Arbeitnehmerschutz für Spitalsärzte – unwichtig

 

Eine 48-Stunden-Woche und nicht länger als 25 Stunden am Stück – mehr sollten angestellte Ärzte nicht arbeiten dürfen, meint die EU seit 2003.

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   Die EU hat 1993 (vor 21 Jahren) eine Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt, die das Ziel hatte, den Arbeitnehmerschutz im öffentlichen Dienst, auch in Spitälern, zu verbessern – schließlich ist die EU ja eine Wertegemeinschaft, die gemeinsame Sozialstandards verlangen will, und das nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor. Seitdem war klar, wohin der Zug fährt, auch in Österreich, das damals erst über den EU-Beitritt diskutierte.

   Nun, der erste Vorschlag wurde von den Regierungen zurückgeworfen und eine zehnjährige Verhandlungsphase begann, die 2003 (vor elf Jahren) in einer Arbeitszeitrichtlinie endete. Jetzt war klar, auch für Österreich, dass Arbeitnehmerschutz nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Arbeitgeber gilt. Für Spitalsärzte galt ab nun in der ganzen EU: 48-Stunden-Woche und nicht länger als 25 Stunden am Stück.

   2010 legte die EU-Kommission einen Bericht vor, wie denn die Richtlinie umgesetzt wurde. Und da stand einiges über Österreich drinnen:

   Die durchschnittliche Arbeitszeit kann ohne Zustimmung der Mitarbeiter auf 60 Stunden erhöht werden, Mindestruhezeiten werden nicht gewährt, es gibt Verzögerungen bei der Möglichkeit zur Konsumation von Ausgleichsruhezeiten, trotz klarer Aussagen des EuGH (2003) werden Bereitschaftszeiten weiterhin nicht als Arbeitszeit gewertet, was sogar von den Behörden selbst zugegeben wird, und, und, und – wir haben praktisch also gar nichts getan, um EU-konform zu arbeiten.

   2012 wurde von einer Privatperson, die ich sehr gut kenne, eine EU-Beschwerde eingereicht, die die fehlende Umsetzung beklagte.

   2013 musste die Regierung dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme war dermaßen ungenügend, dass die EU am 21. Februar 2014 eine Klage androhte. Und nur, weil eine nicht EU-konforme Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes die Regierung Millionen von Euro kosten würde, begann man einzulenken und will nun die Arbeitszeit der Spitalsärzte senken.

   2021, also 28 Jahre, nachdem klar wurde, dass die Ausbeutung von Spitalsärzten nicht in das europäische Wertegerüst passt, werden wir die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG umgesetzt haben!

   Und warum erst 2021? Weil es sonst zu überraschend käme und die Politik keine Zeit habe, sich auf diese „neuen“ Bedingungen einzustellen. Was für eine Begründung!

   Realiter geht es darum, dass die Länder weiterhin keine Spitalsreform wollen. Jeder Standort muss gesichert werden, selbst wenn klar ist, dass damit mehr geschadet als genützt wird. Und weil der Spitalswildwuchs belieben muss, geht es jetzt darum zu verhandeln: Der Finanzausgleich muss Ländern mehr Geld bringen, etwaige Rettungspakete sind zu schnüren, Stabilitätspakt und „Kostendämpfungspfad“ der Gesundheitsreform müssen aufgeschnürt werden etc. Das braucht Zeit.    Und bis dahin ist, wie bisher, der Arbeitnehmerschutz völlig egal, auch den Gewerkschaftern Sabine Oberhauser und Rudolf Hundstorfer, die für alle Arbeitnehmer 12 statt 10 Stunden am Stück bei einer 40-Stunden-Woche ausschließen, aber bei Spitalsärzten 49 Stunden am Stück bei einer 60-Stunden-Woche okay finden

„Wiener Zeitung“ Nr. 192 vom 02.10.2014  

Schelling, Stöger, Oberhauser – zwei Nachrufe und ein Vorruf

  

Selten, dass an der Spitze der Gesundheitspolitik dermaßen viel Bewegung ist. Doch was bringen diese Personalrochaden?

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   Hans Jörg Schelling: Politisch verkauft wird er als Kassen-Sanierer. Betrachtet man die Zahlen genauer, stellt man fest, dass der Schuldenabbau wohl weniger sein Verdienst war. Es waren eher die durch Patentabläufe relativ gesunken Medikamentenpreise, in früheren Jahren DIE Kostentreiber, und die Steuerzahler, die erhebliche Mittel in die Kassen zahlten. Die Kassen wurden also nicht durch eigene Kraft oder Umstrukturierungen „saniert“, sondern durch geldwerte Segnungen von außen.

   Allerdings hat Schelling etwas sehr viel Wichtigeres geschafft. Unter seiner Führung wurde das Denken des Hauptverbandes weg vom reinen Verwalter hin zum Gestalter des Gesundheitssystems geändert. Der Hauptverband ist heute im Denken viel moderner. Er fühlt sich stärker als Versorger denn als Dachverband von Krankenkassen, die mit Ärztekammern verhandeln. Dieses „gestalten statt verwalten“ diffundiert langsam auch in die vielen Kassen hinein – und das nicht ohne Konflikte, vor allem mit Ärztekammern und Ländern. Ob dieser Weg fortgesetzt wird, jetzt, wo Schelling fort ist, und die Konflikte größer werden, ist ungewiss. Ein Rückfall in die selbstgefällige Verwaltung ist durchaus realistisch,

   Alois Stöger: Er verlässt nach neun Jahren die Gesundheitspolitik – länger war er nicht dabei! Auch wenn gerne behauptet wird, Stöger wurde wegen seiner Erfahrung Gesundheitsminister; wer genau schaut, sieht, er kam über die Gewerkschaft erst 2005 als Obmann der OÖ-GKK in das Gesundheitssystem. Und dort erntete er im Grunde das, was sein Vorgänger gesät hatte. Nur drei Jahre später war er dann Minister. Auch dort wird ihm sehr viel zugesprochen – aber auch das hält nicht stand. So wie viele seiner Vorgänger hat auch er nur papierene Reformen hinterlassen, die noch lange nicht leben. Wer beispielsweise die Landes-Zielsteuerungsverträge, Kernstücke der Gesundheitsreform, analysiert, erkennt, dass seine Reform, wie alle davor, an Ländern und Kassen zerschellt.

   Sabine Oberhauser: Ich habe natürlich genau hingehört, was die neue Gesundheitsministerin sagt, denn sie spricht exzellent. Wer Nietzsche liest, so sagt man, sollte es zwei Mal tun, denn seine mächtige Sprache lenkt beim ersten Mal lesen von den oft nur dünnen Gedanken ab, die man dann beim zweiten Mal klar erkennt.

   Und so ist es wohl auch hier. Rhetorisch (glatt) geschliffen und überzeugend erklärt die neue Ministerin eigentlich nur, dass sie keine weiteren Reformen wünscht, schon gar nicht Strukturreformen. Sie will den Weg ihres Vorgängers am grünen Tisch fortsetzen – dessen Reformen bilden aber eher Sackgassen, weil es keine Strukturreform gibt. Aber dort, wo es möglicherweise opportun scheint, ist ihr ein Aufweichen des Kurses möglich – vor allem bei der Elga, hier darf es ruhig noch ein bisschen länger dauern.

   Dafür will sie beim Nicht-Raucher-Schutz, bei all den Problemen, die unser Gesundheitssystem hat, nicht das drängendste, aktiv werden: Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie soll zu einem „Zeitpunkt fixieren werden, der in der Zukunft zu finden ist“.

„Wiener Zeitung“ Nr. 173 vom 05.09.2014  

Die neue Ärzteausbildung – eine unglaubliche Mogelpackung

Die Reform ist seit Jahrzehnten überfällig, wie die scharenweise Emigration der Jungärzte überdeutlich zeigt. Jetzt liegt ein Entwurf im Parlament.

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   Turnusärzte, die Allgemeinmediziner werden wollen, sollen die lange geforderte, verpflichtende Lehrpraxis, die mindestens sechs Monate dauert, machen. Die im internationalen Vergleich zu lange Facharzt-Ausbildung soll, durch Abstellen der Unart, dass vor der Facharzt-Ausbildung eine zum Allgemeinmediziner gemacht werden muss, deutlich verkürzt werden. Und damit Spitalserhalter Qualitätsanforderungen nicht unterlaufen, muss die Ärztekammer jede einzelne Ausbildungsstelle, sowohl für Allgemeinmediziner als auch Fachärzte, anerkennen. So weit, so gut.

   Allerdings liegt der Teufel im Detail. Analysiert man den Entwurf, erkennt man, dass zwar die Ausbildungszeit der Fachärzte wirklich verkürzt werden könnte, dafür werden, offenbar bewusst, Engpässe für Allgemeinmediziner eingebaut, die deren Ausbildungszeit in Spitälern enorm verlängern werden; es sei denn, es kommt zur Schließung von etwa 10.000 (25 Prozent) Spitalsbetten – unrealistisch!

   Hintergrund ist eine Ausnahmeregelung, die vor allem Kleinstspitäler und Kleinstabteilungen, die durch den Entwurf eigentlich aus Qualitätsgründen ihre Ausbildungsbefugnis verlören, schützt: Pro 15 Spitalsbetten muss weiterhin überall ein Turnusarzt angestellt werden, dessen Ausbildungsstelle aber nicht anerkannt, und damit deren Ausbildungsqualität nicht überprüfbar, sein muss.

   Sollte es keinen massiven Bettenabbau geben, werden so mindestens 2700 (90 Prozent) Turnusärzte auf Stellen ausgebildet, die nicht wegen der Ausbildungsqualität anerkannt sind, sondern ausschließlich wegen der Zahl der Betten, und, wie geschrieben steht, „zur Aufrechterhaltung des Systems“ existieren. Die Überwachung der Ausbildungsqualität durch die Ärztekammer ist nichts als Blendwerk.

   Da nach den neuen Regeln pro Jahr nur etwa 500 Jungmediziner die Allgemeinmediziner-Ausbildung beginnen, müssen diese natürlich deutlich länger im Spital bleiben als die avisierten 33 Monate. Rein rechnerisch geht sich die „Reform“ nämlich erst aus, wenn sie 60 Monate im Spital arbeiten. Und um das zu erreichen, werden Wartezeiten eingebaut.

   So werden jährlich nur 60 der nun verpflichtenden Lehrpraxisstellen gefördert, notwendig wären jedoch 500. Wartezeiten sind unvermeidbar. Und um sicher zu sein, dass diese nicht unterlaufen werden (so könnten hausarztsuchende Gemeinden die Finanzierung der Lehrpraxis übernehmen), werden auch Ausbildungsstellen in den sogenannten „kleinen Fächern“ (wie HNO, Neurologie etc.), die Turnusärzte turnusmäßig mehrere Monate im Spital durchlaufen müssen, erheblich reduziert. Damit werden die heute üblichen Wartezeiten von etwa einem Jahr für solche Stellen deutlich ausgedehnt.

   Die „Reform“ stellt sicher, dass Jungärzte weiterhin überall, nun aber länger, als Systemerhalter („Spritzenferdl“) eingesetzt werden können. Eine Verbesserung der Ausbildung wird nicht erreicht, wohl auch nicht angestrebt.

   Was wird passieren? In ein paar Jahren werden Jungärzte begriffen haben, wie sehr sie über den Tisch gezogen wurden. Ein ungeahnter Exodus wird folgen – und Politiker werden gegen den Turnusärztemangel neue MedUnis bauen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 153 vom 07.08.2014

Revolution im KAV: Zusammenarbeit von Pflege und Medizin – „NEU“

U.a. folgender Text, wurde am Fr. 1. Aug. 2014 um 16:40 an alle KAV-Mitarbeiter per E-Mail übermittelt. Der Text stellt die rechtlichen Grundlagen dar, die die Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV künftig auf neue Beine stellt. Wenn das so kommt, ist es nichts weniger als eine Revolution – Gratulor.

Hintergrund ist die Reform der Ausbildung von Turnusärzten, die ab Mitte 2015 nach neuen gesetzlichen Grundlagen erfolgen soll. Davor startet mit 1.1.2015 der Anerkennungsprozess als Ausbildungsstätten durch die Ärztekammer. Nochmals Gratulor – in meiner Analyse der Ausbildungsreform ging ich nicht davon aus, dass sowas passieren wird – wobei das alles bis dato nur Papier ist. Die Erfahrung mit AP7 (schnell lesen, der link wird sicher bald ins leere führen) lehrt, dass der Weg vom Papier zur Umsetzung in Österreich ein sehr langer, bei AP7 ein unendlich langer ist.

Hier nun der Text der Generaldirektion des KAV an alle Mitglieder

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Analyse der neue Ärzteausbildung – ein riesen Bluff

Wenn die entworfene Ärzteausbildung eine Verbesserung bringen soll, müssten parallel 10.000 Spitalsbetten abgebaut werden! Also doch nur ein Bluff!

Zusammenfassung

Blickt man schnell auf den Entwurf, deutet alles darauf hin, dass die Politik ernsthaft eine Verbesserung der Ausbildung der Jungärzte anstrebt. Turnusärzte  (TÄ), die Allgemeinmediziner werden wollen, sollen eine verpflichtende Lehrpraxis machen, die mindestens 6 Monate dauert. Die Facharzt-Ausbildung soll durch das Abstellen der Unart, dass vor der Facharzt-Ausbildung zuerst eine Allgemeinmediziner-Ausbildung gemacht werden muss, deutlich verkürzt werden. Und damit Spitalserhalter, v.a die Länder, diese neuen Regeln nicht umgehen können, wacht die Ärztekammer über jede einzelne Ausbildungsstelle. Soweit so gut!

Allerdings liegt der Teufel im Detail. Analysiert man den Entwurf, erkennt man, dass zwar die Ausbildungszeit der Fachärzte wirklich verkürzt werden könnte, dafür werden aber offenbar bewusst Engpässe eingebaut, die die Ausbildungszeit der Allgemeinmediziner in den Spitälern real enorm verlängern wird – es sei denn, es kommt auch zu einer sehr, sehr großen Spitalsreform, mit dem Schließen von etwa 10.000 (25%) Spitalsbetten – das ist nicht realistisch.

V.a. Kleinstspitäler und Kleinstabteilungen, die eigentlich durch den Entwurf aus Qualitätsgründen ihre Ausbildungsbefugnis verlören, werden durch eine Ausnahmeregelung im selben Entwurf geschützt. Diese Ausnahmeregelung stellt sicher, dass TÄ weiterhin ohne ordentliche Ausbildung als Systemerhalter eingesetzt werden können, weil es niemanden gibt, der ihre Ausbildung einfordern kann – sie bleiben weiterhin verkauft. Die auf den ersten Blick eingeführte Überwachung der Ausbildungsqualität durch die Ärztekammer (Ausbildung nur an anerkannten Ausbildungsstellen) ist nichts als Blendwerk. Real wird die Zahl der notwendigen TÄ weiterhin durch einen Bettenschlüssen bestimmt und nicht durch Ausbildungsinhalte oder gar den Bedarf.

Und weil die Zahl der TÄ derartig bestimmt wird, ist es völlig unrealistisch, dass die 42 Monate Ausbildungsdauer (davon 36 im Spital), wie im Gesetz vorgestellt, halten wird. Rein rechnerisch geht sich das Zahlenspiel dieser „Reform“ nur aus, wenn TÄ 5 Jahre (60 Monate) im Spital arbeiten. Und um TÄ ans Spital zu ketten, werden bewußt Wartezeiten eingebaut. Deswegen wird es, um das Angebot der Lehrpraxis so klein wie möglich zu halten, realistischerweise keine öffentliche Finanzierung der Lehrpraxen geben und das Angebot der „kleinen Fächer“ wird reduziert – erheblich reduziert.

Um Feststellen zu können, ob diese Reform wirklich nur eine Show darstellt, sind v.a. zwei Fragen zu stellen:

  1. Bleibt es dabei, dass pro 15 Betten ein Turnusarzt in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner angestellt werden muss?
  2. Bleibt es bei der Unterfinanzierung der Lehrpraxis (Bundesförderung reicht bei einer 6-monatigen Lehrpraxis für etwa 60 Stellen jährlich, nötig wären jedoch 350-400, Bewerber wird es 500 geben)?

Wenn diese Fragen mit Ja zu beantworten sind, streut die Regierung v.a. den Jungärzten nur Sand in die Augen, um ihnen das Weggehen zu erschweren. Ihre Ausbildung wird jedoch eher schlechter denn besser! Und nach wenigen Jahren wird die Netto-Emmigration wohl über 50% liegen – völlig verständlich.

Es gibt aber noch eine Möglichkeit, das alles aus dem Sumpf zu ziehen. Wenn Jungärzte nach dem Common Trunk eine Approbation erhalten, dann werden die Spitalserhalter es viel schwerer haben, diese Ärzte auf Wartelisten versauern zu lassen. Ob es allerdings gelingt, dieses international total übliche Recht für Jungärzte in Österreich durchzusetzen?

 

Analyse im Detail

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Chancen der neuen Primärversorgung

Hektisch war sie, die Geheimdiplomatie rund um die neue Erstversorgung, begleitet von Streik- und Weltuntergangsdrohungen.

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   Nach verbalem und Patienten wie Ärzte verunsichernden Schlagabtausch zwischen Ärztekammer und Volksvertretern, nach mehrfachem Hin und Her streng geheimer Papiere, die hinter verschlossenen Türen verhandelt wurden, ohne dass man weiß, wer denn verhandelt hätte, wurde am 30. Juni ein Konzept beschlossen, das die Basis für die Neuordnung der Primärversorgung sein soll.

   Aber was steht drinnen – und viel wichtiger: Wird es wirklich die Primärversorgung neu ordnen?

   Viele schöne und richtige Worte findet man – was nach 100 Jahren internationaler Erfahrungen und wissenschaftlicher Untersuchungen auch das Mindeste sein sollte, wenn einem eine „Primärversorgung nach internationalem Vorbild“ ein Anliegen ist.

   Einer der Höhepunkte: „Ärztliche und nicht-ärztliche Gesundheits-und Sozialberufe arbeiten unter der medizinischen Leitung des Arztes in der Primärversorgung im Team (. . .) zum Zweck einer optimalen Primärversorgung und Sicherstellung durchgängiger Versorgungsketten im Gesundheits- und Sozialbereich für Personen/Patienten eines definierten Einzugsbereichs.“

   In diesem Satz liegen die gesamte Weisheit des Papiers – und auch alle Fallstricke.

   Denn, will man nicht via Verfassungsänderung den Rahmen herstellen, so etwas von einer Stelle aus organisieren zu können (Finanzierung aus einer Hand), und das wurde dezidiert ausgeschlossen, dann stehen umfangreiche Verhandlungen bevor: zwischen zwei Ministerien (Soziales und Gesundheit), neun Ländern mit jeweils mindestens zwei Landesräten (Finanzen, Gesundheit und Soziales, meist aus verschiedenen Parteien); 21 Krankenkassen, die teils bundes-, teils landesweit organisiert sind und deren bundesweit agierende Vertreter praktisch ein Vetorecht gegen jede Reform haben und in der Vergangenheit gerne auch ausübten; mehrere, meist parteipolitisch genau zuordenbare Organisationen mobiler Pflege, die regional oft Monopolisten sind; hunderte Pflegeheime betreibende Gemeinden; und natürlich die zehn Ärztekammern mit ihren 20 Kurien, die dank der Sicherstellung, dass alles im Rahmen der Gesamtverträge ablaufen muss, sehr viel Sand ins Getriebe der Verhandlungen werfen können und werden.

   „Das konkret anzubietende Leistungsspektrum ist vertraglich mit der Sozialversicherung und sonstigen Finanzierungsträgern zu vereinbaren.“ So steht es lapidar im Konzept. Und weil jeder weiß, dass es nie dazu kommen wird, dass sich all diese Partikularinteressenvertreter einigen, beginnt jetzt schon ein rein machtpolitischer Kampf.

   Ein Blick nach Niederösterreich zeigt das. Dort wurde die landeseigene Primärversorgungsidee vorgestellt – ohne Vertreter der Krankenkassen und ohne Ärztekammer, dafür mit einem ehemaligen, aber abgewählten Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Das kommt einer Kampfansage gleich, die für die Verhandlungen, und damit die Neuordnung der Primärversorgung wohl bereits ein Todesstoß ist.    Aber wenigstens eines wurde erreicht: Der Terminus „Primärversorgung“ ist, etwa 100 Jahre nach seiner Einführung, nun auch in Österreich verwendbar. Man soll sich eben auch mit kleinen Schritten zufriedengeben.

„Wiener Zeitung“ Nr. 134 vom 11.07.2014  

Die verkauften Jungärzte

Stellen Sie sich eine Gewerkschaft vor, sagen wir die Metaller, und fragen sich, wie sie auf folgendes reagieren würde?

Da kommt die EU und sagt:

Ihr in Österreich, Ihr behandelt eure Metall-Arbeiter seit Jahrzehnten schlecht. Wir haben Euch schon bei eurem EU-Beitritt gesagt, dass sie – mittlerweile sogar unerlaubterweise – zu lange arbeiten! Bringt das in Ordnung, sonst tun wir es.“

Die Gewerkschaft schweigt vorerst, nur der Sozialminister, zuständig für Arbeitszeiten und selbst mal Gewerkschaftsboss antwortet, weil er muss, sinngemäß: „Jo, eh! Aber wir brauchen noch so zehn Jahre, bis wir das umsetzen können – die Arbeitgeber haben sich an die billigen Arbeitskräfte gewöhnt, und wenn wir jetzt die Arbeitszeiten auf europäisches Maß reduzieren, dann können die sich das einfach nicht mehr leisten.“

Nun gibt auch die Gewerkschaft laut, sagt die EU mit all Ihren Regeln ist schuld, gibt dem Minister grundsätzlich Recht, meint aber, die Übergangszeiten sind schon ein bisserl lang – das war es!

Klingt das nach dem Verhalten von Gewerkschaftern? Nein! Und doch ist es geschehen – mit einer Berufsgruppe, die dank endloser Arbeitszeiten in oft prekären Arbeitsverhältnissen (nicht selten illegalen Kettenverträgen) kaum aufmucken können – den Spitalsärzte, vor allem den Jungärzten.

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Die verkauften Jungärzte

Werter Leser! Stellen Sie sich eine Gewerkschaft vor, sagen wir die Metaller, und fragen Sie sich, wie sie auf Folgendes reagieren würde.

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   Da kommt die EU und sagt: „Ihr in Österreich, ihr behandelt eure Metall-Arbeiter seit Jahrzehnten schlecht. Wir haben euch schon bei eurem EU-Beitritt gesagt, dass sie – mittlerweile sogar unerlaubterweise – zu lange arbeiten! Bringt das in Ordnung, sonst tun wir es.“ Die Gewerkschaft schweigt vorerst, nur der Sozialminister, zuständig für Arbeitszeiten und selbst einmal Gewerkschaftsboss antwortet, weil er muss, sinngemäß: „Jo, eh! Aber wir brauchen noch so zehn Jahre – die Arbeitgeber haben sich an die billigen Arbeitskräfte gewöhnt, und wenn wir jetzt die Arbeitszeiten auf europäisches Maß reduzieren, dann können die sich das einfach nicht mehr leisten.“ Nun gibt auch die Gewerkschaft Laut, sagt, die EU mit all ihren Regeln ist schuld, gibt dem Minister grundsätzlich recht, meint aber, die Übergangszeiten sind schon ein bisserl lang – das war es!

   Klingt das nach dem Verhalten von Gewerkschaftern? Nein! Und doch ist es geschehen – mit einer Berufsgruppe, die dank endloser Arbeitszeiten in oft prekären Arbeitsverhältnissen (nicht selten illegalen Kettenverträgen) kaum aufmucken können – den Spitalsärzten, vor allem den Jungärzten.

   Hauptsächlich diese arbeiten 65 und mehr Wochenstunden und sollen nach dem Willen der EU „nur mehr“ 48 Wochenstunden arbeiten dürfen. Ihre Netto-Jahres-Arbeitszeit beträgt 3000 Stunden, die eines Hausarbeiters im Spital 1400 – und so liegen die Nettostundenlöhne pro geleistete Arbeitsstunde etwa gleich auf.

   Aber warum lassen sich Jungärzte das gefallen?

   Dank einer EU-weit einzigartigen Regelung dürfen sie praktisch nur in Spitälern arbeiten, bis sie ihren Turnus beendet haben. Erst dann erhalten sie eine Approbation, die es erlaubt, selbständig zu arbeiten. Selbst eine Teilapprobation wurde vor Jahren von der Ärztekammer erfolgreich abgewehrt, um die niedergelassenen Ärzte vor Konkurrenz zu schützen.

   Ach, die Ärztekammer! Sie fühlt sich als Gewerkschaft der Ärzte. In Wahrheit verteidigt sie nur den „Kollektivvertrag“, den sie als Monopolist verhandeln darf – den Gesamtvertrag der 8000 Kassenärzte! Die 23.000 Spitalsärzte, davon 9000 Jungärzte, sind ihnen weniger wichtig. Längst hat sie vergessen, dass sie eigentlich die mit staatlichem Monopol versehene Interessensvertretung ALLER Ärzte ist. Das ist leicht erkennbar: Die schlechte Arbeitssituation der Jungärzte wird seit Jahrzehnten diskutiert, aber gab es einmal einen Streik deswegen? Nein! Im Gegensatz zu Fragen der Kassenverträge! Wer nur in deren Nähe kommt, kriegt eine Streikdrohung an den Hals – und ALLE Ärzte müssen dann solidarisch um diese Verträge kämpfen!

   Dank des Ausbildungsmonopols der Spitäler und der desinteressierten Monopol-Interessenvertretung der Kammer sind Jungärzte ihren Arbeitgebern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

   Nur das Auswandern hilft. Und weil das immer mehr tun, jammern die Arbeitgeber, es herrsche Ärztemangel. In Wahrheit fehlen ihnen aber nur billige Turnusärzte. Denn an Ärzten mangelt es nicht: Wir haben gleich 50 Prozent mehr Ärzte zur Verfügung als der OECD-Schnitt.

„Wiener Zeitung“ Nr. 115 vom 13.06.2014    

Pflegegeld statt Karenzgeld – ein Vorschlag aus Niederösterreich

In Niederösterreich, dem Land, das Erwin Pröll absolut regiert, wird die Pflege immer teurerer. Das ist im Grunde nicht überraschend.

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   In Niederösterreich wurden 2011, bezogen auf die Bevölkerung über 75 Jahre, offiziell nur etwa halb so viele Pflegeplätze vorgehalten wie in Salzburg, der Steiermark oder Wien. Niederösterreich ist bei dieser Kennzahl überhaupt das Bundesland mit der niedrigsten Ausstattung. Es ist also klar, dass da Kosten überproportional steigen, es gibt offenbar einen Investitionsrückstau.

   Ebenfalls wenig überraschend ist es, dass Niederösterreich nach frischem Geld schreit – Bundesgeld natürlich. Überraschend allerdings sind die Vorschläge der Soziallandesrätin, Barbara Schwarz (ÖVP). Diese wird in der Tageszeitung „Kurier“ folgendermaßen zitiert: „Ich kann mir da ein Modell wie bei der Sozialversicherung vorstellen. Jeder Arbeitnehmer würde dann einen gewissen Prozentsatz seines Einkommens in einen Pflegetopf einzahlen.“ Im Gegenzug (also wenn man, also der Bund, nicht will, dass die Abgabenlast steigt; Anm.) müssten eben andere Abgaben der Bürger oder Aufgaben des Bundes überdacht werden. Als Beispiel nennt Schwarz das Kinderbetreuungsgeld (auch als Karenzgeld bekannt; Anm.).

   Übersetzt heißt das, entweder soll noch weniger netto vom Brutto bleiben oder, wenn nicht erwünscht, halt bei Familien gespart werden. Ein toller Vorschlag.

   Auf die Idee, landesintern ein bisschen zu reformieren, kommt man nicht. Also zum Beispiel ein bisschen weniger Spitäler, dafür mehr Pflegeheime zu bauen.

   So grob geschätzt, gehen von den zwei Millionen Spitalstagen, die in Niederösterreich anfallen, 400.000 auf das Konto von Menschen, die keine Spitalsbehandlung, sondern Pflege brauchen. So ein Spitalstag kostet 300 bis 500 Euro, macht jährlich 120 bis 200 Millionen Euro (zwischen 10 und 15 Prozent der stationären Spitalskosten), die gerne, aber völlig falsch ausgegeben werden.

   Würde man dieses Geld nehmen und der wohnortnahen Pflege geben und vielleicht auch ein bisschen davon den Hausärzten, die Forderungen nach neuem Geld wären für Jahre vom Tisch – und die Patienten würden von einer besseren Versorgung profitieren.

   Aber welcher Politiker, vor allem in Niederösterreich, verzichtet schon gerne auf prestigeträchtige Spitäler, zugunsten der definitiv weniger coolen Pflege – noch dazu, wo das Geld ohnehin vom Bund kommt: „Wir geben aus, wie es uns passt und wo es uns passt – geht das Geld aus, dann hat der Bund mehr herzugeben. Basta“

   Wenn der Föderalismus in seiner jetzigen Form nicht abgeschafft wird, wird es nie eine integrierte Versorgung geben, in der die Akutmedizin mit Prävention, Pflege und Rehabilitation so abgestimmt ist, dass der Patient zur richtigen Zeit das Richtige am richtigen Ort erhält – wenn das aber nicht klappt, werden wir immer mehr in ein immer ineffektiver werdendes System einzahlen, ohne dass Patienten davon profitierten.

   Das ist jetzt auch nicht überraschend und steht so schon seit Jahrzehnten in Gesundheitsreformpapieren. Aber wie gesagt, überraschend ist nur, mit welcher Chuzpe hier eine niederösterreichische Landespolitikerin höhere Steuern oder weniger Familienförderung verlangt, um hausgemachte Finanzierungsprobleme dem Bund umzuhängen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 095 vom 15.05.2014