Sind Turnusärzte keine Ärzte?

Aktuell bahnt sich einer jener peinlich-kleinlichen Machtkämpfe an, die unser Gesundheitsystem sattsam hat und deren ich so überdrüssig bin.

Auf der einen Seite, Peter McDonald, Chef des Hauptverbandes, der via Medien gerne mitteilt, wie gut alles ist, weil wir so viele Kassen haben, und dass er stolz ist, dass wir statt einer Credit-Card in Österreich nur die e-Card brauchen, um alles zu kriegen was wir brauchen.

Nun, alleine dieser Kartenvergleich stößt bei mir regelmäßig auf, weil er an Populismus praktisch nicht zu überbieten ist. Weiterlesen „Sind Turnusärzte keine Ärzte?“

Gesundheitspolitik wie gehabt – das Ende der Reform

Anlässlich von Wahlen kommen die Interessen immer am klarsten hervor – die Gesundheitsreform ist dabei völlig uninteressant.

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   Das Burgenland wählt am 31. Mai, und so verspricht Landeshauptmann Hans Niessl eine neue Spitalsabteilung, eine Urologie, in Kittsee.

   Das Spital Kittsee steht wegen der Nähe zum nächsten Spital in Hainburg (11 Autominuten; beide 50 Autominuten von Wien entfernt) schon lange in der Schließungsdiskussion – nicht grundlos. Beide Spitäler sind wegen ihrer Grenzlage eigentlich völlig deplatziert und könnten ersatzlos gestrichen werden, da ihre Einzugsgebiete einfach von angrenzenden Spitälern mitversorgt werden könnten.

   Doch statt diese Spitäler zu schließen, bekommt Kittsee jetzt sogar eine hochspezialisierte Abteilung, eine Urologie – spannend, 1969 hat die WHO angemerkt, dass „hochspezialisierte Fächer (zum Beispiel Urologie) auf zu viele und zu kleine Standorte verteilt sind“: Eine Erkenntnis, die offenbar nicht angekommen ist.

   Aber vielleicht ist ja im Rahmen der Gesundheitsreform diese Abteilung nötig?

   Die Reform möchte „die Versorgungsdichte bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit und den Abbau bzw. die Verhinderung von Parallelstrukturen.“

   In den burgenländischen Zielsteuerungsverträgen steht nichts von einer Urologie in Kittsee, was aber nichts heißt, weil dem Bund ja nur ein Minimum gemeldet wird – es könnte sein, dass Land und Kassen gemeinsam festgestellt haben, das nördliche Burgenland ist urologisch unterversorgt.

   Doch ein Blick in die gesetzlich vorgeschriebenen Planungsunterlagen zeigt, dass die Region rund um Hainburg-Kittsee urologisch von Wiener Neustadt, Mödling, Wien und Mistelbach mit mehr als ausreichend vorgehaltenen Betten mitversorgt wird. Von jedem Punkt der Region aus kann eines der Spitäler innerhalb von 45 Fahrminuten erreicht werden – 60 Minuten wäre die gesetzliche Vorgabe, die international betrachtet ohnehin zu niedrig angesetzt ist.

   Eine Abteilung muss mindestens 25 Betten haben. Um die einigermaßen sinnvoll zu füllen, muss das Einzugsgebiet 220.000 Einwohner groß sein. Wo wohnen die? Oder ist angedacht, die Abteilung von Mistelbach bis Wiener Neustadt zu verkleinern? Eher nicht.

   Also stationär kann da keine Unterversorgung bestehen, die neue Abteilung wird demnach eine bedarfsunnötige Erhöhung der Versorgungsdichte und eine Parallelstruktur darstellen.

   Es könnte aber sein, dass, wie die Reform vorschreibt, mit den Krankenkassen ein Versorgungskonzept nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ besteht, weil diese es aber nicht schaffen, ausreichend Kassenstellen zu besetzen, muss eine Abteilung samt Ambulanz eingerichtet werden? Nun, auch das ist irgendwie nicht der Fall. Burgenland Nord verfügt über eine völlig durchschnittliche Versorgungsdichte mit Urologen – also keine Unterversorgung.

   Es ist am Ende ein ländlicher Wunsch und Alleingang, weit weg von der Gesundheitsreform. Verkauft als „wohnortnahe“ Spitalsversorgung – ein Begriff, den nur die hiesige Politik kennt – die den Standort nachhaltig absichert. Und genau das ist es, was man zu Wahlzeiten machen muss – Reform hin oder her.

„Wiener Zeitung“ Nr. 054 vom 19.03.2015  

Was bedeuten 100.000€? Pflege- vs. Ärzte-Einkommen

Nachdem von unterschiedlichsten Seiten immer wieder versucht wird, über eine Neiddebatte, den Berufsgruppenkonflikt zwischen Pflege und Ärzten zu schüren, um politisches Kleingeld zu wechseln, habe ich versucht einmal ein bisschen vergleichbare Zahlen zu erstellen – in der Hoffnung, dass diese Äpfel-Birnen-Vergleiche enden.

Das Einkommen eines Spitalsarztes

Die durchschnittlichen Vollkosten eines Spitalsarztes (von jung bis alt, von Turnusarzt bis Primar) in Österreich betragen 2013 etwa 100.000 €. Darin enthalten sind Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von etwa 22.000 €, bleiben 78.000 € brutto. In diesem Brutto enthalten sind, neben dem Grundgehalt, alle Zulagen und Zahlungen für Überstunden und Nachtdienste.

Valide Arbeitszeitaufzeichnungen für Spitalsärzte gibt es nicht, aber, das, was bekannt ist, deutet darauf hin, dass Ärzte durchschnittlich 55 Stunden pro Woche arbeiten. Die Ausfallzeiten betragen meinem Informationsstand zufolge 10% womit pro Jahr etwa 2.600 Leistungsstunden entstehen. 800 bis 900 Stunden sind als Überstunden zu werten, die, wenn man Arbeitsbedingungen zu Grunde legt, die für alle anderen Arbeitnehmer im Spital gelten, mit 1,5 bis 2 zu multiplizieren sind (also 150%ige bis 200%ige Überstunden). Weiterlesen „Was bedeuten 100.000€? Pflege- vs. Ärzte-Einkommen“

Die Wiener Spitalspläne

    Der Wirbel um die Reduktion von mehr als zehn Prozent der Ärzte in Wiens Gemeindespitälern ist sehr groß – berechtigt?

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   Mal abgesehen davon, dass der Wirbel nur entstehen konnte, weil bei den Geheimverhandlungen offensichtlich ein Sender-Empfänger-Problem bestand, oder jetzt vorgetäuscht wird – Geheimverhandlungen sind dazu recht praktisch –, ist der Plan, zehn Prozent des ärztlichen Personals abzubauen, in einer Zeit, in der durch die Umsetzung der EU-Arbeitnehmerschutzbestimmungen ohnehin eine Kapazitätsreduktion von 15 Prozent nötig ist, doch als ambitioniert zu beschreiben. Ambitioniert ist in der Gesundheitspolitik praktisch nie etwas, aber, wenn man das wirklich will, dann ginge es schon.

   Zuerst müssten in hunderten Stationen aller Spitäler alle Prozesse so umgestellt werden, dass Patienten den ganzen Tag über behandelt werden können. Dann muss alles darauf ausgerichtet werden, dass Patienten so schnell wie möglich das Spital wieder verlassen.

   Jene etwa 80.000 Patienten, für die eigentlich ein Aufenthalt von weniger als 24 Stunden reichte, sollten innerhalb von 24 Stunden wieder entlassen werden. Dazu braucht es eigene, interdisziplinäre Einrichtungen, in denen versucht wird, Patienten ambulant (unter 24 Stunden) statt stationär (über 24 Stunden) zu behandeln.

   Es muss dort ausreichend und ausreichend ausgestattete Behandlungsplätze geben für jene, die nur kurz, wie in einer Ordination, ein Spital brauchen genauso wie für jene, die mehrere Stunden brauchen und daher bequeme Therapiesessel oder Betten benötigen. Erst wenn klar ist, dass der Patienten nicht innerhalb von 24 Stunden entlassen werden kann, sollte er auf eine Station verlegt werden – unter Tags, geplant und medizinisch abgeklärt.

   Am Ende geht es darum, alles so auszurichten, stationäre Patienten zu vermeiden.

   Doch wie sieht es real aus?

   Alles, von der Politik bis zur Finanzierung, ist darauf ausgerichtet, stationäre Patienten zu „erzeugen“. Ambulante Versorgung ist nicht Aufgabe der Spitäler. So werden etwa Patienten, deren medizinische Abklärung nicht am Vormittag erledigt werden kann, für mindestens 48 Stunden aufgenommen – die Station als Wartesaal für an sich ambulante Patienten.

   Und weil diese in der Wartezeit nicht ohne Ärzte und Pflege auskommen, werden unnötig Ressourcen verbraucht.

   Dazu kommt, dass die Berufsgruppen, von Schreibkräften bis hin zu Ärzten, unterschiedliche, unabgestimmte Arbeitszeitmodelle haben – und keines ist wirklich auf das Patientenaufkommen ausgerichtet. Vor allem bei Ärzten ist die Personal-Einsatzplanung in der Regel völlig anachronistisch, oder wie es netter klingt, traditionell. So etwas birgt Effizienzprobleme, Konfliktpotenzial und Frust – der bei Reformen laut wird.

   Kann das alles wirklich in zwei, drei Jahren reformiert werden? In allen Gemeindespitälern mit 18.000 Mitarbeiter, 250.000 stationären Patienten, 3000 Ärzten und 8000 Pflegekräften? Sehr ambitioniert.

   Was aber, wenn es nicht gelingt, was wahrscheinlicher ist, und trotzdem Ärzte reduziert werden? Dann wird es zu einer enormen Arbeitsverdichtung kommen, das wird die Personalfluktuation steigern und am Ende die Behandlungsqualität sinken lassen. Aber Gott sei Dank messen wir diese Qualität nicht.

„Wiener Zeitung“ Nr. 034 vom 19.02.2015  

Haltet den Dieb – das Machtspiel rund um die Spitalsärzte

Spitalsärzte pochen auf ein Recht, das ihnen elf Jahre lang vorenthalten wurde. Doch wer sauer reagiert, sind die, die das Gesetz gebrochen haben.

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   „Der Schlächter ruft! Die Augen fest geschlossen! Das Kalb marschiert mit ruhig festem Tritt. Die Kälber, deren Blut im Schlachthaus schon geflossen, marschier’n im Geist in seinen Reihen mit“, schrieb Berthold Brecht in seinem „Kälbermarsch“ als Parodie auf ein ganz anderes Lied, das so lautet:

   „Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen! SA marschiert mit ruhig festem Schritt. Kameraden, die Rotfront und Reaktion erschossen, marschier’n im Geist in unseren Reihen mit.“

   Was das mit Gesundheitspolitik zu tun hat? Nichts. Erstaunlich ist aber, dass dem SPÖ-Klubobmann in Kärnten Herwig Seiser der „Kälbermarsch“ einfällt und das mittels Presseaussendung kund tut, wenn er an Spitalsärzte und ihre Führer, den Ärztekammerpräsidenten Josef Huber und die Spitalsärzte-Vertreterin Petra Preiß, denkt.

   Dass die damit nicht leben können, versteht er übrigens als eine bewusste Fehlinterpretation, die ihn wundert. Er meinte und machte dazu gleich wieder eine Presseaussendung, dass es ihm darum ging, „aufzuzeigen, dass Ärztekammervertreter, die vor nicht allzulanger Zeit unter der Herrschaft der FPÖ in Kärnten gelitten haben, sich offensichtlich jetzt wieder genau von dieser FPÖ instrumentalisieren lassen“. Wahrlich eine deeskalierende Aussage.

   Hintergrund dieser Schlammschlacht ist, dass Kärntens Spitalsärzte etwas Unerhörtes gewagt haben.

   Statt der Obrigkeit und dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der ehemaligen SPÖ-Landtagsabgeordnete Arnold Auer ist, der sogar in gemeinsamen Pressekonferenzen mit dem Kabeg-Vorstand Arnold Gabriel, ehemaliger Büroleiter von Landeshauptmann Peter Kaiser, Ärzte unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen vor Alleingängen warnte, zu gehorchen, organisierten sich die Ärzte selbst und folgten den lege artis gar nicht zuständigen Kammerfunktionären. Ein Affront, gar eine Majestätsbeleidigung.

   Kärnten ist aber nur die Spitze eines durch und durch politisierten und absolut regierten Spitalswesens. Ein Blick in andere Länder zeigt das.

   Da fällt natürlich Landeshauptmann Josef Pühringer auf, der die Ärztekammer, wenn sie nicht spurt, in die Pfanne hauen will, „bis dass das Fett nur so spritzt“.

   Ganz so krass passiert das meist nicht, aber es passiert. Schauen wir nach Niederösterreich. Dort wurde das Land gerade verurteilt, weil es ärztliche Überstunden nicht gesetzeskonform sondern willkürlich (nicht) ausbezahlte. Oder nach Wien, wo jahrelange gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichstage einfach unterschlagen wurden.

   In all diesen Fällen haben Länder und Gewerkschaften (aber auch Ärztekammern, die sich in der Vergangenheit lieber um Kassen- als um Spitalsärzte kümmerten und wenigstens das gleiche Machtstreben an den Tag legen) gezeigt, dass Gesetze für sie nur gelten, wenn sie den eigenen Interessen dienen. Sonst eben nicht.

   Nun jedoch hat die Europäische Union Österreich gezwungen, ein elf Jahre altes Gesetz zu exekutieren, in dem der Mitarbeiterschutz auch für Spitalsärzte gilt. Das beendet (wenigstens für kurze Zeit) die Willkür – und damit können die Herrscher so gar nicht umgehen.

„Wiener Zeitung“ Nr. 014 vom 22.01.2015   

Die App-Medizin

 Mit den Apps steht eine Revolution bevor. Das Sammeln lebensnaher Daten wird Langzeittherapien besser machen – aber eine Umstellung verlangen.

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   Im Mittelalter gab es im Grunde nur eine Möglichkeit, medizinisches Wissen zu den Patienten zu bringen. Studenten mussten an eine Universität, an der Vorlesungen gehalten wurden. In der Regel aus Büchern, die uralt waren. Nachdem man das Wissen dieser Bücher auf die „Festplatten“ der Studenten überspielt hat, konnten diese, quasi als ärztlicher Datenspeicher, in die Regionen geschickt werden, um Menschen zu heilen. Eine Weiterentwicklung fand, wenn überhaupt nur sehr langsam statt. Erst der Buchdruck (und die Aufklärung) ermöglichte es, Datenspeicher, in Form von Büchern zu verwenden. Ärzte schrieben Bücher über ihre Beobachtungen und Erfahrungen, die dann überall hin verkauft werden konnten und anderen, weit entfernten Ärzten, die Möglichkeit gab, sich nicht nur auf die „eigenen Daten“ zu verlassen, sondern auch andere in das eigene Handeln einfließen zu lassen. Und obwohl die Zahl der Lehrbücher stark stieg, blieben die darin enthaltenen Daten doch zu „zentral“ – die Autoren, allesamt Koryphäen und viele davon sehr eitel, bildeten eine Elite, die sich weniger durch experimentell erzeugten Wissenszuwachs als durch hartnäckig vertretene Lehrmeinungen auszeichnete. Der Wiener Arzt Semmelweis konnte das sehr gut spüren; nach ihm wurde sogar der Semmelweis-Reflex benannt – die ablehnende und feindselige Reaktion der wissenschaftlichen Elite auf Neuerungen, die der Lehrmeinung widersprechen. Lehrbuchmedizin wurde bis ins 20. Jahrhundert betrieben. Erst dann setzten sich zunehmend neuere, schnellere und eher dem Experiment denn einem klingenden Namen verschriebene Datenträger durch – die Fachzeitschriften.

   Statt persönlicher Erfahrungen und Beobachtungen wurden Daten in experimentellen Studien gewonnen. Anfangs mühsam, revolutionierten die Computer diese Vorgangsweise. Die Zahl solcher Studien wuchs beinah ins Unermessliche (jährlich werden tausende solcher Studien durchgeführt). Doch auch diese durch experimentelle Studien getriebene, evidenzbasierte Medizin war noch immer in der täglichen Praxis gehandicapt – selbst die riesige Zahl der Studien konnte die Realität nur unzureichend abbilden, einfach, weil das Leben eben nicht unter „experimentellen Rahmenbedingungen“ abläuft. Daher rücken Beobachtungsstudien in den Blick der Medizin. Doch die haben einen Nachteil. Um valide Aussagen zu treffen, braucht man große Patientengruppen. Und das Sammeln solcher Daten ist praktisch sehr schwer. Und genau an diesem Punkt tritt nun die Entwicklung der medizinischen Apps auf. Sie ermöglichen es, riesige Datenmengen von vielen Patienten weltweit in Echtzeit zu sammeln, zu analysieren, und unmittelbar mit den Daten des einzelnen Patienten zu vergleichen. Die Wissenschaft rückt praktisch an das Individuum heran, das selbst zum Datenspeicher wird und auf den die Therapie genau angepasst werden kann – ohne Zeitverlust, ohne Übersetzungsverlust.

   Und ganz klar, der Semmelweis-Reflex wurde bereits ausgelöst. Doch, genauso, wie sich die Händehygiene durchgesetzt hat, wird es die App-Medizin auch. Und in nicht allzu ferner Zukunft werden Ärzte chronisch kranken Patienten eine App verschreiben – und das wird ganz normal sein.

„Wiener Zeitung“ Nr. 231 vom 27.11.2014  

Die neue Ärzteausbildung – Kritik nach dem Beschluss

Wenn es so käme wie es klingt, wäre es eine revolutionäre Reform – wegen der vielen Fallstricke und den vielen, gravierenden Veränderungen im Laufe des Gesetzwerdungsprozesses wird es am Ende doch wieder nur Kosmetik

 Am Anfang der postpromotionellen Ärzteausbildung steht eine gemeinsamen Ausbildung aller Jungärzte, ein 9 Monate dauernder „Common Trunk“ im Spital in den Fächern Chirurgie und Innere Medizin. Eine Approbation wird es danach nicht geben – eine internationale Besonderheit, die garantiert, dass Jungärzte in Abhängigkeit zu den Ausbildungsstätten gehalten werden. Der Verdacht, dass mit den Studenten im KPJ und den Common Trunk -Ärzten ein Ersatz der billigen Turnusärzte (TÄ), die es nach der Reform in bekannter Weise nicht mehr geben wird, angedacht ist, liegt nahe. Umso mehr, als dezidiert vorgesehen ist, dass Jungärzte bis zum Ende der Ausbildung als Pflegeersatzkräfte einteilbar sind. Und da nun auch völlig ungeniert Ärztepooling (also das nächtliche einsetzen aller Ausbildungsärzte als Systemerhalter an mehreren Abteilung, wo es halt gerade passt) erlaubt wird, deutet nichts darauf hin, dass die Politiker verstanden haben, warum immer mehr Uni-Absolventen sich lieber im Ausland ausbilden lassen als hier.

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Über den Arbeitnehmerschutz von Spitalsärzten – eine politische Chronologie

Die EU hat 1993 (vor 21 Jahren) eine Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt, die das Ziel hatte, den Arbeitnehmerschutz im öffentlichen Dienst, auch in Spitälern, zu verbessern – schließlich ist die EU ja eine Wertegemeinschaft, die gemeinsame Sozialstandards verlangen will, und das nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor. Seit dem war klar, wohin der Zug fährt, auch in Österreich, das damals erst über den EU-Beitritt diskutierte.

Nun, der erste Vorschlag wurde von den Regierungen, gegen den Widerstand der Gewerkschaften, als zu unflexibel zurückgeworfen, bzw. heftig zurechtgestutzt. Eine zehn jährige Verhandlungsphase begann, die 2003 (vor 11 Jahren) in der nun auch hierzulande bekannten Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG endete. Jetzt war klar, auch für Österreich, dass Arbeitnehmerschutz nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Arbeitgeber gilt. Für Spitalsärzte galt ab nun in der ganzen EU eine 48-Stundenwoche und nicht länger als 25 Stunden am Stück.

Damals gabt es bereits für jene, die freiwillig länger (bis 60 Stunden) arbeiten wollten, eine, vor allem von UK geforderte, individuelle Opt-Out-Regel, also das Recht des Einzelnen, länger zu arbeiten, als die EU es eigentlich erlauben wollte. Diese Opt-Out-Regel war anfangs nur als Übergangslösung gedacht, erfreute sich jedoch bald in vielen EU-Staaten großer Beliebtheit.

Klar wurde diese Opt-Out-Regel von Anfang an gewerkschaftlich massiv bekämpft. Und als es 2008 darum ging, diese Regel, die nun von 16 Staaten angewendet wurde, zu perpetuieren, da wurde sie sogar als ein „Missbrauchsinstrument“ der Arbeitgeber, beschimpft, die unbedingt weg müsse.

Wer so heftig geschimpft hat? Der damalige ÖGB-Präsident und heutige Sozialminister Hundstorfer.

Und als diese Regel dann wirklich fixiert wurde (für Österreich vom damals zuständigen schwarzen Minister Bartenstein), da waren die Schmähungen heftig – sogar der Wiener Bürgermeister Häupl, oberster Chef aller Wiener Spitäler  polterte, dass das einen „eklatanten sozialen Rückschritt“ darstelle. Man konnte aus den damaligen Meldungen der Politiker, vor allem der roten Reichshälfte, den Eindruck gewinnen, die EU erlaubte (neoliberale) Arbeitsbedingungen, die im Verhältnis zu den Österreichischen aber so dermaßen viel schlechter sind, dass das eigentlich der Erlaubnis zur Ausbeutung von Arbeitnehmern gleich kommt.

Alleine, es stimmte halt nicht. Denn 2010 legte die EU-Kommission einen Bericht vor, wie denn die Richtlinie umgesetzt wurde. Und da stand einiges über Österreich drinnen:

Die durchschnittliche Arbeitszeit kann und wird EU-widrig ohne Zustimmung der Mitarbeiter (es reicht die Zustimmung der Gewerkschaft – also ein kollektives Opt-Out, gegen dass der einzelne nicht Einspruch erheben kann) quasi automatisch auf 60 Stunden erhöht, Mindestruhezeiten werden nicht gewährt, es gibt Verzögerungen bei der Möglichkeit zur Konsumation von Ausgleichsruhezeiten, trotz klarer Aussagen des EuGH (2003), werden Bereitschaftszeiten weiterhin nicht als Arbeitszeit gewertet, was sogar von den Behörden selbst zugegeben wird, und, und, und…

Unsere Arbeitszeitgesetze, vor allem für die Spitalsärzte, waren offenbar deutlich arbeitnehmerfeindlicher als die der EU und garantierten schlicht nicht den Arbeitnehmerschutz den die EU mindestens forderte. Und, unsere Politiker haben praktisch gar nichts getan um wenigstens jenen EU-konformen Mindeststandard zu etablieren, von dem so mancher behauptet, er diene der Ausbeutung.

Mehr noch, selbst die offenbar deutlich arbeitnehmerfeindlichen österreichischen Arbeitszeitgesetze wurden nicht eingehalten, selbst von jenen, die sehr laut „Ausbeutung“ gerufen haben. Ein Kontrollamtsbericht aus dem Jahr 2012 zeigt sehr schön, wie in den Wiener Gemeindespitälern Arbeitnehmerschutzbestimmung einfach ignoriert wurden, vor allem bei Turnusärzten – für viele gab es ja noch nicht einmal eine seit langer Zeit gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeitaufzeichnung.

Und wenn wir schon über Spitäler sprechen, die der öffentlichen Hand gehören: Als Minister Hundstorfer 2011 wenigstens die Nachtdienste mit 25 Stunden zu begrenzen suchte, torpedierten die Länder diesen Vorschlag! Warum? Man (also die Länder, die jedes einzelne Spital jedenfalls aufrechterhalten wollten)  könne sich das einfach nicht leisten! Arbeitnehmerschutz hin oder her!

2012 wurde die Scheinheiligkeit der Politik dann zuviel, und eine Privatperson hat eine EU-Beschwerde eingereicht, die die fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie beklagte und darauf hinwies, dass die Österr. Arbeitszeitregelungen im Verhältnis zur Richtlinie viel schlechter sind.

Das hat dann gewirkt.  2013 musste die Regierung vor der EU-Kommission zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Dem Vernehmen und den Konsequenzen nach, war die Stellungnahme dermaßen ungenügend, dass die EU am 21. Februrar 2014 – also 11 Jahre nachdem die Richtlinie Geltung hatte – eine Klage androhte  .

Jetzt kam endlich Bewegung ins Spiel und tatsächlich wurde rasch rasch das Gesetz repariert – via Initiativantrag völlig vorbei an demokratischen Diskussionen, dafür mit vielen Geheimverhandlungen mit den wichtigsten Arbeitgebern im Spitalsbereich, den Ländern. Dabei hätte in dem Fall Hundstorfer gar nicht verhandeln müssen, da es im Falle einer EU-Klage kein Mitspracherecht der Länder gibt. Meinte Hundstorfer, der ein paar Jahre zuvor an den Ländern gescheitert ist, es also ernst mit der Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes, dann hätte er in diesem Fall endlich freie Bahn gehabt – hätte, wohl gemerkt. Denn, um ohne die Länder zu handeln, muss man halt auch mutig sein – eine Tugend, die Bundespolitikern restlos fehlt!

Das wohl erschütterndste bei dieser Vorgangsweise ist jedoch, dass die Verbesserung des Arbeitnehmerschutzen nicht als Motiv zu gelten hat. Obwohl jetzt zwei Spitzengewerkschafter das Sozial-, bzw. das Gesundheitsministerium leiten, war es nicht die Frage, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen, die zum Handeln Anlass gab, sondern die drohende Geldstrafe von monatlich 5 Mio.€. Erst eine Geldstrafe führte dazu, Arbeitnehmer zu vertreten – das ist für Gewerkschafter schon sehr sehr ungewöhnlich – aber, es handelt sich ja „nur um Spitalsärzte, und die sind  in den Betriebsräten der Spitäler praktisch nicht vertreten.

 

Und so haben wir ihn nur den Kompromiss!

 

2021, also 28 Jahre nachdem klar wurde, dass die Ausbeutung von Spitalsärzten nicht in das europäische Wertegerüst passt, und 48-Wochenstunden (ca. 10 Stunden mehr, als alle anderen Arbeitnehmer) genug sein sollten, werden wir die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG umgesetzt haben!

Und warum erst 2021? Warum jetzt noch so eine Lange Übergangsfrist? Weil es sonst zu überraschend käme und die Politik keine Zeit habe, sich auf diese „neuen“ Bedingungen einzustellen. Was für eine Begründung!

Realiter geht es darum, dass die Länder weiterhin keine Spitalsreform wollen. Jeder Standort muss gesichert werden, selbst wenn klar ist, dass damit mehr geschadet als genützt wird. Und weil der Spitalswildwuchs belieben muss, geht es jetzt darum zu verhandeln: der Finanzausgleich muss Ländern mehr Geld bringen, etwaige Rettungspakete sind zu schnüren, Stabilitätspakt und „Kostendämpfungspfad“ der Gesundheitsreform müssen aufgeschnürt werden etc. Das braucht Zeit.

Und bis dahin ist, wie bisher, Arbeitnehmerschutz egal, auch den Gewerkschaftern Oberhauser und Hundstorfer, die für alle Arbeitnehmer 12 statt 10 Stunden am Stück bei einer 40 Stundenwoche als ausbeuterisch ausschließen, finden bei Spitalsärzten 49-Stunden am Stück bei einer 60 Stunden-Woche okay.

Aber, so wie es aussieht, wurde die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Zwar konnten die Regierungspolitiker das Gesetz geheim verhandeln,  möglichst ohne Diskussion durchziehen und auch sehr lange Übergangsfristen fixieren (die die EU leider akzeptieren wird), was sie aber nicht verhindern konnten, war, dass hinkünftig jeder einzelne Spitalsarzt der Verlängerung der durchschnittlichen Arbeitszeit von 48 auf 60 Wochenstunden zustimmen muss. Die bisher geübte Praxis, dass der Betriebsrat kollektiv für alle Ärzte die Opt-Out-Regel via Betriebsvereinbarung verlängern konnte ist passe. Jeder Arzt muss nun selbst unterschreiben – und siehe da, viele drohen damit, es nicht zu tun.

V.a. die Ärztekammern in einigen Bundesländern, längst nicht allen, erkennen ihre Chance und verlangen Gehaltsverhandlungen – und das obwohl sie dafür gar nicht zuständig sind. Denn, dank dem österreichischen Recht, sind es nur die Gewerkschaften, die, als Monopolisten, die Gehälter verhandeln dürfen – doch, politischen Druck zu erzeugen, dass können die Ärztekammern (nicht erst seit jetzt) sehr wohl und tun es – aber in der Regel halt nur um ihre eigene Verhandlungsmacht zu schützen, und die liegt im Kassenvertragssystem. Spitalsärzte sind daher nicht wirklich im Fokus der Ärztekammer – oder waren es.

Jedenfalls drehen sich diese geforderten Verhandlungen um die geübte Praxis, Spitalsärzten ein geringes Grundgehalt (Jungärzte etwa 1.500 netto, für 48 (!)-Wochenstunden, womit sie für Vollzeitbeschäftige in Österreich zu den 10% schlechtest verdienenden gehören) zu zahlen, das sie nur durch Nachtdienste und Überstunden so verbessern können, dass ein annähernd marktkonformes Gehalt erreicht wird. Und so ist es üblich, dass mehr als ein Drittel des monatlichen Einkommens durch Überstunden und Nachtdienste herrühren.

Auch, wenn diese Abhängigkeit von Überstunden und Nachtdiensten immer wieder seitens der Ärztekammern angekreidet wurde, so richtig dafür eingesetzt, dass diese Praxis abgestellt wird, haben sie sich nicht, wie man in der Vergangenheit bei so manch bejubelten Verhandlungsergebnisse erkennt. Man hatte sogar den Eindruck, dass die etablierten Kammerfunktionäre in einer Art vorauseilendem Gehorsam diese „Überstunden-lastige“ Gehaltszusammensetzung zuließen, damit Arbeitgeber dann, wenn die doch schon lange bekannte EU-Arbeitzeitrichtlinie kommen sollte, vor allem Jungärzte leichter dazu bewegen, die Opt-Out-Regel zu unterschreiben. Was für „Gegendeals“ dafür erreicht wurden, wäre natürlich auch geheim, und dass es was mit den Nebenbeschäftigungen der etablierten Ärzte zu tun haben könnte, sicher ein Gerücht.

Doch wie es aussieht, ist der Frust der Spitalsärzte so hoch, dass es jetzt zu einer gewaltigen Bewegung innerhalb der Ärzte kam, die nicht mehr aufzuhalten und moderieren ist. Das Freiheitsgefühl der Spitalsärzte, selbst etwas bewegen zu können, ist völlig unbeherrschbar geworden. Und das ist eigentlich nicht überraschend.

Es gehört zum machtpolitischen kleinen 1×1, zu wissen, dass ein Deckel, wenn der Druck zu groß wird, vom Topf abspringt. Regelmäßiges Öffnen ist daher gescheiter, als immer festeres zuhalten. Doch, das ist nicht passiert, obwohl reichlich Gelegenheit war.

2003, als die EU-Richtlinie eingeführt wurde, gab es keine Wirtschaftskrise, keinen Turnusärztemangel, eher im Gegenteil, es waren die Jahre der Ärzteschwemme, es gab keine Emigrationsbewegung von Jungärzten, keine MedUni-Quoten … – Es hätte sachpolitisch und retrospektiv betrachtet praktisch keinen besseren Zeitpunkt geben können, die Richtlinie einzuführen  – aber, in unserer Gesundheitspolitik ist längst jede Sachpolitik der Machtpolitik gewichen

Machiavelli sagte: Zwang und Not, nicht geschriebene Verträge und Verpflichtungen treiben den Herrscher dazu, sein Wort zu halten. Und genau das ist hier passiert. Die EU-Richtlinie wäre zwischen 2003 und heute nie umgesetzt worden – es herrschte eben zu wenig Not, eine Reform umzusetzen. Erst jetzt ist die Not groß genug: wegen Maastricht ist das Geld wirklich knapp und man kann nicht mir nichts dir nichts nachschütten, keine Turnusärzteschwemme, sondern massive Emigrationsströme und ein gut Entwickelter Wahlarztmarkt, der höhere Attraktivität auf Fachärzte hat als ein Leben lang  60 Stunden pro Woche im Spital zu sein, und natürlich die Drohung der EU Monat für Monat Millionen zahlen zu müssen – dass sind die Umstände, unter denen die hiesige Politik bereit ist, ihr Wort, in dem Fall eben den EU-Vertrag, zu halten. Eigentlich ein sehr trauriger Befund.

Fusion der Krankenkassen – ein absolutes No Go

Kassenfusionen sind ein altes Thema – eigentlich sollte dabei eine Vereinfachung und keine Einsparung diskutiert werden.

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   Zu viele Krankenkassen, ein Kassenhonorarsystem, das vernünftige Planung verhindert, strikt getrenntes und doppelgleisiges Arbeiten inner- und außerhalb von Spitälern – das sind keine neuen Probleme, die hat uns die Weltgesundheitsorganisation schon 1969 aufgezeigt.

   Es ist auch nicht so, dass Regierungen sich der Lage nicht bewusst wären. Die Idee, Kassenärzte und Spitäler wenigstens planerisch zusammenzudenken, findet man beispielsweise 1996 in einem Bund-Länder-Kassen-Vertrag, der vorsah, dass es für alle ein einheitliches Leistungsgerüst in Form eines einheitlichen Diagnose-und Leistungskatalogs geben soll. Ein Vorhaben, das nie Realität wurde, aber immer wieder zu finden ist – das letzte Mal 2013, im Bundeszielsteuerungsvertrag. Dort nimmt sich die Regierung vor, ab 2016 einen solchen Katalog einzuführen.

   Und warum sollte man Kassen und Spitäler gemeinsam denken?

   Nun, weil es patientenfreundlicher ist; und billiger. Denn wegen fehlender Abstimmung in und mit der ambulanten Versorgung liegen 900.000 Patienten in Spitälern, die anderswo in Europa ganz klar ambulant behandelt worden wären. Von diesen stecken sich 50.000 unnötigerweise mit Spitalskeimen an (das ist nicht zu verhindern) und einige Hundert werden unnötigerweise sterben. Einmal abgesehen, dass die stationäre Behandlung dieser 900.000 Patienten wohl ein bis zwei Milliarden Euro unnötige Kosten erzeugt, sollte es doch wenigstens das Ziel eines Gesundheitssystems sein, Patienten nicht unnötig zu schaden.

   Wenn also die Rede von der Kassenfusionierung wieder einmal aufpoppt, dann sollte es nicht darum gehen, ein paar hundert oder tausend Versorgungsposten einzusparen, die es zweifellos gibt. Das Thema ist, dass die fehlende Abstimmung zwischen 21 Krankenkassen, 15 Krankenfürsorgeanstalten und den etwa 40 Trägern öffentlicher Akutspitäler zu enormen Problemen und Kosten führt.

   Aktuell arbeiten in den Krankenkassen etwa 8000 Mitarbeiter. Grosso Mode pro Kassenarzt ein Kassenangestellter. Oder anders ausgedrückt: Auf einen Kassenmitarbeiter kommen 1000 Versicherte, um deren Versorgung er sich kümmern sollte. Er könnte, vorausgesetzt, er kriegte die Informationen, die er braucht und die ein einheitlicher Diagnosen- und Leistungskatalog lieferte, kontrollieren, ob beispielsweise ein Diabetiker seine jährliche Augenuntersuchung oder ein Herzinsuffizienzpatient die notwendigen Medikamente erhält. Würden also die Kassen darauf achten, dass die Versicherten möglichst alle notwendigen Leistungen erhalten, die stationären Fälle würden weniger. Stattdessen jedoch konzentrieren sich die Kassen auf kleinliche Arztkontrollen anhand merkwürdiger Statistiken, etwa durchschnittliche Medikamentenkosten pro Ordination – was sagt das über die Versorgung einzelner Patienten aus? Nichts.

   Und warum poppt diese Kassenfusionsdiskussion immer wieder auf? Die Kassen mit den tausenden Mitarbeitern, den Milliarden Umsätzen und den gewaltigen Immobilienreserven stellen Imperien der Einzelgewerkschaften dar, die diese jedenfalls gegen jede Veränderung verteidigen. Mit dem Gesundheitswesen hat das nichts zu tun.

„Wiener Zeitung“ Nr. 212 vom 30.10.2014