Kassen, Kammern, Ambulatorien, der Gesamtvertrag und die PHC-Zentren

(Lesezeit 4 Min) Ärztekammern, Krankenkassen und Ambulatorien; ein Streit der praktisch so alt ist wie die zweite Republik und in der PHC-Diskussion gerade wieder aufflammt

 

Herbst 1955 – Seit kurzem gibt es den Staatsvertrag, die Besatzungsmächte sind noch nicht vollständig abgezogen, da wird das ASVG, zur Abstimmung gebracht. Und fast typisch, trotz zehn Jahren Verhandlung, kommt eine, wie ein Stenographisches  Protokoll zeigt, schnell zusammengezimmerte „Zwischenlösung“ zur Verlesung, weil wenige Tage davor ein Aufstand der Wiener Ärztekammer zu Änderungen zwang.

Um was es ging? Um Ambulatorien und Kassenplanstellen.

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Budgettricks in gewaltigen Dimensionen  

Die Länder werden ihre geforderten 500 Millionen Euro doch bekommen. Zahlentricks im Finanzausgleich machen es möglich.

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Dass Österreichs Politiker in allen Institutionen etwas gegen Fakten haben, ist bekannt und hängt wohl damit zusammen, dass Fakten keine Meinung zulassen. Rund um die Gesundheitsreform fällt das dann doch krass aus. Während die Ärztekammer behauptet, dass 2021 um 4,5 Milliarden Euro weniger (von was?) ausgegeben werden, meint das Ministerium, es sind um 4,6 Milliarden mehr.

In der Ärztekammer meint man, dass „irrelevante Luftbuchungen“ enthalten sind, und im Ministerium, dass die Ärztekammer die Grundrechnungsarten nicht beherrscht. Bei zehn Milliarden Euro wäre ein bisschen mehr Klarheit angebracht, sollte man meinen. Also wie ist es wirklich?

Rein rechnerisch dürfte das Ministerium recht haben. Aber was genau rechnen die dort? Ein Blick in das Zahlenwerk der Gesundheitsreform offenbart nämlich Verblüffendes – genau bedacht, ist das aber gar nicht so verblüffend. Denn, wir erinnern uns, die Länder haben 500 Millionen Euro pro Jahr mehr gefordert, aber nur 200 Millionen für fünf Jahre erhalten. Und selbst die sind so verklausuliert, dass keiner genau weiß, ob es die jetzt extra gibt oder nicht. Warum also waren die Länder nicht sauer?

War Finanzminister Schelling so gut, dass er sie ausgebremst hat? Nun, eher nicht. Denn, er hat sogar mehr als 500 Millionen rausgerückt, aber eben nur sehr gut und gesichtswahrend versteckt. Alles liegt an der vereinbarten Bemessungsgrundlage. Bei den zukünftigen Gesundheitsausgaben wird als Ausgangsbasis jener Wert angenommen, den man vor vier Jahren als Obergrenze für 2016 angenommen hat. Aber das ist keine reale Zahl. Denn, wie ja auch medial bejubelt, die Grenze wurde stets unterschritten. 2015 lag man 800 Millionen Euro unter dem selbstgesteckten Ziel, das, wie auch der Rechnungshof bekrittelte, viel zu hoch angesetzt war. Und 2016 (da kamen die Ausgabensteigerungen für die Gehälter der Spitalsärzte dazu) waren es noch immer 500 Millionen Euro weniger. Und wie es aussieht, werden diese nächstes Jahr draufgelegt – ohne dass es jemand bemerkt. Und weil es in den Folgejahren ja um Prozente geht, wachsen die dann im Schnitt um 3,4 Prozent jährlich – also sogar weit über der Inflation!

Und, wohl um den Sozialversicherungen (via Ländern) etwas zustecken zu können, zudem dürfen die Ausgaben stärker als noch 2012 vereinbart wachsen. Das macht dann noch einmal etwa 100 Millionen zusätzlich und jährlich.

Am Ende dürfen die Kosten 2017 um über sechs Prozent steigen. Das ist doppelt so hoch wie das nominale Wirtschaftswachstum, und weit weg von den uns kolportierten 3,6 Prozent. Das war es mal endgültig mit der Gesundheitsreform 2012, aber es passiert eigentlich noch mehr. Denn auch wenn zugegebener Maßen diesmal die Argumentation auf der Seite der Ärztekammer besonders absurd ausfällt – bei solchen Steigerungen ein „unsoziales Kaputtsparen“ zu erkennen, lässt wirklich nicht auf ausreichende Rechenkapazitäten schließen –, ist es doch ein unwürdiges Propaganda-Spiel mit Zahlen, das alle Seiten aufführen, nur um der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen

„Wiener Zeitung“ Nr. 229 vom 24.11.2016    

Der Ärztemangel in Zahlen

(Lesezeit 7 Minuten) Es ist irgendwie völlig absurd. Wegen einer angeblichen Pensionierungswelle* und dem EU-Arbeitzeitgesetzt droht also ein Ärztemangel, der aus einem aktuellen Absolventenmangel hervorgehen wird, den auch die EU verursacht hat.

Das weiß Minister a.D. und amtierender Landesgesundheits-Referent des Burgenlandes N. Darabos  und fordert 1.000 zusätzliche Studienplätze für Medizin. Und das bitte umgehend, wie die amtierende Kärntner Landesgesundheits-Referentin B. Prettner konstatiert: „das Festhalten an der derzeitigen Studienplatzbeschränkung führt schrittweise und unausweichlich zu einem Engpass an Medizinern.“

Wie nicht anders zu erwarten, applaudieren alle Landesfürsten, wissen Sie doch, dass das eh alles der Bund zahlen muss. Und um ein Gefühl zu kriegen, was 1.000 zusätzliche Studienplätze bedeuten: Wien und Graz gemeinsam kommen etwa auf 1.000 Studienplätze – also müssten wir, wollten wir das realisieren, umgehend in jedem Bundesland eine eigene MedUni errichten – ein sehnlicher Wunsch aller Landesfürsten rückt zum Greifen nah!

Im Hintergrund laufen zwei Diskussionen

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Kriegserklärung über den Finanzausgleich

Die Wiener Ärztekammer hat dem Verhandlungsduo aus Stadtregierung und Gebietskrankenkasse ein „10-Punkte-Programm“ vorgelegt.

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   Diese Punkte lasen sich wie ein Ultimatum. Gefordert wurden unter anderem etwa 50 Prozent mehr Kassenstellen für Fachärzte, Eingliederung von Röntgenambulatorien in die Ärztekammer, Rücknahmen diverser Maßnahmen und natürlich zusätzliche finanzielle Mittel. Und Ärztekammer Vize Johannes Steinhart weiß auch, woher die kommen sollten: aus dem Finanzausgleich. Wird alles erfüllt, führt das zur Beruhigung der Ärzteschaft (oder der Ärztekammerfunktionäre- wer weiß das schon).

   Erstaunlich war die damalige, besonnene Reaktion von Stadträtin Sonja Wehsely und WGKK-Obfrau Ingrid Reischl – beide nicht für konfliktscheue Politik berühmt. Ruhig formulieren sie, dass, „die Zusammenarbeit aller wichtigen Institutionen im Gesundheitswesen unumgänglich ist.“ Nun, im Nachhinein hat das eine andere Konnotation. Denn, wie es aussieht, haben „alle wichtigen Institutionen“ (Landesräte und Kassenobleute) die Kriegserklärung der Ärztekammer angenommen und kontern mit Geheimverhandlungen rund um den Finanzausgleich.

   Finanzausgleichsverhandlungen dienen normalerweise nicht dazu, große Reformen zu konzipieren. Umso überraschender nun die Informationen, die jedoch nur durch die Ärztekammer verbreitet werden. Kein regierender Politiker oder Kassenfunktionär hat sich geäußert. Medienberichte sind dürftig – was damit zusammenhängt, dass sich keine der „wichtigen Institutionen“ äußert, und damit Journalisten zwingt, zu spekulieren – was die wegen der Sorgfaltspflicht jedoch nicht sollen. Aber in diesem unüberprüfbaren geheimen Geheimpapier – von dem ich ausgehe, dass es existiert – steht revolutionäres.

   Wahlärzte sollen in Versorgungswirksame und die Nicht-Versorgungswirksame geteilt werden. Patienten, die zu letzteren gehen, werden von ihren Pflichtkrankenkassen keine Rückerstattung bekommen. Kassenstellen sollen ohne Mitsprache der Ärztekammer gestrichen werden können, es soll zu einer Gleichstellung von Ambulatorien und Kassenärzten kommen (was das heißt, wurde das letzte Mal hier erläutert), und deren Verteilung völlig neu aufgestellt werden. Dazu die Idee, Spitalsambulanzen auf Kosten niedergelassener Ärzte zu stärken. Und über alles entscheiden ausschließlich „alle wichtigen Institutionen“ – die uns aber nicht sagen, wie und warum.

   Wenn das wahr ist, ist das eine Revolution, keine Reform. Denn, meiner Einschätzung nach geht das ohne Verfassungsänderung gar nicht und widerspricht wohl auch dem EU-Recht.

   Aber das gravierendste ist, dass hier unter Ausschluss der Öffentlichkeit etwas beschlossen wird, nur um die Ärztekämmerer auszuschalten. Zwar ist es verständlich, dass die überschießenden und heftigen Aktionen der Ärztekammer irgendwann einmal zu deren Ausschaltung führen müssen – aber ich frage mich, ob das der Weg ist? Denn, liege ich richtig, wird hinkünftig Gesundheitspolitik nur mehr in den hintersten Hinterzimmern „aller wichtigen Institutionen“ gemacht. Doch so ein paternalistisches, intransparentes und bürokratisches Vorgehen ist für uns alle schlecht, weil es nicht funktionieren kann.

„Wiener Zeitung“ Nr. 210 vom 27.10.2016 

Die immerwährende Reform

Ärztekammern, Krankenkassen und Ambulatorien – ein Streit, der so alt ist wie die Zweite Republik und nun wieder aufflammt.

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   Herbst 1955 – seit kurzem gibt es den Staatsvertrag, die Besatzungsmächte sind noch nicht vollständig abgezogen, da wird das ASVG zur Abstimmung gebracht. Und fast typisch, trotz zehn Jahren Verhandlung kommt eine schnell zusammengezimmerte „Zwischenlösung“ zur Verlesung, weil wenige Tage davor ein Aufstand der Wiener Ärztekammer zu Änderungen zwang. Worum es ging? Um Ambulatorien und Kassenplanstellen. Die Kammer forderte fixe Kassenplanstellen und ein Veto-Recht bei Errichtung von Ambulatorien. Sie fürchtete, nicht zu Unrecht, dass Kassen mit ihren Ambulatorien über kurz oder lang niedergelassene Ärzte verdrängen würden.

   Ja, so lange existiert der Konflikt, der uns im Rahmen der PHC-Gesetzes-Werdung wieder beschäftigt. Und auch weiterhin ist die Begründung der Ärztekammer nicht unrichtig. Denn obwohl vorgeschrieben ist, dass sich kasseneigene Ambulatorien durch die gleichen Honorare wie Kassenärzte finanzieren müssen, schaffen das gerade mal 10 Prozent. 90 Prozent werden subventioniert, in dem ihre Defizite aus Kassenmittel gedeckt werden. Wenn das auch mit den PHC-Zentren, die als Ambulatorien geführt werden sollen, passiert, sind diese eine unbezwingbare Konkurrenz, niedergelassene Kassen-Hausärzte würden verschwinden.

   Dass Politiker gewillt sind, solche Subventionen zu bezahlen, sieht man am Vorzeigeprojekt „Maria Hilf“. In dieses PHC-Zentrum, das nicht mehr als eine Gruppenpraxis von drei Kassen-Hausärzten ist, fließen jährlich 230.000 Euro. Da es aber nicht als Ambulatorium firmiert, können diese Subventionen nicht dauerhaft rechtskonform ausbezahlt werden. Jede Änderung hier wird daher durch die Ärztekammer blockiert – und das ist auch ihr gesetzlicher Auftrag. Denn sie ist nicht für die Versorgung zuständig, sondern hat die Interessen der Ärzte zu vertreten. Und wenn die Kammer zustimmte, dass Ärzte in Konkurs gehen, weil sie von subventionierten Einrichtungen niederkonkurrenziert werden, hätte sie ihren Auftrag nicht erfüllt. Die Art und Weise allerdings, wie die Kammer vorgeht, ist destruktiv und polemisch. Man bedenke die Argumente. Es drohe Staatsmedizin à la DDR, gleichzeitig wird vor profitgierigen Großkonzernen gewarnt, die die niedergelassenen Ärzte als freien Berufsstand bedrohen. Verstaatlichung, Privatisierung oder beides gleichzeitig?

   Nun, aus der Historie ist dieses Paradox erklärbar – Ambulatorien, entweder in den Händen der Kassen (DDR-Staatsmedizin) oder von Privaten (profitgierige Großkonzerne), stellen eine Konkurrenz für die Ärztekammer dar – und daher sind beide prinzipiell böse. Aber wie schaut es denn mit uns, den Finanziers und Nutznießern unseres Gesundheitswesens, aus? Es gibt tonnenweise wissenschaftliche Literatur, dass das, was wir „Gesundheitssystem“ nennen, teuer und ineffektiv ist. Wir bezahlen diese Streitereien mit viel Geld und weniger gesunden Lebensjahren; und die, die chronisch krank sind, mit vielen verlorenen Lebensjahren – die sterben einfach früher als nötig. Wir, so denke ich, hätten ein Recht darauf, dass diese Machtklüngel endlich zu einer Lösung kommen – nach mehr als 60 Jahren!

„Wiener Zeitung“ Nr. 191 vom 29.09.2016

Warum der Streit der Stadt Wien gegen die städtischen Ärzte eskaliert

(Lesezeit 8 Min) Zwischen der Wiener Ärztekammer und der Stadtregierung fliegen die Fetzen. Dahinter steht entweder politische Motivation oder falsche Ausgangsdaten, oder beides

Der Streit zwischen der Stadtregierung und der Ärztekammer führt zu einem Schwall von Presseaussendungen. Allesamt zeigen eine mehr oder weniger deutliche Missachtung des Gegenübers, wobei die Stadt hier tiefer unter die Gürtellinie schlägt, als die Kammer – und das will was heißen.

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Wenn zwei streiten: Stadt Wien gegen die städtischen Ärzte

Zwischen Wiener Ärztekammer und Stadtregierung fliegen die Fetzen. Dahinter stehen entweder politische Motivation oder falsche Ausgangsdaten.

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    Via Presseaussendungen richtet die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes (KAV) der Ärztekammer aus, sie lüge, stilisiere den KAV zum Feindbild und betreibe Zuchtmeisterei; keine feine Klinge. In einer dieser Aussendungen fand sich eine bemerkenswerte Aussage. Demnach habe die Ärztearbeitszeit vor der Arbeitszeit-Umstellung nur 46 Wochenstunden betragen. Die EU erlaubt 48 Wochenstunden. Demnach hätte der KAV keinen Grund gehabt, schnell eine Reform durchzuführen. Wenn die veraltete Dienstzeitregelung geändert werden sollte, hätte Wien sich Zeit lassen können. Trotzdem wurde alles sehr schnell geändert und davon gesprochen, dass es zu einer Arbeitszeitreduktion bei vollem Lohnausgleich kommen soll. Aber das ist unverständlich, weil es ja, wenn die 46 Stunden stimmen, zu einer Gehaltserhöhung und nicht zu einer Kompensation des Verdienstentganges durch reduzierte Anwesenheitszeiten gekommen wäre. Ein Argument, das aber erst seit wenigen Tagen vorgebracht wird. Stimmen die 46 Stunden, wird auch ein anderes Argument der Stadt verständlich, nämlich, dass es nur zu einer Verlegung der Arbeitszeit kommt und nicht zu einer Reduktion, es also keinen Grund gibt, dass weniger Patienten versorgt werden können.

   Aber stimmen die 46 Stunden? Die Arbeitszeitaufzeichnung im KAV ist schlecht. Und auch die komplizierte Berechnung der Arbeitszeit dürfte nicht gut gelingen. Will man wissen, wie viele Wochenstunden, arbeitsrechtlich korrekt berechnet, gearbeitet wurden, darf man nicht einfach die geleisteten Stunden durch die Kalenderwochen dividieren. Der Divisor ist kompliziert, um Abwesenheitszeiten zu bereinigen. Wird nicht sauber gerechnet, verliert man schnell den Überblick. Real dürfte die Arbeitszeit bei 55 Stunden gelegen haben. Und genau da werden die Argumente der Ärztekammer verständlich. Denn dann verfügt der KAV aktuell über 15 Prozent weniger ärztliche Arbeitszeit als noch vor zwei Jahren. Das führte zu keiner Verlegung der Arbeitszeit, sondern zu einer Reduktion und einer Arbeitsverdichtung. Es legt also ein Problem vor, das einer objektiven Annäherung bedarf – wie viele Stunden waren Ärzte anwesend und wie viele sind sie es nun. Aber eine sachliche Herangehensweise ist zwischen den Verhandlungspartnern unmöglich.

Auf der einen Seite die Stadt. Hier herrscht eine straffe Organisation, in der Loyalität großgeschrieben wird. Wenn oben etwas beschlossen wird, ziehen alle mit.   

Und auf der anderen Seite steht die Ärztekammer, die erst vor kurzem die Rolle der Vertreter der Spitalsärzte von der Gewerkschaft übernommen hat. Das Vertrauen in die Kammer ist gering. Kein Arzt wird seine Meinung an die seines Präsidenten anpassen. Damit ist der Präsident ein von der Basis getriebener.

Und während die Stadt „oben“ etwas ausmachen kann, stellt die Kammer fest, dass sie gar nichts von oben nach unten „befehlen“ kann. So prallen zwei unterschiedliche Kulturen aufeinander. Und weil keiner Verständnis für den anderen hat und weil beide sich beflegeln, können sachlich lösbare Probleme nicht gelöst werden

„Wiener Zeitung“ Nr. 171 vom 01.09.2016 

Primary Health Care – wieder einmal

Obwohl die Idee 100 Jahre alt ist und seit fast 40 Jahren zum Standard gehört, können wir nicht einmal richtig über Erstversorgungszentren reden.

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   Egal wer in der Gesundheitspolitik das Wort Primary Health Care (PHC) in den Mund nimmt, verwendet es so, dass sich tunlichst die eigene Klientel in den Aussagen wiederfindet; Inhalt ist egal. Es ist diese faktenfreie und populistische Art, die unser durchpolitisiertes Gesundheitswesen endlos lähmt.

   Eines der am öftesten vorgebrachten Argumente in der PHC-Diskussion ist, dass man nicht viel ändern, gar nichts Neues erfinden und schon gar nicht PHC-Zentren errichten muss – denn wir haben ja seit eh und je eine Primärversorgung und eine sehr gute dazu.

   Solche Aussagen stimmen, überlegt man, wie PHC international konzipiert ist, so gar nicht. Aber natürlich findet in Österreich Primärversorgung statt. Das geht gar nicht anders, weil Menschen, die sich mit einem gesundheitlichen (das ist mehr als nur medizinisch) Problem an professionelle Hilfe wenden, dies immer bei irgendwem als Erstes, also primär, machen müssen. Es ist unmöglich, sein Problem beim ersten Mal gleich zum zweiten Mal zu erzählen.

   Die Frage ist jedoch, wer ist der Erste? Und wie geht der mit dem Problem um? Gibt es so etwas wie eine Struktur oder eine Idee, wie „Erstansprechpartner“ miteinander zusammenarbeiten? Wenn es die gibt, dann spricht man international von PHC, wenn es die nicht gibt, dann ist das eben eine andere Form der Erstversorgung, aber kein PHC.

   Wenn nun die Ärztekammer, als Monopolwächterin ärztlicher Tätigkeit, laut und immer wieder verkündet, dass Kassen-Hausärzte (ob nun alleine oder in einer Gruppenpraxis) PHC anbieten, dann ist das falsch, soll aber nur der eigenen Klientel sagen – wir brauchen keine Änderungen, denn so wie es ist, ist es gut.

   In der Folge halten Hausärzte überzeugt fest, sie machen seit eh und je PHC (in der Regel ist so eine Aussage verbunden mit der Einladung, sich doch mal in die Ordination zu setzen, um zu sehen, wie es wirklich ist).

    Aber das ist falsch. Was Hausärzte machen, ist meist Erst-Behandlung. In vielen, vielleicht den meisten, Fällen ist der Primärversorger jemand anderer, denn oft werden Patienten von anderen Berufsgruppen, die die wirklich ersten Ansprechpartner waren (Apotheker, Pflegekräfte) zum Hausarzt „überwiesen“. In so einem F all wäre der Hausarzt der Zweitversorger, selbst wenn er weiter Primär-Behandler bleibt, sofern es um eine (Be-)Handlung geht, die unter ärztlichem Vorbehalt steht.

   Gute Behandlung heißt, die richtige Handlung vorzunehmen. Gute Versorgung heißt, den richtigen Patienten zur richtigen Zeit zum richtigen Arzt (international wird vom richtigen Gesundheits-Professionisten gesprochen) zu bringen. PHC ist eben kein Behandlungs-, sondern ein Versorgungskonzept, das versucht, die Behandlung so wohnortnah wie möglich zu organisieren.

    Wenn wir nicht endlich beginnen, den Unterschied zwischen Versorgung und Behandlung in die Diskussion aufzunehmen, wenn wir nicht endlich beginnen, gesundheitliche Probleme nicht mit medizinischen gleichzusetzen, dann ist diese ganze PHC-Diskussion völlig sinnlos.

„Wiener Zeitung“ Nr. 111 vom 09.06.2016     

Ist die Kassenfusion ein gangbarer Weg, die ambulante Versorgung besser zu organisieren?

 

Inhaltsverzeichnis

  • Zusammenfassung

 

  • Einleitung

 

  • Behandlung, Versorgung und Gesundheitssystem sind unterschiedliche Dinge
  • a).. Die Ebene der Behandlung
  • b).. Die Ebene der Versorgung
  • c).. Die Ebene des Gesundheitssystems

 

  • Grundsätzliches zum österreichischen Gesundheitssystem…

 

  • Die Kassenfusion
  • (1) Ist das österreichische ambulante Versorgungssystem wirklich so schlecht?
    • a… Was soll ambulante Versorgung?
    • b.. Was ist PHC?
    • c… Ist unsere ambulante Versorgung so schlecht?
    • d.. Wie misst man „ambulante Versorgung“?
    • e.. Warum gibt es bei uns kein PHC?
  • (2) Welche Organisationsformen gibt es in der ambulanten Versorgung?
    • a.. Kassenärzte
    • b.. Wahlärzte
    • c… Spitalsambulanzen
    • d.. Kasseneigene Ambulatorien
    • e.. Selbständige Ambulatorien
    • f… Privatärzte
  • (3) Welche Folgen hat diese Zersplitterung?
    • a.. Welche Folgen hat das auf die Versorgung?
    • b.. Welche Folgen hat das für die Regionen?
    • c… Warum gibt es keinen einheitlichen Katalog?
    • d… Warum ist es sinnvoll, einheitliche Leistungen einheitlich zu honorieren und dafür über andere Modelle (P4P) Leistungsanreize zu schaffen, die sowohl regional als auch finanziell flexibel sind?
  • (4) • Warum gibt es in Österreich so viele Kassen?
    • a.. Wie viele Kassen gibt es?
    • b.. Woher haben die Krankenkassen ihr Geld?
    • c… Kostet die Verwaltung wirklich nur 3%?
    • d… Sind Pflichtsysteme wie in Österreich (Pflichtversicherung statt Versicherungspflicht und Kassenplanstellen statt Niederlassungs-freiheit) wirklich schlecht?
  • (5) Was passiert, wenn die Kassen fusionieren?
    • e.. Ist eine Kassenfusion eigentlich sinnvoll (Zentralisierung im Zeitalter der Dezentralisierung)?
    • f… Was bringt eine Fusion – Einsparungen?
    • g.. Welche Voraussetzungen sind nötig, um die Kassen zu fusionieren (rechtlich und kulturell)?
    • h.. Wie geht man bei einer Kassenfusion mit den Spitalsambulanzen um?
    • i… Wie geht man bei einer Kassenfusion mit den Wahlärzten um?

 

  • Literatur
  • Abkürzungen

Eine Analyse im Auftrag der Team Stronach Akademie im ersten Halbjahr 2015

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