Das Krankenhaus Nord – stationär vor ambulant?

   Wieder einmal verwirren die Zahlen des KH Nord. Und diesmal zeigen sie, welche Gefahren dadurch für den Patienten entstehen.

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   Werner Steinböck ist jetzt seit einem Jahr Verwaltungsdirektor des KH Nord. Als er im Februar 2019 vor der Untersuchungskommission aussagen musste, war er aber nicht nur als solcher dort, sondern auch als ehemaliger Controller des KAV. Als Controller sah er sich als „Bedarfsdecker“ und hält sehr reflektiert fest, dass ein Spital Leistungen erbringen muss, um einen Bedarf zu decken, etwaige Einsparungen dürfen nicht durch Leistungskürzungen entstehen. Deswegen ist Leistungsplanung wichtig.

   Dann wird er nach den Leistungen, die er heute als Verwaltungsdirektor mit den einzelnen Abteilungen in Leistungs- und Zielvereinbarungen gießt, genauer befragt. Seinen Angaben nach, rechnet er mit 46.000 stationären Patienten. Also genau der Zahl, die seit 2012 verlautbart wird.

   Historisch betrachtet waren es einst nur 40.000 Patienten. Vermutlich wurde die Zahl der Patienten nicht dem Bedarf nach festgelegt, sondern über die Zahl der geplanten Betten und Abteilungen. Als die Politik diese mehr oder weniger freihändig beschlossen hat, dauerte eine Spitalsbehandlung eben so und so lange, und daher reichten die Betten für 40.000 Patienten. Um 2012 begann man sich mit der Betriebsorganisation zu beschäftigen und stellte fest, die Verweildauer ist gesunken. Weil eben politisch die Zahl der Betten den Bedarf bestimmt und nicht umgekehrt, wurden 46.000 Patienten daraus. Das ist leicht nachrechenbar.

   Doch sind nun in diesen Patienten auch jene eingerechnet, die tagesklinisch betreut werden sollen? Und da antwortet Steinböck mit ja – und erzeugt ein Problem. Um das zu verstehen, muss man wissen, wie sehr tagesklinische Patienten die durchschnittliche Verweildauer beeinflussen. Ein Beispiel. Etwa 15 Prozent der Chirurgie-Patienten werden tagesklinisch behandelt; 85 Prozent liegen länger. Rechnet man nur diese, ist deren durchschnittliche Verweildauer 4,1 Tage, rechnet man aber alle Patienten, sinkt sie auf 3,5 Tage.

   Diese Unterscheidung hat große Wirkung. Wenn man die heutige Verweildauer, angepasst an die Fächerstruktur des KH Nord heranzieht, zeigt sich, dass die Betten für etwa 46.000 vollstationäre Patienten ausreichen. Rechnet man jedoch die tagesklinischen Patienten ein, reichen sie für 57.000 Patienten. Oder im Umkehrschluss, wenn diese 46.000 Patienten wirklich inklusive tagesklinischer Patienten sind, bräuchte man nicht 785 Betten, sondern nur 643.

Und genau hier beginnt das Problem für Patienten und Steuerzahler. Es ist sehr schwer vorstellbar, dass Abteilungen in den Leistungs- und Zielvereinbarungen mit dem Verwaltungsdirektor leere Betten planen. Und so werden wohl die Ambulanzen zu Akquisitionsschienen, um aus eigentlich ambulanten Patienten stationäre zu machen. Und weil in der Notfallaufnahme jeden Tag im Schnitt 700 Patienten und in den Terminambulanzen an jedem Werktag 1000 Patienten behandelt werden, wird es nicht schwerfallen, Betten zu füllen, um Vorgaben einzuhalten. Und so wird Fehlplanung nicht nur teuer, sondern auch schädlich, denn egal wie toll das KH Nord auch sein soll, Spitalskeime wird es auch dort geben.

„Wiener Zeitung“ vom 14.03.2019 

Es dauert alles viel zu lange

   Politiker denken nicht darüber nach, was die Zögerlichkeit bei gesundheitspolitischen Entscheidungen für Lebensplanungen bedeutet.

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   1986 wollte ich nach der Matura ein Jahr freiwillig zum Bundesheer – wenn schon, denn schon. Aber, damals kam die Diskussion auf, dass die Wehrpflicht abgeschafft werden sollte, die wegen Perestroika und Glasnost nicht mehr nötig sei. Daraufhin entschied ich, zuerst zu studieren und abzuwarten. Ich habe also eine weitreichende Entscheidung getroffen, da die Politik mir missverständliche Signale gab. Denn, die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, aber es wurde weiterdiskutiert. Eine endgültige Entscheidung gab es erst 2013 – und zwar irgendwie absurd, denn die Abschaffung ginge deswegen nicht, weil das Sozialsystem mittlerweile auf die quasi Zwangsarbeit von Zivildienern angewiesen sei. Ich denke, keinem Politiker war klar, dass Lebensplanungen an Ihrer Unentschlossenheit ausgerichtet werden mussten, aber nicht konnten!

   Und in der Gesundheitspolitik?

   Betrachten wir die Jubelmeldung, dass die E-Medikation 2022 eingeführt sein soll. Die Diskussion darüber hat Anfang des 21. Jahrhunderts begonnen. 2012 wurde per Gesetz die Einführung der E-Medikation bis zum 31.12.2014 beschlossen – und das Gesetz dann einfach ignoriert. Was für ein Signal? Unternehmen, die sich mit damit beschäftigten, trafen Entscheidungen, investierten und standen am Ende vor der Tatsache, dass nichts weiter geht. Und jetzt, wird es wirklich 2022 soweit sein?

   Oder die Lehrpraxis für angehende Hausärzte? Die diskutieren wir seit den 1970ern (!). Seit damals ist klar, dass die spitalslastige Ausbildung nicht gut ist, will man Hausärzte ausbilden und motivieren, Hausärzte zu werden. Seit damals wird auch über die Aufwertung der Hausarztmedizin geredet, etwa in dem diese als Spezialausbildung (Facharzt) ausgebaut wird – 2018 (!) wurde die Finanzierung der Lehrpraxis gerade einmal für die nächsten zwei Jahre beschlossen, die Anerkennung als Fachärzte ist weiter weit weg, das Thema weiterhin offen. Was soll sich ein junger Arzt denken? Dass Hausarzt werden Zukunft hat?

   Ein anderes Beispiel ist die Kinder-Reha. Die massive Unterversorgung wurde 1999 festgestellt, dann endlos diskutiert, und erst 2019 werden Rehazentren in Betrieb gehen – wie viele Ärzte haben sich wohl in den vergangenen 20 Jahren spezialisiert und dann was anderes machen müssen, weil es keine Berufsaussichten gab? Von den Kindern, die wir behindert ins Erwachsenenleben entlassen haben ganz abgesehen.

   Oder Palliativversorgung? Um 2000 begann das Thema aufzutauchen und bald waren alle ob der Zuständigkeiten zerstritten – um diesen (unwürdigen) Streit zu lösen, wurde eine gemeinsame Strategie zur abgestuften Palliativversorgung beschlossen – das war 2005. Und heute?

   Die Regelversorgung für Kinder existiert weiterhin nicht, sondern hängt von Privatinitiativen und Spenden ab, 14 Jahre nach einer „vorgespielten“ Einigung. Wie viele Initiativen wurden da wohl eingestellt, weil eine politische Einigung nie in der Wirklichkeit ankommen muss.

   Ich denke, politische Eliten denken gar nicht mehr darüber nach, was ihre Ineffektivität bedeutet, wie viel Lebensplanungen sie verunmöglicht und wie viel Frust daraus erwächst.

„Wiener Zeitung“ vom 14.02.2019  

Die Personalbedarfsberechnungen des Krankenhauses Nord

   Die Entscheidungsträger des KH Nord dürften nicht als Rechenkünstler in die Geschichte eingehen, das betrifft auch den geplanten Ärztebedarf.

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   Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) behauptet, von 405 bedarfsnotwendigen Arztstellen im Krankenhaus Nord (KH Nord) seien fast alle besetzt. Die Ärztekammer meint, 405 sind zu wenig, es müssten 506 Stellen sein. Beide beziehen sich auf eigene Berechnungen. Beeindruckend, wie weit da die Schere auseinandergeht. Überträgt man diese Berechnungsweisen auf den gesamten KAV mit seinen mehr als 3100 Ärzten, heißt das nichts anderes, als dass aktuell in den KAV-Spitälern entweder 620 Ärzte zu wenig oder aber 780 zu viel arbeiten – das ist schon verwirrend.

   Das KH Nord plant 46.000 stationäre Patienten. Nicht eingerechnet und in Rechnungen irgendwie verschwunden sind tagesklinische Patienten, die künftig überwiegend „spitalsambulant behandelt“ (auch in Sonderklasse-Ambulanzen) werden. Weiters soll es 250.000 „ambulante Besuche“ geben; eine, verglichen mit anderen KAV-Spitälern, absurd niedrige Zahl. Vielleicht sind ja nur Patienten gemeint, die in Terminambulanzen bestellt sind. Geht es mit rechten Dingen zu, werden Selbstzuweiser und überwiesene Patienten diese Zahl real verdoppeln.

   Schaut man nun, wie viele Ärzte in Wien für so eine Zahl an Patienten aktuell eingesetzt werden, und überträgt das auf das KH Nord, müsste es dort etwa 500 Stellen geben, womit die von der Ärztekammer genannte Zahl wohl eher stimmt, als die des KAV. 400 Ärzte, wie vom KAV vorgeschlagen, würden eine Produktivitätssteigerung von mehr als einem Viertel bedeuten, oder anders gesprochen, fast ein Viertel weniger Arzt-Zeit pro Patient. Ginge das, müsste es logischerweise möglich sein, im KAV bis zu 780 Ärzte abzubauen, ohne dass die Patientenversorgung verschlechtert wird?

   Doch das ist nicht das einzig Merkwürdige. Es kursiert eine Zahl, die der KAV-Rechnung zugrunde liegen soll. Sie geht davon aus, dass ein Vollzeitarzt netto 1997 Arbeitsstunden pro Jahr leistet. Zum Vergleich: Die Netto-Jahresarbeitszeit bei einer 40-Stundenwoche beträgt für „normale“ Arbeitnehmer 1650 (also 350 weniger) Stunden. Ein Vollzeit-Arzt darf, unter Einrechnung der Überstunden, die angeordnet werden dürfen, und im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie, im Jahresschnitt 48 Wochenstunden arbeiten. Rechnet man jetzt korrekt Urlaube und Feiertage sowie Fortbildung und Gutstunden für Nachtdienste ein, geht sich das haarscharf aus – nur krank darf der Arzt dann nie werden. Ist er nur halb so oft krank wie ein durchschnittlicher Angestellter und soll trotzdem 1997 Stunden leisten, steigt die Wochenarbeitszeit auf unerlaubte 50 Stunden.

   Eine Planung, die so kalkuliert, kann nicht funktionieren. Sollte sie allen KAV-Spitälern zugrunde liegen (was hoffentlich nicht der Fall ist), ist klar, warum so viele Spitalsärzte jammern.

   Die vorgelegte Bedarfsrechnung geht einfach nicht auf und imponiert retrograd kalibriert (rückwirkendes Anpassen einer Berechnung, um ein politisch gewolltes Ergebnis zu „errechnen“): Irgendwann hat wohl irgendwer Dienstposten geschaffen, wohl eher nach Maßgabe von Budgetvorgaben als Leistungszahlen, und dann wohl mehr oder weniger traditionell oder nach politischer Willkür verteilt.

„Wiener Zeitung“ vom 17.01.2019  

Die Verlogenheit der Sonderklassemedizin

      Die Ärztekammer meint, wenn es keine Zwei-Klassen-Ambulanzen gibt, wird es eine Zwei-Klassen-Medizin geben – und die Länder stimmen zu.

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   Die Sonderklasse (SKL) ist merkwürdige. Abteilungen, die hinsichtlich Verpflegung und Unterbringung höheren Ansprüchen entsprechen, dürfen SKL-Gebühren einheben; und das nicht direkt, sondern über einen honorarberechtigten Arzt, in der Regel Primararzt, mit dem SKL-Versicherungen einen Vertrag haben. Was dieser SKL strikt verboten ist, ist eine bessere Behandlung respektive Versorgung (zum Beispiel kürzere Wartezeiten).

   Dass das verboten ist, ergibt sich aus dem politischen Versprechen, dass alle alles bekommen, auf allerhöchstem Niveau, überall und immer. Daher kann es keine „bessere Behandlung oder Versorgung“ geben, nur eine bessere „Hotelkomponente“.

   Das ist allerdings ein Versprechen, das jene 1,8 Millionen Österreicher, die eine SKL-Versicherung haben, nicht glauben. Fragt man diese, sind es gerade einmal 18 Prozent, die die Hotelkomponente als Kaufgrund anführen. Der Rest will Privilegien erkaufen, bessere Behandlung und Versorgung, bevorzugte und bessere Betreuung. Lauter Dinge, die rechtlich nicht angeboten werden können, aber trotzdem gekauft werden? Wenn jetzt über SKL-Ambulanzen geredet wird, in denen Snacks oder Ledersessel angeboten werden, dann ist das eben dem Recht geschuldet. Für Patienten ist das kein Kaufgrund.

   Doch warum ist das ein Problem?

   Es ist geplant, ambulante Versorgung zu stärken, was dazu führt, dass es zur Verlagerung von stationären Patienten in die Ambulanzen kommt – eigentlich sehr vernünftig. Aber, sollte es keine Zwei-Klassen-Ambulanzen geben, würden Spitäler um vielleicht zehn Millionen Euro weniger SKL-Einnahmen haben als heute. Verglichen mit den etwa 16.000 Millionen Euro, die die Spitäler kosten, ein verkraftbarer Verlust. Doch das ist eben nur die halbe Wahrheit. Denn diesen zehn Millionen Euro, die die Spitäler verlieren, stehen 80 Millionen Euro Einkommensverluste der Ärzte gegenüber – und dort, wo besonders viel verlagert werden soll, etwa Onkologie, Dermatologie oder auch Augen, müssten wohl einige Primarärzte Verluste von 20 Prozent oder mehr hinnehmen. Das sind schnell mehrere Tausend pro Monat – Auftritt Ärztekammer.

   Diese Ärzte würden dann völlig zu Recht eine entsprechende Gehaltsforderung an ihre Arbeitgeber stellen. Da aber Gehaltsverhandlungen wegen der Kollektivverträge so starr sind, dass es kaum möglich wäre, den Einkommensverlust individuell auszugleichen, droht eine allgemeine Gehaltserhöhung vor allem der höheren Ärzte, was politische unangenehm ist – Auftritt Länder.

   Ehrlich lösbar wäre das nur, wenn die Politik die Diskrepanz zwischen dem, was Menschen kaufen (bessere Behandlung), und dem, was Politik „erlaubt“ („Hotelkomponente“), zu kaufen, geschlossen würde.

So etwas geht aber nur mit harten Schnitten – etwa der endgültigen Beendigung der SKL in öffentlichen Spitälern. Solange öffentliche Spitäler jedoch auf die Quersubventionierung der Arztgehälter durch SKL-Versicherung setzen, wird das nicht passieren. Und deswegen wird die Verlogenheit rund um die SKL auf Ambulanzen ausgedehnt – mit dem festen Versprechen, dass es dort wie überall keine Besserstellung geben wird. Denn alle bekommen alles auf allerhöchstem Niveau, überall und immer.

„Wiener Zeitung“ vom 27.12.2018

Die E-Card, das Foto und der Sozialmissbrauch

   Ein Foto auf der E-Card soll Sozialmissbrauch beenden. Was das ist, ist nicht so klar, verwendet wird das Wort gerne als Synonym für Sozialbetrug.

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   Österreich rühmt sich, dass jeder Kranke die Behandlung erhält, die er braucht. Das ist im Übrigen etwas, das in ganz Europa, inklusive Türkei, als Teil der sozialen Sicherungssysteme üblich ist. Zudem haben praktisch alle Länder ein Sachleistungsprinzip – die Leistungen des Gesundheitssystems werden unmittelbar am Patienten und dort unentgeltlich zu Verfügung gestellt, abgerechnet wird im Hintergrund. Auf dieser administrativen Ebene unterscheiden sich die Systeme.

Wie kann man da einen Sozialbetrug konstruieren? Ein Patient, wenn der Patient krank ist, wird er Hilfe erhalten, egal woher er kommt, es ist nur die Frage wo und wer dafür bezahlt. Hier kann es also kaum Sozialbetrug geben, sondern im Grunde nur einen mehr oder weniger willkürlichen „Administrationsfehler“, selbst wenn die Hilfe über eine „geliehene E-Card“ bezogen wird. Jeder, der im Ausland ist und einen Arzt sucht, ist froh, wenn er unbürokratische Hilfe erhält, und in den meisten Ländern ist es glücklicherweise auch so, weil Ärzte Patienten und nicht Bürokratiemonster behandeln.   

Sozialbetrug kann sich daher nur auf solche Fälle beziehen, bei denen Personen, die nicht krank sind, über die E-Card Leistungen erschleichen, die sie dann zu Geld machen. In einem Sachleistungsprinzip ist das in relevanten Größenordnungen kaum machbar, am ehesten durch die Erschleichung von Medikamenten, die dann illegal verkauft werden.

Immer wieder wird argumentiert, aber nie vorgerechnet, dass der Schaden 200 Millionen Euro jährlich (bei 25.000 Millionen Euro öffentlichen Gesundheitsausgaben) beträgt; denkbar ist diese Milchmädchenrechnung:

Etwa 200.000 E-Cards gehen jedes Jahr verloren oder werden gestohlen (in der Regel samt Brief-oder Handtasche). Umgerechnet heißt das, dass jeder von uns alle 44 Jahre eine Ersatz- E-Card braucht – nicht außergewöhnlich. Weil niemand genau weiß, was mit der E-Card zwischen dem Verlust und der Verlustmeldung passiert, unterstellt man in der Zeit einen Missbrauch mit betrügerischen Absichten und einem Schaden von 1000 Euro pro E-Card – macht 200 Millionen Euro (gerade einmal 0,8 Prozent der öffentlichen Gesundheitsausgaben).

Will man das über erschlichene Medikamente erzielen, braucht man dazu etwa sieben Millionen Verordnungen. Wenn auf einer E-Card ungewöhnlich viele und oder teure Medikamente verordnet werden, dann finden die Kassen diese „Ausreißer“ und den verordnenden Arzt schnell.

Will man betrügen, muss man daher unter dem Radar bleiben. Aber um sieben Millionen Verordnungen unsichtbar zu halten, müssten tausende „Betrüger“, zu hunderten Ärzten gehen, um dort jene Krankheiten zu simulieren, die zu den gewünschten Medikamenten führen. Oder aber es sind hunderte Ärzte eingeweiht und machen bei dem Betrug mit. Das ist echte Verschwörungstheorie.

Aber hier geht es wohl nicht um Fakten, eher um alternative Fakten, um ein Bild zu zeichnen, das den Türken Ali mit seinem Cousin Mustafa als Sozialbetrüger zeigt, denen endlich das Handwerk gelegt werden muss

„Wiener Zeitung“ vom 22.11.2018 

Kassenfusion – ein absolutes No-Go

Die Kassenreform soll eine Machtverschiebung zu den Arbeitgebern bringen und die Selbstverwaltung aushöhlen.

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    Die Kampfrufe gegen die Kassenreform sind laut, vor allem von denen, die bisher Posten in der Selbstverwaltung der neun Gebietskrankenkassen besetzen konnten und dies als Erbpachten betrachteten. Denn wer genau schaut, erkennt, dass es eben nur um Posten geht und sonst nichts.

   Die Reform bringt neue Abstimmungswege in den neuen deutlich verkleinerten Gremien. Und diese sind in der „Österreichischen Gesundheitskasse“ (ÖGK) so gestaltet, dass weder Wirtschafts- noch Arbeiterkammer Oberhand haben, also im Grunde so wie heute. Die Macht der Kammern bleibt erhalten und damit auch die Macht der dominierenden Fraktionen – also Wirtschaftsbund und sozialistische Gewerkschafter.

   Genau genommen steigt deren Macht sogar, weil das Einzige, was sich ändert, die Zahl der Funktionäre ist, und damit die kleineren Fraktionen keine Funktionäre mehr entsenden werden können. Die ohnehin schon kaum vorhandene Pluralität in der Selbstverwaltung wird noch geringer.

   Selbstverwaltung bedeutet eigentlich, dass wir Versicherte uns – ohne Einmischung der Politik – selbst verwalten. Wir wählen dazu aus unseren Reihen einen Selbstverwaltungskörper. Selbstverwaltung kann es aber nur sein, wenn wir mitbestimmen können, und genau das können wir kaum. Es ist eine lange kritisierte Fehlkonstruktion unserer Selbstverwaltung, dass sie nur eine sehr eingeschränkte Mitsprache erlaubt. Einerseits, weil es keine Möglichkeit gibt, sich eine Versicherung auszusuchen, andererseits, weil die Repräsentanten ausschließlich von Kammern entsendet werden. Jeder Nicht-Erwerbstätige, zum Beispiel ein Pensionist, hat kein Mitspracherecht – gar keines.

   Bis in die 80er wurde dieser aufgrund der Demografie noch gar nicht so große Fehler durch eine Unzahl an Funktionären wettgemacht. Dann kam eine Reform, und aus etwa 8000 Funktionären (inklusive Vertretern) wurden 2000 – der erste Schritt in eine Funktionärselite. Die „Selbstverwaltung“ verlor Augen und Ohren. Informationen über das Funktionieren der Versorgung kamen immer schwerer ins System. Und da es keine Versorgungsforschung gab, begann ein Blindflug der Funktionäre.

   Und jetzt? Jetzt wird deren Zahl weiter auf knapp 500 gesenkt. 370 davon sind für die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), ÖGK, Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zuständig, entsendet aus den Pflichtkammern, denen eine breite demokratische Legitimation fehlt. Sie sind gesetzlich ihren Pflichtmitgliedern, also ihrer Klientel, verpflichtet und sonst niemandem. Nach Abzug der Ausgaben für Fondsspitäler entscheiden diese Funktionäre über die Verteilung von etwa 14 Milliarden Euro. Die öffentliche Hand verwaltet etwa sechs Mal mehr. Die „gerechte“ Verteilung wird dabei von 50.000 „Funktionären“ in Gemeinde- und Stadträten, in Landtagen, Bundesrat und Nationalrat kontrolliert; das sind 135 Mal mehr Funktionäre.

   Es ist menschlich verständlich, wenn die abzubauenden Funktionäre laut jammern und einen Angriff auf die Selbstverwaltung wähnen – durch die Schrumpfung wird wohl der Konkurrenzkampf innerhalb der Funktionärseliten angeheizt; und wer setzt sich dem schon gerne aus. Mit einer Sorge um uns unterworfene Pflichtversicherte hat das wenig zu tun.

„Wiener Zeitung“ Nr. 208 vom 25.10.2018   

Die größte Strukturreform der Zweiten Republik

(Lesezeit 20 Minuten) Eine ausführliche Würdigung einer als Strukturreform getarnten Türschildreform, die einen billig schmeckenden parteipolitischen Nachgeschmack hinterlässt

„Das österreichische Gesundheitswesen zeigt das Bild beachtlicher Verschiedenheit durch unterschiedlichste Träger, wodurch eine überregionale Zusammenarbeit zugunsten von „Eigeninteressen“ behindert wird. […] Die Existenz so vieler Träger ist nicht geeignet, die Entwicklung eines rationellen, aufeinander abgestimmten und reibungslos funktionierenden Systems zu fördern. […] Zwischen intramuralem und extramuralem Bereich besteht eine scharfe Trennlinie. Es existieren Zweigleisigkeiten in der Arbeit von Spitälern und Ärzten in der Praxis.  […] Es gibt die steigende Tendenz der praktizierenden Ärzte, ihre Patienten in ein Spital einzuweisen – diese Tendenz wird unter anderem durch das Honorierungssystem gefördert. […] Die Vorsorge für die ärztliche Betreuung alter Menschen und chronisch Erkrankter ist im Allgemeinen unzulänglich.“

Und:

„Trotz verschiedenster Bemühungen um eine verstärkte Koordinierung und Angleichung der Interessen mussten wir feststellen, dass das österreichische Gesundheitssystem aufgrund seiner vielschichtigen Verwaltungsstruktur und dualen Finanzierung komplex und fragmentiert ist. […] Besonders die Aufteilung der Finanzierung von intra- und extramuralen Leistungen zwischen den Bundesländern und Sozialversicherungen kann die Betreuungskontinuität beeinträchtigen und zu Kostenverschiebungen führen.  Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass zurzeit die Gesundheitsergebnisse innerhalb der Bevölkerung schlechter und die Gesamtkosten höher ausfallen, als dies in einem koordinierten System der Fall wäre.“

Zwischen diesen beiden Aussagen liegen fast 50 Jahre. Die erste stammt vom Regionalbüro für Europa der WHO ( „Besprechung des Spitalswesen in Österreich mit Empfehlung für künftige Entwicklungen“ Oktober 1969), die andere aus der „Effizienzanalyse des österreichischen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems“ der London School of Economics and Political Science (LSE 2017)

Was kritisieren diese beiden Studien? Unser System

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Definitiv nicht die „größte Strukturreform der Zweiten Republik“

  Ein Berg hat gekreißt, eine Maus wurde geboren! Die Kassenreform ist nicht für Patienten gemacht, sondern ein parteipolitisches Hickhack.

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   Dank klientelpolitischer Gesetze ist die ambulante Akutversorgung außerhalb der Spitäler völlig zersplittert. Hier agieren 19 Krankenkassen (KK) und 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA), deren Eigentümer politisch klar zugeordnet werden können, deren Versicherte aber keine Wahl haben. Die Leistungsspektren werden über Leistungs- und Honorarkataloge definiert, die mit anderen Monopolisten verhandelt werden – den zehn Ärztekammern.

   Wie viele Kataloge im Umlauf sind, ist nicht klar, denn KFAs entziehen sich jeglicher Kontrolle, am Ende sind es mehr als 20. Wie inhomogen dieses „Preissystem“ ist, zeigt, dass beispielsweise ein EKG im Rahmen eines Hausbesuches bei einem Versicherten der Gebietskrankenkasse (GKK) in Niederösterreich mit 53 Euro honoriert wird, bei einem GKK-Patienten in der Steiermark aber nur mit 13 Euro.

   Die gleichen Verhandler bestimmen über Kassen-Stellenpläne auch die Kassenarzt-Dichte – ebenfalls inhomogen. So ist die Kassen-Facharztdichte im Westen Wiens doppelt so hoch wie die im Mühlviertel, obwohl es dort nicht an jeder Ecke Spitalsambulanzen gibt. In der Folge werden Patienten nicht dort behandelt, wo es sinnvoll wäre, sondern dort, wo Angebot und Honorarkataloge sie hinlenken. Um das zu reformieren, muss man tief in die Systemarchitektur eingreifen. Und das hat die Regierung versprochen. Nun wurde die Reform vorgestellt, mit der Kassen fusioniert und Leistungen harmonisiert werden – alleine, die Details sprechen eine andere Sprache. Die KFAs, die traditionell die höchsten Honorare (mindestens doppelt so hoch wie die der GKKs) bezahlen, wurden nicht angerührt. Zwar ist die Zahl der Versicherten verhältnismäßig klein und daher könnte man darüber hinwegsehen, doch, da KFA-Versicherte hauptsächlich in Ballungsräumen leben, stellen sie für Ärzte einen Anreiz dar, dort zu ordinieren. Analoges gilt für SVA und BVA, die ebenfalls ihre Kataloge behalten. Damit wurde die Chance verpasst, für Ärzte Anreize zu setzen, sich außerhalb von Ballungsräumen niederzulassen.

   Kernstück der Reform soll aber die Fusion der neun GKKs zu einer ÖGK sein. Versprochen wurde ein einheitlicher Leistungs- und Honorarkatalog. Doch, jedes Bundesland behält eine autonome Landesstelle, die weiter mit den regionalen Ärztekammern eigene Honorarkataloge und Stellenpläne verhandelt und das dafür nötige Budget von der Zentrale kriegen muss. Die Zahl der Kataloge und Stellenpläne ändert sich kaum und damit bleibt alles, wie es ist.    

Doch warum dann der Aufruhr? Das liegt an den eingebauten Boshaftigkeiten. Die Zahl der (meist roten Gewerkschafts-) Funktionäre und hohen Verwaltungsposten wird reduziert. Das alleine ist schon ein Angriff auf das austarierte Gefüge der gewerkschaftlichen „Erbpachten“. Richtig böse wird es, wenn man das neu eingeführte Ausbildungsprofil für Funktionäre betrachtet. Entweder müssen sie ein Studium nachweisen oder SV-interne Fort- und Ausbildungen abgeschlossen haben. Wer das nicht hat, darf kein Funktionär mehr sein – das trifft eine ganze Reihe vor allem roter Obmänner und ihre Stellvertreter. Hier wird’s persönlich

„Wiener Zeitung“ Nr. 188 vom 27.09.2018

Die Überdimensionierung des Krankenhauses Nord

Ich habe nicht nur professionelles, sondern auch persönliches Interesse, habe ich doch bei der Dimensionierung des KH Nord mitgewirkt.

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   2004 und 2006 hat die Stadt Wien das ÖBIG, die heutige GÖG, beauftragt, die Spitalslandschaft auf ihre Notwendigkeit und gerechte Verteilung zu analysieren. Es wurden zwei Studien angefertigt. Ich entsinne mich, dass die zweite, die dann zur Dimensionierung des KH Nord geführt hat, sehr seltsam war. Man hat uns ein paar Varianten vorgelegt, die mit der ersten Studie praktisch nichts gemein hatten und gesagt: Sucht euch eine aus – die soll es werden.

   Nun, endlose 15 Jahre später, soll das KH eröffnet werden, und es stellt sich die Frage, ob die Dimensionierung von damals wirklich jene ist, die für 2020 und danach passt? Vorweg: nein!

   In der Versorgungsregion 93 – Wien Nord-Ost, so heißt die Region Transdanubien bei Spitalsplanern, leben etwa 320.000 Einwohner. Folgt man den gesetzlichen Planungsvorgaben des ÖSG, das ist die Planungsgrundlage für alle Bundesländer und wird vom ÖBIG erarbeitet, werden 2020 die dortigen Einwohner 72.000 Mal stationär (ohne Tagesklinik) behandelt werden müssen – eine im internationalen Vergleich aberwitzig hohe Krankenhaushäufigkeit. Diese Zahl ist übrigens erwartungsgemäß um 12.000 höher als noch 2004 – weil diese Region wächst.

   In der Region gibt es demnächst zwei Spitäler: das SMZ Ost und das KH Nord. Zusammen können sie 115.000 Patienten versorgen. Weil auch Patienten aus anderen Bundesländern (Gastpatienten), versorgt werden müssen, stehen nur 80 Prozent der Kapazitäten den Wienern zur Verfügung: macht 92.000; erwartet werden aber nur 72.000! Damit stünden 2020 mehr als 300 Betten für 20.000 Patienten leer.

   Betrachten wir das KH Nord alleine, können 46.000 Patienten stationär versorgt werden. 2020, bei vorhandener Fächerstruktur und unter Einbeziehung überregionaler Angebote ist, inklusive Gastpatienten, aber nur mit 35.000 zu rechnen. Woher sollen die fehlenden 11.000 Patienten kommen?

   Absurderweise werden einige Abteilung trotzdem Übergehen – denn, die Fächerdimensionierung stammt ebenfalls aus einer anderen Zeit. Damals wurden viel zu viele chirurgische Betten, zulasten der eigentlich nötigen konservativen Fächer geplant. Diese Fehlplanung ist bis heute spürbar. Während Abteilungen der inneren Medizin regelmäßig mit Gangbetten Schlagzeilen machen, stehen ein Viertel der chirurgischen Betten in Wien leer. 2002 bis 2004, als die Tagesklinik einfach nicht vom Fleck kommen wollte und die stationären Aufnahmen enorm anstiegen, war das KH Nord nicht anders zu planen. All das hat sich aber massiv verändert. Die Tagesklinik hat sich verdoppelt, gleichzeitig sinken stationäre Aufnahmen seit 2008 – und zum Zeitpunkt des Spatenstiches 2010 war das alles bekannt.

   Kein Spitalsplaner hätte das KH Nord damals so dimensioniert, wie es heute dasteht. Das Schlimme aber ist: Der jetzige Chef der GÖG meint in der Untersuchungskommission, die den Skandal rund um das KH Nord klären soll, die Dimensionen sind richtig. Er fällt damit seinem Team, dass seit Jahrzehnten darum kämpft, die aberwitzige Zahl stationärer Patienten zu reduzieren, in den Rücken – und damit auch irgendwie mir.

„Wiener Zeitung“ Nr. 163 vom 23.08.2018   

Kassenfusion – ein Match zwischen Reformern und Reaktionären

 Vielleicht ist es Zeit, dass nach 50 Jahren eine echte Reform stattfindet – aber die Machtstrukturen sind davon wohl nicht überzeugt.

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   Zu viele Kassen, Doppelgleisigkeiten inner- und außerhalb von Spitälern und keine vernünftige Planung – das ist nicht neu, sondern hat uns die WHO schon 1969 (!) aufgezeigt.

   Wegen fehlender Abstimmung liegen 900.000 Patienten, die ambulant behandelt werden könnten, unnötig in Spitälern. Von diesen stecken sich 50.000 mit Spitalskeimen an (das ist nicht zu verhindern!) und einige Hundert werden sterben – unnötig. Abgesehen davon, dass das ein bis zwei Milliarden Euro unnötiger Kosten erzeugt, sollte es doch Ziel sein, Patienten nicht unnötig zu schaden.

   Wenn also die Rede von der Kassenfusion ist, sollte es nicht um ein paar hundert Versorgungsposten gehen; Thema ist, dass die Abstimmung zwischen Krankenkassen, Ärztekammern und Spitalsträgern seit Jahrzehnten nicht klappt – es gibt einfach viel zu viele und vor allem schlecht definierte Entscheidungsebenen.

   Die Idee, dass wenige, bundesweite Kassen einer bundesweiten Spitalsplanung gegenüberstehen, ist logisch. Umso mehr, als es eben auch bundesweite Regeln für Beiträge und Steuern gibt. Man kann es auch anders machen: neun Länder und neun Kassen, die Steuern und Beiträge selbst einheben und selbst schauen, wie sie die Finanzierung der Patienten, die Bundesländergrenzen überschreiten, hinkriegen (im Spitalsbereich ist dieses „Gastpatienten-Problem“ seit 25 Jahren ein Provisorium). Gänzlich abgeschafft müssten dann die bundesweiten Kassen der Beamten, Bauern, Selbständigen und auch die AUVA werden.

   Aber, das wollen die Länder auch nicht. Mir scheint, denen schwebt Folgendes vor.

   Das SV-System besteht ja aus Kranken-, Unfall-, und Pensions-Versicherungen. Einige Träger bieten alle (etwa VAEB), andere nur zwei (etwa BVA), viele nur eine (GKKs, PVA, AUVA, VA des österr. Notariats) Versicherung an.

   Nimmt man das Regierungsprogramm wörtlich und zieht von „maximal fünf SV“ die PVA ab, bleiben maximal vier für Kranken und Unfallversicherung.

   Selbständige (Bauern, Unternehmer) erhalten eine gemeinsame (schwarze) Krankenkasse – es wird die einzige Fusion bleiben. Denn, die (schwarze) BVA muss bleiben, sagt die Verfassung. Außerdem, wie soll diese mit den (überwiegend roten) KFAs und der (roten) VAEB fusionieren. Womit klar ist, die VAEB bleibt auch. Die KFAs sind ja eigentlich keine SV, also zählen sie nicht. Jetzt haben wir drei SV – bleibt nur noch Platz für eine weitere, nämlich die (farblose?) ÖKK, also die zu einer Kassa fusionierten (teils schwarzen, überwiegend roten) GKKs. Aber wo bleibt die (schwarze) AUVA? Nun, da gibt es eine Lösung.

    Die „maximal fünf SV“ könnten ja, ein bisschen politischer Wille vorausgesetzt, erst nach Abzug der PVA gelten? Dann ist Platz für die AUVA. Und wenn die ÖKK aus neun autonomen Zweigen besteht, haben wir sie: die Kassenfusion, bei der „maximal fünf SV“ übriggeblieben sind, ohne viel zu ändern – außer, dass es ein neues Gremium gibt, dass sich ÖKK nennt. Kommt das, haben Regierung, Bevölkerung und Patienten verloren und die alten Machtstrukturen, die die paar hundert Versorgungsposten nicht aufgeben wollen, gewonnen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 091 vom 11.05.2018