio­nä­ren und min­des­tens 500 Mio. € für die am­bu­lan­te Ver­sor­gung als Pau­schal­über­wei­sun­gen an die Lan­des­fonds, die die ei­gent­li­chen Ver­wal­ter der Spi­tä­ler sind.

Bei den Be­trä­gen für die Spi­tals-am­bu­lan­zen sind nur Schät­zun­gen mög­lich, da dar­über keine öf­fent­li­chen Zah­len vor­lie­gen. Neh­men wir vor­sich­tig daher nur die si­cher fest­zu­stel­len­den 4,1 Mrd. € für die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung, dann würde, weil die Kas­sen ja dafür 2,8% Ver­wal­tungs­kos­ten er­rech­nen, die pau­scha­len Über­wei­sun­gen 115 Mio,€ in der Ver­wal­tung kos­ten. Ein doch sehr hoher Wert für ein paar Er­lag­schein, der nicht plau­si­bel ist. Plau­si­bler wäre es, die Basis zur Er­rech­nung der Ver­wal­tungs­kos­ten je­den­falls um die Pau­scha­len für die Spi­tä­ler zu ver­rin­gern.

Wie schaut es aus mit den Leis­tun­gen für an­de­re, die ja be­reits einen mehr als kos­ten­de­cken­den Ver­wal­tungs­auf­wand be­inhal­ten? Das sind 1,3 Mrd. € – diese sind aus der Ba­sis­sum­me eben­falls ab­zu­zie­hen.

Damit wür­den statt 16 Mrd. € nur etwa 10 Mrd. € als Basis blei­ben. Und diese Zahl passt auch ganz gut zum Bun­des-Ziel­steue­rungs­ver­trag, der den Kran­ken-kas­sen Ge­sund­heits­aus­ga­ben von 9,3 Mrd. € zu­rech­net (und eben nicht 16 Mrd. €).

 

Kom­men wir zu den 440 Mio. € Net­to-Ver­wal­tungs­kos­ten – wie lo­gisch sind die?

Wie be­reits be­schrie­ben dürf­ten die aus­ge­wie­se­nen „Net­to-Ver­wal­tungs-kos­ten“ deut­lich höher lie­gen, da of­fen­sicht­lich eine Sub­ven­tio­nie­rung via „Er­sät­ze für Leis­tungs­auf­wen­dun­gen“ er­folgt. Wie hoch diese sind, ist nicht be­re­chen­bar. Be­denkt man, dass deut­sche Kas­sen pro Ver­si­cher­tem für deut­lich mehr Leis­tun­gen, die sie für an­de­re In­sti­tu­tio­nen er­brin­gen, pro Ver­si­cher­tem 27€ er­hal­ten, un­se­re Kas­sen für we­ni­ger Leis­tun­gen je­doch 37€, sind also we­nigs­tens und kauf­män­nisch vor­sich­tig ge­rech­net die „Net­to-Ver­wal­tungs­kos­ten“ um 83 Mio. € höher als an­ge­ge­ben – also quer­sub­ven­tio­niert.

Zudem wer­den in den of­fi­zi­el­len Ver­wal­tungs­aus­ga­ben, die dann gerne in­ter­na­tio­nal, aber auch mit Pri­vat­ver­si­che­run­gen ver­gli­chen wer­den, be­stimm­te Pos­ten, die je­doch ganz klar der Ver­wal­tung die­nen, ein­fach weg­ge­las­sen.

Es be­ginnt damit, dass hier bei­spiels­wei­se 118 Mio. € für „sons­ti­ge be­trieb­li­che Auf­wän­de“ nicht da­zu­ge­zählt wer­den (da fällt bei­spiels­wei­se die E-Card hin­ein). Zudem wer­den Ab­schrei­bun­gen eben­falls aus­ge­klam­mert – eine doch eher un­üb­li­che Va­ri­an­te, die ja vor­aus­setzt, dass Mit­ar­bei­ter weder einen Com­pu­ter be­sit­zen, noch in einem Büro ar­bei­ten. Für diese In­fra­struk­tur fal­len etwa 45 Mio. € Ab­schrei­bung an.

Dazu kommt der ver­trau­ens­ärzt­li­che Dienst mit 75 Mio. €. Diese Chef­ärz­te die­nen prak­tisch nur der Ver­wal­tung, da sie kei­ner­lei Be­hand­lun­gen durch­füh­ren, son­dern ein Kon­troll­in­stru­ment für Kas­sen­ärz­te dar­stel­len. Sie sind damit klar Teil der Ver­rech­nung.

Nach­dem of­fen­sicht­lich die Zahl der Mit­ar­bei­ter seit 2003 ge­sun­ken ist, aber die Auf­ga­ben ge­stie­gen sind, wie man an den Er­sät­zen ab­le­sen kann, ist an­zu­neh­men, dass Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten und damit Ver­wal­tungs­kos­ten im Laufe der Zeit „aus­ge­la­gert“ wur­den – und zwar an die leis­tungs­er­brin­gen­den Kas­sen­ärz­te. An­ders aus­ge­drückt fin­det man in der Per­so­nal­re­duk­ti­on bei stei­gen­den Auf­ga­ben das Sub­strat der Be­schwer­den der Kas­sen­ärz­te, dass die Ver­wal­tung enorm zu­ge­nom­men habe. Glaubt man der Ärz­te­kam­mer, dann sind die Bü­ro­kra­tie­kos­ten in den letz­ten Jah­ren deut­lich ge­stie­gen, an­geb­lich auf einen zwei­stel­li­gen Pro­zent­satz. Es ist je­den­falls plau­si­bel, dass die Ver­wal­tung grö­ßer ge­wor­den ist – und selbst wenn wir hier nur 1% an­neh­men, sind das bei einer Brut­to­ho­no­rar­sum­me, die die Kas­sen an die Kas­sen­ärz­te aus­be­zah­len, von etwa 3,6 Mrd. €  gleich 36 Mio. €, die an Ver­wal­tungs­kos­ten in einen an­ders ti­tu­lier­ten Be­reich ver­scho­ben wur­den.

Wie geht man damit um, dass die Kas­sen einen Mo­no­pol­ver­hand­ler in den Ärz­te­kam­mern haben? Die Ärz­te­kam­mern er­hal­ten ein bis zwei Pro­zent der Brut­to­ho­no­rar­sum­me, die die Kas­sen an die Kas­sen­ärz­te aus­be­zah­len, als Kam­mer­um­la­ge, das sind 36 bis 72 Mio. €. Die die­nen u.a. dazu, jenen Ver­wal­tungs-ap­pa­rat auf­recht zu er­hal­ten, der in die Ver­wal­tung der Kas­sen­ärz­te (in­klu­si­ve der Ver­hand­lun­gen mit den Kran­ken­kas­sen) flie­ßen muss. Be­denkt man die vie­len Ver­trä­ge, die jähr­lich ver­han­delt wer­den, so kann man davon aus­ge­hen, dass die Hälf­te der Kam­mer­um­la­ge in diese Kas­sen­arzt-Ver­wal­tung fließt: Neh­men wir 1,5% Kam­mer­um­la­ge der Brut­to­ho­no­rar-sum­me an, dann ent­ste­hen 27 Mio. € Ver­wal­tungs­kos­ten des Kas­sen­sys­tems – Geld, das de­fi­ni­tiv nicht beim Pa­ti­en­ten an­kommt.

Am Ende fal­len also – und das ist jetzt nur eine grobe Rech­nung – etwa 800 Mio. € (2013) Ver­wal­tungs­kos­ten an, von denen nur die Hälf­te of­fi­zi­ell ge­zählt wird, wohl um die Ver­wal­tungs­kos­ten vir­tu­ell nied­rig zu hal­ten. Und diese 800 Mio. € dür­fen nicht auf 16 Mrd. € auf­ge­teilt wer­den, son­dern nur auf etwa 10 Mrd. €. Damit lan­den wir bei sehr viel rea­lis­ti­sche­ren 8% Ver­al­tungs­kos­ten, statt der gerne prok­la-mier­ten 2,8% (es gibt mei­nes Wis­sens keine Bran­che, die mit so einem nied­ri­gen Satz durch­kä­me – und schon gar nicht kann das eine Bran­che, die der­ma­ßen re­gu­liert ist wie das Kas­sen­sys­tem).

 

Abb. 41

Abb. 41

 

In die­sen 8,4% nicht ent­hal­ten sind die Ver­wal­tungs­kos­ten für die Me­di­ka­men­te, denn auch hier be­stün­de die Mög­lich­keit, diese her­aus­zu­rech­nen.

Die Kas­sen füh­ren die Aus­ga­ben für Me­di­ka­men­te so, als ob sie di­rekt dem Pa­ti­en­ten zu­gu­te kämen. Die Ver­wal­tung ist dabei größ­ten­teils an Groß­händ­ler und Apo­the­ker aus­ge­la­gert. Aber die Kas­sen er­hal­ten Re­zept­ge­büh­ren, die die Apo­the­ker ein­he­ben und an die Kas­sen ab­füh­ren müs­sen. Be­trach­tet man Re­zept­ge­büh­ren als steu­ern­den Selbst-be­halt, dann spricht nichts da­ge­gen, die Me­di­ka­men­ten­aus­ga­ben und Re­zept­ge­büh­rein­nah­men in der Rech­nung zu las­sen. Wenn je­doch, und so wurde es ei­gent­lich seit jeher dis­ku­tiert, die Re­zept­ge­büh­ren als Fi­nan­zie­rung der Me­di­ka­men­ten­ver­wal­tung be­trach­tet wer­den, müss­te man die 3 Mrd. € Aus­ga­ben für Me­di­ka­men­te wohl eben­falls von den Ge­samt­aus­ga­ben ab­zie­hen, da die Kas­sen dafür ja 400 Mio. € (also 13%) Ge­büh­ren er­hal­ten, die wohl aus­rei­chen müss­ten, um die in­ter­nen Me­di­ka­men­ten-ver­wal­tungs­kos­ten zu de­cken. Damit wür­den sich die rund 800 Mio. € Ver­wal­tungs­kos­ten auf nur mehr rund 7 Mrd. € Aus­ga­ben be­zie­hen und so die Ver­wal­tungs­kos­ten auf fast 12% in die Höhe trei­ben.

 

Man sieht, dass die sei­tens der Kas­sen an­ge­ge­be­nen Pro­zent­sät­ze de­fi­ni­tiv nicht stim­men kön­nen. Zwei­fel gibt es schon län­ger, aber die Be­rech­nung von Ver­al­tungs­kos­ten ist keine sim­ple Sache, womit Ver­glei­che gerne zwi­schen Äp­feln und Bir­nen her­ge­stellt wer­den.

Jetzt aber hat Flo­ri­an Ha­bers­ber­ger, ein Fi­nan­zer einer gro­ßen deut­schen Kasse und ge­bo­re­ner Ös­ter­rei­cher, eine Ver­gleichs­rech­nung mit Deutsch­land an­ge­stellt und kam zu einem doch sehr deut­li­chen Er­geb­nis: In Ös­ter­reich wer­den Ver­wal­tungs­kos­ten klein- und Ge­samt-aus­ga­ben groß­ge­rech­net, damit die Quote schön nied­rig wird. Rea­li­täts­nah und mit Deutsch­land ver­gleich­bar kos­te­te 2013 die in­ter­ne (reine) Kas­sen­ver­wal­tung 682 Mio. € bei einem ver­wal­te­ten Vo­lu­men von 11,2 Mrd. € und das macht nicht 2,8%, son­dern 6,1% Ver­wal­tungs­kos­ten. Die Deut­schen brau­chen / rech­nen mit 5,7% (und rech­nen sich die Welt auch schön).

Abb. 42a Abb. 42b

Abb. 42a und Abb. 42b: Quel­le: http://​www.​hea​lthq​uant​i.​bplaced.​net/​wordpress/?​p=173
d.     Sind Pflicht­sys­te­me wie in Ös­ter­reich (Pflicht­ver­si­che­rung statt Ver­si­che­rungs­pflicht und Kas­sen­plan­stel­len statt Nie­der­las­sungs-frei­heit) wirk­lich schlecht?

Ein so­li­da­risch fi­nan­zier­tes Ge­sund­heits­sys­tem funk­tio­niert ohne Ver­pflich­tun­gen im am­bu­lan­ten Ver­sor­gungs­be­reich nicht, da ja auch die Be­völ­ke­rung einer Zah­lungs­ver­pflich­tung un­ter­liegt.

Diese Pflich­ten stel­len den Ver­such dar, die kom­ple­xe Si­tua­ti­on der Ver­sor­gung zu re­geln bzw. zu steu­ern. In Ös­ter­reich fin­den – ge­rech­net auf 365 Tage zu 18 Stun­den – pro Mi­nu­te etwa 330 am­bu­lan­te Ver­sor­gungs­si­tua­tio­nen statt. Viele die­ser Ver­sor­gungs­si­tua­tio­nen kop­peln auf­ein­an­der und zu­ein­an­der rück – wir haben es also mit einer un­glaub­lich kom­ple­xen Si­tua­ti­on zu tun.

Ähn­lich kom­ple­xe Si­tua­tio­nen wer­den üb­li­cher­wei­se durch Markt­me­cha­nis­men (Wett­be­werb und der „un­sicht­ba­ren Hand des Mark­tes“) ge­steu­ert. In Ge­sund­heits­sys­te­men je­doch wird der Ver­such un­ter­nom­men, diese so wenig wie mög­lich ein­grei­fen zu las­sen.

Wenn je­doch nicht der Markt steu­ern soll, dann kann nur durch Pla­nung ge­steu­ert wer­den. In den meis­ten Län­dern der Welt hat man er­kannt, dass dies je­doch ei­gent­lich un­mög­lich ist, und baut daher be­wusst Wett­be­werbs­si­tua­tio­nen ein. Sei es, dass An­bie­ter um öf­fent­li­che Ver­sor­gungs­auf­trä­ge, oder aber Ver­sor­ger (Ver­si­che­rungs­pflicht statt Pflicht­ver­si­che­rung) um Pa­ti­en­ten wett­ei­fern.

In Ös­ter­reich je­doch wer­den of­fi­zi­ell keine Wett­be­werbs­kom­po­nen­ten zu­ge­las­sen. Die Kran­ken­kas­sen müs­sen sich nicht darum küm­mern, Ver­si­cher­te an sich zu bin­den, da alle Ös­ter­rei­cher einer Kasse ver­pflich­tend zu­ge­teilt wer­den, und Ärzte müs­sen sich nicht um Ver­sor­gungs­auf­trä­ge be­mü­hen, da sie, wenn sie ein­mal einen Kas­sen­ver­trag haben, die­sen „ewig“ be­sit­zen (erst seit kur­zem kön­nen Ärzte dazu ge­zwun­gen wer­den, ihren Ver­trag in einem be­stimm­ten Alter zu­rück­zu­ge­ben) und dann vor Kon­kur­renz ge­schützt sind. Und die Spi­tals­am­bu­lan­zen, die als „Aus­weich-Ver­sor­gung­struk­tur“ immer vor­han­den ist, muss von einer an­de­ren Stel­le vor­ge-hal­ten und größ­ten­teils auch fi­nan­ziert wer­den. Zwar brin­gen Wahl­ärz­te und Spi­tals­am­bu­lan­zen etwas Wett­be­werb in das Sys­tem hin­ein, der ist je­doch nur sehr vir­tu­ell, da diese die Ho­no­rar­sum­me der Kas­sen­ärz­te nicht oder kaum schmä­lern.

Und da nun, wie be­schrie­ben, kein ein­heit­li­cher Leis­tungs­ka­ta­log be­steht und keine Ver­pflich­tung vor­liegt, eine de­fi­nier­te Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit zu ent­fal­ten, es also prak­tisch keine Ver­sor­gungs­plä­ne gibt,  ent­steht eine völ­lig un­ge­steu­er­te, wenn auch oft über­re­gu­lier­te Si­tua­ti­on (den­ken wir an die Ab­gren­zung der Fä­cher), die zu Mehr­glei­sig­kei­ten und Rei­bungs­ver­lus­ten führt. Daher ist eine Si­tua­ti­on, wie sie in Ös­ter­reich vor­liegt – also meh­re­re Pflicht­ebe­nen, die nicht mit­ein­an­der pla­nen müs­sen und auch nicht im Wett­be­werb ste­hen – tat­säch­lich schlecht. Und die WHO er­klärt den jun­gen De­mo­kra­ti­en des ehe­ma­li­gen Ost­blocks re­gel­mä­ßig, dass sie sol­che Feh­ler nicht ma­chen soll­ten.

(5)        Was pas­siert, wenn die Kas­sen fu­sio­nie­ren?
e.     Ist eine Kas­sen­fu­si­on ei­gent­lich sinn­voll (Zen­tra­li­sie­rung im Zeit­al­ter der De­zen­tra­li­sie­rung)?

Wie wir an der Fi­nan­zie­rung er­ken­nen kön­nen, hat Ös­ter­reich ein Al­lein­stel­lungs-merk­mal (sieht man von Grie­chen­land, des­sen Sys­tem un­durch­schau­bar ist und Is­land, das ei­gent­lich auch aus einer Hand fi­nan­ziert wird, ab).

 

Abb. 4b Abb. 4a

Abb. 43a und Abb. 43b

Nur bei uns gibt es zwei par­al­le­le Sys­te­me, ein steu­er­fi­nan­zier­tes Be­ve­ridge-Sys­tem für die Spi­tals-ver­sor­gung (inkl. Spi­tals­am­bu­lan­zen) und ein bei­trags­fi­nan­zier­tes Bis­marck-Sys­tem für den nie­der­ge­las­se­nen Be­reich. Alle an­de­ren Län­der haben ent­we­der das eine, oder das an­de­re.

Steu­er­fi­nan­zier­te Sys­te­me waren oft zen­tral or­ga­ni­siert. Etwa der NHS (Na­tio­nal Health Ser­vice), der prak­tisch von Lon­don aus ge­steu­ert wurde. An­de­rer­seits gab es aber auch steu­er­fi­nan­zier­te Sys­te­me, die hoch­gra­dig de­zen­tra­li­siert waren, wie Dä­ne­mark. Ak­tu­ell wer­den Re­for­men der­art durch­ge­führt, dass hoch­spe­zia­li­sier­te The­men zen­tral blei­ben/wer­den, aber die Ba­sis-Ver­sor­gung de­zen­tral bleibt/wird. Es ent­ste­hen de­fi­nier­te und weit­ge­hend selb­stän­di­ge Ver­sor­gungs­re­gio­nen, die die ge­sam­te Ver­sor­gung or­ga­ni­sie­ren und dabei auch Sys­tem­auf­ga­ben, wie Res­sour­cen­al­lo­ka­ti­on oder sogar Res­sour­cen­be­schaf­fung über­neh­men.

Wenn also im Ge­sund­heits­we­sen vom Trend zur De­zen­tra­li­sie­rung ge­spro­chen wird, be­deu­tet das, dass Ver­sor­gungs-re­gio­nen ge­gen­über der zen­tra­len Sys­te­me­be­ne ge­stärkt wer­den, da, so die An­nah­me, in klein­glied­ri­gen Struk­tu­ren die Pro­blem­lö­sungs­kom­pe­tenz grö­ßer ist.

In Ös­ter­reich liegt der Fall gänz­lich und un­ver­gleich­lich an­ders. Hier haben wir ein Ne­ben­ein­an­der un­ter­schied­lichs­ter Ver­sor­ger, deren ei­ge­ne Pla­nung ent­we­der völ­lig in­suf­fi­zi­ent ist (Kran­ken­kas­sen) oder von po­li­ti­schen Mo­ti­ven ir­ri­tiert wird (Län­der). Wie sehr diese Pla­nun­gen an­ein­an­der und am Pa­ti­en­ten­in­ter­es­se vor­bei­ge­hen, kann man daran er­ken­nen, dass wir eben sehr viele Pa­ti­en­ten im sta­tio­nä­ren Be­reich ver­sor­gen, ob­wohl es ei­gent­lich aus Pa­ti­en­ten­sicht darum ginge, Spi­tals­auf­ent­hal­te zu ver­mei­den.

Abb. 5

Abb. 44

 

Die Re­for­men, die al­le­samt dazu die­nen soll­ten, die strik­te Tren­nung zwi­schen dem sta­tio­nä­ren und dem am­bu­lan­ten Be­reich zu ver­klei­nern, sind bis dato an den Bun­des­län­dern und Kran­ken­kas­sen  (Ärz­te­kam­mern) ge­schei­tert. Den­ken wir an die Re­form­pool­pro­jek­te aus der Re­form 2005, die Kas­sen und Län­der zu Pro­jek­ten der GE­MEIN­SA­MEN Ver­sor­gungs­pla­nung an­ge­hal­ten hat; den­ken wir an die Steue­rungs­gre­mi­en, wie die Lan­des-ge­sund­heits­platt­for­men oder jetzt die Lan­des-Ziel­steue­rungs­kom­mis­sio­nen, die ge­setz­lich ein­ge­rich­tet wur­den, um die strik­te Tren­nung zu re­du­zie­ren.

Al­lei­ne, es hat bis­her nie ge­klappt.

Einer der Grün­de dafür ist, dass eben (ana­log zum „un­ech­ten Fö­de­ra­lis­mus“) keine echte De­zen­tra­li­sie­rung be­steht, und jede Kran­ken­kas­se, aber noch mehr jedes Bun­des­land über die Aus­wir­kun­gen auf an­de­re nach­denkt. Es kommt also im Vor­feld von Ver­än­de­run­gen be­reits zu ge­trenn­ten Vor­ver­hand­lun­gen zwi­schen den (gro­ßen) Kas­sen und zwi­schen den Bun­des­län­dern. Wird dort keine Ei­ni­gung er­zielt, so steht in der Regel be­reits jeder Re­form­ver­such still. Kommt es zu einer Ei­ni­gung, be­deu­tet das in der Regel nur, dass man Ver­hand­lun­gen be­ginnt, aus denen man je­der­zeit wie­der aus­tei­gen kann – und auch tut. Und wenn dann die Ver­hand­lun­gen sogar pro­duk­tiv wären, stün­den dann noch die Ver­hand­lun­gen mit der Ärz­te­kam­mer an, die ja wie ein sia­me­si­scher Zwil­ling an die Kran­ken-kas­sen ge­bun­den ist. In die­sem ös­ter-rei­chi­schen Kor­po­ra­tis­mus ist prak­tisch be­reits alles vor­bei, bevor es be­ginnt.

Das Re­form­pool­pro­jekt „Präope­ra­ti­ve Be­fun­dung“, das nur der Ver­such ist, die präope­ra­ti­ven Be­fun­dun­gen zwi­schen Kas­sen­be­reich und Spi­tals­be­reich auf­ei-nan­der ab­zu­stim­men, wurde zwi­schen 2005 und 2007 in Salz­burg dis­ku­tiert, da­nach dort um­ge­setzt und po­si­tiv eva­lu­iert. Und da­nach wurde wei­te­re fünf Jahre dis­ku­tiert, ob das Pro­jekt in den an­de­ren Bun­des­län­dern eben­falls ein­ge­führt wer­den soll. In Bun­des­län­dern, die das Pro­jekt ko­pie­ren woll­ten, stell­ten sich in der Regel die Kas­sen quer – man woll­te, wenn über­haupt, eine Bun­des-lö­sung. Und tat­säch­lich, mit etwas Glück wird so ein klei­nes Thema nach zehn­jäh­ri­ger Dis­kus­si­on flä­chen­de­ckend ein­ge­führt wer­den kön­nen. Der Grund dafür, dass das so lange dau­ert, ist, weil wegen der Viel­zahl an Zu­stän­di­gen hun­der­te oder tau­sen­de Ver­hand­lungs-run­den nötig sind. Selbst wenn in einem Bun­des­land sich Land, Ge­biets­kran­ken-kas­se UND Ärz­te­kam­mer einig wären, kann alles an einer bun­des­wei­ten Kasse wie der BVA oder der SVB schei­tern. Ganz ab­ge­se­hen davon, dass es oh­ne­hin schon sel­ten vor­kommt, dass Land, GKK und Ärz­te­kam­mer einig sind.

In genau die­sem Kon­text ist die Frage der Kas­sen­fu­si­on zu sehen. Es geht also fak­tisch nicht um eine Zen­tra­li­sie­rung oder eine De­zen­tra­li­sie­rung, son­dern aus-schließ­lich um eine Re­duk­ti­on der Kom­ple­xi­tät. Zwar ga­ran­tiert eine Kas­sen-fu­si­on nicht, dass dann die Ab­stim­mung mit den Län­dern klappt, aber es er­höht deut­lich die Wahr­schein­lich­keit. Eine Kas­sen­fu­si­on ist also nicht eine zwin­gen­de Maß­nah­me, son­dern eher eine Ver­zweif­lungs­tat, weil eben die Ge­schich­te zeigt, dass die der­zei­ti­gen, skle­ro­sier­ten Ent­schei­dungs­we­ge jeg­li­ches Re­form­vor­ha­ben un­ter­bin­den.

 

f.             Was bringt eine Fu­si­on – Ein­spa­run­gen?

In den Me­di­en wird oft und gerne kol­por­tiert, dass eine Kas­sen­fu­si­on sehr viel Geld in der Ver­wal­tung ein­spa­ren könn­te. Hier wird wohl eher po­le­misch ar­gu­men­tiert. Rich­tig ist, dass die etwa 8.000 Mit­ar­bei­ter der Kas­sen viele Dop­pel­glei­sig­kei­ten ver­wal­ten. Dar­aus kann je­doch noch nicht ab­ge­lei­tet wer­den, dass die Aus­ga­ben hier al­lei­ne durch eine Kas­sen­fu­si­on in re­le­van­ter Höhe sin­ken wer­den.

 

Um ab­zu­schät­zen, was eine Fu­si­on lang­fris­tig an Ver­wal­tungs­kos­ten spa­ren könn­te, gibt es meh­re­re Her­an­ge­hens-wei­sen, die al­le­samt aber als grobe Schät­zun­gen zu be­trach­ten sind, weil es eben prak­tisch un­mög­lich ist, fest­zu­stel­len, was diese Dop­pel­glei­sig­kei­ten wirk­lich kos­ten. Des­we­gen ver­gleicht man die Kos­ten dann auch gerne in­ter­na­tio­nal, aber bei Ver­glei­chen mit an­de­ren Län­dern ist es immer sehr schwer, einen Ver­gleich von Äp­feln mit Bir­nen zu ver­mei­den, und das trifft vor allem bei den Ver­wal­tungs­kos­ten zu.

Re­cher­chiert man, fin­det man sehr oft die An­ga­be von 5% Ver­wal­tungs­kos­ten am Ge­samt­um­satz. Würde man die­sen Wert als Bench­mark an­set­zen, könn­ten bis zu 40% der Ver­wal­tungs­kos­ten re­du­ziert wer­den, also von etwa 8% auf 5% fal­len. Um­ge­rech­net wären das also etwa 300 Mio. €. Es ist je­doch zu ver­mu­ten, dass die­ser ein­fa­che Ver­gleich nicht stim­mig ist.

In einem di­rek­ten Ver­gleich mit Deutsch­land, das wegen sei­ner hohen Ver­wal­tungs­kos­ten unter Druck steht, wurde er­rech­net, dass die ver­gleich­ba­ren Ver­wal­tungs­aus­ga­ben-Quo­ten in Ös­ter-reich 6,1%, in Deutsch­land 5,7% be­tra­gen.

Damit wäre Ös­ter­reich im Ver­gleich zu Deutsch­land um 44,68 Mio. € zu teuer. Al­ler­dings haben auch die Deut­schen keine ein­heit­li­chen Kas­sen – dafür je­doch Wett­be­werb und die Kas­sen sind grö­ßer als un­se­re. Geht man davon aus, dass Wett­be­wer­be und Größe Ein­fluss­fak­to­ren auf die Ef­fi­zi­enz der Ver­wal­tung sind, dann ist an­zu­neh­men, dass die Ver­al­tungs-kos­ten nicht viel güns­ti­ger als viel­leicht 5% wer­den dürf­ten – ein ei­gent­lich sogar sehr guter Wert.

 

Denkt man an den Be­reich, der wohl am ehes­ten Spar­po­ten­ti­al im Falle einer Fu­si­on auf­weist, den Per­so­nal­be­reich, kann man fol­gen­de Über­le­gun­gen an­stel­len:

2012 sind an Per­so­nal­kos­ten 565 Mio. € an­ge­fal­len. Zwar ist nicht klar, wie hoch der An­teil ist, der für Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten für an­de­re an­fällt, aber wenn man (groß­zü­gig) an­nimmt, dass 70% der Per­so­nal­kos­ten der Net­to-Kas­sen­ver­wal­tung zu­zu­schrei­ben sind, dann sind als Basis der Ver­wal­tungs­ein­spa­rung etwa 400 Mio. € an­zu­neh­men. Gehen wir davon aus, dass bis zu 20% ein­ge­spart wer­den kön­nen, dann bräch­te das am Ende 80 Mio. € – die zu rea­li­sie­ren je­doch wegen der Kos­ten­re­ma­nenz viele Jahre dau­ern würde. Eine im Ver­gleich doch eher ge­rin­ge Summe, wenn man be­denkt, wel­chen po­li­ti­schen Kraft­akt eine Auf­lö­sung aller Kas­sen be­deu­te­te.

 

Al­ler­dings wür­den durch die Kas­sen­fu­si­on auch ex­ter­ne Kos­ten re­du­ziert wer­den kön­nen, näm­lich (Teile) der Ver­wal­tungs­kos­ten, die bei den Ärz­te­kam­mern und den Ärzte an­fal­len.

Die ad­mi­nis­tra­ti­ven Er­leich­te­run­gen in den Or­di­na­tio­nen wür­den wohl nicht mehr als 10 bis 20 Mio. € be­tra­gen, die im Rah­men ge­rin­ge­rer Ho­no­rar­stei­ge­run­gen im Laufe ei­ni­ger Jahre rea­li­sier­bar sind. Und in den Ärz­te­kam­mern könn­ten lang­fris­tig, wenn über­haupt, Struk­tu­ren in der Grö­ßen­ord­nung von 15 Mio. € ab­ge­baut wer­den, die dann zu einer Re­duk­ti­on der Kam­mer­bei­trä­ge füh­ren könn­ten. Pas­sier­te das, könn­te man auch das mög­li­cher­wei­se über schwä­cher wach­sen­de Stei­ge­run­gen bei den Ho­no­ra­ren rea­li­sie­ren. In die­ser Rech­nung ste­cken je­doch sehr viele „Wenns“. Am Ende sind, im glück­lichs­ten Fall, viel­leicht wei­te­re 30 Mio. € bis dato aus­ge­la­ger­te Kos­ten rea­li­sier­bar.

Schluss­end­lich blei­ben wohl di­rekt er­ziel­ba­re Ein­spa­run­gen im zwei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich, even­tu­ell in nied­ri­gen drei­stel­li­gen übrig – das ist im Ver­gleich zu den 10 Mrd. €, die ver­wal­tet wer­den, eine mei­ner Mei­nung nach ver­nach­läs­sig­ba­re Größe. Mehr noch, der po­li­ti­sche Kampf um so eine Fu­si­on ist de­fi­ni­tiv zu groß, um diese Be­trä­ge zu ge­win­nen. Und im Grun­de sind 6% Ver­wal­tungs­kos­ten nicht wirk­lich viel. Selbst die oben er­rech­ne­ten 8% wären eine to­le­ra­ble Größe, wenn die Er­geb­nis­se pass­ten.

Der wahre Grund je­doch, warum eine Kas­sen­fu­si­on sinn­voll ist, ist die Mög­lich-keit, das Ge­sund­heits­we­sen straf­fer zu or­ga­ni­sie­ren. Wenn es we­ni­ger Ver­hand-lungs­part­ner gibt, sinkt die Kom­ple­xi­tät und es steigt die Mög­lich­keit, die ein­zel­nen Sub­sys­te­me wie­der auf­ein­an­der ab­zu-stim­men.

Wie die WHO-Stu­die „Buil­ding pri­ma­ry care in a chan­ging Eu­ro­pe“ 2015 zeigt, ist die Ko­or­di­na­ti­on durch PHC in Ös­ter­reich mas­siv un­ter­ent­wi­ckelt. Ge­län­ge es hier bes­ser zu wer­den, könn­te sehr viel er­reicht wer­den.

Abb. 45

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Be­den­ken wir, dass ak­tu­ell etwa 900.000 Spi­tals­auf­nah­men ver­mie­den wer­den könn­ten, wenn die am­bu­lan­te Ver­sor­gung bes­ser funk­tio­nier­te, so ist auch leicht zu er­ken­nen, wel­ches Po­ten­ti­al da­hin­ter steckt.

Pro Auf­ent­halt könn­ten netto (also nach Abzug der Kos­ten durch Be­hand­lung in einem an­de­ren, meist am­bu­lan­ten Set­ting) wohl etwa 1.000€ ge­spart wer­den, und das wohl mit einer Stei­ge­rung des Pa­ti­en­ten-nut­zens.

Die Ho­no­ra­re der Fach­ärz­te be­tra­gen in etwa 1,4 Mrd. €, die Kos­ten der Spi­tals-am­bu­lan­zen etwa 1,9 Mrd. € (Basis 2013) – die fach­ärzt­li­che am­bu­lan­te Ver­sor­gung kos­tet daher über 3 Mrd. €. Es ist nicht un­se­ri­ös an­zu­neh­men, dass hier netto 500-1.000 Mio. € ein­ge­spart (bzw. um­ge­schich­tet) wer­den könn­ten.

Al­lei­ne die­ser Über­schlag würde etwa 10% der öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­aus­ga­ben für Akut­be­hand­lung be­tra­gen.

Dazu kom­men po­si­ti­ve Ef­fek­te, je­doch ist es ak­tu­ell nicht se­ri­ös mög­lich, diese in € zu be­wer­ten. Län­der, in denen das Ge­sund­heits­we­sen straf­fer or­ga­ni­siert ist, er­rei­chen für ihre Be­völ­ke­rung mehr ge­sun­de Le­bens­jah­re und we­ni­ger chro­ni­sche Er­kran­kun­gen. Ein Pa­ti­en­ten-nut­zen, der auch dazu führt, dass die Be­las­tung im Pfle­ge­be­reich deut­lich sinkt.

 

Um das zu er­rei­chen wird man kaum auf die Mit­ar­bei­ter der Kas­sen ver­zich­ten kön­nen, da wir dann zwar we­ni­ger Ver­wal­ter, aber mehr „Ver­sor­ger“ bräuch­ten.

Wenn die 8.000 Kas­sen­mit­ar­bei­ter nicht mehr dafür ein­ge­setzt wür­den, die 10.000 Kas­sen­ärz­te zu kon­trol­lie­ren, son­dern dafür, dar­auf zu ach­ten, dass in de­fi­nier­ten Ver­sor­gungs­re­gio­nen (wenn es nur mehr eine Kran­ken­kas­se gäbe, könn­ten diese ohne Rück­sicht auf po­li­ti­sche Gren­zen und aus­schließ­lich nach Ver­sor­gungs­wis­sen­schaft­li­chen Kri­te­ri­en de­fi­niert wer­den) die Pa­ti­en­ten zu ihrer Ver­sor­gung kom­men, dann wird die Ar­beit nicht we­ni­ger, aber an­ders.

Na­tür­lich stellt sich die Frage, wie die Spi­tä­ler re­agie­ren wür­den – aber nicht die Spi­tä­ler er­zeu­gen ihre Pa­ti­en­ten, es sind ihre Zu­wei­ser – wenn dort Pa­ti­en­ten am­bu­lant vor sta­tio­när be­han­delt wür­den, dann kön­nen die Spi­tä­ler nicht an­ders re­agie­ren, als ihre Ka­pa­zi­tä­ten zu re­di­men­sio­nie­ren.

Diese Er­kennt­nis­se sind auch auf po­li­ti­scher Ebene nicht un­be­kannt, wes­we­gen auch der Wi­der­stand gegen sol­che Ent­wick­lun­gen be­steht. Und so ist neben der Ärz­te­kam­mer vor allem die Lan­des­po­li­tik gegen die Ent­wick­lung eines ein­heit­li­chen Leis­tungs­ka­ta­logs. Und es ist bei­nah zy­nisch, dass es nach 1996, 2005, 2008 nun auch wie­der po­li­ti­sche Wil­lens­be­kun­dun­gen gibt, einen sol­chen Ka­ta­log am­bu­lan­ter Leis­tun­gen (KAL) ein­zu­füh­ren (Bun­des­ziel­steue­rungs­ver­trag: „Ope­ra­ti­ves Ziel: 7.2.1.: Sek­to­ren­über-grei­fen­de ein­heit­li­che Dia­gno­sen- und Leis­tungs­do­ku­men­ta­ti­on (stan­dar­di­siert und co­diert) si­cher­stel­len und schritt­wei­se um­set­zen“). Auch wenn seit 2004 eine stän­di­ge Ar­beits­grup­pe im Mi­nis­te­ri­um sich mit der Ent­wick­lung eines KAL be­schäf­tigt, und daher ei­gent­lich genug Know-How für die Um­set­zung da wäre – wol­len (wie die Lan­des­ziel­steue­rungs­ver­trä­ge zei­gen) Wien, Tirol, Salz­burg, Ober­ös­ter­reich, Nie­der­ös­ter­reich und das Bur­gen­land in nächs­ter Zeit nichts, Vor­arl­berg will es in einer Spi­tals­am­bu­lanz, die Stei­er­mark in sechs Spi­tals­am­bu­lan­zen und Kärn­ten gar in gan­zen vier Spi­tä­lern (alle Am­bu-lan­zen?) pi­lo­tie­ren. Für den Kas­sen­be­reich gibt es kei­ner­lei Ak­ti­vi­tä­ten, und ob Ärz­te­kam­mern mit­ma­chen, dar­über gibt es keine Aus­sa­gen.

 

 

g.     Wel­che Vor­aus­set­zun­gen sind nötig, um die Kas­sen zu fu­sio­nie­ren (recht­lich und kul­tu­rell)?

Recht­lich und ver­fas­sungs­recht­lich ist eine Kas­sen­fu­si­on aller Kas­sen der Un­selb­stän­di­gen, bzw. der Selb­stän­di­gen (SVA und SVB) mög­li­cher­wei­se sogar durch eine Wei­sung, je­den­falls durch eine ein­fach­ge­setz­li­che Re­ge­lung mög­lich. In wie weit die BVA bei den Un­selb­stän­di­gen ein­zu­schlie­ßen ist, ist nicht ganz so leicht zu be­ant­wor­ten, aber wahr­schein­lich auch mög­lich. Hin­ter­grund des­sen ist, dass das Ri­si­ko­pro­fil der BVA-Ver­si­cher­ten sich von dem der Un­selb­stän­di­gen un­ter­schei­det, aber das (Ver­fas­sungs)Recht vor­sieht, dass Be­rufs­grup­pen, die über eine ei­ge­ne Kran­ken­ver­si­che­rung ver­fü­gen, nicht mit einer an­de­ren Be­rufs­grup­pe mit einem un­glei­chen Ri­si­ko und einer an­de­ren Ver­si­che­rung zu­sam­men ver­si­chert wer­den kön­nen.

De­fi­ni­tiv schla­gend wird die­ses Ver­fas­sungs­recht, soll­te man Selb­stän­di­ge und Un­selb­stän­di­ge ge­mein­sam in einer KV ver­si­chern.

Zudem ist nicht klar, in wie weit es mög­lich ist, alle KV zu fu­sio­nie­ren, da das Bis­marck-Sys­tem damit in­di­rekt aus­ge­he­belt würde, und im Grun­de durch eine sol­che Fu­si­on ein staat­li­ches Ge­sund­heits­sys­tem durch die Hin­ter­tür ein­tre­ten könn­te.

 

Aus die­sem Grund wer­den, wenn von Kas­sen­fu­sio­nen die Rede ist, in der Regel zwei Mo­del­le er­wähnt:

  1. Die Fu­si­on der Be­triebs­kran­ken­kas­sen mit den neun Ge­biets­kran­ken­kas­sen, an­sons­ten alles wie bis­her (SPÖ); oder
  2. die Re­duk­ti­on auf drei Kran­ken­kas­sen (BVA, SVA, eine all­ge­mei­ne KK), wie Chris­toph Leitl vor­schlägt.

An­hand der Vor­schlä­ge ist be­reits er­kenn­bar, dass ge­ra­de die SPÖ hier kein In­ter­es­se hat, da die GKK zum über­wie­gen­den Teil durch die FSG do­mi­niert sind. Eine Fu­si­on würde genau in den Be­rei­chen Ein­spa­run­gen brin­gen, die heute als Per­so­nal­re­ser­ve für hö­he­re po­li­tisch Wei­hen die­nen.

Zudem würde kla­rer­wei­se der re­gio­na­le Ein­fluss des FSG auf die Län­der­po­li­tik schwin­den – und in nicht SPÖ-do­mi­nier­ten Län­dern sind es in der Regel die GKK, über die po­li­ti­scher Ein­fluss gel­tend ge­macht wird, etwa in NÖ oder OÖ. Eine ein­heit­li­che Kasse mit zen­tra­ler Füh­rung könn­te nicht mehr all jene In­ter­es­sen aus­wä­gen, die eben die GKK heute sehr wohl ma­chen.

Zudem wäre damit zu rech­nen, dass die So­zi­al­part­ner­schaft deut­lich an Ein­fluss ver­liert, da die Gre­mi­en klei­ner und die Trans­pa­renz grö­ßer würde.

In Summe stellt daher eine Kas­sen­fu­si­on eine Be­dro­hung der heu­ti­gen Macht-kon­stel­la­ti­on dar – das ist mei­ner Mei­nung nach der ein­zi­ge Grund, warum die­ses Thema seit Jahr­zehn­ten schwelt und trotz schlech­ter Out­co­me-Er­geb­nis­se für die Ver­si­cher­ten un­ge­löst bleibt.

 

 

 

h.           Wie geht man bei einer Kas­sen­fu­si­on mit den Spi­tals­am­bu­lan­zen um?

Eine Kas­sen­fu­si­on ist nur sinn­voll, wenn damit die Mög­lich­keit steigt, einen ein­heit­li­chen Leis­tungs­ka­ta­log für ALLE am­bu­lan­ten Dienst­leis­ter durch­zu­set­zen. Ob es zu einer Ho­no­rie­rung der Am­bu­lan­zen kommt oder nicht, ist dann we­ni­ger wich­tig, wenn si­cher­ge­stellt wird, dass die Daten trans­pa­rent sind, also die Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit der An­bie­ter für alle über­prüf­bar wird und fest­ge­stellt wer­den kann, wo Pa­ti­en­ten wel­che Leis­tung er­hal­ten. Vor­aus­ge­setzt, die Kas­sen schaf­fen die Ver­wand­lung zu ech­ten Ver­sor­gern, wer­den sie das An­ge­bot flä­chen­de­ckend an­bie­ten wol­len und müs­sen. Eine „ins­ge­hei­me“ Ver­la­ge­rung der Leis­tun­gen in die Spi­tals­am­bu­lan­zen kann dann nicht mehr statt­fin­den. Wenn zudem die Spi­tals­am­bu­lan­zen keine ei­ge­ne Fi­nan­zie­rungs­schie­ne er­hal­ten, dann wer­den sie da­nach trach­ten, die aus­la­ger­ba­ren Leis­tun­gen auch wirk­lich aus­zu­la­gern, weil die dort tä­ti­gen Ärzte dann auch si­cher sein kön­nen, dass es die Leis­tun­gen gibt. Der Druck auf jene An­bie­ter, die ver­su­chen, Leis­tun­gen nicht an­zu­bie­ten wird stei­gen, da es zu einer Wett­be­werbs­kom­po­nen­te kommt und Pa­ti­en­ten mit den Füßen ab­stim­men wer­den. Da­durch wer­den die am­bu­lan­ten Leis­tun­gen zu­neh­men am „Best Point of Ser­vice“ er­bracht wer­den – und das wird in einem Fall eben eine Spi­tals­am­bu­lanz, in einem an­de­ren Fall ein nie­der­ge­las­se­ner Arzt sein (Bun­des-ziel­steue­rungs­ver­trag: „Stra­te­gi­sches Ziel 7.1.: Be­hand­lungs- und Ver­sor­gungs-pro­zes­se sek­to­ren­über­grei­fend am Pa­ti­en­ten­be­darf und am ‚Best Point of Ser­vice‘ ori­en­tie­ren“). Die An­ge­bo­te wer­den sich zu­neh­mend der­ma­ßen di­men­sio­nie­ren, wie es dem Be­darf ent­spricht und Dop­pel­glei­sig­kei­ten wer­den ab­ge­baut (Bun­des­ziel­steue­rungs­ver­trag: „Stra­te­gi­sches Ziel  6.2.: Ver­sor­gungs-dich­te in allen Ver­sor­gungs­stu­fen be­darfs-ori­en­tiert an­pas­sen, ins­be­son­de­re durch die Re­duk­ti­on der Kran­ken­haus­häu­fig­keit und den Abbau bzw. die Ver­hin­de­rung von Par­al­lel­struk­tu­ren“).

 

Al­ler­dings spricht nichts da­ge­gen, auch in den Spi­tals­am­bu­lan­zen jene Leis­tungs­ho­no­ra­re zu be­zah­len, die den Kas­sen­ärz­ten aus­be­zahlt wer­den – al­ler­dings nur die Leis­tungs­ho­no­ra­re. Die Pau­schal­be­trä­ge, die ja dann Teil des Ein­kom­mens der Kas­sen­ärz­te sein wür­den, dürf­ten in dem Fall je­doch den Am­bu­lan­zen nicht zu­er­kannt wer­den. Soll­ten diese doch an­ge­dacht wer­den, dann muss si­cher-ge­stellt wer­den, dass Spi­tals­am­bu­lan­zen unter den glei­chen wirt­schaft­li­chen Be­din­gun­gen ar­bei­ten wie Kas­sen­ärz­te, damit es hier nicht über (Quer)Sub­ven­tio­nen zu un­lau­te­ren Wett­be­werbs-be­din­gun­gen kommt und Spi­tals­am­bu­lan­zen als un­be­zwing­ba­re Kon­kur­renz-struk­tur ent­ste­hen.

Rea­lis­tisch be­trach­tet ist die Um­len­kung der Pa­ti­en­ten­strö­me eine lang­fris­ti­ge An­ge­le­gen­heit. Mit einer Über­gangs­zeit von zehn Jah­ren NACH ver­pflich­ten­dem Ein­füh­ren des Ka­ta­logs ist zu rech­nen.

j.             Wie geht man bei einer Kas­sen­fu­si­on mit den Wahl­ärz­ten um?
Eine Kas­sen­fu­si­on ist nur sinn­voll, wenn damit die Mög­lich­keit steigt, einen ein­heit­li­chen Leis­tungs­ka­ta­log für ALLE am­bu­lan­ten Dienst­leis­ter durch­zu­set­zen. Be­steht dann ein sol­cher Ka­ta­log, der ein­heit­lich kal­ku­lier­te Leis­tungs­ta­ri­fe aus­weist, wür­den Wahl­ärz­te eine Art Preis­lis­te für alle Pa­ti­en­ten er­hal­ten, und Pa­ti­en­ten wür­den ös­ter­reich­weit wis­sen, was sie rück­erstat­tet er­hiel­ten.

Da diese Ta­ri­fe je­doch nur mehr einen Teil des Ein­kom­mens der Kas­sen­ärz­te dar­stel­len – ein si­cher nicht un­we­sent­li­cher Teil würde ja durch leis­tungs-un­ab­hän­gi­ge Pau­scha­len ent­ste­hen –, würde der Pro­zent­satz der Rück­erstat­tung sin­ken. In der Folge wür­den die heute be­ste­hen­den Wahl­ärz­te einen noch deut­li­che­ren Wett­be­werbs­nach­teil haben, da die heute gül­ti­ge 80%-Re­gel nur mehr auf die Leis­tungs­ho­no­ra­re be­zo­gen wäre. Daher muss in einem ers­ten Schritt je­den­falls die Rück­erstat­tung 100% be­tra­gen. Da die Ho­no­ra­re be­triebs­wirt­schaft­lich kal­ku­liert sind, kön­nen Wahl­ärz­te ihre Leis­tun­gen damit wei­ter­hin je­den­falls kos­ten­de­ckend er­brin­gen. Al­ler­dings wird trotz­dem die At­trak­ti­vi­tät, als Wahl­arzt zu ar­bei­ten deut­lich sin­ken. Damit wür­den die Pa­ti­en­ten wie­der stär­ker in das Kas­sen­sys­tem zu­rück­ge­holt wer­den – ein mei­ner Mei­nung nach er­stre­bens-wer­tes Ziel.

An­geb­lich ar­bei­ten heute (ohne Zahn­ärz­te) etwa 4.000 Wahl­ärz­te haupt­be­ruf­lich. Gehen wir davon aus, dass deren Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit der­je­ni­gen der Kas­sen­ärz­te ent­spricht (diese An­nah­me ist des­we­gen zu­läs­sig, da Wahl­ärz­te zwar we­ni­ger Pa­ti­en­ten be­han­deln, diese je­doch si­cher öfter zu Ende be­han­deln, also nicht wei­ter­über­wei­sen; denn ein Kas­sen­arzt, der zwar Pa­ti­en­ten­kon­takt hat und auch Um­sät­ze mit dem Pa­ti­en­ten er­zeugt (daran wird heute die Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit des Kas­sen­arz­tes ge­mes­sen), aber den Pa­ti­en­ten NICHT zu Ende be­han­delt, ob­wohl er es könn­te, son­dern wei­ter-über­weist, ist aus Sicht der Ver­sor­gungs­ebe­ne NICHT ver­sor­gungs­wirk­sam).

Wenn also Wahl­ärz­te und Kas­sen­ärz­te gleich ver­sor­gungs­wirk­sam sind, sind Wahl­ärz­te für etwa ein Drit­tel der Ver­sor­gung ver­ant­wort­lich. Diese dür­fen daher nicht plötz­lich aus der Ver­sor­gung ge­drängt wer­den. Ent­we­der bie­tet man die­sen Ärz­ten Kas­sen­ver­trä­ge an (v.a. dort, wo auf Grund der Be­darfs­la­ge und der Ver­sor­gung mit Kas­sen­ärz­ten Lü­cken be­ste­hen), oder aber löst diese Or­di­na­tio­nen ab, oder man wird für eine fünf- bis zehn­jäh­ri­ge Über­gangs­pha­se auch für Wahl­ärz­te P4P-Pau­scha­len ent­wi­ckeln.

 

Al­ter­na­tiv zu die­ser Vor­gangs­wei­se wäre es mög­lich, alle Kas­sen­ver­trä­ge zu strei­chen, und alle nie­der­ge­las­se­nen Ärzte zu Wahl­ärz­ten zu ma­chen. Diese, von mir prä­fe­rier­te Va­ri­an­te würde die Ärzte zwar aus der kon­kur­renz­ge­schütz­ten Kom­fort­zo­ne her­aus­ho­len und in einen Wett­be­werb stür­zen, auf Grund un­se­rer Ärz­te-dich­te gehe ich je­doch davon aus, dass so ein Vor­ge­hen mit einer er­heb­lich bes­se­ren Pa­ti­en­ten­ori­en­tie­rung ein­her­ge­hen würde.

 

 

 

 

Li­te­ra­tur:
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„Ver­wal­tung im Ge­sund­heits­sys­tem: Be­stands­auf­nah­me und Ein­spa­rungs-po­ten­zia­le in Ös­ter­reich Re­for­men im Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich“ T. Czy­pion­ka et al.; Health Sys­tem Watch II / 2010

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„What Is Value in Health Care?“ Mi­cha­el E. Por­ter, n engl j med 363;26  nejm.​org  de­cem­ber 23, 2010

„Zu­kunfts­si­che­rung für die so­zia­le Kran­ken­ver­si­che­rung“ So­zi­al­part­ner­pa­pier 2008

Ärz­te­kos­ten – Jah­res­sta­tis­tik Be­richts­jahr 2013

Eu­ro­pean Cent­re for Di­sea­se Preven­ti­on and Con­trol. Point pre­va­lence sur­vey of health­care­as­so­cia­ted in­fec­tions and an­ti­mi­cro­bi­al use in Eu­ro­pean acute care hos­pi­tals. Stock­holm: ECDC; 2013

Eva­lu­ie­rungs­be­richt: Leis­tungs­ori­en­tier­te Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung 1997 – 2007: GÖG Nov. 2010

Kärnt­ner Ge­biets­kran­ken­kas­se: Jah­res­be­richt 2012

Liste Re­form­pool­pro­jek­te Stand 30.06.2014

LKF Mo­dell 2015

Sta­tis­ti­sches Hand­buch der ös­ter­rei­chi­schen So­zi­al­ver­si­che­rung 2014

„Buil­ding pri­ma­ry care in a chan­ging Eu­ro­pe“ WHO 2005

„Pri­ma­ry care in the dri­ver’s seat? Or­ga­niza­t­io­nal re­form in Eu­ro­pean pri­ma­ry care“ WHO 2006

„De­cen­tra­liza­t­i­on in Health Care – Stra­te­gies and out­co­mes“ WHO 2007

„Ca­ring for peop­le with chro­nic con­di­ti­ons- A health sys­tem per­spec­tive“ WHO 2008

„In­ves­ting in hos­pi­tals of the fu­ture“ WHO 2009

„As­su­ring the qua­li­ty of health care in the Eu­ro­pean Union“ WHO 2008

„How does sa­tis­fac­tion with the health-ca­re sys­tem re­la­te to pa­ti­ent ex­pe­ri­ence?“ Sara N Bleich et al.: WHO 2009

 

Ana­ly­sen von Flo­ri­an Ha­bers­ber­gers Blog „Ge­sund­heits­we­sen in Zah­len“ http://​www.​hea​lthq​uant​i.​bplaced.​net/​wordpress/

Ab­kür­zun­gen:
_GKK   Ge­biet­kran­ken­kas­se; in der Regel steht davor auch noch ein Bun­des­land­kür­zel, etwa WGKK für wie­ner GKK

ÄAVE   ärzt­li­che  am­bu­lan­te  Ver­sor­gungs-ein­hei­ten

ACSC   am­bu­la­to­ry care sen­si­ti­ve con­di­ti­ons (Krank­heits­kom­ple­xe, die am­bu­lant be­han­delt wer­den könn­ten und so ein Kran­ken­haus­auf­ent­halt po­ten­ti­ell ver­meid­bar wäre

AM   All­ge­mein-me­di­zin

ASVG   All­gem. So­zi­al­ver­si­che­rungs­ge­setzt

DMP   Di­sea­se Ma­nage­ment-Pro­gram­me

DRG   Dia­gno­sis Re­la­ted Groups; deutsch: dia­gno­se­be­zo­ge­ne Fall­grup­pen

FCG AAB    Frak­ti­on christ­li­cher Ge­werk­schaf­ter /  Ar­beit­neh­me­rin­nen- und Ar­beit­neh­mer­bund

FSG   Frak­ti­on so­zia­lis­ti­scher Ge­werk­schaf­ter

HDG   Grup­pe ver­schie­de­ner Haupt­dia­gno­sen gemäß LKF-Mo­dell

KAL   Ka­ta­log am­bu­lan­ter Leis­tun­gen

KHH   Kran­ken­haus-häu­fig­keit

LKF   Leis­tungs­ori­en­tier­te Kran­ken­an­stal­ten­fi­nan­zie­rung

MEL   Grup­pe Me­di­zi­ni­sche Ein­zel­leis­tung gemäß LKF-Mo­dell

MHG   Ober­be­griff für MEL- bzw. HDG

NHS   Na­tio­nal Health Ser­vice

ÖKAP   Ös­ter­rei­chi­scher Kran­ken­an­stal­ten Plan

ÖSG   Ös­terr ei­chi­scher Struk­tur­plan Ge­sund­heit

P4P Pay for Per­for­mance;

PHC   Pri­ma­ry Health Care; deutsch Pri­mär­ver­sor­gung (etwa Haus­arzt­ver­sor­gung)

PMR   phy­si­ka­li­sche Me­di­zin und Re­ha­bi­li­ta­ti­on

SHC   Se­c­un­da­ry Health Care; deutsch Se­kun­där­ver­sor­gung (etwa am­bu­lan­te Fach­arzt­ver­sor­gung)

THC   Ter­tia­ry Health Care; deutsch Ter­tiärver­sor­gung (etwa sta­tio­nä­re Ver­sor­gung)

VMMHG   in der Ver­sor­gungs­ma­trix VM des ÖSG ver­wen­de­te ho­mo­ge­ne Ober­grup­pen der