Vielleicht ist es Zeit, dass nach 50 Jahren eine echte Reform stattfindet – aber die Machtstrukturen sind davon wohl nicht überzeugt.
Weiterlesen: Kassenfusion – ein Match zwischen Reformern und ReaktionärenZu viele Kassen, Doppelgleisigkeiten inner- und außerhalb von Spitälern und keine vernünftige Planung – das ist nicht neu, sondern hat uns die WHO schon 1969 (!) aufgezeigt.
Wegen fehlender Abstimmung liegen 900.000 Patienten, die ambulant behandelt werden könnten, unnötig in Spitälern. Von diesen stecken sich 50.000 mit Spitalskeimen an (das ist nicht zu verhindern!) und einige Hundert werden sterben – unnötig. Abgesehen davon, dass das ein bis zwei Milliarden Euro unnötiger Kosten erzeugt, sollte es doch Ziel sein, Patienten nicht unnötig zu schaden.
Wenn also die Rede von der Kassenfusion ist, sollte es nicht um ein paar hundert Versorgungsposten gehen; Thema ist, dass die Abstimmung zwischen Krankenkassen, Ärztekammern und Spitalsträgern seit Jahrzehnten nicht klappt – es gibt einfach viel zu viele und vor allem schlecht definierte Entscheidungsebenen.
Die Idee, dass wenige, bundesweite Kassen einer bundesweiten Spitalsplanung gegenüberstehen, ist logisch. Umso mehr, als es eben auch bundesweite Regeln für Beiträge und Steuern gibt. Man kann es auch anders machen: neun Länder und neun Kassen, die Steuern und Beiträge selbst einheben und selbst schauen, wie sie die Finanzierung der Patienten, die Bundesländergrenzen überschreiten, hinkriegen (im Spitalsbereich ist dieses „Gastpatienten-Problem“ seit 25 Jahren ein Provisorium). Gänzlich abgeschafft müssten dann die bundesweiten Kassen der Beamten, Bauern, Selbständigen und auch die AUVA werden.
Aber, das wollen die Länder auch nicht. Mir scheint, denen schwebt Folgendes vor.
Das SV-System besteht ja aus Kranken-, Unfall-, und Pensions-Versicherungen. Einige Träger bieten alle (etwa VAEB), andere nur zwei (etwa BVA), viele nur eine (GKKs, PVA, AUVA, VA des österr. Notariats) Versicherung an.
Nimmt man das Regierungsprogramm wörtlich und zieht von „maximal fünf SV“ die PVA ab, bleiben maximal vier für Kranken und Unfallversicherung.
Selbständige (Bauern, Unternehmer) erhalten eine gemeinsame (schwarze) Krankenkasse – es wird die einzige Fusion bleiben. Denn, die (schwarze) BVA muss bleiben, sagt die Verfassung. Außerdem, wie soll diese mit den (überwiegend roten) KFAs und der (roten) VAEB fusionieren. Womit klar ist, die VAEB bleibt auch. Die KFAs sind ja eigentlich keine SV, also zählen sie nicht. Jetzt haben wir drei SV – bleibt nur noch Platz für eine weitere, nämlich die (farblose?) ÖKK, also die zu einer Kassa fusionierten (teils schwarzen, überwiegend roten) GKKs. Aber wo bleibt die (schwarze) AUVA? Nun, da gibt es eine Lösung.
Die „maximal fünf SV“ könnten ja, ein bisschen politischer Wille vorausgesetzt, erst nach Abzug der PVA gelten? Dann ist Platz für die AUVA. Und wenn die ÖKK aus neun autonomen Zweigen besteht, haben wir sie: die Kassenfusion, bei der „maximal fünf SV“ übriggeblieben sind, ohne viel zu ändern – außer, dass es ein neues Gremium gibt, dass sich ÖKK nennt. Kommt das, haben Regierung, Bevölkerung und Patienten verloren und die alten Machtstrukturen, die die paar hundert Versorgungsposten nicht aufgeben wollen, gewonnen.
„Wiener Zeitung“ Nr. 091 vom 11.05.2018