Über den Arbeitnehmerschutz von Spitalsärzten – eine politische Chronologie

Die EU hat 1993 (vor 21 Jah­ren) eine Ar­beits­zeit­richt­li­nie vor­ge­legt, die das Ziel hatte, den Ar­beit­neh­mer­schutz im öf­fent­li­chen Dienst, auch in Spi­tä­lern, zu ver­bes­sern – schließ­lich ist die EU ja eine Wer­te­ge­mein­schaft, die ge­mein­sa­me So­zi­al­stan­dards ver­lan­gen will, und das nicht nur im pri­va­ten, son­dern auch im öf­fent­li­chen Sek­tor. Seit dem war klar, wohin der Zug fährt, auch in Ös­ter­reich, das da­mals erst über den EU-Bei­tritt dis­ku­tier­te.

Nun, der erste Vor­schlag wurde von den Re­gie­run­gen, gegen den Wi­der­stand der Ge­werk­schaf­ten, als zu un­fle­xi­bel zu­rück­ge­wor­fen, bzw. hef­tig zu­recht­ge­stutzt. Eine zehn jäh­ri­ge Ver­hand­lungs­pha­se be­gann, die 2003 (vor 11 Jah­ren) in der nun auch hier­zu­lan­de be­kann­ten Ar­beits­zeit­richt­li­nie 2003/88/EG en­de­te. Jetzt war klar, auch für Ös­ter­reich, dass Ar­beit­neh­mer­schutz nicht nur für pri­va­te, son­dern auch für öf­fent­li­che Ar­beit­ge­ber gilt. Für Spi­tals­ärz­te galt ab nun in der gan­zen EU eine 48-Stun­den­wo­che und nicht län­ger als 25 Stun­den am Stück.

Da­mals gabt es be­reits für jene, die frei­wil­lig län­ger (bis 60 Stun­den) ar­bei­ten woll­ten, eine, vor allem von UK ge­for­der­te, in­di­vi­du­el­le Opt-Out-Re­gel, also das Recht des Ein­zel­nen, län­ger zu ar­bei­ten, als die EU es ei­gent­lich er­lau­ben woll­te. Diese Opt-Out-Re­gel war an­fangs nur als Über­gangs­lö­sung ge­dacht, er­freu­te sich je­doch bald in vie­len EU-Staa­ten gro­ßer Be­liebt­heit.

Klar wurde diese Opt-Out-Re­gel von An­fang an ge­werk­schaft­lich mas­siv be­kämpft. Und als es 2008 darum ging, diese Regel, die nun von 16 Staa­ten an­ge­wen­det wurde, zu per­pe­tu­ie­ren, da wurde sie sogar als ein „Miss­brauchs­in­stru­ment“ der Ar­beit­ge­ber, be­schimpft, die un­be­dingt weg müsse.

Wer so hef­tig ge­schimpft hat? Der da­ma­li­ge ÖGB-Prä­si­dent und heu­ti­ge So­zi­al­mi­nis­ter Hund­stor­fer.

Und als diese Regel dann wirk­lich fi­xiert wurde (für Ös­ter­reich vom da­mals zu­stän­di­gen schwar­zen Mi­nis­ter Bar­ten­stein), da waren die Schmä­hun­gen hef­tig – sogar der Wie­ner Bür­ger­meis­ter Häupl, obers­ter Chef aller Wie­ner Spi­tä­ler  pol­ter­te, dass das einen „ekla­tan­ten so­zia­len Rück­schritt“ dar­stel­le. Man konn­te aus den da­ma­li­gen Mel­dun­gen der Po­li­ti­ker, vor allem der roten Reichs­hälf­te, den Ein­druck ge­win­nen, die EU er­laub­te (neo­li­be­ra­le) Ar­beits­be­din­gun­gen, die im Ver­hält­nis zu den Ös­ter­rei­chi­schen aber so der­ma­ßen viel schlech­ter sind, dass das ei­gent­lich der Er­laub­nis zur Aus­beu­tung von Ar­beit­neh­mern gleich kommt.

Al­lei­ne, es stimm­te halt nicht. Denn 2010 legte die EU-Kom­mis­si­on einen Be­richt vor, wie denn die Richt­li­nie um­ge­setzt wurde. Und da stand ei­ni­ges über Ös­ter­reich drin­nen:

Die durch­schnitt­li­che Ar­beits­zeit kann und wird EU-wid­rig ohne Zu­stim­mung der Mit­ar­bei­ter (es reicht die Zu­stim­mung der Ge­werk­schaft – also ein kol­lek­ti­ves Opt-Out, gegen dass der ein­zel­ne nicht Ein­spruch er­he­ben kann) quasi au­to­ma­tisch auf 60 Stun­den er­höht, Min­destru­he­zei­ten wer­den nicht ge­währt, es gibt Ver­zö­ge­run­gen bei der Mög­lich­keit zur Kon­su­ma­ti­on von Aus­gleichs­ru­he­zei­ten, trotz kla­rer Aus­sa­gen des EuGH (2003), wer­den Be­reit­schafts­zei­ten wei­ter­hin nicht als Ar­beits­zeit ge­wer­tet, was sogar von den Be­hör­den selbst zu­ge­ge­ben wird, und, und, und…

Un­se­re Ar­beits­zeit­ge­set­ze, vor allem für die Spi­tals­ärz­te, waren of­fen­bar deut­lich ar­beit­neh­mer­feind­li­cher als die der EU und ga­ran­tier­ten schlicht nicht den Ar­beit­neh­mer­schutz den die EU min­des­tens for­der­te. Und, un­se­re Po­li­ti­ker haben prak­tisch gar nichts getan um we­nigs­tens jenen EU-kon­for­men Min­dest­stan­dard zu eta­blie­ren, von dem so man­cher be­haup­tet, er diene der Aus­beu­tung.

Mehr noch, selbst die of­fen­bar deut­lich ar­beit­neh­mer­feind­li­chen ös­ter­rei­chi­schen Ar­beits­zeit­ge­set­ze wur­den nicht ein­ge­hal­ten, selbst von jenen, die sehr laut „Aus­beu­tung“ ge­ru­fen haben. Ein Kon­troll­amts­be­richt aus dem Jahr 2012 zeigt sehr schön, wie in den Wie­ner Ge­mein­de­s­pi­tä­lern Ar­beit­neh­mer­schutz­be­stim­mung ein­fach igno­riert wur­den, vor allem bei Tur­nus­ärz­ten – für viele gab es ja noch nicht ein­mal eine seit lan­ger Zeit ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ar­beits­zeit­auf­zeich­nung.

Und wenn wir schon über Spi­tä­ler spre­chen, die der öf­fent­li­chen Hand ge­hö­ren: Als Mi­nis­ter Hund­stor­fer 2011 we­nigs­tens die Nacht­diens­te mit 25 Stun­den zu be­gren­zen such­te, tor­pe­dier­ten die Län­der die­sen Vor­schlag! Warum? Man (also die Län­der, die jedes ein­zel­ne Spi­tal je­den­falls auf­recht­er­hal­ten woll­ten)  könne sich das ein­fach nicht leis­ten! Ar­beit­neh­mer­schutz hin oder her!

2012 wurde die Schein­hei­lig­keit der Po­li­tik dann zu­viel, und eine Pri­vat­per­son hat eine EU-Be­schwer­de ein­ge­reicht, die die feh­len­de Um­set­zung der EU-Richt­li­nie be­klag­te und dar­auf hin­wies, dass die Ös­terr. Ar­beits­zeit­re­ge­lun­gen im Ver­hält­nis zur Richt­li­nie viel schlech­ter sind.

Das hat dann ge­wirkt.  2013 muss­te die Re­gie­rung vor der EU-Kom­mis­si­on zu den Vor­wür­fen Stel­lung neh­men. Dem Ver­neh­men und den Kon­se­quen­zen nach, war die Stel­lung­nah­me der­ma­ßen un­ge­nü­gend, dass die EU am 21. Fe­brurar 2014 – also 11 Jahre nach­dem die Richt­li­nie Gel­tung hatte – eine Klage an­droh­te  .

Jetzt kam end­lich Be­we­gung ins Spiel und tat­säch­lich wurde rasch rasch das Ge­setz re­pa­riert – via In­itia­tiv­an­trag völ­lig vor­bei an de­mo­kra­ti­schen Dis­kus­sio­nen, dafür mit vie­len Ge­heim­ver­hand­lun­gen mit den wich­tigs­ten Ar­beit­ge­bern im Spi­tals­be­reich, den Län­dern. Dabei hätte in dem Fall Hund­stor­fer gar nicht ver­han­deln müs­sen, da es im Falle einer EU-Kla­ge kein Mit­spra­che­recht der Län­der gibt. Mein­te Hund­stor­fer, der ein paar Jahre zuvor an den Län­dern ge­schei­tert ist, es also ernst mit der Ver­bes­se­rung des Ar­beit­neh­mer­schut­zes, dann hätte er in die­sem Fall end­lich freie Bahn ge­habt – hätte, wohl ge­merkt. Denn, um ohne die Län­der zu han­deln, muss man halt auch mutig sein – eine Tu­gend, die Bun­des­po­li­ti­kern rest­los fehlt!

Das wohl er­schüt­ternds­te bei die­ser Vor­gangs­wei­se ist je­doch, dass die Ver­bes­se­rung des Ar­beit­neh­mer­schut­zen nicht als Motiv zu gel­ten hat. Ob­wohl jetzt zwei Spit­zen­ge­werk­schaf­ter das So­zi­al-, bzw. das Ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um lei­ten, war es nicht die Frage, Ar­beit­neh­mer vor Aus­beu­tung zu schüt­zen, die zum Han­deln An­lass gab, son­dern die dro­hen­de Geld­stra­fe von mo­nat­lich 5 Mio.€. Erst eine Geld­stra­fe führ­te dazu, Ar­beit­neh­mer zu ver­tre­ten – das ist für Ge­werk­schaf­ter schon sehr sehr un­ge­wöhn­lich – aber, es han­delt sich ja „nur um Spi­tals­ärz­te, und die sind  in den Be­triebs­rä­ten der Spi­tä­ler prak­tisch nicht ver­tre­ten.

 

Und so haben wir ihn nur den Kom­pro­miss!

 

2021, also 28 Jahre nach­dem klar wurde, dass die Aus­beu­tung von Spi­tals­ärz­ten nicht in das eu­ro­päi­sche Wer­te­ge­rüst passt, und 48-Wo­chen­stun­den (ca. 10 Stun­den mehr, als alle an­de­ren Ar­beit­neh­mer) genug sein soll­ten, wer­den wir die Ar­beits­zeit­richt­li­nie 2003/88/EG um­ge­setzt haben!

Und warum erst 2021? Warum jetzt noch so eine Lange Über­gangs­frist? Weil es sonst zu über­ra­schend käme und die Po­li­tik keine Zeit habe, sich auf diese „neuen“ Be­din­gun­gen ein­zu­stel­len. Was für eine Be­grün­dung!

Rea­li­ter geht es darum, dass die Län­der wei­ter­hin keine Spi­tals­re­form wol­len. Jeder Stand­ort muss ge­si­chert wer­den, selbst wenn klar ist, dass damit mehr ge­scha­det als ge­nützt wird. Und weil der Spi­tals­wild­wuchs be­lie­ben muss, geht es jetzt darum zu ver­han­deln: der Fi­nanz­aus­gleich muss Län­dern mehr Geld brin­gen, et­wai­ge Ret­tungs­pa­ke­te sind zu schnü­ren, Sta­bi­li­täts­pakt und „Kos­ten­dämp­fungs­pfad“ der Ge­sund­heits­re­form müs­sen auf­ge­schnürt wer­den etc. Das braucht Zeit.

Und bis dahin ist, wie bis­her, Ar­beit­neh­mer­schutz egal, auch den Ge­werk­schaf­tern Ober­hau­ser und Hund­stor­fer, die für alle Ar­beit­neh­mer 12 statt 10 Stun­den am Stück bei einer 40 Stun­den­wo­che als aus­beu­te­risch aus­schlie­ßen, fin­den bei Spi­tals­ärz­ten 49-Stun­den am Stück bei einer 60 Stun­den-Wo­che okay.

Aber, so wie es aus­sieht, wurde die Rech­nung ohne den Wirt ge­macht. Zwar konn­ten die Re­gie­rungs­po­li­ti­ker das Ge­setz ge­heim ver­han­deln,  mög­lichst ohne Dis­kus­si­on durch­zie­hen und auch sehr lange Über­gangs­fris­ten fi­xie­ren (die die EU lei­der ak­zep­tie­ren wird), was sie aber nicht ver­hin­dern konn­ten, war, dass hin­künf­tig jeder ein­zel­ne Spi­tals­arzt der Ver­län­ge­rung der durch­schnitt­li­chen Ar­beits­zeit von 48 auf 60 Wo­chen­stun­den zu­stim­men muss. Die bis­her ge­üb­te Pra­xis, dass der Be­triebs­rat kol­lek­tiv für alle Ärzte die Opt-Out-Re­gel via Be­triebs­ver­ein­ba­rung ver­län­gern konn­te ist passe. Jeder Arzt muss nun selbst un­ter­schrei­ben – und siehe da, viele dro­hen damit, es nicht zu tun.

V.a. die Ärz­te­kam­mern in ei­ni­gen Bun­des­län­dern, längst nicht allen, er­ken­nen ihre Chan­ce und ver­lan­gen Ge­halts­ver­hand­lun­gen – und das ob­wohl sie dafür gar nicht zu­stän­dig sind. Denn, dank dem ös­ter­rei­chi­schen Recht, sind es nur die Ge­werk­schaf­ten, die, als Mo­no­po­lis­ten, die Ge­häl­ter ver­han­deln dür­fen – doch, po­li­ti­schen Druck zu er­zeu­gen, dass kön­nen die Ärz­te­kam­mern (nicht erst seit jetzt) sehr wohl und tun es – aber in der Regel halt nur um ihre ei­ge­ne Ver­hand­lungs­macht zu schüt­zen, und die liegt im Kas­sen­ver­trags­sys­tem. Spi­tals­ärz­te sind daher nicht wirk­lich im Fokus der Ärz­te­kam­mer – oder waren es.

Je­den­falls dre­hen sich diese ge­for­der­ten Ver­hand­lun­gen um die ge­üb­te Pra­xis, Spi­tals­ärz­ten ein ge­rin­ges Grund­ge­halt (Jung­ärz­te etwa 1.500 netto, für 48 (!)-Wo­chen­stun­den, womit sie für Voll­zeit­be­schäf­ti­ge in Ös­ter­reich zu den 10% schlech­test ver­die­nen­den ge­hö­ren) zu zah­len, das sie nur durch Nacht­diens­te und Über­stun­den so ver­bes­sern kön­nen, dass ein an­nä­hernd markt­kon­for­mes Ge­halt er­reicht wird. Und so ist es üb­lich, dass mehr als ein Drit­tel des mo­nat­li­chen Ein­kom­mens durch Über­stun­den und Nacht­diens­te her­rüh­ren.

Auch, wenn diese Ab­hän­gig­keit von Über­stun­den und Nacht­diens­ten immer wie­der sei­tens der Ärz­te­kam­mern an­ge­krei­det wurde, so rich­tig dafür ein­ge­setzt, dass diese Pra­xis ab­ge­stellt wird, haben sie sich nicht, wie man in der Ver­gan­gen­heit bei so manch be­ju­bel­ten Ver­hand­lungs­er­geb­nis­se er­kennt. Man hatte sogar den Ein­druck, dass die eta­blier­ten Kam­mer­funk­tio­nä­re in einer Art vor­aus­ei­len­dem Ge­hor­sam diese „Über­stun­den-las­ti­ge“ Ge­halts­zu­sam­men­set­zung zu­lie­ßen, damit Ar­beit­ge­ber dann, wenn die doch schon lange be­kann­te EU-Ar­beit­zeit­richt­li­nie kom­men soll­te, vor allem Jung­ärz­te leich­ter dazu be­we­gen, die Opt-Out-Re­gel zu un­ter­schrei­ben. Was für „Ge­gen­de­als“ dafür er­reicht wur­den, wäre na­tür­lich auch ge­heim, und dass es was mit den Ne­ben­be­schäf­ti­gun­gen der eta­blier­ten Ärzte zu tun haben könn­te, si­cher ein Ge­rücht.

Doch wie es aus­sieht, ist der Frust der Spi­tals­ärz­te so hoch, dass es jetzt zu einer ge­wal­ti­gen Be­we­gung in­ner­halb der Ärzte kam, die nicht mehr auf­zu­hal­ten und mo­de­rie­ren ist. Das Frei­heits­ge­fühl der Spi­tals­ärz­te, selbst etwas be­we­gen zu kön­nen, ist völ­lig un­be­herrsch­bar ge­wor­den. Und das ist ei­gent­lich nicht über­ra­schend.

Es ge­hört zum macht­po­li­ti­schen klei­nen 1×1, zu wis­sen, dass ein De­ckel, wenn der Druck zu groß wird, vom Topf ab­springt. Re­gel­mä­ßi­ges Öff­nen ist daher ge­schei­ter, als immer fes­te­res zu­hal­ten. Doch, das ist nicht pas­siert, ob­wohl reich­lich Ge­le­gen­heit war.

2003, als die EU-Richt­li­nie ein­ge­führt wurde, gab es keine Wirt­schafts­kri­se, kei­nen Tur­nus­ärz­te­man­gel, eher im Ge­gen­teil, es waren die Jahre der Ärz­te­schwem­me, es gab keine Emi­gra­ti­ons­be­we­gung von Jung­ärz­ten, keine Me­dU­ni-Quo­ten … – Es hätte sach­po­li­tisch und re­tro­spek­tiv be­trach­tet prak­tisch kei­nen bes­se­ren Zeit­punkt geben kön­nen, die Richt­li­nie ein­zu­füh­ren  – aber, in un­se­rer Ge­sund­heits­po­li­tik ist längst jede Sach­po­li­tik der Macht­po­li­tik ge­wi­chen

Ma­chia­vel­li sagte: Zwang und Not, nicht ge­schrie­be­ne Ver­trä­ge und Ver­pflich­tun­gen trei­ben den Herr­scher dazu, sein Wort zu hal­ten. Und genau das ist hier pas­siert. Die EU-Richt­li­nie wäre zwi­schen 2003 und heute nie um­ge­setzt wor­den – es herrsch­te eben zu wenig Not, eine Re­form um­zu­set­zen. Erst jetzt ist die Not groß genug: wegen Maas­tricht ist das Geld wirk­lich knapp und man kann nicht mir nichts dir nichts nach­schüt­ten, keine Tur­nus­ärz­te­schwem­me, son­dern mas­si­ve Emi­gra­ti­ons­strö­me und ein gut Ent­wi­ckel­ter Wahl­arzt­markt, der hö­he­re At­trak­ti­vi­tät auf Fach­ärz­te hat als ein Leben lang  60 Stun­den pro Woche im Spi­tal zu sein, und na­tür­lich die Dro­hung der EU Monat für Monat Mil­lio­nen zah­len zu müs­sen – dass sind die Um­stän­de, unter denen die hie­si­ge Po­li­tik be­reit ist, ihr Wort, in dem Fall eben den EU-Ver­trag, zu hal­ten. Ei­gent­lich ein sehr trau­ri­ger Be­fund.

Die Situation der geriatrischen Rehabilitation in Österreich

(Le­se­zeit 30 min)

In­halts­ver­zeich­nis

1. Ger­ia­tri­sche Re­ha­bi­li­ta­ti­on – Akut­ver­sor­gung – Ter­tiärprä­ven­ti­on
2. Das ger­ia­tri­sche As­sess­ment – Dia­gnos­tik und Scree­ning
3. Wirk­sam­keit der ger­ia­tri­schen Re­ha­bi­li­ta­ti­on
4. IST-si­tua­ti­on
5. Mög­li­che po­li­ti­sche In­ten­ti­on

 

Wei­ter­le­sen „Die Si­tua­ti­on der ger­ia­tri­schen Re­ha­bi­li­ta­ti­on in Ös­ter­reich“

Revolution im KAV: Zusammenarbeit von Pflege und Medizin – „NEU“

U.a. fol­gen­der Text, wurde am Fr. 1. Aug. 2014 um 16:40 an alle KAV-Mit­ar­bei­ter per E-Mail über­mit­telt. Der Text stellt die recht­li­chen Grund­la­gen dar, die die Zu­sam­men­ar­beit von Me­di­zin und Pfle­ge im KAV künf­tig auf neue Beine stellt. Wenn das so kommt, ist es nichts we­ni­ger als eine Re­vo­lu­ti­on – Gra­tu­lor.

Hin­ter­grund ist die Re­form der Aus­bil­dung von Tur­nus­ärz­ten, die ab Mitte 2015 nach neuen ge­setz­li­chen Grund­la­gen er­fol­gen soll. Davor star­tet mit 1.1.2015 der An­er­ken­nungs­pro­zess als Aus­bil­dungs­stät­ten durch die Ärz­te­kam­mer. Noch­mals Gra­tu­lor – in mei­ner Ana­ly­se der Aus­bil­dungs­re­form ging ich nicht davon aus, dass sowas pas­sie­ren wird – wobei das alles bis dato nur Pa­pier ist. Die Er­fah­rung mit AP7 (schnell lesen, der link wird si­cher bald ins leere füh­ren) lehrt, dass der Weg vom Pa­pier zur Um­set­zung in Ös­ter­reich ein sehr lan­ger, bei AP7 ein un­end­lich lan­ger ist.

Hier nun der Text der Ge­ne­ral­di­rek­ti­on des KAV an alle Mit­glie­der

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Analyse der neue Ärzteausbildung – ein riesen Bluff

Wenn die ent­wor­fe­ne Ärz­teaus­bil­dung eine Ver­bes­se­rung brin­gen soll, müss­ten par­al­lel 10.000 Spi­tals­bet­ten ab­ge­baut wer­den! Also doch nur ein Bluff!

Zu­sam­men­fas­sung

Blickt man schnell auf den Ent­wurf, deu­tet alles dar­auf hin, dass die Po­li­tik ernst­haft eine Ver­bes­se­rung der Aus­bil­dung der Jung­ärz­te an­strebt. Tur­nus­ärz­te  (TÄ), die All­ge­mein­me­di­zi­ner wer­den wol­len, sol­len eine ver­pflich­ten­de Lehr­pra­xis ma­chen, die min­des­tens 6 Mo­na­te dau­ert. Die Fach­arzt-Aus­bil­dung soll durch das Ab­stel­len der Unart, dass vor der Fach­arzt-Aus­bil­dung zu­erst eine All­ge­mein­me­di­zi­ner-Aus­bil­dung ge­macht wer­den muss, deut­lich ver­kürzt wer­den. Und damit Spi­tals­er­hal­ter, v.a die Län­der, diese neuen Re­geln nicht um­ge­hen kön­nen, wacht die Ärz­te­kam­mer über jede ein­zel­ne Aus­bil­dungs­stel­le. So­weit so gut!

Al­ler­dings liegt der Teu­fel im De­tail. Ana­ly­siert man den Ent­wurf, er­kennt man, dass zwar die Aus­bil­dungs­zeit der Fach­ärz­te wirk­lich ver­kürzt wer­den könn­te, dafür wer­den aber of­fen­bar be­wusst Eng­päs­se ein­ge­baut, die die Aus­bil­dungs­zeit der All­ge­mein­me­di­zi­ner in den Spi­tä­lern real enorm ver­län­gern wird – es sei denn, es kommt auch zu einer sehr, sehr gro­ßen Spi­tals­re­form, mit dem Schlie­ßen von etwa 10.000 (25%) Spi­tals­bet­ten – das ist nicht rea­lis­tisch.

V.a. Kleinst­spi­tä­ler und Klein­st­ab­tei­lun­gen, die ei­gent­lich durch den Ent­wurf aus Qua­li­täts­grün­den ihre Aus­bil­dungs­be­fug­nis ver­lö­ren, wer­den durch eine Aus­nah­me­re­ge­lung im sel­ben Ent­wurf ge­schützt. Diese Aus­nah­me­re­ge­lung stellt si­cher, dass TÄ wei­ter­hin ohne or­dent­li­che Aus­bil­dung als Sys­te­mer­hal­ter ein­ge­setzt wer­den kön­nen, weil es nie­man­den gibt, der ihre Aus­bil­dung ein­for­dern kann – sie blei­ben wei­ter­hin ver­kauft. Die auf den ers­ten Blick ein­ge­führ­te Über­wa­chung der Aus­bil­dungs­qua­li­tät durch die Ärz­te­kam­mer (Aus­bil­dung nur an an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­stel­len) ist nichts als Blend­werk. Real wird die Zahl der not­wen­di­gen TÄ wei­ter­hin durch einen Bet­ten­schlüs­sen be­stimmt und nicht durch Aus­bil­dungs­in­hal­te oder gar den Be­darf.

Und weil die Zahl der TÄ der­ar­tig be­stimmt wird, ist es völ­lig un­rea­lis­tisch, dass die 42 Mo­na­te Aus­bil­dungs­dau­er (davon 36 im Spi­tal), wie im Ge­setz vor­ge­stellt, hal­ten wird. Rein rech­ne­risch geht sich das Zah­len­spiel die­ser „Re­form“ nur aus, wenn TÄ 5 Jahre (60 Mo­na­te) im Spi­tal ar­bei­ten. Und um TÄ ans Spi­tal zu ket­ten, wer­den be­wußt War­te­zei­ten ein­ge­baut. Des­we­gen wird es, um das An­ge­bot der Lehr­pra­xis so klein wie mög­lich zu hal­ten, rea­lis­ti­scher­wei­se keine öf­fent­li­che Fi­nan­zie­rung der Lehr­pra­xen geben und das An­ge­bot der „klei­nen Fä­cher“ wird re­du­ziert – er­heb­lich re­du­ziert.

Um Fest­stel­len zu kön­nen, ob diese Re­form wirk­lich nur eine Show dar­stellt, sind v.a. zwei Fra­gen zu stel­len:

  1. Bleibt es dabei, dass pro 15 Bet­ten ein Tur­nus­arzt in der Aus­bil­dung zum All­ge­mein­me­di­zi­ner an­ge­stellt wer­den muss?
  2. Bleibt es bei der Un­ter­fi­nan­zie­rung der Lehr­pra­xis (Bun­des­för­de­rung reicht bei einer 6-mo­na­ti­gen Lehr­pra­xis für etwa 60 Stel­len jähr­lich, nötig wären je­doch 350-400, Be­wer­ber wird es 500 geben)?

Wenn diese Fra­gen mit Ja zu be­ant­wor­ten sind, streut die Re­gie­rung v.a. den Jung­ärz­ten nur Sand in die Augen, um ihnen das Weg­ge­hen zu er­schwe­ren. Ihre Aus­bil­dung wird je­doch eher schlech­ter denn bes­ser! Und nach we­ni­gen Jah­ren wird die Net­to-Em­mi­gra­ti­on wohl über 50% lie­gen – völ­lig ver­ständ­lich.

Es gibt aber noch eine Mög­lich­keit, das alles aus dem Sumpf zu zie­hen. Wenn Jung­ärz­te nach dem Com­mon Trunk eine Ap­pro­ba­ti­on er­hal­ten, dann wer­den die Spi­tals­er­hal­ter es viel schwe­rer haben, diese Ärzte auf War­te­lis­ten ver­sau­ern zu las­sen. Ob es al­ler­dings ge­lingt, die­ses in­ter­na­tio­nal total üb­li­che Recht für Jung­ärz­te in Ös­ter­reich durch­zu­set­zen?

 

Ana­ly­se im De­tail

Wei­ter­le­sen „Ana­ly­se der neue Ärz­teaus­bil­dung – ein rie­sen Bluff“

Die verkauften Jungärzte

Stel­len Sie sich eine Ge­werk­schaft vor, sagen wir die Me­tal­ler, und fra­gen sich, wie sie auf fol­gen­des re­agie­ren würde?

Da kommt die EU und sagt:

Ihr in Ös­ter­reich, Ihr be­han­delt eure Me­tall-Ar­bei­ter seit Jahr­zehn­ten schlecht. Wir haben Euch schon bei eurem EU-Bei­tritt ge­sagt, dass sie – mitt­ler­wei­le sogar un­er­laub­ter­wei­se – zu lange ar­bei­ten! Bringt das in Ord­nung, sonst tun wir es.“

Die Ge­werk­schaft schweigt vor­erst, nur der So­zi­al­mi­nis­ter, zu­stän­dig für Ar­beits­zei­ten und selbst mal Ge­werk­schafts­boss ant­wor­tet, weil er muss, sinn­ge­mäß: „Jo, eh! Aber wir brau­chen noch so zehn Jahre, bis wir das um­set­zen kön­nen – die Ar­beit­ge­ber haben sich an die bil­li­gen Ar­beits­kräf­te ge­wöhnt, und wenn wir jetzt die Ar­beits­zei­ten auf eu­ro­päi­sches Maß re­du­zie­ren, dann kön­nen die sich das ein­fach nicht mehr leis­ten.“

Nun gibt auch die Ge­werk­schaft laut, sagt die EU mit all Ihren Re­geln ist schuld, gibt dem Mi­nis­ter grund­sätz­lich Recht, meint aber, die Über­gangs­zei­ten sind schon ein bis­serl lang – das war es!

Klingt das nach dem Ver­hal­ten von Ge­werk­schaf­tern? Nein! Und doch ist es ge­sche­hen – mit einer Be­rufs­grup­pe, die dank end­lo­ser Ar­beits­zei­ten in oft pre­kä­ren Ar­beits­ver­hält­nis­sen (nicht sel­ten il­le­ga­len Ket­ten­ver­trä­gen) kaum auf­mu­cken kön­nen – den Spi­tals­ärz­te, vor allem den Jung­ärz­ten.

Wei­ter­le­sen „Die ver­kauf­ten Jung­ärz­te“

UK 1920 über die Errichtung eines Primary Health Care

Es ist er­schüt­ternd zu sehen, auf wel­chem Ni­veau sich die Ös­ter­rei­chi­sche Ge­sund­heits­po­li­tik be­wegt, bzw. sich nicht be­wegt. Hier zum Ver­gleich ein Be­richt des bri­ti­schen Un­ter­hau­ses über die nö­ti­gen Re­for­men – aus dem Jahr 1920 (!). Da wird prak­tisch alles be­dacht, was wich­tig ist – von der Aus­bil­dung der Ge­sund­heits­be­ru­fe, über die Funk­ti­on und Rolle des Kran­ken­trans­port­we­sens bis hin zur ein­heit­li­chen Kran­ken­ak­te als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tool in­ner­halb eine ab­ge­stuf­ten Ver­sor­gungs­sys­tems. (Le­se­zeit 65 Min.)

In­te­rim Re­port on the Fu­ture Pro­vi­si­on of Me­di­cal and Al­lied Ser­vices

1920 (Lord Daw­son of Penn)

  Wei­ter­le­sen „UK 1920 über die Er­rich­tung eines Pri­ma­ry Health Care“

Vision eines komplett neuen Gesundheitssystems

In mei­nem Buch habe ich, neben einer Ana­ly­se des heu­ti­ge Sys­tems auch eine Vi­si­on eines völ­lig neuen ent­wor­fen, dass wei­ter­hin ak­tu­ell ist. Hier die kom­pak­te Zu­sam­men­fas­sung des Ent­wurfs.

Im die­sem neuen Ge­sund­heits­sys­tem wird von fol­gen­den Grund­sät­zen aus­ge­gan­gen:

(1)   Alle prä­ven­ti­ven, dia­gnos­ti­schen, the­ra­peu­ti­schen, re­ha­bi­li­ta­ti­ven, ge­sund­heits­er­hal­ten­den, pfle­gen­den oder pal­lia­ti­ven Dienst­leis­tun­gen, Ak­ti­vi­tä­ten oder Be­ra­tun­gen, die sich mit Krank­hei­ten, Sym­pto­men oder Ver­hal­tens­stö­run­gen, die ein In­di­vi­du­um auf­weist, seien sie kör­per­lich, see­lisch, in­klu­si­ve der zel­lul­lä­ren und ge­ne­ti­schen In­for­ma­ti­on, den Struk­tu­ren oder Funk­tio­nen des Kör­pers oder eines Teils des Kör­pers be­fas­sen, ge­hö­ren zur Ge­sund­heits­ver­sor­gung und ste­hen im In­ter­es­se der Öf­fent­lich­keit. Daher sind sie auch durch die de­mo­kra­tisch le­gi­ti­mier­ten Ver­tre­ter der Öf­fent­lich­keit zu re­geln. Wei­ter­le­sen „Vi­si­on eines kom­plett neuen Ge­sund­heits­sys­tems“