Die Personalbedarfsberechnungen des Krankenhauses Nord

   Die Ent­schei­dungs­trä­ger des KH Nord dürf­ten nicht als Re­chen­künst­ler in die Ge­schich­te ein­ge­hen, das be­trifft auch den ge­plan­ten Ärz­te­be­darf.

Wei­ter­le­sen: Die Per­so­nal­be­darfs­be­rech­nun­gen des Kran­ken­hau­ses Nord

   Der Wie­ner Kran­ken­an­stal­ten­ver­bund (KAV) be­haup­tet, von 405 be­darfs­not­wen­di­gen Arzt­stel­len im Kran­ken­haus Nord (KH Nord) seien fast alle be­setzt. Die Ärz­te­kam­mer meint, 405 sind zu wenig, es müss­ten 506 Stel­len sein. Beide be­zie­hen sich auf ei­ge­ne Be­rech­nun­gen. Be­ein­dru­ckend, wie weit da die Sche­re aus­ein­an­der­geht. Über­trägt man diese Be­rech­nungs­wei­sen auf den ge­sam­ten KAV mit sei­nen mehr als 3100 Ärz­ten, heißt das nichts an­de­res, als dass ak­tu­ell in den KAV-Spi­tä­lern ent­we­der 620 Ärzte zu wenig oder aber 780 zu viel ar­bei­ten – das ist schon ver­wir­rend.

   Das KH Nord plant 46.000 sta­tio­nä­re Pa­ti­en­ten. Nicht ein­ge­rech­net und in Rech­nun­gen ir­gend­wie ver­schwun­den sind ta­ges­kli­ni­sche Pa­ti­en­ten, die künf­tig über­wie­gend „spi­tals­am­bu­lant be­han­delt“ (auch in Son­der­klas­se-Am­bu­lan­zen) wer­den. Wei­ters soll es 250.000 „am­bu­lan­te Be­su­che“ geben; eine, ver­gli­chen mit an­de­ren KAV-Spi­tä­lern, ab­surd nied­ri­ge Zahl. Viel­leicht sind ja nur Pa­ti­en­ten ge­meint, die in Ter­mi­n­am­bu­lan­zen be­stellt sind. Geht es mit rech­ten Din­gen zu, wer­den Selbst­zu­wei­ser und über­wie­se­ne Pa­ti­en­ten diese Zahl real ver­dop­peln.

   Schaut man nun, wie viele Ärzte in Wien für so eine Zahl an Pa­ti­en­ten ak­tu­ell ein­ge­setzt wer­den, und über­trägt das auf das KH Nord, müss­te es dort etwa 500 Stel­len geben, womit die von der Ärz­te­kam­mer ge­nann­te Zahl wohl eher stimmt, als die des KAV. 400 Ärzte, wie vom KAV vor­ge­schla­gen, wür­den eine Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­rung von mehr als einem Vier­tel be­deu­ten, oder an­ders ge­spro­chen, fast ein Vier­tel we­ni­ger Arzt-Zeit pro Pa­ti­ent. Ginge das, müss­te es lo­gi­scher­wei­se mög­lich sein, im KAV bis zu 780 Ärzte ab­zu­bau­en, ohne dass die Pa­ti­en­ten­ver­sor­gung ver­schlech­tert wird?

   Doch das ist nicht das ein­zig Merk­wür­di­ge. Es kur­siert eine Zahl, die der KAV-Rech­nung zu­grun­de lie­gen soll. Sie geht davon aus, dass ein Voll­zeit­arzt netto 1997 Ar­beits­stun­den pro Jahr leis­tet. Zum Ver­gleich: Die Net­to-Jah­res­ar­beits­zeit bei einer 40-Stun­den­wo­che be­trägt für „nor­ma­le“ Ar­beit­neh­mer 1650 (also 350 we­ni­ger) Stun­den. Ein Voll­zeit-Arzt darf, unter Ein­rech­nung der Über­stun­den, die an­ge­ord­net wer­den dür­fen, und im Ein­klang mit der EU-Ar­beits­zeit­richt­li­nie, im Jah­res­schnitt 48 Wo­chen­stun­den ar­bei­ten. Rech­net man jetzt kor­rekt Ur­lau­be und Fei­er­ta­ge sowie Fort­bil­dung und Gut­stun­den für Nacht­diens­te ein, geht sich das haar­scharf aus – nur krank darf der Arzt dann nie wer­den. Ist er nur halb so oft krank wie ein durch­schnitt­li­cher An­ge­stell­ter und soll trotz­dem 1997 Stun­den leis­ten, steigt die Wo­chen­ar­beits­zeit auf un­er­laub­te 50 Stun­den.

   Eine Pla­nung, die so kal­ku­liert, kann nicht funk­tio­nie­ren. Soll­te sie allen KAV-Spi­tä­lern zu­grun­de lie­gen (was hof­fent­lich nicht der Fall ist), ist klar, warum so viele Spi­tals­ärz­te jam­mern.

   Die vor­ge­leg­te Be­darfs­rech­nung geht ein­fach nicht auf und im­po­niert re­tro­grad ka­li­briert (rück­wir­ken­des An­pas­sen einer Be­rech­nung, um ein po­li­tisch ge­woll­tes Er­geb­nis zu „er­rech­nen“): Ir­gend­wann hat wohl ir­gend­wer Dienst­pos­ten ge­schaf­fen, wohl eher nach Maß­ga­be von Bud­get­vor­ga­ben als Leis­tungs­zah­len, und dann wohl mehr oder we­ni­ger tra­di­tio­nell oder nach po­li­ti­scher Will­kür ver­teilt.

„Wie­ner Zei­tung“ vom 17.01.2019