Das PHC-Gesetz und seine Feinde

(Lesezeit 4 Min) Obwohl niemand den Entwurf zum Primärversorgungsgesetz 2017 (PVG) gekannt hat, war klar, er ist böse. Deswegen mobilisiert die Niedergelassenen-Kurie gleich und ruft einen Krisengipfel ein!

Und da wird auch nicht mit Drohgebärden gespart:

„So könnte z.B. Ihr bestehender Kassenvertrag sehr einfach gekündigt werden, wenn etwa in Ihrer Region eine PVE gegründet wird.“

Oder es „würde außerdem die Tür für private Investoren, staatliche Institutionen oder auch Krankenkassen, sich an Primärversorgungseinrichtungen zu beteiligen, weit aufgestoßen.“

„Die dort bezahlten Honorare sollen zukünftig auch nicht mehr Bestandteil des Gesamtvertrages sein. Die Folge wäre wohl massives Tarif-Dumping“

Überhaupt würden Ärzte „zu abhängigen Gesundheitsdienstleistern“ und reinen „Normunterworfenen“ degradiert

Dass alles „ist ein Mix aus ehemaliger DDR und US-amerikanischer Profitprivatisierung. Dieses US-DDR-Modell ist eine von privaten Konzernen und/oder der öffentlichen Hand geführte Miniambulanz, anonym und nicht unbedingt mit den engagiertesten oder mit gut bezahlten MitarbeiterInnen besetzt.“

Jedes irgendwie populistische und angstmachende Klischee wird bemüht, egal wie absurd oder gelogen!

Denn was steht wirklich im Entwurf?

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„Krisengipfel der Ärztinnen und Ärzte zur Gesundheitsreform“

Da die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte zu einem Krisengipfel aufruft, weil das PHC-Gesetz für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärztinnen und Ärzte spürbare Verschlechterungen mit sich bringen soll, obwohl kaum jemand diesesn Entwurf gesehen hat, hier ist der Entwurf – es soll sich jeder ein Bild machen.

Ich finde, dass der Entwurf zwar noch einige Fallstricke hat (v.a. dort, wo er auf RSGs reflektiert, deren Qualität in der Vergangenheit mäßig waren) aber in Summe eine echte Aufwertung aller Hausärzte, die ihren Job ernst nehmen, mit sich bringen kann.

M.M.n wurden sowohl die Gefahren eines „Ausverkaufs“ an Investoren, als auch die der Übernahme der Primärversorgung durch unpersönliche Kassenambulatorien adressiert. Zudem ist ein vernünftiger Übergang vom derzeitigen System zu einem echten PHC angedacht. Ein neues Honorarsystem wird die Arbeit deutlich erleichtern und alle, die wollen werden die Möglichkeit haben, richtige Hausarztmedizin zu leben.

Die einzige Frage für mich ist, werden Ärztekammerfunktionäre in Brachialopposition verharren, oder im Sinne der Kassen-Hausärzte den Prozess gestalten

Hier der PHC-Entwurf_9_2_2017 als PDF

 

Sollten Fragen dazu auftauchen, die ich beantworten kann, werde ich gerne auf Facebook darüber diskutieren.

 

PS: Und nein, ich habe weder an der Entwicklung dieses Entwurfs mitgearbeitet noch bin ich sonst irgendwie damit verbunden – ich beurteile den Entwurf nach dem, was die Literatur über PHC sagt und in wiefern das im Entwurf berücksichtigt ist

 

staatliche Preisregulierung!

Wie es aussieht, hat Österreich den Medikamentenmarkt praktisch verstaatlicht. Die Preise aller Medikamente, unabhängig, ob sie von den Kassen erstattet werden oder nicht, werden reguliert – kein Medikament, das mehr als 750.000€ Jahresumsatz erzielt, darf hinkünftig über dem EU-Durchschnittspreis verkauft werden, und der wird aus ALLEN EU-Staaten, unabhängig seines BIPs, errechnet, inkludiert also auch etwa Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Ungarn, Polen, Lettland, Litauen deren BIP/Kopf bei einem Drittel des unsrigen liegt.

Damit wird der Preis eben nicht mehr am Markt gebildet, sondern in staatlichen Büros – in der Folge werden wohl die Medikamentenpreise in den schwächeren EU-Ländern steigen und bei uns werden Medikamente nicht oder verspätet eingeführt werden – BRAVO! Aber, vielleicht wollen wir ja Kuba werden: dort gibt es viele und sehr gute Ärzte, die mit Hausmitteln arbeiten – weil sie dank Embargo von modernen Medikamenten abgeschnitten sind!

Gewonnen haben die Sozialisten in allen Parteien, deren gemeinsame Feindschaft gegen den Wettbewerb und ihr gemeinsamer Wunsch, diesen durch eine gelenkte Wirtschaft zu ersetzen, zusammenführt!

Hier der Entwurf 30.03.2017, der dann mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen wurde

Gesamt-AÄA_EKO_(+Pflegeeltern)_30_03_2017

 

Fehlgeleitet

Patienten werden von den Krankenkassen bewusst zu Wahlärzten und in Spitalsambulanzen verschoben.

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   Vorweg: Ein Kassenarzt ist verpflichtet, eine Mindeststundenanzahl offen zu haben. Wenn Patienten außerhalb dieser Zeit behandelt werden, kann ein Zuschlag verrechnet werden, der dazu dient, die mit den außertourlichen Öffnungszeiten verbundenen Mehrkosten, etwa Überstundenzuschläge für Mitarbeiter, zu kompensieren.

   Weil die Leistungshonorare, vor allem der Gebietskrankenkassen, sehr niedrig und viele nicht einmal mehr kostendeckend sind und durch Privatleistungen quersubventioniert werden müssen, entstehen durch außertourliche Öffnungszeiten nicht nur Mehrkosten, sondern auch Opportunitätskosten. Am Ende ist es für Kassenärzte ein wirtschaftliches (und wohl auch gewolltes) Problem, länger offen zu halten.

   Vor etwa einem Monat gab es das Gerücht, dass Kassenärzte, wenn sie etwa bei Grippewellen länger offen hatten, für Patienten keinen „Zuschlag“ abgegolten erhielten. Die Krankenkassen hätten diese Zuschläge, mit der Aussage, dass ja Spitalsambulanzen offen waren, im Nachhinein abgelehnt. Wie gesagt, nur ein Gerücht, das von Kassen dementiert wurde. Daten dazu gibt es nicht.

   Jetzt kann man einwenden, dass Ärzte dieses Gerücht gestreut haben, weil sie irgendeine versteckte Agenda verfolgen. Doch da erreicht mich folgende Geschichte einer Patientin (Name bekannt, Text gekürzt): „Mit einem akuten gesundheitlichen Problem suche ich den Wahlarzt meines Vertrauens auf, welcher nach ausführlichster Untersuchung samt Ultraschall 140 wohlverdiente Euro verrechnet. Frohen Mutes reiche ich diese Honorarnote bei der Krankenkasse ein, um in Worten sechs Euro rück erstattet zu bekommen. Nun dachte ich, jene Summe rückerstattet zu bekommen, die ein niedergelassener Facharzt mit Kassenvertrag erhalten hätte (wohl kaum 6 Euro, sonst kann der zumachen), und rufe bei der Krankenkasse mit der Bitte um Aufklärung an: ,Ja, das ist wegen dem Ultraschall. Der wird ja nicht bezahlt.‘ Ich darauf: ,Naja, wie soll er in mich reinschauen, mit dem Röntgenblick?‘ Sie darauf: ,Gehen Sie halt das nächste Mal in eine Spitalsambulanz, da ist ohnehin nachher ein Krankenhaus nötig.‘ Darauf ich: ,Aha, das soll ich also schon vorher wissen? Und, da komm’ ich Ihnen dann billiger in der Ambulanz?‘ Darauf sie: ,Das zahlt dann wer anderer, verstehen Sie?‘“

   Natürlich bleibt auch das wieder Anekdote – doch das Bild verdichtet sich, dass die Kassen ihre Patienten bewusst zu Wahlärzten und in Spitalsambulanzen verdrängen. Denn der (altersstandardisierte) Anteil der Bevölkerung, der 2014 wenigstens einmal einen Facharzt (Wahl- oder Kassenarzt) sah, stieg, verglichen mit 2007, um 40 Prozent, der Anteil in einer Spitalsambulanz um 34 Prozent. Im Gegenzug dazu stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der Kassenfachärzte nur um 4 Prozent, die Zahl der Spitalsärzte aber um 30 Prozent und die Zahl der reinen Wahlfachärzte (also jene niedergelassenen Ärzte ohne Kassenvertrag, die nur davon leben und keinerlei zusätzliche Anstellung haben) gar um 370 Prozent. Und wenn 1+1=2 ist, dann ist die Verdrängung der Patienten vom Kassenarzt zum Wahlarzt und in die Spitalsambulanz kein Zufall.

„Wiener Zeitung“ Nr. 032 vom 16.02.2017  

Missverständnisse: Versorgung≠ Behandlung – Anekdote ≠ Statistik

(Lesezeit 2 Min) Grundlos fühlen sich Ärzte oft beleidigt: ein weiterer Versuch Missverständnisse rund um System-, Versorgungs- und Behandlungseben (Makro- Meso- Mirkoebene) aufzuklären.

Versorgung beschäftigt sich nicht mit einzelnen Patienten, das tut die Behandlung. Versorgung beschäftigt sich mit Patienten- oder Bevölkerungsgruppen. Erstere sind dadurch charakterisiert, dass die Patienten eine gleiche Krankheit oder das gleiche Risikoprofil haben, zweitere dadurch, dass sie Einwohner einer definierten Region, der Versorgungsregion, sind. Die Systemebene schwebt noch höher, und beschäftigt sich mit der Situation aller ihr zugerechneten Versorgungsregionen.

Damit ist klar, Ärzte beschäftigen sich mit Patienten, Versorgungswissenschafter mit Zahlen – und ein Systemwissenschafter überhaupt nur mehr mit der Beschreibung der Phänomenen, die das komplexe Zusammenspiel in der Versorgung hervorbringt.

Wenn Ärzte, anhand der Erfahrung mit den ihnen bekannten Patienten (die immer nur eine winzige Menge aller Patienten sein können), über Versorgung sprechen, nennt man das, ohne despektierlich zu sein, anekdotische Evidenz, wenn Versorgungswissenschafter anhand von Kennzahlen über Versorgung sprechen, nennt man das deskriptive Statistik. Und die Beschreibungen, die Systemwissenschafter anfertigen Systemanalyse.

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Des Kanzlers PlanA, die SVA, die LSE und der Wahlkampf

(Lesezeit 7 min) Der PlanA von Christian Kern ist wohl nichts als Wahlkampf – zumindest im gesundheitspolitischen Teil ist das klar

Bevor wir den PlanA anschauen, erinnern wir uns an den 17. 2. 2009.

Damals wurde, unter Bundeskanzler W. Faymann und Vizekanzler J.Pröll, eine Arbeitsgruppe aus fünf regierungsnahen Institutionen gebildet. Rechnungshof, WIFO, IHS, Staatsschuldenausschuss (dem heutigen Fiskalrat) und KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung sollten über den Bereich „Gesundheit und Pflege“ (die beiden gehören zusammen) eine strukturierte Analyse der bestehenden Probleme und die verbundenen Folgewirkungen  anfertigen und  Lösungsansätze  erarbeiten. Diese sollten dann auf politischer Ebene umgesetzt werden.

Im Mai 2010 wurde der Bericht gelegt.

Vieles stand da: etwa über die zersplitterten verfassungsrechtlichen Kompetenzen und die fragmentierte Rechtsgrundlagen im Gesundheitswesen, die fehlenden verfassungsrechtliche Grundlagen für ein koordiniertes Vorgehen im Pflegebereich, die fehlende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit, die zersplitterte Finanzierungs– und Organisationsstruktur oder die mangelnde Koordination zwischen Sach- und Geldleistungen. Über die Schnittstellenprobleme Krankenanstalten – niedergelassener Bereich – Pflege, mangelhafte Leistungsabstimmung zwischen intra- und extramuralem Bereich sowie Pflege, fehlende sektorübergreifende Planung. Über Zersplitterung der Sozialversicherungsträger, fehlende Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen und der Kosten dieser Leistungen, intransparente Preis- und Tarifgestaltung von ärztlichen Leistungen, heterogene Vertragspartnerdichte – u.s.w.

Nicht, dass das damals neu war! Diese Zersplitterung ist schon viele Jahre von allen möglichen nationalen und internationalen Organisationen kritisiert worden –  aber jetzt hatte es die Regierung von den eigenen, handverlesenen und überwiegend öffentlich finanzierten Beratern schwarz auf weiß; und jetzt kann man die dargestellten Lösungsansätze, wie 2009 versprochen umsetzen – oder?

Zurück in die Gegenwart

Am 11. 1. 2017; hält SPÖ-Parteivorsitzender und Bundeskanzler Christian Kern eine Grundsatzrede, und auch zu Gesundheit und Pflege finden wir einiges im „PlanA“  .

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Die Existenz-Angst der Kassen-Hausärzte

(Lesezeit 3 Min) Ein Kassen-Hausarzt verdient, bei einem Jahresumsatz von 250.000 bis 300.000€, 50.000 bis 60.000 € netto, das sind, auf 14 Monate gerechnet, etwa 3.500 bis 4.000 € (wobei es eine erhebliche Schwankungsbreite gibt)

Sicher mehr als ein Viertel des Gewinns (arbiträr) stammt nicht aus den Umsätzen als Kassenarzt, sondern aus einer quersubventionierenden Tätigkeit. Nach dieser lassen sich Kassen-Hausärzte  grob in zwei Gruppen teilen.

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Die Absurdität der SVA-Diskussion

(Lesezeit 4 Min) Unselbständige haben einen weitreichenden sozialen Schutz, und wissen meist gar nicht, woher das Geld dafür kommt. Bei den EPUs der SVA wird das dann plötzlich klar.

Wer als Unselbständiger monatlich 2.280€ brutto verdient, ärgert sich zwar, dass nicht einmal 1.650€ netto bleiben, vergisst aber auch schnell, dass es die 14 mal gibt, und dafür nur 10,5 Monate gearbeitet werden müssen. Mehr noch, wenn man krank ist (im Schnitt weitere 2 Wochen), erhält man weiter sein Geld – also bezahlter Krankenstand, die sogenannte Entgeltfortzahlung! Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 6 und 12 Wochen zahlt der Arbeitgeber volles, danach 4 Wochen halbes Gehalt. Dann erst springt die Sozialversicherungen mit Krankengeld ein

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Der „Plan A“ – Wahlkampf oder genial?

Im Grundsatzpapier des SPÖ-Vorsitzenden Christian Kern findet sich auch einiges zu Gesundheit und Pflege.

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   Neben einer der Tagespolitik geschuldeten Detailverliebtheit, etwa der Begrenzung der „Wartezeiten auf MR- und CT-Untersuchungen“, findet sich auch Grundsätzlicheres.

   Alle Kassen sollen die gleichen Leistungen anbieten. Eine gewaltige Ansage, wenn auch nicht neu. Die Leistungsharmonisierung poppt seit Jahrzehnten immer wieder auf – freilich, ohne jemals passiert zu sein. Denn dazu müssten entweder alle Kassen zu einer fusioniert oder die Selbstverwaltung abgeschafft werden. Beides ist nicht denkbar, sind Selbstverwaltung, Kassenvielfalt und Pflichtversicherung in der SPÖ doch unangreifbare Grundsätze. Zersplitterte verfassungsrechtliche Kompetenzen, fragmentierte Rechtsgrundlagen und wirre Finanzierungs- und Organisationsstrukturen (nachzulesen im Bericht für die Regierung Faymann I der Expertengruppe aus Rechnungshof, Wifo, IHS, StA und KDZ) müssen unangetastet bleiben.

   Wenn die Harmonisierung trotzdem passieren soll, dann nur, indem der Staat Geld in die Hand nimmt und sich alle Kassen und Ärztekammer auf das maximale Leistungsspektrum einer Kasse (vermutlich der BVA) zu deren Preisen einigen.

   Bezahlt werden soll das aus den Rücklagen der Kassen. Weil aber die Guthaben der (meist ÖVP-nahen) Kassen heute im Maastricht-Budget defizitsenkend wirken, wird die Staatsverschuldung steigen.

   Aktuell werden etwa 2,5 Mrd. Euro an Honoraren für Kassenärzte ausbezahlt. Die Rücklagen betragen 2,6 Mrd. Es ist zwar unklar, in welchem Zeitraum diese aufgelöst werden sollen, aber am Ende werden die öffentlichen Gesundheitsausgaben deutlich höher sein (etwa 10 Prozent). Ob die Leistungen harmonisiert bleiben, ist unklar – denn die Verhandlungshoheit wird weiterhin den dutzenden Selbstverwaltungspartnern obliegen. Und die werden schnell verstehen, dass sie bei einer derartigen Vorgangsweise (Kassenfusion über die Hintertür) faktisch abgeschafft werden, und nicht untätig zuschauen.

   Ist also der „Plan A“ genial oder Wahlkampf-Populismus?

   Für Letzteres spricht, dass der Kanzler ohne Gespräche mit den Selbstverwaltungspartnern bei SVA-Versicherten, traditionelle ÖVP-Wähler, den Selbstbehalt streichen und für KMUs die Krankengeldregelung großzügiger gestalten will – mit dem Geld der SVA und der AUVA, zwei Versicherungen, die der ÖVP „gehören“. So ein unorthodoxes Vorgehen in der „anderen“ Reichshälfte spricht nicht für Reformwillen, sondern für Neuwahlen.

   Warum auch Reformen, schließlich heißt es im „Plan A“, dass unser System eines der besten sei (auch wenn das nachweislich falsch ist)? Und mehr noch, es heißt darin, dass „Österreich ein glückliches Land“ sei, weil 5 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld beziehen (dass es keine Pflegeprävention, aber eine Pflegequote von 5 Prozent und damit wohl die höchste der EU gibt, stört nicht).

   Also bleibt: Unser System ist „zwar nicht wirklich krank, aber auch nicht topfit“, und es braucht mehr Geld – keine Struktur-Reformen.    Die stören im Wahlkampf.

„Wiener Zeitung“ Nr. 012 vom 19.01.2017   

Die Existenzängste der Kassen-Hausärzte

Ein Hausarzt verdient bei einem Jahresumsatz von durchschnittlich 250.000 Euro rund 50.000 Euro netto.

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    Ein wesentlicher Teil des Gewinns stammt nicht aus den Umsätzen als Kassenarzt, sondern aus quersubventionierenden Tätigkeiten.

   Da wäre die Hausapotheke, ohne die die Patientenversorgung, wie sie auf dem Land stattfindet, keinesfalls bestünde. Und dann gibt es Einnahmen aus Alternativmedizin und Ästhetik. Scharenweise bessern Hausärzte ihr Auskommen mit Low-Level-Laser, Magnetfeld-Therapie oder Homöopathie auf, die allesamt als medizinisch-wissenschaftliche Tätigkeiten angeboten werden. Oder sie verabreichen Botox-Spritzen.

   Da der Kassenarzt Unternehmer ist, hat er keinen bezahlten Krankenstand, Urlaub, doppelte Gehälter oder Arbeitslosengeld. So etwas gibt es nicht, selbst wenn die Ärztekammer den Kassenvertrag als Kollektivvertrag verkauft. Das ist Polemik, um vermeintlich mehr politischen Druck auf die aus der Gewerkschaft stammenden Gesundheitsminister auszuüben.

   Mehr noch, als Unternehmer muss der Kassenarzt seinen Arbeitsplatz selbst finanzieren, also auch Investitionen aus dem Gewinn stemmen – oder eben nicht. Denn bei so einem geringen Gewinn ist es viel gescheiter, Investitionen fremdzufinanzieren. Und das hat Konsequenzen. Die meisten Kassenärzte, vor allem wenn sie unter 50 sind, sind hoch verschuldet. Und genau deswegen sind sie bereits heute ökonomischen Zwängen unterworfen, auch wenn das gerne und vor allem seitens der Ärztekammer verschwiegen wird.

   Außerhalb der gut beheizten politischen Büros in Ländern, Kassen und Ärztekammern sitzen 4100 Kassenhausärzte in ihren fremdfinanzierten Ordinationen und haben Existenzangst. Natürlich sind die meisten zu elegant, das zuzugeben, schließlich arbeiten sie primär für den Patienten und nicht für Geld, aber real sind es die nächste Kreditrate, die Miete und das nächste doppelte Gehalt für Angestellte, die drücken. Die meisten fürchten sich wohl auch nicht, keine Arbeit mehr zu finden, und sei es angestellt in einem Primary-Health-Care-Zentrum; sie fürchten, auf tausenden Euro Schulden sitzen zu bleiben.

   International wurde deswegen bei Strukturreformen das unternehmerische Risiko immer von den Reformern (zum Beispiel die Politik) übernommen. Fonds wurden eingerichtet und Ordinationen, die geschlossen werden sollten, abgelöst. Es gab einen von Anfang an klar kommunizierten Investitionsschutz, der nicht über einen langwierigen, teuren und unsicheren Rechtsweg (den es bei uns auch gibt) erstritten werden musste. Da stellt sich die Frage, warum dieses Thema niemand aufnimmt. Wer hätte die Aufgabe, die Interessen der Ärzte zu vertreten – aber keinerlei Legitimation, über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens zu entscheiden?

   Genau da ist Kritik an der Ärztekammer angebracht. Es ist nicht ihre Aufgabe, sich um Patienten zu kümmern, sehr wohl aber, die Interessen ihrer Pflichtmitglieder wahrzunehmen. Doch würde die Kammer zum Thema Ablösen Gespräche führen, wäre das ja eine implizite Zustimmung. Weil aber bei der Reform klar ist, dass Kammerfunktionäre stark an Macht und Einfluss verlieren, dürfte es denen lieber sein, Ängste zu schüren, um gegen die Reform zu mobilisieren, statt diese „ärztefreundlich“ zu gestalten.

„Wiener Zeitung“ Nr. 248 vom 22.12.2016