Die machtpolitischen Abgründe der wahlärztlichen Versorgung

(Le­se­zeit 4 Min.) Wahl­ärz­te gibt es NUR in Ös­ter­reich, und das hat kei­nen ra­tio­na­len Grund, son­dern einen hand­fes­ten macht­po­li­ti­schen.

Rich­tig be­gon­nen hat es im Rah­men der EU-Bei­tritts­ver­hand­lun­gen. Da wurde sei­tens der EU fest­ge­stellt, dass wir zu viele Pflicht-Kran­ken­kas­sen haben, die ein Mo­no­pol­recht haben fest­zu­le­gen, was eine aus­rei­chen­de me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung für ihre Pflicht-Ver­si­cher­ten ist, und zur De­ckung die­ses fest­ge­leg­ten Be­darfs ex­klu­siv mit der Ärz­te­kam­mer ver­han­deln, wie denn die­ser zu de­cken sei: der be­rühm­te Ge­samt­ver­trag samt Stel­len­plan, der genau fest­legt, wo wel­cher Arzt wel­che Or­di­na­ti­on be­trei­ben darf. An­ders aus­ge­drückt, es ist in Ös­ter­reich nicht mög­lich, sich ein­fach als Kas­sen­arzt nie­der­zu­las­sen und eine Nach­fra­ge zu be­die­nen, son­dern wer was ar­bei­tet ist ab­hän­gig davon, dass die Kam­mer (Pflicht­mit­glied­schaft für Ärzte) mit den Kas­sen (Pflicht­mit­glied­schaft für Bür­ger) eine Plan­stel­le vor­sieht. In Deutsch­land, dass ja auch sehr viele Kran­ken­kas­sen hat, und zum Zeit­punkt un­se­res EU-Bei­tritts eben­falls noch ein Pflicht­ver­si­che­rungs­sys­tem hatte, war es im Ge­gen­satz jedem Arzt mög­lich sich über­all nie­der­zu­las­sen, weil die Kas­sen eine Kon­tra­hie­rungs­zwang hat­ten, also jedem Arzt einen Kas­sen­ver­trag geben muss­ten.

Unser Sys­tem, dass weder Pa­ti­en­ten noch Ärz­ten „(Wahl-)Frei­heit“ gibt, pass­te nicht ins li­be­ra­le EU Bild, daher soll­ten wir ent­we­der die 21 Kas­sen zu­sam­men­le­gen (max. 9, also pro Bun­des­land eine), oder aber die Wahl­frei­heit bei den Kas­sen zu­las­sen (also die Pflicht­ver­si­che­rung ab­schaf­fen), oder aber das Kas­sen­plan­stel­len­we­sen li­be­ra­li­sie­ren.

Die­ses An­sin­nen hat Chaos aus­ge­löst, schließ­lich darf sich in dem Be­reich nix än­dern. Die Ärz­te­kam­mer hat ohne die Plan­stel­len-Ver­hand­lungs­ho­heit deut­lich we­ni­ger Macht, und die Kas­sen wür­den als lieb­ge­won­ne­ne Par­tei­vor­feld­or­ga­ni­sa­tio­nen und Pfrün­de ver­lo­ren gehen, und zudem würde es zu einer Kon­kur­renz im „ei­ge­nen Haus“kom­men – schließ­lich ge­hö­ren die meis­ten Kas­sen ja be­stimm­ten Teil­ge­werk­schaf­ten oder Ge­werk­schafts­tei­len, die eines eint, eine FSG-Füh­rung.

Am Ös­ter­rei­chi­schen Pflicht-Pflicht-Sys­tem, dass allen ein an­ge­neh­mes, kon­kur­renz­lo­ses Leben er­mög­licht zu rüt­teln kam nicht in Frage – eine Lö­sung muss­te ge­fun­den wer­den.

In der Folge hat man dann die EU über­zeugt, dass unser Sys­tem ja gar nicht sooo ver­mo­no­po­li­siert und ver­pflich­tend ist, weil ja die Wahl­frei­heit durch Wahl­ärz­te ga­ran­tiert ist.

Dank des Wahl­arzt­sys­tems kön­nen Pa­ti­en­ten sich die Ärzte un­ab­hän­gig des Stel­len­plans aus­su­chen, und Ärzte ohne Kas­sen­ver­trag über­all nie­der­las­sen. Wahl­ärz­te gab es zwar schon sehr lange, al­ler­dings eben immer nur als Rand­phä­no­men (ihre Rolle war auf Leis­tun­gen au­ßer­halb des öf­fent­li­chen Sys­tems aus­ge­legt – z.B.: Ho­möo­pa­thie), auf das nun po­li­tisch zu­rück­ge­grif­fen wird. Damit gab sich die EU vor­erst zu­frie­den.

Das Pro­blem mit den Wahl­ärz­ten war je­doch, dass sie, soll­ten die Kas­sen ihre ge­setz­li­che Ver­pflich­tung (nor­miert im ASVG) wahr­neh­men, kaum einen Markt ge­habt hät­ten. Das Ge­setzt sieht näm­lich vor, dass jedem Ver­si­cher­ten we­nigs­ten zwei Kas­sen­ärz­te (und zwar für jede der 21 Kran­ken­kas­sen und für jede der du­zen­den Fach­arztrich­tung) in ak­zep­ta­bler Ent­fer­nung zur Ver­fü­gung ste­hen muss. Gäbe es tat­säch­lich so viele nie­der­ge­las­se­ne Kas­sen­ärz­te, Wahl­ärz­te hät­ten keine Chan­ce ge­habt.

Wie also schafft man den für die EU drin­gend nö­ti­gen „Markt“ für Wahl­ärz­te. Nun, die Folge war, dass die Kas­sen­stel­len (MIT Zu­stim­mung der Ärz­te­kam­mer, die sich jetzt hef­tig dar­über auf­regt) kon­se­quent ver­rin­gert wur­den (d.h.: statt mit dem de­mo­gra­phi­schen Be­darf mit­zu­wach­sen, blieb die Zahle der Kas­sen­stel­len gleich), ohne je­doch zu­zu­ge­ben, dass es dabei zu einer Un­ter­ver­sor­gung ge­kom­men ist –  mal ganz ab­ge­se­hen, dass dem ge­setz­li­chen Auf­trag von zwei Kas­sen­ärz­ten in der Nähe oh­ne­hin nie ent­spro­chen wurde.

Und es ist ganz klar, dass in der Folge Wahl­ärz­te immer häu­fi­ger neben den zu­ge­dach­ten Auf­ga­ben, näm­lich die Nach­fra­ge für nicht durch das Sys­tem ge­deck­te Leis­tun­gen zu de­cken, auch für die öf­fent­li­che Ver­sor­gung wich­tig wur­den.

Eine Un­ter­ver­sor­gung, die durch Wahl­ärz­te ge­deckt wird, ist aber ge­setz­lich nicht vor­ge­se­hen. Aber wenn keine Un­ter­ver­sor­gung fest­ge­stellt wird, dann gibt es ja auch keine!- oder?

Und daher wurde nie er­ho­ben, wel­che Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit Wahl­ärz­te für Kas­sen­pa­ti­en­ten ent­fal­ten, mehr noch, in den of­fi­zi­el­len Be­darfs­prü­fun­gen wur­den Wahl­ärz­te, um deren Be­deu­tungs­lo­sig­keit für das öf­fent­li­che Ver­sor­gungs­sys­tem „be­wei­sen“ zu kön­nen, will­kür­lich mit etwa 5% der Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit an­ge­setzt, die ein Kas­sen­arzt für das öf­fent­li­che Sys­tem er­bringt. Das be­deu­tet, dass es 20 Wahl­ärz­te braucht, um die Ar­beit eines Kas­sen­arz­tes zu er­brin­gen – was na­tür­lich lä­cher­lich ist. Sogar in der neuen of­fi­zi­el­len Ärz­te­be­darfs­stu­die, die ja aus po­li­ti­schen Grün­den Jahre lang ver­schleppt wurde, stieg die zu­ge­stan­de­ne Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit auf 8% oder (nicht bis!) 17%, je nach­dem, ob man einen Ärz­te­man­gel raus­le­sen will oder nicht – va­li­de Zah­len über die reale Ver­sor­gungs­wirk­sam­keit gibt es nicht und darf es na­tür­lich auch nicht geben!

Dass die Rea­li­tät an­ders war und ist, ist un­er­heb­lich, dass die Zahl der Kas­sen­ärz­te pro Ein­woh­ner seit 2000 kon­ti­nu­ier­lich sinkt egal und dass die Ar­beits­be­las­tung der Kas­sen­ärz­te wegen der de­mo­gra­phi­schen Ent­wick­lung steigt be­lang­los. Wich­tig war und ist nur, dass alle Kas­sen und der Stel­len­plan er­hal­ten blei­ben.

Nun, seit Ok­to­ber 2012 liegt eine Stu­die vor die be­legt, wie wich­tig Wahl­ärz­te für die Ver­sor­gung sind. Und das müss­te Kon­se­quen­zen haben.

Soll­ten näm­lich Ge­set­ze wich­tig sein (was zu be­zwei­feln ist), müss­te die Stu­die dazu füh­ren, dass es zum Aus­bau von Kas­sen­stel­len kommt. Da­ge­gen sind aber viele in den Ärz­te­kam­mern, weil so der ge­de­ckel­te Ku­chen der Kas­sen ja auf mehr auf­ge­teilt wer­den müss­te. Soll­te es zum Aus­bau der Kas­sen­stel­len kom­men, dann nur, wenn die Kas­sen zu­sätz­li­ches Geld er­hal­ten.

Das ist aber nicht so ein­fach. Woll­te man den Kas­sen mehr Geld geben (bei­spiels­wei­se durch Er­hö­hung der Bei­trä­ge, oder Ver­brei­te­rung der Bei­trags­grund­la­gen – Höchst­be­mes­sungrund­la­ge auf­he­ben), wer­den nach jet­zi­ger Ge­set­zes­la­ge die Spi­tä­ler, dank einer Ver­ein­ba­rung aus dem Jahr 1997, die auch jetzt wie­der ver­län­gert wurde. je­den­falls die Hälf­te davon ab­krie­gen. Ein be­darfs­ge­rech­ter Aus­bau der Kas­sen­stel­len würde uns Steu­er- und Bei­trags­zah­ler daher immer dop­pelt so­viel kos­ten, als nötig, weil wir gleich­zei­tig auch Geld in die Spi­tä­ler ste­cken müss­ten, in die wir aber im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich oh­ne­hin schon viel zu viel ste­cken.

Es sind viele gor­di­sche Kno­ten, die es zu zer­schla­gen gelte, will man wirk­lich was än­dern! Und so sind sich ir­gend­wie alle einig, dass es so wie es ist, nicht wei­ter geht, aber kei­ner an der Si­tua­ti­on was än­dern darf ….

Es sind die Kon­se­quen­zen der po­li­ti­schen Lügen, die hier ein Ge­wirr an ge­gen­sei­ti­gen Ab­hän­gig­kei­ten ge­schaf­fen haben und uns nach­hal­tig Läh­men. Je­den­falls bin ich ge­spannt, wie man jetzt mit der Stu­die um­geht- ver­mut­lich wie mit all den an­de­ren auch – weg­le­gen, ver­ges­sen und dann wei­ter­wurs­teln– viel­leicht aber kommt die EU lang­sam drauf, dass wir seit vie­len Jah­ren ge­fak­te Daten lie­fern! Dann könn­te es was wer­den